Land Sachsen-Anhalt
Haushaltsplan
für die
Haushaltsjahre 2017 und 2018
Einzelplan 13
Allgemeine Finanzverwaltung
Anlage
Vorwort Einzelplan 13
A. Überblick der für die Politik im Ressortbereich relevanten Entwicklungen
Im Einzelplan 13 sind unter der Bezeichnung „Allgemeine Finanzverwaltung“ im Wesentlichen Einnahmen und Ausgaben vereinigt, die entweder keine oder mehrere der übrigen Einzelpläne berühren oder für deren Nachweis an dieser Stelle ein besonderes finanzwirtschaftliches Interesse besteht. Im inneren Gefüge des Haushalts stellt der Einzelplan 13 mit seinem erheblichen Überschuss den Ausgleich des Gesamthaushalts her.
B. 1. Zentrale Zielsetzung in den politischen Handlungsbereichen und Aufgabenbereichen des Ressorts Im Einzelplan 13 sind die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen folgender Aufgabenbereiche veranschlagt:
Kap. 13 01 Steuern
Kap. 13 02 Allgemeine Bewilligungen
Kap. 13 03 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993. 1994 bis 1999 und 2000 – 2006
Kap. 13 04 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993.
1994 bis 1999 und 2000 – 2006 Kap. 13 05 Hochwasserhilfe
Kap. 13 06 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 – 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord
Kap. 13 07 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 – 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd
Kap. 13 08 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) 2007 – 2013 Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord
Kap. 13 09 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) 2007 – 2013 Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd
Kap. 13 10 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern Kap. 13 12 Finanzzuweisungen an die Gemeinden
Kap. 13 13 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE IV 2007 - 2013 Kap. 13 14 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF IV 2007 - 2013 Kap. 13 15 Zuschüsse an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Kap. 13 16 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) 2014 – 2020 Kap. 13 17 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) 2014 – 2020
Kap. 13 18 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V 2014 - 2020 Kap. 13 19 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V 2014 - 2020 Kap. 13 20 Vermögensverwaltung
Kap. 13 25 Schuldenverwaltung Kap. 13 31 Hochwasserhilfen 2013 Kap. 13 50 Versorgung
Kap. 13 90 Zuweisungen der EU – 2014 bis 2020 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
Kap. 13 96 Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
(FAG) für 2017 in Höhe von 1.628.000.300 EUR und für 2018 in Höhe von 1.628.000.300 EUR.
Mit dem Teilentschuldungsprogramm STARK II unterstützt das Land auch weiterhin die Kommunen bei ihren Konsolidierungsbemühungen. Ziel des Programms ist es, mit der Ablösung von bestehenden Darlehen und der folgenden Anschlussfinanzierung nebst Tilgungszuschuss einen effektiven Beitrag zum Schuldenabbau leisten. Durch die nachhaltige Entlastung beim Schuldendienst werden finanzielle Freiräume geschaffen, die die Kommunen in die Lage versetzen, die Attraktivität ihres Wohn- und Wirtschaftsstandortes durch ausreichende Leistungen der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur aufrechtzuerhalten.
Des Weiteren sind hier die Erstattungen von Zinsen und Kosten an die Investitionsbank für die Programme zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III ELER) sowie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE) veranschlagt. Außerdem veranschlagt sind hier die nicht mit EU-Mitteln förderfähigen Kosten für die allgemeine Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaft im Bundesgebiet fördert der Bund im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Investitionen finanzschwacher Kommunen. Sachsen-Anhalt stehen hierfür insgesamt 110.880.000 EUR zur Verfügung. Der Bund fördert damit 90 vH der förderfähigen Investitionskosten.
Den Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 10 vH übernimmt das Land und reicht diesen zusammen mit den Fördermitteln des Bundes aus. Zur Umsetzung des KInvFG hat das MF am 30. Oktober 2015 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das STARK V Programm erlassen. Die Förderrichtlinie definiert die vom Bund vorgegebenen Förderbereiche und benennt in Anlage 1 die förderfähigen Zuwendungsempfänger. Die Bundes- und Landeszuweisungen sowie die Kosten der IB als Bewilligungsbehörde wurden in der Titelgruppe 64 veranschlagt.
Kapitel 1315 – Zuschüsse an Religionsgemeinschaften
Hier erfolgt die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben an die Religionsgemeinschaften.
Kapitel 1325 – Schuldenverwaltung
Es erfolgt hier die Veranschlagung für die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt und für die Tilgung von Darlehen.
2017 2018
Schuldenaufnahme
3.242.000.000
3.242.000.000
Tilgung -3.342.000.000 -3.342.000.000
NKA 0 0 Schuldentilgung - 100.000.000 - 100.000.000
1. Summe der Nettokreditaufnahme:
2010 612 Mio. EUR
2011 209 Mio. EUR
Gesamt 821 Mio. EUR
2. Bisherige Tilgung 2012
2013 2014 2015
25 Mio. EUR 50 Mio. EUR 75 Mio. EUR 100 Mio. EUR
Restkredite 571 Mio. EUR
3. weitere Tilgungsraten
Jahr Tilgungsbetrag Restschuld 2016 125 Mio. EUR 446 Mio. EUR
2017 100 Mio. EUR 346 Mio. EUR 2018 100 Mio. EUR 246 Mio. EUR 2019
2020 2021
100 Mio. EUR 100 Mio. EUR 46 Mio. EUR
146 Mio. EUR 46 Mio. EUR 0 EUR
Die Nettokredite der Jahre 2010 und 2011 werden im Jahr 2021 vollständig getilgt sein.
B. 2. Im Bereich der EU-Förderung werden in den Operationellen Programmen Genderziele abgebildet. Hierzu wird auf die Vorworte der jeweiligen Einzelpläne verwiesen.
C. Organisatorische oder sonstige Veränderungen
Die nachfolgend dargestellten Umsetzungen aufgrund geänderter Gruppierungen sowie Auflösung des Kapitel 1399
„Sonstige Einnahmen und Ausgaben“ und der TGr. 62 im Kapitel 1302:
von Kapitel Titel nach Kapitel Titel 1301 057 02 1301 058 01 1302 351 01 1302 359 01 1302 351 02 1302 359 02 1302 533 62 0401 533 01
1910 525 68
1910 682 68
1910 891 68
1302 671 62 1312 671 07
1312 671 09
1302 911 01 1302 919 01 1302 911 02 1302 919 02 1312 533 63 1909 533 67 1312 671 63 1909 671 67 1312 671 63 1909 682 67 1316 351 01 1316 359 01 1316 911 01 1316 919 01 1317 351 01 1317 359 01 1317 911 01 1317 919 01 1390 351 01 1390 359 01 1390 911 01 1390 919 01 1390 346 06 1390 346 74 1399 093 01 1302 093 01 1399 093 05 1302 093 05 1399 281 05 1350 281 05 1399 542 11 1302 542 11 1399 633 01 1302 633 01 1399 671 02 1302 671 02 1399 916 01 1350 916 01
Löschung Kapitel 1330. Mit dem 13.02.2009 hat der Bundestag das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) verabschiedet. Bestandteil dieses Paketes war das Zukunftsinvestitions- gesetz – ZuInvG. Das Gesamtvolumen für Sachsen - Anhalt betrug 475 Mio. EUR. Das Programm wurde 2011 beendet.
