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Anlage 4a: Antwort SKB zur Georg-Droste-Schule zum Pr. Nr. 3 der öffentlichen Schwachhauser FA-Sitzung Bildung und Kinder am 10.06.20

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

Ortsamt Schwachhausen Frau Mathes

Wilhelm-Leuschner-Straße 27A 28329 Bremen

Auskunft erteilt Anke Warneke Zimmer R.516 Tel. +49 421 361 4786 Fax +49 421 496 4786 E-Mail: An-

ke.Warneke@bildung.bremen.

de

Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen 200-021-7-14/2019-7-2 Bremen, 26.5.2020

Situation des Förderzentrums für Sehen und visuelle Wahrnehmung Georg-Droste-Schule Beschluss des Beirates Schwachhausen vom 28.01.2020

Sehr geehrte Frau Mathes,

vielen Dank für die Übermittlung des Beschlusses zur Situation des Förderzentrums für Sehen und visuelle Wahrnehmung Georg-Droste-Schule.

Gerne möchte ich zu Ihren Beschlüssen Stellung nehmen.

Die Georg-Droste-Schule ist ein Förderzentrum für Sehen und visuelle Wahrnehmung und un- terrichtet Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Sehens und des Umgangs mit einer Blindheit. Der sonderpädagogische Förderbedarf liegt im Bereich des Sehens, der visuellen Wahrnehmung und des Umgangs mit einer Sehschädigung (§ 19 der Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik). Eine Beschulung von Schüler*innen mit ei- nem zusätzlichen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich von Wahrnehmung und Ent- wicklung ist an dieser Schule bisher nicht vorgesehen. Selbstverständlich gibt es immer wieder Einzelfälle, in denen ein/e Schüler*in neben dem Förderbedarf Sehen auch den im Bereich von Wahrnehmung und Entwicklung hat. Inwiefern es möglich ist, für diese Schüler*innen eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen, wird derzeit geprüft.

Förderzentren erhalten eine Ressourcenausstattung, die über der Zuweisung für eine Regel- schule liegt. Mit dieser zusätzlichen Ressource sind alle notwendigen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen dieser Schulen abzudecken, seien es pflegerische Unterstützungsleistungen oder Unterstützungsleistungen bei lebenspraktischen Anforderungen. Eine Zuweisung von Klassen- assistenzen ist aus diesem Grund bisher nicht vorgesehen.

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Aktuell sieht das Funktionsstellenraster der Georg-Droste-Schule eine Schulleiterin und eine Stellvertretende Schulleiterin vor.

Der Rückbau des Bestandsgebäudes ohne Sporthalle an der Bardowickstraße steht parallel da- zu an und wird ebenfalls planerisch vorbereitet.

Der Auftrag zur Umsetzung der Bedarfe der Georg Droste Schule zum Schuljahr 2021/21 ist an IB übermittelt.

IB prüft derzeit, auch unter Berücksichtigung von Aspekten zur Wirtschaftlichkeit, alle möglichen Optionen. Sobald uns ein tragfähiges Konzept vorliegt, werden wir Sie gern informieren und ei- nen entsprechenden Zeitplan vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Gez. Anke Warneke

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