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Änderung der Geltungsdauer von fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen

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Academic year: 2022

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Kultur-, Sozial-und Bildungswissenschaftliche Fakultät

Änderung der Geltungsdauer von fachspezifischen Studien- und

Prüfungsordnungen

Lehramtsbezogener Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen (AMB Nr. 123/2015)

Lehramtsbezogener Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen (Qg) (AMB Nr. 106/2018)

Lehramtsbezogener Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen (Qn) (AMB Nr. 107/2018)

Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 36/2020

Satz und Vertrieb: Abteilung Kommunikation, Marketing und

Veranstaltungsmanagement 29. Jahrgang/2. September 2020

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 36/2020

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Änderung der Geltungsdauer

von fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat die Gemeinsame Kommission für das Grundschullehr- amt am 1. Juli 2020 folgende Änderungen der Geltungsdauer von Studien- und Prüfungs- ordnungen erlassen:

Artikel I

1. Die Geltungsdauer der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang „Lehramt an Grundschulen“ vom 29. September 2015, AMB Nr. 123/2015, geändert durch Satzung vom 24. August 2016, AMB Nr. 52/2016 wird abweichend von der im AMB Nr. 48/2019, Artikel II Abs. 3 Satz 4 Studienord- nung und Artikel II Abs. 3 Satz 4 Prüfungsordnung, bestimmten Geltungsdauer bis zum 30. September 2021 verlängert.

2. Die Geltungsdauer der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang „Lehramt an Grundschulen (Qg)“

vom 27. September 2018, AMB Nr. 106/2018 wird abweichend von der im AMB Nr. 50/2019, Artikel II Abs. 3 Satz 4 Studienordnung und Artikel II Abs. 3 Satz 4 Prüfungsordnung, bestimmten Geltungsdauer bis zum 30. September 2021 verlängert.

3. Die Geltungsdauer der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den lehramtsbezogenen Masterstudiengang „Lehramt an Grundschulen (Qn)“

vom 27. September 2018, AMB Nr. 107/2018 wird abweichend von der im AMB Nr. 49/2019, Artikel II Abs. 3 Satz 4 Studienordnung und Artikel II Abs. 3 Satz 4 Prüfungsordnung, bestimmten Geltungsdauer bis zum 30. September 2021 verlängert.

Artikel II

Diese Änderungen der Studien- und Prüfungs- ordnungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

 Die Universitätsleitung hat diese Änderungen

am 20. August 2020 bestätigt.

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