E. EU-Förderung
Im Epl. 13 werden die EU-Mittel der Operationellen Programme des EFRE, des ESF und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) einschließlich der Technischen Hilfe veranschlagt.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zielt insbesondere darauf ab, Ungleichgewichte zwischen den Regionen auszugleichen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken. Der EFRE soll dabei die regionale und lokale Entwicklung durch die Beteiligung an Investitionen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovationen, Klimawandel und Umwelt, Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie nachhaltige Stadtentwicklung unterstützen.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) soll Strategien und Prioritäten fördern, die insbesondere darauf abzielen, nachhaltige und hochwertige Beschäftigung zu sichern, die geografische und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU zu erhöhen, in Ausbildung, Berufsbildung und die Förderung des Schulerfolgs zu investieren und die soziale Inklusion zu fördern.
Die Förderung der EU erfolgt auf der Grundlage des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Aus diesen Mitteln können agrarstrukturelle Maßnahmen und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gefördert werden. Die EU beteiligt sich je nach Maßnahme mit 75, 90 und 100 Prozent an den zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben.
Zu den geplanten inhaltlichen Schwerpunkten der Förderperiode 2014 - 2020 wird auf die Vorbemerkungen zu den Kapiteln 1316, 1317 und 1390 verwiesen. Eine Gesamtübersicht über die einzelnen Maßnahmen ist im Vorbericht dargestellt. Die Veranschlagung der einzelnen Förderperioden erfolgt bei:
Kapitel 1303 und 1304
Förderperioden 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 (EFRE I bis III und ESF I bis III) Kapitel 1306, 1307, 1308, 1309, 1313 und 1314
Förderperiode 2007 bis 2013 (EFRE IV und ESF IV) Kapitel 1316, 1317, 1318 und 1319
Förderperiode 2014 bis 2020 (EFRE V und ESF V) Kapitel 1390
Förderperiode 2014 bis 2020 (ELER)
F. Sonstiges
Beilage 1 Verzeichnis der Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt an Unternehmen Beilage 2 Übersicht über die Schuldendiensthilfen
Kapitel Bezeichnung
0 Einnahmen aus Steuern und steuer- ähnlichen
Abgaben
1 Verwaltungs-
einnahmen, Einnahmen
aus Schulden- dienst und
dgl.
2 Einnahmen
aus Zuweisungen
und Zuschüssen
mit Ausnahme für
Investitionen
3 Einnahmen
aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen
und Zu- schüssen für Investitionen, besondere
Finanzie- rungsein- nahmen
Gesamt- einnahmen
4 Personal- ausgaben
- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -
13 01 Steuern 6.520.025.000 6.520.025.000
13 02 Allgemeine Bewilligungen 1.079.800 31.265.000 200.000 346.964.100 379.508.900 10.798.500 13 03 Strukturfondsförderung des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006
0 0 0 0
13 04 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006
0 0 0
13 05 Hochwasserhilfe 0 0 0
13 06 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord
0 0 0 0 0
13 07 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd
0 0 0 0 0
13 08 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord
0 0 0 0
13 09 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd
0 0 0 0
13 10 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern
1.728.246.500 1.728.246.500
13 12 Finanzzuweisungen an die Gemeinden
0 44.352.000 44.352.000
13 13 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE IV (2007 - 2013)
0 0 0
13 14 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF IV (2007 - 2013)
0 0 0
13 15 Zuschüsse an
Religionsgemeinschaften
0 375.000 375.000
und Verpflichtungsermächtigungen 2017
Ausgaben 5
Sächliche Verwaltungs-
ausgaben und Ausgaben für
den Schulden-
dienst
6 Ausgaben für Zuweisungen
und Zuschüsse
mit Ausnahme
von Investitionen
7 Baumaß-
nahmen
8 Sonstige Ausgaben für
Investitionen und Investitions-
förder- maßnahmen
9 Besondere
Finanzie- rungsaus-
gaben
Gesamt- ausgaben
+ Überschuss - Zuschuss
(Gesamt- einnahmen -
Gesamt- ausgaben)
Ver- pflichtungs-
ermäch- tigungen
Kapitel
- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -
24.000 0 24.000 +6.520.001.00
0
0 13 01
3.550.000 18.366.000 0 -156.841.100 -124.126.600 +503.635.500 0 13 02
0 0 0 0 13 03
0 0 0 0 13 04
0 0 0 0 0 13 05
0 0 0 0 0 0 0 13 06
0 0 0 0 0 0 0 13 07
0 0 0 0 0 13 08
0 0 0 0 0 13 09
500 500 +1.728.246.00
0
0 13 10
75.000 1.678.312.000 204.280.000 1.882.667.000 -1.838.315.000 117.671.300 13 12
0 0 0 0 0 13 13
0 0 0 0 0 13 14
35.205.400 35.205.400 -34.830.400 0 13 15
13 16 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) 2014 - 2020
0 80.116.100 172.069.400 252.185.500
13 17 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) 2014 - 2020
0 132.561.400 0 132.561.400 700.200
13 18 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V (2014 -2020)
0 0 2.122.900
13 19 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V (2014 - 2020)
0 0 1.689.000
13 20 Vermögensverwaltung 72.987.200 3.163.500 76.150.700
13 25 Schuldenverwaltung 2.500.000 -100.000.000 -97.500.000
13 31 Hochwasserhilfen 2013 0 56.023.700 395.700.200 451.723.900 0
13 50 Versorgung 8.491.600 0 8.491.600 0
13 90 Zuwendungen der EU - 2014 bis 2020 durch den
Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
0 61.543.900 92.220.900 153.764.800 3.347.100
13 96 Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
0 52.806.400
Summe 2017 6.521.104.800 106.752.200 2.067.558.200 954.470.100 9.649.885.300 71.464.100 Summe 2016 6.170.853.000 92.322.000 2.266.233.900 933.486.600 9.462.895.500 237.313.600 2017 mehr(+) / weniger(-) +350.251.800 +14.430.200 -198.675.700 +20.983.500 +186.989.800 -165.849.500 Kapitel Bezeichnung
0 Einnahmen aus Steuern und steuer- ähnlichen
Abgaben
1 Verwaltungs-
einnahmen, Einnahmen
aus Schulden- dienst und
dgl.
