• Keine Ergebnisse gefunden

VA-131213-WIS-Nutzenbewertung-von-Colestilan-BindRen-Ve

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-131213-WIS-Nutzenbewertung-von-Colestilan-BindRen-Ve"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 13. Dezember 2013

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Colestilan (BindRen®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (AM-RL) um den Wirkstoff Colestilan zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 01. Oktober 2013 in Kraft. Den Beschlusstext finden Sie hier.

BindRen® wird angewendet zur Behandlung der Hyperphosphatämie bei Erwachsenen mit chronischer Nierenerkrankung (Chronic Kidney Disease, CKD) im Stadium 5, die sich einer Hämodialyse oder Peritonealdialyse unterziehen.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für das genannte Anwendungsgebiet sind calcium- haltige Phosphatbinder oder Sevelamer oder Lanthancarbonat. Unter calziumhaltige Phos- phatbinder fallen auch Phosphatbinder, die neben calziumhaltigen zusätzlich magnesiumhal- tige phosphatbindende Wirkstoffe enthalten. Entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse sind aluminiumhaltige Phosphatbinder aufgrund der Akkumulationsgefahr für die Langzeittherapie ungeeignet. Aluminiumhaltige Phosphatbinder werden daher nicht als zweckmäßige Vergleichstherapie berücksichtigt.

Ein Zusatznutzen wurde nicht belegt.

Hintergrund

In der zugrundeliegenden Studie (MCI-196-E07) war ein relevanter Teil der Patienten bereits mit Sevelamer vorbehandelt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es hierdurch vor Stu- dienbeginn bereits zu einer Präselektion Sevelamer-toleranter Patienten gekommen ist und damit die Abbruchrate wegen unerwünschter Ereignissen zuungunsten von Colestilan beein- flusst wurde. Von einem geringeren Nutzen von Colestilan gegenüber Sevelamer auszuge- hen, sah der G-BA daher als nicht gerechtfertigt an.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Eine Dossierbewertung des IQWiG1 finden Sie hier.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – von unseren Pharmakotherapie- Beratern. Sie finden unsere Berater unter

www.kvb.de > Praxis > Service und Beratung > Präsenzberatung > Verordnungen

1 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Monotherapie bei Patienten, bei denen Diät und Bewegung allein nicht ausreicht und für die Metformin auf- grund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeit nicht geeignet

Ausführliche Informationen zu den einzelnen G-BA-Beschlüssen finden Sie jeweils in einem separaten Verordnung Aktuell unter www.kvb.de/ Praxis/ Verordnungen/ Frühe

Für den Nachweis eines Zusatznutzens gegenüber Ranibizumab schloss der Hersteller drei randomisierte kontrollier- te Studien (COPERNICUS, GALILEO und CRUISE) in seinen

Das mittlere Alter der Studienpopulation liegt mit 61 Jahren deutlich unter dem mittleren Erkrankungsalter für das vorbehandelte metastasierte kolorektale Karzinom in Deutschland,

oder Boceprevir bzw. Telaprevir + Peginterferon alfa + Ribavirin Zusatznutzen ist nicht belegt naiv, interferonfreies SOF-Regime: Peginterferon alfa + Ribavirin Hinweis

duale Therapie (Kombination aus Peginter- feron alfa und Ribavirin) oder Triple- Therapie (Kombination aus einem Proteas- einhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon

Therapienaive Patienten ohne Zirrhose, Genotyp 1 (Ledipasvir/Sofosbuvir): duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus

Patienten, bei denen medikamentöse und diätetische Optionen zur Lipidsenkung nicht ausgeschöpft wurden und für die eine Statinthe- rapie aufgrund von