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Änderung der Geltungsdauer

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Academic year: 2022

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Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät

Änderung der Geltungsdauer

von fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen

Bachelorstudiengang Bildung an Grundschulen (AMB Nr. 39/2016)

Lehramtsbezogener Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen (AMB Nr. 123/2015)

Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 27/2021

Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und Veranstaltungsmanagement

30. Jahrgang/27. Juli 2021

Amtliches Mitteilungsblatt

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Änderung der Geltungsdauer

von fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat die Gemeinsame Kommission für das Grundschullehr- amt am 26. Mai 2021 folgende Änderungen der Geltungsdauer von Studien- und Prüfungsordnungen erlassen*:

Artikel I

1. Die Geltungsdauer der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildung an Grundschulen in der Fassung der ersten Änderung, 29. Juli 2016, AMB Nr. 39/2016 wird abweichend von der im AMB Nr. 45/2019, Artikel II Abs. 3 Satz 4 Studienordnung und Artikel II Abs. 3 Satz 4 Prüfungsordnung, bestimmten Geltungsdauer bis zum 30. September 2023 verlängert. Für Studierende, die nach der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung der ersten Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildung an Grundschulen (AMB Nr. 39/2016, Nr. 46/2018) studieren, gilt ab 1. Oktober 2023 ausnahmslos die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung der vierten Änderung (AMB Nr. 50/2020).

2. Die Geltungsdauer der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang „Lehramt an Grundschulen“ vom 29. September 2015, AMB Nr. 123/2015, geändert durch Satzung vom 24. August 2016, AMB Nr. 52/2016 wird abweichend von der im AMB Nr. 36/2020, Artikel I Abs. 1 Satz 1 bestimmten Geltungsdauer bis zum 30. September 2022 verlängert.

* Die Universitätsleitung hat diese Änderungen am 22. Juli 2021 bestätigt.

Artikel II

Diese Änderungen der Studien- und Prüfungsord- nungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft.

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