2 Einnahmen
aus Zuweisungen
und Zuschüssen
mit Ausnahme für
Investitionen
3 Einnahmen
aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen
und Zu- schüssen für Investitionen, besondere
Finanzie- rungsein- nahmen
Gesamt- einnahmen
4 Personal- ausgaben
- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -
355.000 70.999.600 3.212.000 168.857.400 0 243.424.000 +8.761.500 0 13 16
2.334.900 125.717.300 0 128.752.400 +3.809.000 0 13 17
2.242.100 6.654.100 11.019.100 -11.019.100 191.100 13 18
689.400 1.959.300 4.337.700 -4.337.700 0 13 19
300.000 432.000 3.874.500 3.163.500 7.770.000 +68.380.700 0 13 20
466.742.200 10.000.000 476.742.200 -574.242.200 0 13 25
23.700 56.000.000 9.800.200 385.900.000 451.723.900 0 0 13 31
50.000 439.560.000 7.981.600 447.591.600 -439.100.000 0 13 50
2.349.200 57.645.000 88.009.700 4.350.000 155.701.000 -1.936.200 150.000 13 90
119.600 52.926.000 -52.926.000 0 13 96
478.711.500 2.490.875.200 13.012.200 860.921.600 -141.226.400 3.773.758.200 +5.876.127.100 118.012.400 528.232.600 2.262.579.900 17.102.300 829.861.800 57.942.900 3.933.033.100 +5.529.862.400 216.000.000 -49.521.100 +228.295.300 -4.090.100 +31.059.800 -199.169.300 -159.274.900 +346.264.700 -97.987.600
und Verpflichtungsermächtigungen 2017
Ausgaben 5
Sächliche Verwaltungs-
ausgaben und Ausgaben für
den Schulden-
dienst
6 Ausgaben für Zuweisungen
und Zuschüsse
mit Ausnahme
von Investitionen
7 Baumaß-
nahmen
8 Sonstige Ausgaben für
Investitionen und Investitions-
förder- maßnahmen
9 Besondere
Finanzie- rungsaus-
gaben
Gesamt- ausgaben
+ Überschuss - Zuschuss
(Gesamt- einnahmen -
Gesamt- ausgaben)
Ver- pflichtungs-
ermäch- tigungen
Kapitel
- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -
Kapitel Bezeichnung
0 Einnahmen aus Steuern und steuer- ähnlichen
Abgaben
1 Verwaltungs-
einnahmen, Einnahmen
aus Schulden- dienst und
dgl.
2 Einnahmen
aus Zuweisungen
und Zuschüssen
mit Ausnahme für
Investitionen
3 Einnahmen
aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen
und Zu- schüssen für Investitionen, besondere
Finanzie- rungsein- nahmen
Gesamt- einnahmen
4 Personal- ausgaben
- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -
13 01 Steuern 6.674.025.000 6.674.025.000
13 02 Allgemeine Bewilligungen 1.234.600 31.275.000 200.000 307.764.500 340.474.100 78.527.400 13 03 Strukturfondsförderung des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006
0 0 0 0
13 04 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006
0 0 0
13 05 Hochwasserhilfe 0 0 0
13 06 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord
0 0 0 0 0
13 07 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd
0 0 0 0 0
13 08 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord
0 0 0 0
13 09 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Süd
0 0 0 0
13 10 Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Ländern
1.830.582.500 1.830.582.500
13 12 Finanzzuweisungen an die Gemeinden
0 33.264.000 33.264.000
13 13 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE IV (2007 - 2013)
0 0 0
13 14 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF IV (2007 - 2013)
0 0 0
13 15 Zuschüsse an
Religionsgemeinschaften
0 0 0
und Verpflichtungsermächtigungen 2018
Ausgaben 5
Sächliche Verwaltungs-
ausgaben und Ausgaben für
den Schulden-
dienst
6 Ausgaben für Zuweisungen
und Zuschüsse
mit Ausnahme
von Investitionen
7 Baumaß-
nahmen
8 Sonstige Ausgaben für
Investitionen und Investitions-
förder- maßnahmen
9 Besondere
Finanzie- rungsaus-
gaben
Gesamt- ausgaben
+ Überschuss - Zuschuss
(Gesamt- einnahmen -
Gesamt- ausgaben)
Ver- pflichtungs-
ermäch- tigungen
Kapitel
- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -
24.000 0 24.000 +6.674.001.00
0
0 13 01
3.550.000 18.497.000 0 -131.974.900 -31.400.500 +371.874.600 0 13 02
0 0 0 0 13 03
0 0 0 0 13 04
0 0 0 0 0 13 05
0 49.000.000 0 0 49.000.000 -49.000.000 0 13 06
0 21.000.000 0 0 21.000.000 -21.000.000 0 13 07
0 28.000.000 28.000.000 -28.000.000 0 13 08
0 12.000.000 12.000.000 -12.000.000 0 13 09
500 500 +1.830.582.00
0
0 13 10
75.000 1.679.564.300 205.160.000 1.884.799.300 -1.851.535.300 104.886.000 13 12
0 0 0 0 0 13 13
0 0 0 0 0 13 14
36.261.500 36.261.500 -36.261.500 0 13 15
13 16 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) 2014 - 2020
0 55.693.700 231.559.200 287.252.900
13 17 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF V) 2014 - 2020
0 120.594.400 0 120.594.400 701.000
13 18 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des EFRE V (2014 -2020)
0 0 2.124.200
13 19 Technische Hilfe im Rahmen der Strukturfondsförderung des ESF V (2014 - 2020)
0 0 1.696.600
13 20 Vermögensverwaltung 17.451.700 3.163.500 20.615.200
13 25 Schuldenverwaltung 2.500.000 -100.000.000 -97.500.000
13 31 Hochwasserhilfen 2013 0 56.500.000 279.801.800 336.301.800 0
13 50 Versorgung 8.491.600 0 8.491.600 0
13 90 Zuwendungen der EU - 2014 bis 2020 durch den
Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
0 70.548.300 96.985.900 167.534.200 3.280.500
13 96 Zentrale Veranschlagung der Stellen und Mittel für Bedienstete in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
0 25.315.800
Summe 2018 6.675.259.600 51.226.700 2.142.610.500 852.538.900 9.721.635.700 111.645.500 Summe 2017 6.521.104.800 106.752.200 2.067.558.200 954.470.100 9.649.885.300 71.464.100 2018 mehr(+) / weniger(-) +154.154.800 -55.525.500 +75.052.300 -101.931.200 +71.750.400 +40.181.400 Kapitel Bezeichnung
0 Einnahmen aus Steuern und steuer- ähnlichen
Abgaben
1 Verwaltungs-
einnahmen, Einnahmen
aus Schulden- dienst und
dgl.
2 Einnahmen
aus Zuweisungen
und Zuschüssen
mit Ausnahme für
Investitionen
3 Einnahmen
aus Schuldenauf- nahmen, aus Zuweisungen
und Zu- schüssen für Investitionen, besondere
Finanzie- rungsein- nahmen
Gesamt- einnahmen
4 Personal- ausgaben
- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -
860.000 46.196.200 8.286.700 223.272.500 0 278.615.400 +8.637.500 0 13 16
2.334.900 113.869.700 0 116.905.600 +3.688.800 0 13 17
1.892.000 6.910.900 10.927.100 -10.927.100 0 13 18
513.400 1.968.200 4.178.200 -4.178.200 0 13 19
300.000 543.000 4.073.500 3.163.500 8.080.000 +12.535.200 0 13 20
395.545.000 10.000.000 405.545.000 -503.045.000 0 13 25
0 56.500.000 7.801.800 272.000.000 336.301.800 0 0 13 31
0 444.960.000 7.981.600 452.941.600 -444.450.000 0 13 50
2.763.100 66.390.500 92.762.800 4.350.000 169.546.900 -2.012.700 110.000 13 90
70.500 25.386.300 -25.386.300 0 13 96
407.833.400 2.581.685.800 16.088.500 807.268.800 -116.409.300 3.808.112.700 +5.913.523.000 104.996.000 478.711.500 2.490.875.200 13.012.200 860.921.600 -141.226.400 3.773.758.200 +5.876.127.100 118.012.400 -70.878.100 +90.810.600 +3.076.300 -53.652.800 +24.817.100 +34.354.500 +37.395.900 -13.016.400
und Verpflichtungsermächtigungen 2018
Ausgaben 5
Sächliche Verwaltungs-
ausgaben und Ausgaben für
den Schulden-
dienst
6 Ausgaben für Zuweisungen
und Zuschüsse
mit Ausnahme
von Investitionen
7 Baumaß-
nahmen
8 Sonstige Ausgaben für
Investitionen und Investitions-
förder- maßnahmen
9 Besondere
Finanzie- rungsaus-
gaben
Gesamt- ausgaben
+ Überschuss - Zuschuss
(Gesamt- einnahmen -
Gesamt- ausgaben)
Ver- pflichtungs-
ermäch- tigungen
Kapitel
- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -
Kap. 13 01Steuern
*** Rückzahlungen und Erstattungen sind durch Absetzen von den Einnahmen zu verausgaben.
Erläuterungen:
Die Ansätze der Steuern und steuerinduzierten Einnahmen basieren auf den Ergebnissen des Arbeitskreises
“Steuerschätzung“ Mai 2016 sowie einer vom Ministerium der Finanzen vorgenommenen Zuschätzung in Höhe von 115 Mio.
