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7.I-10 Tipps zum Verfassen einer Stellenausschreibung

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7.I-10 Tipps zum Verfassen einer Stellenausschreibung

Nach den §§ 1, 7, 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) muss eine Stellenausschreibung so gehalten sein, dass Benachteiligungen aus Gründen der Hautfarbe oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität vermieden werden.

Aufbau Textbeispiel

Kennung, worum es sich handelt Stellenausschreibung Titel: enthält bereits die wichtigste

Botschaft: Z.B. welche Stelle ausgeschrieben ist.

Praxisassistent/-in

Teaser: (Anrisstext): enthält weitere allerwichtigste Informationen, damit sich der / die Leser/-in bereits ein Bild machen kann, worum es geht.

Praxis Dr. Huber sucht Praxisassistentin / Praxisassistenten für 20 Wochenstunden

Haupttext: Verfassen Sie auch den Haupttext so knapp wie möglich:

Weitere Zusatzinformationen:

Definition der Aufgaben:

Erwartungen an den/die

Bewerber/-in:

Frist der Bewerbung und Adresse:

Kontaktperson für Rückfragen:

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine/n Mitarbeiter/-in für unseren Bereich….

Dieser Bereich ist Bestandteil des… und befasst sich mit der….

Der Dienstsitz ist….

Ihre Aufgabe:

o Begleitung von….

o Beratung von…

o Durchführung von…

o Mitwirkung an…

o Mitarbeit an…

Ihr Profil:

o Abgeschlossener Praxishilfekurs…

o Mehrjährige Erfahrung im Bereich…

o Ausgeprägte Eigenmotivation und Initiative o Team- und Kundenorientierung und hohes

Einfühlungsvermögen Wir bieten: …

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Version vom 21.11.2011 Seite 1 von 2

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Die Stellenausschreibung

Stellenanzeigen in Tageszeitungen, Fachzeitschriften oder Online-Jobbörsen zählen zu den am häufigsten verwendeten Kommunikationsinstrumenten für Stellen in allen Bereichen. Die Stellenausschreibung umfasst die Anforderungen an eine neu zu besetzende Stelle in einem Unternehmen.

Der Inhalt der Ausschreibung

Es sind geschlechtsneutrale Formulierungen zu wählen. Formulierungen wie z. B.

„Wir suchen…eine Praxisassistentin“ sind unzulässig. Zu empfehlen ist stattdessen eine geschlechtsunabhängige Bezeichnung wie z. B. „ Wir suchen… Praxisleitung“

oder die Ansprache beider Geschlechter wie z.B. Wir suchen…eine Praxisassistentin/einen Praxisassistenten“.

Von besonderer Bedeutung ist das Verbot der Altersdiskriminierung. Zu beachten ist, dass hier im Vergleich zu anderen Merkmalen eine Ungleichbehandlung in geringem Umfang unter Umständen gerechtfertigt sein kann, wenn „sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“ (§ 10 Abs. 1 AGG).

Unzulässig sind Stellenausschreibungen, die ohne zwingenden Grund Altershöchstgrenzen beinhalten oder auf solche schließen lassen. Eine Formulierung, wie z. B. „Wir suchen junge, dynamische Mitarbeiterin/jungen, dynamischen Mitarbeiter“ kann daher nicht ohne weiteres verwendet werden.

Die konsequente Umsetzung

Die vorstehend genannten Angaben müssen konsequent umgesetzt werden. Die zunächst geschlechtsneutrale Wortwahl „Wir suchen eine Sekretärin/einen Sekrätar…“ ist ohne Wert, wenn fortgesetzt wird „Sie sollte über sichere Kenntnisse verfügen in…“. Empfehlenswert ist es daher, eine Ausschreibung in direkter Anrede zu vermeiden: z.B. „Wir suchen eine Praxisassistentin/einen Praxisassitenten für unsere Praxis“.

Die Anforderung von Bewerbungsunterlagen kann in der Ausschreibung wie folgt formuliert werden: „Wir bitten um Übersendung der vollständigen (aussagekräftigen) Bewerbungsunterlagen….“

Die Stellenausschreibung sollte nicht ausdrücklich Bewerbungsunterlagen mit Passfoto verlangen. Hierbei könnte der Eindruck entstehen, dass das äußere Erscheinungsbild eine Rolle für den/die Arbeitgeber/-in spielt und bei beispielsweise Narben im Gesicht (Behinderung) oder Dunkelhäutigkeit (ethnische Herkunft) könnte damit ein Tatbestand der Benachteiligung geschaffen werden.

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Version vom 21.11.2011 Seite 2 von 2

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