Philosophische Fakultät
Zweite Änderung der
fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung
für das Bachelorstudium im Fach Geschichte (AMB Nr. 30/2014)
Kern- und Zweitfach im Kombinationsstudiengang mit Lehramtsoption
Überfachlicher Wahlpflichtbereich für andere Bachelorstudiengänge und -studienfächer
Herausgeber: Die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 27/2017
Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 26. Jahrgang/23.Juni 2017
Amtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 27/2017
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Zweite Änderung der fachspezifischen Studienordnung
für das Bachelorstudium im Fach „Geschichte“
(AMB Nr. 30/2014)
Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I am 15. Februar 2017 die zweite Änderung der Studien- ordnung erlassen:
Artikel I
§ 8 Absatz 7 erhält folgende Fassung:
„Die Studienordnung vom 20. September 2011 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität Nr. 46/2011) tritt mit dem Ablauf des 30. September 2019 außer Kraft. Die betroffenen Studentinnen und Studenten führen ihr Studium anschließend nach dieser Studienordnung fort.“
Artikel II
Die zweite Änderung der fachspezifischen Studien- ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft.
Die Universitätsleitung hat die zweite Änderung der fachspezifischen Studienordnung am
15. Juni 2017 bestätigt.
Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 27/2017
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Zweite Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung
für das Bachelorstudium im Fach „Geschichte“
(AMB Nr. 30/2014)
Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I am 15. Februar 2017 die zweite Änderung der Prüfungsordnung erlassen:
Artikel I
§ 8 Absatz 7 erhält folgende Fassung:
„Die Prüfungsordnung vom 20. September 2011 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität Nr. 46/2011) tritt mit dem Ablauf des 30. September 2019 außer Kraft. Die betroffenen Studentinnen und Studenten führen ihr Studium anschließend nach dieser Studienordnung fort.“
Artikel II
Die zweite Änderung der fachspezifischen Prüfungs- ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin in Kraft.
Die Universitätsleitung hat die zweite Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung am 15. Juni 2017 bestätigt.