EUR für 2017 und 135 Mio. EUR für 2018. Die Zuschätzung wurde im Titel 015 01 veranschlagt.
Einnahmen
011 01 821 Lohnsteuer 3.056.470.600 3.174.117.600 3.367.058.800
2.897.941.687 Erläuterungen:
Die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden zu 100 v. H. nachgewiesen und um die gesetzlichen Anteile des Bundes und der Gemeinden gemindert.
011 02 821 Gemeindeanteil an der Lohnsteuer -458.470.600 -476.117.600 -505.058.800 -434.691.253
Erläuterungen:
Für die Verteilung des Steueraufkommens auf die Gemeinden gelten die Bestimmungen des Artikels 106 Abs. 5 GG..
011 03 821 Bundesanteil an der Lohnsteuer -1.299.000.000 -1.349.000.000 -1.431.000.000 -1.231.625.217
Erläuterungen:
Gemäß Artikel 106 Abs. 3 GG steht das Aufkommen der Einkommensteuer, soweit es nicht nach Artikel 106 Abs. 5 GG den Gemeinden zugewiesen wird, und das Aufkommen der Körperschaftsteuer dem Bund und den Ländern gemeinsam (Gemeinschaftsteuer) je zur Hälfte (50 v. H.) zu.
011** Lohnsteuer (Landesanteil) 1.299.000.000 1.349.000.000 1.431.000.000
1.231.625.217
012 01 821 Veranlagte Einkommensteuer 614.117.600 625.882.400 649.411.800
568.381.804 Erläuterungen:
Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 01.
012 02 821 Gemeindeanteil an der veranlagten Einkommensteuer -92.117.600 -93.882.400 -97.411.800 -85.257.271
Erläuterungen:
Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 02.
012 03 821 Bundesanteil an der veranlagten Einkommensteuer -261.000.000 -266.000.000 -276.000.000 -241.562.267
Erläuterungen:
Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 03.
012** Veranlagte Einkommensteuer (Landesanteil) 261.000.000 266.000.000 276.000.000 241.562.267
013 01 821 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer) 110.000.000 148.000.000 150.000.000 122.250.478
Erläuterungen:
Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 01.
13 Allgemeine Finanzverwaltung
13 01 Steuern
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
013 03 821 Bundesanteil an den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer)
-55.000.000 -74.000.000 -75.000.000 -61.125.239
Erläuterungen:
Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 03.
013** Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungssteuer) (Landesanteil)
55.000.000 74.000.000 75.000.000 61.125.239
014 01 821 Körperschaftsteuer 406.000.000 402.000.000 422.000.000
410.583.456 Erläuterungen:
Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 01.
014 03 821 Bundesanteil an der Körperschaftsteuer -203.000.000 -201.000.000 -211.000.000 -205.291.728
Erläuterungen:
Vgl. Erläuterungen zu Titel 011 03.
014** Körperschaftsteuer (Landesanteil) 203.000.000 201.000.000 211.000.000
205.291.728
015 01 821 Umsatzsteuer (Gesamtanteil) 4.169.100.000 4.459.000.000 4.476.000.000 4.131.459.532
Erläuterungen:
Gemäß Artikel 106 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5a GG steht das Aufkommen der Umsatzsteuer dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zu. Die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern.
Geringere Einnahmen (5,4 Mio. EUR) durch Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung des Aufbauhilfefonds 2013.
015 02 821 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -86.000.000 -130.000.000 -102.000.000 -101.372.619
Erläuterungen:
Vgl. Erläuterungen zu Titel 015 01.
015** Umsatzsteuer (Landesanteil) 4.083.100.000 4.329.000.000 4.374.000.000
4.030.086.913
017 01 821 Gewerbesteuerumlage (Landesanteil) 39.000.000 46.000.000 47.000.000
36.589.359 Erläuterungen:
Gemäß Artikel 106 Abs. 6 GG i. V. m. § 6 des Gemeindefinanzreformgesetzes haben die Gemeinden eine Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens abzuführen, die auf den Bund und das Land aufzuteilen ist. Für die Gewerbesteuerumlage ist der Landesanteil veranschlagt.
018 01 821 Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 52.272.700 40.909.100 40.909.100 60.587.205
018 02 821 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (Gemeindeanteil)
-6.272.700 -4.909.100 -4.909.100 -7.270.465
018 03 821 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (Bundesanteil)
-23.000.000 -18.000.000 -18.000.000 -26.658.370
018** Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungsbeträge (Landesanteil)
23.000.000 18.000.000 18.000.000 26.658.370
A Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage 5.963.100.000 6.283.000.000 6.432.000.000
051 01 821 Vermögensteuer 0 0 0
0 Erläuterungen:
Zu 051 01 bis 069 01
Gemäß Artikel 106 Abs. 2 GG i. V. m. den Regelungen des Einigungsvertrages steht das Aufkommen der in diesen Titeln ausgewiesenen Steuern dem Land zu.
052 01 821 Erbschaftsteuer 17.000.000 16.000.000 17.000.000
15.694.020
053 01 821 Grunderwerbsteuer 121.000.000 149.000.000 152.000.000
133.652.846
055 01 821 Totalisatorsteuer 100.000 25.000 25.000
26.915
** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 1301 Titel 686 11.
056 01 821 Andere Rennwettsteuern 0 0 0
0
057 01 821 Lotteriesteuer 33.000.000 34.000.000 34.000.000
32.593.588
058 01 821 Sportwettensteuer 6.000.000 8.000.000 9.000.000
6.522.347
*** Umsetzungen von Kap. 13 01 Titel 057 02
059 01 821 Feuerschutzsteuer 10.000.000 12.000.000 12.000.000
10.535.266 Erläuterungen:
Gemäß § 23 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer ausschließlich für Zwecke des Brandschutzes zu verwenden. Vgl. Erläuterungen zu Kapitel 0331.
061 01 821 Biersteuer 19.000.000 18.000.000 18.000.000
19.493.133
069 01 821 Sonstige Steuern und Abgaben 0 0 0
150
B Landessteuern 206.100.000 237.025.000 242.025.000
Summe A und B 6.169.200.000 6.520.025.000 6.674.025.000
13 Allgemeine Finanzverwaltung
13 01 Steuern
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
Ausgaben
686 11 821 Zuschüsse an Rennvereine 96.000 24.000 24.000
25.839 0 0
** Ausgaben dürfen geleistet werden bis zu 96 v. H. der Isteinnahmen bei Kapitel 1301 Titel 055 01.
Erläuterungen:
Gemäß § 10 RennwLottG hat der Unternehmer des Totalisators von den am Totalisator gewetteten Beträgen eine Steuer i. H. v.
