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Änderung der Geltungsdauer von fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen

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Academic year: 2022

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Lebenswissenschaftliche Fakultät

Änderung

der Geltungsdauer von

fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen

Masterstudiengang Horticultural Sciences (AMB Nr. 88/2014)

Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 25/2020

Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und

Veranstaltungsmanagement 29. Jahrgang/1. September 2020

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 25/2020

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Änderung

der Geltungsdauer von fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Lebenswissenschaftlichen Fakultät am 15. Juli 2020 folgende Änderungen der Gel- tungsdauer von Studien- und Prüfungsordnungen erlassen:

Artikel I

Die Geltungsdauer der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Internationalen Mas- terstudiengang Horticultural Sciences vom 15. Sep- tember 2014, AMB Nr. 88/2014 wird abweichend von der im AMB Nr. 62/2017, Artikel II Abs. 3 Stu- dienordnung und Artikel II Abs. 3 Prüfungsordnung bestimmten Geltungsdauer bis zum 30. September 2021 verlängert.

Die Universitätsleitung hat diese Änderungen am 20. Au- gust 2020 bestätigt.

Artikel II

Diese Änderungen der Studien- und Prüfungsord- nungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft.

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