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Sieg der Vernunft

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Academic year: 2022

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 06.05.2021 PM 054/21 LFG Landwirtschaft

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online:

S. 1 Sieg der Vernunft

EuGH bestätigt Verbot von

bienenschädlichen Nervengiften im Freiland

Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Abweisung einer Bayer-Klage gegen das Verbot bienenschädlicher Nervengifte kommentiert Richard Mergner Vorsitzender des BUND Naturschutz (BN):

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa. Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben. Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen. Pestizide mit solch fataler Wirkung auf das

Ökosystem dürfen nie wieder in die Umwelt gelangen.

Profitgier hat Bayer blind gegen wissenschaftliche Erkenntnisse gemacht:

Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Gefahr der drei umstrittenen Neonikotinoide für Bienen und Wildbienen umfassend bewiesen.

Neonikotinoide sind langlebig und reichern sich im Boden an. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit können sie weit transportiert werden und gelangen auch in Gegenden fernab ihrer Einsatzgebiete, wo sie dann noch jahrelang Schäden verursachen. Trotz ihrer erheblichen Einschränkung 2013 und dem

Freilandverbot 2018 sind die Wirkstoffe heute immer noch in Gewässern nachweisbar.

Um das Insektensterben zu stoppen, brauchen wir neben dem Verbot solcher besonders gefährlichen Pestizide zusätzlich auch eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes.“

Annette Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs und Erwerbsimkerbundes e. V. dazu:

„Seit Jahre fordern der Deutsche Berufs und Erwerbsimkerbund einen verlässlich funktionierenden Bienenschutz, sowie Transparenz und Änderung des Zulassungsverfahrens. Das Urteil bestätigt unsere Forderungen und die Defizite der Risikoprüfung bei den Pestizidzulassungen.

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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S. 2

Sieben Jahre lang waren wir als „Streithelfer“ am Gerichtsverfahren mit beteiligt, dass von der Aurelia Stiftung koordiniert und finanziert wurde. Jetzt muss auch endlich zum Schutz der Umwelt und allen Insekten das Urteil schnellstens umgesetzt werden. Obwohl das Verfahren anhängig war wurde trotzdem eine Notfallzulassung im Zuckerrübenanbau erteilt. Wir fordern deshalb :“Frau Kaniber, Schluss mit Notfallzulassungen zum Schutz der Umwelt und aller Insekten!“

Mehr Informationen: www.bund.net/umweltgifte/pestizide/bienen-und- pestizide

Für Rückfragen:

Stefan Schäffer

Persönlicher Referent von Richard Mergner, Landesvorsitzender BN 0911/8187810; buero.landesvorsitzender@bund-naturschutz.de

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