5 v. H. zu entrichten. Die Rennvereine erhalten gemäß § 16 RennwLottG eine Zuweisung aus der Totalisatorsteuer i. H. v. bis zu 96 v. H. der Einnahmen.
812 23 821 Annahme von Kunstgegenständen an Zahlungsstatt gem. § 224 a der Abgabenordnung
0 0 0
0 0 0
*** Die Ausgabebefugnis bemisst sich nach der Höhe der an Zahlungsstatt angenommenen Kunstgegenstände. Ausgaben dürfen nur im Wege der Verrechnung mit der zu tilgenden Steuerschuld geleistet werden.
Abschluss
Einnahmen
HGr. 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben
6.169.200.000 6.520.025.000 6.674.025.000
Gesamteinnahme 6.169.200.000 6.520.025.000 6.674.025.000
Ausgaben
HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
96.000 24.000 24.000
0 0
HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
0 0 0
0 0
Gesamtausgabe 96.000 24.000 24.000
Gesamtsumme der VE 0 0
Überschuss (+) / Zuschuss (-) 6.169.104.000 6.520.001.000 6.674.001.000
13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
Kap. 13 02Allgemeine Bewilligungen
Einnahmen
093 01 821 Spielbankabgabe 1.179.600 1.029.800 1.179.600
607.160
*** Umsetzungen von Kap. 13 99 Titel 093 01 Vgl. K-Vermerk zu Titel 633 01.
Erläuterungen:
Gemäß § 12 Spielbankgesetz (SpielbG) hat die Spielbank eine am Bruttospielertrag ausgerichtete Spielbankabgabe zu entrichten.
093 05 821 Zusatzabgabe von Spielbanken 473.400 50.000 55.000
0
*** Umsetzungen von Kap. 13 99 Titel 093 05 Erläuterungen:
Neben der Spielbankabgabe (Titel 093 01) hat die Spielbank eine Zusatzabgabe zu entrichten. Diese beträgt 40 v. H. des nach
§ 13 Abs. 2 bis 4 Spielbankgesetz (SpielbG) ermittelten Gewinns.
119 31 011 Einnahmen aus Veröffentlichungen 0 0 0
0
** Abweichend von § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 LHO dürfen Haushaltspläne u.a. haushaltsrechtliche Vorschriften unentgeltlich abgegebenen werden.
Erläuterungen:
Einnahmen aus dem Verkauf von Haushaltsplänen, Haushaltsrechnungen und anderen haushaltsrechtlichen Vorschriften. Über unentgeltliche Abgaben wird von Fall zu Fall entschieden.
119 53 812 Einnahmen aus Erbschaften des Fiskus nach § 1936 BGB 500.000 1.700.000 1.700.000 1.796.357
* Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 13 02 Titel 681 59.
122 01 861 Konzessionsabgaben des Zahlenlottos und des Fußballtotos 22.000.000 23.000.000 23.000.000 23.308.118
** Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich.
Erläuterungen:
Nach § 9 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben die Wettunternehmer eine angemessene Konzessionsabgabe von mindestens 20 v. H. der Wetteinsätze abzuführen.
Für die gem. § 9 des Glücksspielgesetzes zweckgebunden zu verwendende Konzessionsabgabe sind Ausgaben wie nachfolgend dargestellt veranschlagt:
noch zu 122 01
2016 EUR
2017 EUR
2018 EUR 1. 24. v. H. für wohlfahrtspflegerische Aufgaben der
Verbände
Kapitel 0509 TGr. 67 5.280.000 5.520.000 5.520.000
2. 4 v. H. für die Förderung wohlfahrtspflegerischer Einzelmaßnahmen
Kapitel 0509 TGr. 68 880.000 920.000 920.000
3. 34 v. H. für Sportorganisationen und Sportvereine
Kapitel 0346 Titel 684 05 7.370.000 7.634.400 7.628.000
Kapitel 0346 Titel 684 07 30.000 52.000 52.000
Kapitel 0346 Titel 684 09 80.000 83.600 90.000
Kapitel 0346 Titel 684 10 50.000 50.000
4. 19 v. H. für Zwecke der Jugendpflege und Jugendsport
Kapitel 0517 TGr. 61 2.402.600 2.507.000 2.507.000
Kapitel 0707 TGr. 66 361.000 326.000 326.000
Kapitel 0707 TGr. 77 250.800 318.000 318.000
Kapitel 0707 TGr. 80 1.165.600 1.219.000 1.219.000
5. 5 v. H. für die Förderung des Schul- und Hochschulsport
Kapitel 0602 TGr. 79 417.900 437.000 437.000
Kapitel 0707 TGr. 65 257.500 713.000 713.000
Kapitel 0707 TGr. 80 424.600
6. 12 v. H. für die Förderung kultureller Maßnahmen
Kapitel 1787 TGr. 86 2.640.000 2.760.000 2.760.000
7. 2 v. H. für die Förderung der Kunsstiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Kapitel 1776 Titel 685 57 440.000 460.000 460.000
Summe 22.000.000 23.000.000 23.000.000
122 02 861 Konzessionsabgabe aus Sportwetten mit festen Gewinnquoten für Sportorganisationen und Sportvereine
0 265.000 275.000
851.622
** Gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 LHO ist die Erläuterung verbindlich.
Erläuterungen:
Die Konzessionsabgabe wurde für einen Zeitraum vom 19.01.2016 bis 16.01.2017 auf Null reduziert. Jetzt wird mit einer üblichen Abführung von 15 v. H. der Spieleinsätze ausgegangen. Die Einnahmen sind dem MI für die Sportförderung bei Kapitel 0346 Titel 684 05 zur Verfügung zu stellen.
122 05 861 Reinerträge aus Lotto-Toto-Mitteln 6.400.000 6.300.000 6.300.000
6.188.729 Erläuterungen:
Nach § 9 Abs. 4 S. 4 Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben die Wettunternehmer 50 v. H. der Reinerträge an das Land abzuführen.
281 02 841 Rückerstattung von Rabatten für Arzneimittel 100.000 200.000 200.000 449.186
Erläuterungen:
Am 01. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) in Kraft getreten. Bestandteil des AMNOG ist das “Gesetz über Rabatte für Arzneimittel“. Die Einrichtung dieses zentralen Einnahmetitels folgt den Vorgaben der Bund-/Länderumfrage und soll die Vereinnahmung der Rabatte von der Zentralen Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) ermöglichen.
13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
282 01 291 Einnahmen aus Spenden für Hochwassergeschädigte 0 0 0
100
* Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 13 02 Titel 681 05.
334 01 011 Zuweisungen für Investitionen vom Bund 0 0 0
0 Erläuterungen:
Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR. Entsprechend Art. 2 Abs. 1 der zwischen Bund und Ländern am 11. Februar 1994 abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung sind die Mittel gemeinnützig für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu verwenden.
359 01 851 Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage - Deckungsmittel für Folgejahre
182.111.700 0 299.104.300
0
*** Umsetzungen von Kap. 13 02 Titel 351 01 Erläuterungen:
Zuführungen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel 919 02.
Die allgemeine Rücklage beträgt 191,1 Mio. EUR. Darin enthalten ist auch die Rücklage für die Entlastung der Kinderbetreuung in Höhe von 8,9 Mio. EUR. Die Ermächtigung zur Entnahme 2016 wurde nicht in Anspruch genommen.
