27. Dezember 2002/Nr. 23 Für den Inhalt verantwortlich:
Bgm. Burkhard Wachter gemeinde@vandans.at Gemeindeamt Vandans Parteienverkehr: Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Telefon: 05556 / 72 720 - 0 Fax: DW 33
g) Müllbeseitigung
Müll wird nur in Säcken mit der Aufschrift „Müllsystem Vandans“ abgeführt. Müllsäcke können im Gemeindeamt in Abpackungen zu je 10 Stk. käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack beträgt bei einem
ëFassungsvermögen von 40 l ëFassungsvermögen von 60 l
Weiters ist von jedem Haushalt eine jährliche Müll-Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt ëfür Haushalte mit einer Person
ëfür Haushalte mit mehr als einer Person h) Müllcontainer
Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer betragen für:
ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 120 l ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 240 l ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 800 l ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 1.000 l ëContainer mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l i) Sperrgutwertmarken
a) Grundsteuer
ëA für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ëB für sonstige Grundstücke
b) Kommunalsteuer c) Vergnügungssteuer
Ortsansässige Vereine sollen jährlich für eine Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Sub- vention refundiert erhalten.
d) Gästetaxe
e) Fremdenverkehrsbeitragssatz f) Hundesteuer
ëfür den 1. Hund im Haushalt (sofern dieser älter als drei Monate ist) ëfür jeden weiteren Hund im Haushalt
Befreit von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Blinden- und Lawinenhunde sowie Diensthunde der Gendarmerie bzw. der Österreichischen Zollwache, sofern hier- für eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.
Abgaben- und Gebührenverordnung 2003
Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2002 gemäß § 73 Gemeindegesetz, LGBl.
Nr. 40/1985, beschlossen, im Kalenderjahr 2003 nachstehende Steuern, Abgaben und Gebühren gemäß § 15 Abs.
3 Finanzausgleichsgesetz 1985, BGBl. Nr. 544/1984, zu erheben:
Recht & Gesetz _
500 v.H.
500 v.H.
3 v.H.
10 v.H.
€ 0,90 0,8 v.H.
€ 40,00
€ 80,00
€ 3,60 € 5,40
€ 18,60 € 37,20
€ 10,20
€ 20,40
€ 67,80
€ 84,80
€ 93,30
€ 7,90
TERMINE +
03.01. Kabarett “Brautschau”
Rätikonhalle 20:00h 04.01. Problemstoffe-Sammlung Bauhof 9:00h Fr
Sa
Recht & Gesetz _
i) Deponiegebühren
Erdaushub, Steine, humusähnliches Material:
ëKleinmengen ëMengen ab 0,5 m³ ëgrößere Mengen je m³ Sperrmüll/Baumüll:
ë 10 kg ë 50 kg ë100 kg Bauschutt:
ëKleinmengen ë 50 kg ë100 kg
j) Wasserverbrauchsgebühr ëJe Kubikmeter bezogenes Wasser ëZählermiete pro Wassermesser und Jahr
Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh laut letzter Viehzählung sind maximal 40 m³ Wasser kostenlos.
k) Wasseranschlussgebühr
Die Wasseranschlussgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen:
ëGrundgebühr pro Anschluss
ëZusätzlich pro Kubikmeter umbautem Raum
Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) er-mäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschafts-förderung.
l) Kanalbenützungsgebühr
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch m) Kanalbeitragssatz
n) Grabstätte-Benützungsgebühr
ëReihengrab (einfache Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit ëSondergrab (doppelte Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit
ëUrnennischen (für die Beisetzung von max. 4 Urnen), 15 Jahre Berechtigungszeit o) Totengräbergebühr
Die Totengräbergebühr beträgt:
ëbei einem Reihengrab (einfache Tiefe 1,70 m) ëbei einem Sondergrab (doppelte Tiefe 2,40 m) ëfür die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab ëfür die Beisetzung einer Urne in einer Urnennische
ëGravur der Urnenwandplatte: per Buchstaben bzw. per Zahl
p) Kindergartengebühr
ëDie Kindergartengebühr beträgt pro Monat für das 1. Kind ëFür jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pro Monat q) Kindergartenbus
Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme des Kindergartenbusses beträgt pro Monat, ausgenommen die Monate Juli und September
kostenlos
€ 2,30
€ 4,60
€ 2,30
€ 11,50
€ 23,00
kostenlos
€ 1,60
€ 3,20
€ 0,65
€ 13,00
€ 730,00
€ 3,00
€ 1,60
€ 35,00
€ 365,00
€ 365,00
€ 1.460,00
€ 365,00
€ 548,00
€ 37,00
€ 120,00
€ 12,80
€ 20,00
€ 15,00
€ 22,50
In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.