359 02 851 Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve 100.000.000 346.964.100 8.660.200 0
*** Umsetzungen von Kap. 13 02 Titel 351 02 Erläuterungen:
Die Entnahme 2017 erfolgt gemäß § 16 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2017 (HG 2017).
382 01 891 Erstattungen von Aufwendungen für Job-Tickets durch die Bediensteten
0 0 0
0
*** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 1302 Titel 982 01.
Erläuterungen:
Vorsorglich Leertitel.
Ausgaben
422 02 861 Nachversicherungen für aus dem Landesdienst ausscheidende Bedienstete
3.750.000 3.800.000 3.800.000
2.549.895 0 0
Erläuterungen:
Zentral im Epl. 13 veranschlagt.
Im Ansatz ist u. a. auch die Nichtübernahme von Beamtenanwärtern in das Beamtenverhältnis berücksichtigt.
441 02 841 Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter 3.890.100 3.409.600 5.409.600
0 0 0
* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 13 02 Titel 446 01.
*** Die Ausgaben sind gemäß § 20 Abs. 2 LHO im
Gesamthaushalt für die Rechnungslegung deckungsfähig mit den in § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchstaben a) Doppelbuchstaben bb) LHO genannten Ausgaben.
Erläuterungen:
Verstärkungsmittel für die in den Einzelplänen ausgebrachten Ansätze.
446 01 048 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungungsempfänger und dgl.
9.327.800 4.088.900 6.317.800
0 0 0
* Gegenseitig deckungsfähig mit Kapitel 13 02 Titel 441 02.
*** Die Ausgaben sind gemäß § 20 Abs. 2 LHO im
Gesamthaushalt für die Rechnungslegung deckungsfähig mit den in § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchstaben a) Doppelbuchstaben bb) LHO genannten Ausgaben.
Erläuterungen:
Vgl. Erläuterung zu Titel 441 02.
461 01 881 Zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben (ohne Versorgung)
183.002.900 69.000.000 123.000.000
0 0 0
*** Die Ausgaben sind gemäß § 20 Abs. 2 LHO im
Gesamthaushalt für die Rechnungslegung deckungsfähig mit den in § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) Doppelbuchstaben aa) LHO genannten Ausgaben.
462 01 881 Globale Minderausgabe für Einsparverpflichtungen im Rahmen des Stellen- und Personalabbaus
-34.508.300 0 0
0 0 0
462 02 881 Globale Minderausgabe für Personalausgaben -15.800.000 -69.500.000 -60.000.000
0 0 0
531 01 011 Veröffentlichungen 100.000 100.000 100.000
43.017 0 0
Erläuterungen:
Kosten für den Druck des Haushaltsplanentwurfes, des endgültigen Haushaltsplanes, etwaiger Ergänzungen und Nachträge, der Haushaltsrechnung, der Mittelfristigen Finanzplanung sowie haushaltsrechtlicher Vorschriften.
533 01 011 Dienstleistungen Außenstehender - PPP - 250.000 0 0
0 0 0
13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
noch zu 533 01
Erläuterungen:
Unterstützung von Kommunen bei der Realisierung von Public-Private-Partnerships (PPP) - Projekten, die Modellcharakter haben.
533 02 011 Dienstleistungen Außenstehender 250.000 200.000 200.000
0 0 0
Erläuterungen:
Wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung von Projekten, u.a. Finanzwirtschaftliche Zielsysteme, Controlling sowie für finanz- und haushaltswirtschaftliche Analysen.
542 11 861 Lohnsteuer des Landes für die VBL-Umlage 3.175.000 3.250.000 3.250.000
2.571.634 0 0
*** Umsetzungen von Kap. 13 99 Titel 542 11 Erläuterungen:
Die Pauschalversteuerung der VBL-Umlage erfolgt gemäß § 16 Abs. 2 des Tarifvertrages Altersversorgung in Verbindung mit § 40b Abs. 1 Einkommensteuergesetz.
633 01 821 Anteil der Spielbankgemeinden an der Spielbank- und Zusatzabgabe
330.600 216.000 247.000
106.298 0 0
*** Umsetzungen von Kap. 13 99 Titel 633 01
Ausgaben dürfen bis zu der Höhe geleistet werden, die zur Erfüllung der sich aus dem SpielbG über die Höhe des Anteils der Gemeinden an der Spielbank- und Zusatzabgabe ergebenden Verpflichtungen notwendig sind.
Erläuterungen:
Nach § 18 Spielbankgesetz (SpielbG) erhält die Gemeinde, in der sich eine Spielbank befindet, einen Anteil von 20 v. H. an der Spielbankabgabe (Kapitel 1302 Titel 093 01), der auf diese Spielbank entfällt und dem Land tatsächlich zufließt. Des Weiteren erhalten die einzelnen Spielbankgemeinden einen Anteil von 20 v. H. an der Zusatzabgabe (Kapitel 1302 Titel 093 05).
671 02 011 Erstattung des Landesanteils an den Kosten der Geschäftsstelle der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
97.000 100.000 100.000
90.756 0 0
*** Umsetzungen von Kap. 13 99 Titel 671 02 Erläuterungen:
Seit 1991 ist das Land Sachsen-Anhalt Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Nach Satzung der TdL §§ 5 und 7 Nr. 6 ist das Land verpflichtet, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge zu zahlen.
681 03 291 Leistungen zur Beseitigung außerordentlicher Notstände (Katastrophenfonds)
0 0 0
300.000 0 0
*** MF wird ermächtigt, Ausgaben bis zu 5 Mio. EUR im Einzelfall zu leisten, wenn für diesen Zweck an anderer Stelle Mittel eingespart werden.
Aus den Ausgaben dürfen auch Billigkeitsleistungen gemäß § 53 LHO gewährt werden.
Erläuterungen:
Vorsorglich Leertitel.
681 05 291 Unterstützungen für Hochwassergeschädigte aus Spenden 0 0 0
268.500 0 0
* Ausgaben dürfen nur geleistet werden bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Kapitel 13 02 Titel 282 01.
681 12 223 Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung 16.800.000 17.350.000 17.450.000
16.780.492 0 0
Erläuterungen:
Beitragszahlung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß SGB VII.
681 59 812 Ausgaben im Zusammenhang mit Erbschaften nach § 1936 BGB
500.000 700.000 700.000
624.986 0 0
Übertragbar
* Die Ausgabe darf überschritten werden bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Kapitel 13 02 Titel 119 53.
916 12 851 Zuführung an das Sondervermögen “Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt“ zur Finanzierung der
Versorgungslasten der Beamten
42.147.900 2.858.900 5.825.100
0 0 0
Erläuterungen:
Verstärkungsmittel für Zuführungen in den Pensionsfonds (Titel 916 13) für Neueinstellungen. Bis zum Haushaltsjahr 2014 wurden diese Verstärkungsmittel bei Kapitel 13 50 Titel 461 01 veranschlagt.
919 01 851 Zuführung an die Steuerschwankungsreserve 0 0 25.000.000
83.640.186 0 0
*** Umsetzungen von Kap. 13 02 Titel 911 01 Erläuterungen:
Gemäß dem Gesetz über die Steuerschwankungsreserve des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. April 2008 in seiner jeweils geltenden Fassung.
Entnahmen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel 359 02.
919 02 851 Zuführung an die Allgemeine Rücklage - Deckungsmittel für Folgejahre
0 0 0
191.100.000 0 0
*** Umsetzungen von Kap. 13 02 Titel 911 02 Erläuterungen:
Rücklage gemäß § 62 Abs. 4 LHO
Entnahmen erfolgen bei Kapitel 1302 Titel 359 01.
961 01 871 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 0 0 0
0 0 0
Erläuterungen:
vorsorglich Leertitel
971 01 881 Globale Mehrausgaben 300.000 300.000 300.000
0 0 0
Erläuterungen:
Zur Deckung der Mehrausgaben für Schadensersatzleistungen und Unfallentschädigungen.
972 01 011 Globale Minderausgaben 0 -160.000.000 -163.100.000
0 0 0
Erläuterungen:
Ausbringung von Globalen Minderausgaben entsprechend Kabinettsbeschluss vom 04.Oktober 2016.
982 01 891 Zahlungen für Job-Tickets an die Verkehrsunternehmen 0 0 0
0 0 0
13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
noch zu 982 01
*** Ausgaben dürfen nur geleistet werden bis zur Höhe der Isteinnahmen bei Kapitel 1302 Titel 382 01. Soweit bei Fälligkeit der Zahlungen des Landes Sachsen-Anhalt die Erstattungen bei Titel 382 01 noch nicht oder noch nicht in voller Höhe eingegangen sind, dürfen die Ausgaben ausnahmsweise - ohne das Verfahren nach 37 LHO - in der unbedingt erforderlichen Höhe geleistet werden. Die Ausgaben sind in diesem Falle zu Lasten des
Deckungskreises der OGr. 51 bis 54 gemäß § 9 Abs. 1 des Haushaltsgesetzes 2015/2016 zu erwirtschaften.
Erläuterungen:
Im Rahmen der Fürsorgepflicht bemüht sich das Land Sachsen-Anhalt für seine Bediensteten um preisgünstige Job-Tickets der DB Vertrieb GmbH. Als Partner für die abzuschließenden Verträge kommt nach den Bedingungen der DB Vertrieb GmbH nur das Land Sachsen-Anhalt in Betracht, das sich gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages mit der DB Regio GmbH dazu verpflichtet, ausstehende Forderungen des Vertragspartners gegenüber den Bediensteten nach zweimaliger Mahnung zu übernehmen. Das Land sichert sich seine Ansprüche jeweils im konkreten Einzelfall durch eine Gehaltsabtretungserklärung des zahlungspflichtigen Bediensteten.
Da die Ticketnutzer im Innenverhältnis den Gegenwert des verauslagten Forderungsbetrages gegenüber dem Land Sachsen- Anhalt zu erstatten haben, liegt ein Fall sog. “durchlaufender Gelder“ vor.
In Einnahme und Ausgabe sind hierfür jeweils Leertitel ausgebracht, da die Höhe der anfallenden Beträge nicht bekannt ist. Die Ausgabeermächtigung bemisst sich nach der Isteinnahme. Vorsorglich wird durch Haushaltsvermerk die Zahlung zugelassen, wenn in Sonderfällen - trotz Abtretungserklärung - die Erstattung durch den Ticketerwerber unmöglich werden sollte.
Titelgruppe(n)
62 Strategische Steuerungsinstrumente
525 62 012 Aus- und Fortbildung 50.000 0 0
460 0 0
Erläuterungen:
Schulungsleistungen für die landesweite Basis-KLR (Nach- und Ergänzungsschulungen).
533 62 011 Dienstleistungen 0 0 0
0 0 0
Erläuterungen:
Umgesetzt nach 0401 Titel 533 01.
671 62 693 Erstattungen an die Investitionsbank 1.000.000 0 0
943.736 0 0
Erläuterungen:
Bisher erfolgte hier die Veranschlagung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der IB aus dem HHJ 2013 zur strategischen Partnerschaft zwischen Landesregierung und Investitionsbank, insbesondere zu den Schwerpunkten wissenschaftliche Unterstützung, strategische Steuerung und STARK-Programme. Die Laufzeit betrug 7 Jahre mit einer jährlichen Kostenerstattungsobergrenze in Höhe von jeweils 900.000 EUR. Dieser Vertrag soll zum 01.01.2017 auf die Leistungen Kommunaler Finanzmonitor und Kommunaler Schuldenmonitor beschränkt werden. Für den Kommunalen Finanzmonitor erfolgt die Veranschlagung ab dem HHJ 2017 bei Kapitel 1312 Titel 671 09. Für den Kommunalen Schuldenmonitor bei Kapitel 1312 Titel 671 07.
Vgl. auch Erläuterung zu Kapitel 1312 Titel 671 07 und 671 09.
812 62 693 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 0 0 0
0 0 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 62 1.050.000 0 0
0 0
Abschluss
Einnahmen
HGr. 0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben
1.653.000 1.079.800 1.234.600
HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
28.900.000 31.265.000 31.275.000
HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
100.000 200.000 200.000
HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
282.111.700 346.964.100 307.764.500
Gesamteinnahme 312.764.700 379.508.900 340.474.100
Ausgaben
HGr. 4 Personalausgaben 149.662.500 10.798.500 78.527.400
0 0
HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
3.825.000 3.550.000 3.550.000
0 0
HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
18.727.600 18.366.000 18.497.000
0 0
HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
0 0 0
0 0
HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben 42.447.900 -156.841.100 -131.974.900
0 0
Gesamtausgabe 214.663.000 -124.126.600 -31.400.500
Gesamtsumme der VE 0 0
Überschuss (+) / Zuschuss (-) 98.101.700 503.635.500 371.874.600
13 Allgemeine Finanzverwaltung
13 03 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
Kap. 13 03Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006
Erläuterungen:
Die Förderperioden 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 sind ausgabeseitig abgeschlossen.
Die Abschlussunterlagen der Förderperiode 2000 bis 2006 wurden im Jahr 2010 bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Die Zahlung der Schlussrate durch die Europäische Kommission ist noch nicht abschließend erfolgt.
Einnahmen
119 41 691 Rückflüsse aus Rückforderungen 0 0 0
481.661 Erläuterungen:
Einnahmen aus Erstattungsansprüchen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006. Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden.
119 51 691 Vermischte Einnahmen 0 0 0
843.237 Erläuterungen:
Einnahmen aus der Verzinsung der Erstattungsansprüche im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006. Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden.
271 01 691 Erstattungen von der EU - Abrechnung EFRE III 0 0 0
0 Erläuterungen:
Einnahmen für konsumtive Strukturfondsausgaben aus dem im Haushaltsjahr 2010 eingereichten Schlusszahlungsantrag (EFRE III) Programmzeitraum 2000 - 2006 bei der Europäischen Kommission.
346 01 691 Zuschüsse von der EU - Abrechnung EFRE III 0 0 0
0 Erläuterungen:
Einnahmen für investive Strukturfondsausgaben aus dem im Haushaltsjahr 2010 eingereichten Schlusszahlungsantrag (EFRE III) Programmzeitraum 2000 - 2006 bei der Europäischen Kommission.
Ausgaben
676 01 692 Rückzahlungen an die EU-Kommission 0 0 0
3.498.487 0 0
Erläuterungen:
Rückzahlungen an die EU-Kommission aus der Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006.
13 Allgemeine Finanzverwaltung
13 03 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
Abschluss
Einnahmen
HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
0 0 0
HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
0 0 0
HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
0 0 0
Gesamteinnahme 0 0 0
Ausgaben
HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
0 0 0
0 0
Gesamtausgabe 0 0 0
Gesamtsumme der VE 0 0
Überschuss (+) / Zuschuss (-) 0 0 0
Kap. 13 04Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006
Erläuterungen:
Die Förderperioden 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006 sind ausgabeseitig abgeschlossen.
Die Abschlussunterlagen der Förderperiode 2000 bis 2006 wurden im Jahr 2010 bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Die Zahlung der Schlussrate durch die Europäische Kommission ist noch nicht abschließend erfolgt.
Einnahmen
119 41 253 Rückflüsse aus Überzahlungen und Rückforderungen 0 0 0
328.989 Erläuterungen:
Einnahmen aus Erstattungsansprüchen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006. Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden.
119 51 253 Vermischte Einnahmen 0 0 0
82.483 Erläuterungen:
Einnahmen aus der Verzinsung der Erstattungsansprüche im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006. Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden.
271 01 253 Erstattungen aus dem EU-Sozialfonds 2000 - 2006 (Abrechnung ESF III)
0 0 0
0 Erläuterungen:
Einnahmen aus dem im Haushaltsjahr 2010 eingereichten Schlusszahlungsantrag (ESF III) Programmzeitraum 2000 - 2006 bei der Europäischen Kommission.
13 Allgemeine Finanzverwaltung
13 04 Strukturfondsförderung des Europäischen Sozialfonds der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
Ausgaben
676 01 253 Rückzahlungen an die EU-Kommission 0 0 0
0 0 0
Erläuterungen:
Rückzahlungen an die EU-Kommission aus der Strukturfondsförderung der Programmzeiträume 1991 bis 1993, 1994 bis 1999 und 2000 bis 2006.
Titelgruppe(n)
73 Förderung der beruflichen Qualifikation - Programmzeitraum 2000 - 2006 - EU-Anteil -
683 73 253 Zuschüsse an private Unternehmen 0 0 0
0 0 0
Nachrichtlich: Summe TGr. 73 0 0 0
0 0
Abschluss
Einnahmen
HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
0 0 0
HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
0 0 0
Gesamteinnahme 0 0 0
Ausgaben
HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
0 0 0
0 0
Gesamtausgabe 0 0 0
Gesamtsumme der VE 0 0
Überschuss (+) / Zuschuss (-) 0 0 0
13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 05 Hochwasserhilfe
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
Kap. 13 05Hochwasserhilfe
*** Die Ausgaben der Titelgruppen dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei den Titeln 119 41, 119 42, 119 51 und in Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 359 01 geleistet werden. Das Aufbauhilfefondsgesetz (BGBl. 2002 Teil I S. 3651, 3652), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11.12.2006 (BGBl. I S. 2854) sowie die Verwaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Fluthilfe bleiben davon unberührt.
Erläuterungen:
Fortsetzung der Hochwasserhilfe gemäß dem Aufbauhilfefondsgesetz.
Einnahmen
119 41 693 Rückzahlungen von Überzahlungen aus Bundesmitteln 0 0 0
796.166
119 42 693 Rückzahlungen von Überzahlungen aus Landesmitteln 0 0 0
797.166
119 51 693 Vermischte Einnahmen 0 0 0
0 359 01 851 Entnahme aus der Rücklage zur Fortführung der Beseitigung
von Hochwasserschäden in den Folgejahren
0 0 0
211.879
Ausgaben
544 01 693 Rückzahlungen vereinnahmter Beträge 0 0 0
1.588.242 0 0
919 01 851 Zuführungen an eine Rücklage zur Fortführung der Hochwasserschadensbeseitigung in den Folgejahren
0 0 0
242.694 0 0
*** Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Kapitels 1305 geleistet werden.
13 Allgemeine Finanzverwaltung 13 05 Hochwasserhilfe
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
Abschluss
Einnahmen
HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
0 0 0
HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
0 0 0
Gesamteinnahme 0 0 0
Ausgaben
HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst
0 0 0
0 0
HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben 0 0 0
0 0
Gesamtausgabe 0 0 0
Gesamtsumme der VE 0 0
Überschuss (+) / Zuschuss (-) 0 0 0
Kap. 13 06Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord
*** Gegenseitig deckungsfähig mit Kapitel 1307 mit der Maßgabe, dass die im genehmigten Finanzplan 2007 - 2013 festgeschriebene Aufteilung der Fondsmittel zwischen den Regionen Nord und Süd auf Ebene der jeweiligen Prioritätsachse (bezogen auf den gesamten Zeitraum der Strukturfondsperiode) unter Beachtung der n+2-Regel eingehalten wird.
Innerhalb des Kapitels 1306 sind die Titelgruppen 61 bis 71 gegenseitig deckungsfähig.
Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.
Alle Rückzahlungen sowie dazugehörige und im efREporter (BEM) zu erfassende Zinsen, die auf Basis von geprüften abrechnungsfähigen Ausgaben entstanden sind, sind durch Absetzen von der Ausgabe zu vereinnahmen.
Alle übrigen Zinsen sind unter dem Einnahmetitel 119 51 zu vereinnahmen.
Erläuterungen:
Die Förderperiode ist ausgabeseitig abgeschlossen. Im Haushaltsjahr 2017 werden die Abschlussunterlagen bei der Europäischen Kommission eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass die Schlussabrechnung durch die Europäische Kommission frühestens im Haushaltsjahr 2018 erfolgt.
Einnahmen
119 41 691 Rückflüsse aus Rückforderungen 0 0 0
0 Erläuterungen:
Einnahmen aus Erstattungsansprüchen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung Programmzeitraum 2007 bis 2013. Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden.
119 51 692 Vermischte Einnahmen 0 0 0
59.579
*** Siehe Absätze 4 und 5 des ***Vermerks dieses Kapitels.
Erläuterungen:
Einnahmen aus der Verzinsung der Erstattungsansprüche im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung Programmzeitraum 2007 bis 2013. Die Einnahmen müssen an die EU-Kommission zurückgeführt werden.
271 01 692 Erstattungen von der EU 0 0 0
17.058.821 Erläuterungen:
Einnahmen für konsumtive Strukturfondsausgaben. Die Höhe der Einnahmen steht in direkter Abhängigkeit zu den tatsächlich getätigten Ausgaben. Die Ausgaben des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Operationellen Programms EFRE IV werden von der EU-Kommission auf Antrag erstattet. Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch die EU-Bescheinigungsbehörde EFRE/ESF, angesiedelt im Ministerium der Finanzen.
346 01 692 Zuschüsse für Investitionen von der EU 44.800.000 0 0
240.281.163
13 Allgemeine Finanzverwaltung
13 06 Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE IV) 2007 - 2013, Fördergebiet Sachsen-Anhalt Nord
Titel FZ Zweckbestimmung
Ansatz 2016 Ist 2015
Ansatz 2017 VE 2017
Ansatz 2018 VE 2018 Angaben in EUR
noch zu 346 01
Erläuterungen:
Einnahmen für investive Strukturfondsausgaben. Die Höhe der Einnahmen steht in direkter Abhängigkeit zu den tatsächlich getätigten Ausgaben. Die Ausgaben des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Operationellen Programms EFRE IV werden von der EU-Kommission auf Antrag erstattet. Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch die EU-Bescheinigungsbehörde EFRE/ESF, angesiedelt im Ministerium der Finanzen.