• Keine Ergebnisse gefunden

Deutschen des

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Deutschen des"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

G- und Q-Banden beruht auf der Färbungsintensität so- wie Zahl und Abständen der Banden.

Es können bisher maximal 1200-1300 Bandenab- schnitte und ihre Abstände auf allen 46 Chromosomen des Menschen identifiziert werden. Die bisher gefundene Bandeneinteilung kann noch nicht als endgültig betrach- tet werden, da durch Verbesserung der Methoden weitere Banden identifizierbar sein werden. Als ein Schritt in diese Richtung hat-sich die Synchronisation des Zellzyklus durch BUDR erwiesen, wodurch eine große Zahl von Prophase- und Prometaphasechromosomen gewonnen wird. An diesen können wesentlich mehr Banden analy- siert werden als an Metaphasechromosomen.

Der Begriff Chromosomenbande ist im wesentlichen eine vom morphologischen Erscheinungsbild abgeleitete Be- zeichnung, zu dessen Definition folgende Merkmale ge- zählt werden:

1. Abgrenzbarkeit von Strukturdifferenzen, d.h. einzelne Strukturteile entlang der Längsachse eines Chromosoms sind klar von benachbarten Anteilen unterscheidbar.

2. Bandenartiges Erscheinungsbild, Banden sind quer zur Längsachse angeordnet, verlaufen also ringförmig um das Chromatid.

3. Sichtbarmachung durch spezielle Farbe und Darstel- lungsmethoden.

4. Bandenmuster verkörpern ein grundlegendes chro- mosomales Organisationsprinzip.

Daraus ergibt sich, daß präparative, färberische und licht- mikroskopische Methoden bereits detaillierte Befunde über die Chromosomenstruktur ergeben.

Weitere Befunde sind jedoch durch elektronenmikrosko- pische und andere Methoden erhoben worden.

Schrifttum:

BRETTHAUER. R.: Anwendung der Reflexmikroskopie in der Histochemie. Z. f. Natur- forsch. 23 (3). 394-395 (1968).

FRANKE. U., OLIVER, N.: Quantitative analysis of high-resolution trypsin-Giemsa bands on human prometaphase chromosomes. Human Genet. 45,137 — 165 (1978).

HAUG. H.: Leitfaden der mikroskopischen Technik: Mikroskopische, präparative und färberische Verfahren in der Histologie. Georg Thieme Verlag, Stuttgart (1959).

HANSCHMANN, H., BEESEN, V.. LOBER, G.: Modifizierung von Giemsa-Originallö- sung zur verbesserten Erzeugung von Bandenstrukturen an Chromosomen. Biolog.

Rdsch.. Jg. 15. Heft 5, 303-308 (1977).

RO D M AN N; T. C..TAHILIANI, S.iTheFeulgen banded karytype of the mouse. Analy- sis of the mechanism of banding. Chromosoma 42. 37-56 (1973).

WYANT, H. E.. WYSHAM. D. G.. MINDEN, S. K., ANDERSON, R., HECHT. F.: Mecha- nisms of Giemsa-banding with chromosomes l. Giemsa 11 banding with azur eosin.

Exptl. Cell Res. 1020, 85-94 (1976).

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Thomas Nelles Parkweg 5

5376 Nettersheim

Ausschreibung des Förderpreises der Deutschen Gesellschaft

für Laboratoriumsmedizin 1989

Die Deutsche Gesellschaft für Laboratoriumsmedi- zin e.V. verleiht im Rahmen des KONGRESSES FÜR LABORATORIUMSMEDIZIN 1989 ihren För- derpreis. Mit dem Förderpreis werden herausra- gende wissenschaftliche Ergebnisse, die aus der Abfassung einer Dissertation' oder Diplomarbeit hervorgehen, ausgezeichnet. Die wissenschaftli- chen Ergebnisse müssen.der Pathobiochemie, der Diagnostik, Verlaufskontrolle, Früherkennung oder Therapieüberwachung von Krankheiten mit Me- thoden der Laboratoriumsmedizin dienen. Als Be- . werber kommen Ärzte, Naturwissenschaftler und Studierende der Medizin oder der naturwissen- schaftlichen Fächer in Betracht. Der Förderpreis der Deutschen Gesellschaft für Laboratoriumsmedizin ist mit DM 5000,- dotiert.

Die Arbeiten müssen folgende Bedingungen erfül- len: .

1. Der Schwerpunkt der Arbeit muß auf dem Ge- biet der Laboratöriumsmedizin liegen und patho- biochemische oder diagnostische Fragestellungen behandeln.

2. Die Arbeiten müssen auf eigenen wissenschaft- lichen Erkenntnissen beruhen und der Erweiterung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Laboratoriums- medizin oder ihrer Anwendung dienen.

3. Eine Arbeit darf nur einmal eingereicht werden.

4. Die Arbeiten dürfen nicht schriftlich veröffent- licht sein und können erst nach Abschluß des KON- GRESSES FÜR LABORATORIUMSMEDIZIN 1989 veröffentlicht werden. In besonderen Fällen kann die Deutsche Gesellschaft für Laboratoriumsmedi- zin Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.

5. Der Bewerber muß offenlegen, ob er die Arbeit auch bei einer anderen Preisausschreibung einge- reicht hat.

6. Der Bewerber muß schriftlich erklären, welchen Anteil er selbst und evtl. andere Personen an der Arbeit haben; der Anteil des Bewerbers muß über- wiegend sein.

7. Die Verleihung des Förderpreises an mehrere Personen ist nicht ausgeschlossen.

8. Die Arbeiten sind in deutscher oder in englischer Sprache in jeweils 3 Exemplaren einzureichen.

9. Einsendeschluß für die Bewerbung ist der 15. April 1989.

10. Die Arbeiten sind zu senden an:

Deutsche Gesellschaft für Laboratoriumsmedizin e.V.

Witzelstraße 63 4000 Düsseldorf 1

Lab.med. 13:13 (1989) 13

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2 Ist die verspätete Meldung der Anstellungsbehörde wesentliche Ursache dafür, dass die Vermittlung einer zumutbaren Stelle für die betroffene Lehrkraft nicht möglich war, kann

Soldaten auf Zeit oder Soldaten fügen bitte (gem. 3 BBiG) den Nachweis vom Bundesminis- terium für Verteidigung über die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

(3) Eine Kreissynode eines Kirchenkreises mit mehr als 125.000 Gemeindegliedern kann bei der Kirchenleitung mit Wirkung für die nächste Amtszeit beantragen, ihre Kreissynode

(2) Wer im Ausland lebt, keinen Wohnsitz im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland hat und in einer Gemeinde evangelischen Bekenntnisses getauft oder nach

Bei einer bestehenden Infektion entwickelt sich je nach Erreger eine Bakterien­ oder Pilzkultur. „Norm-Werte“

(1) Ein Hypothekenbrief über eine Hypothek, mit der ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenes Grundstück belastet ist, kann auch dann für kraftlos erklärt werden, wenn er

  6.   Postkunden, denen von einer Behörde nach Nummer 2 eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass sie lebens- oder verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben und

1 kann das Gericht die Vornamen des Antragstellers auf dessen Antrag wieder in die Vornamen ändern, die er bis zum Unwirksamwerden der Entscheidung geführt hat, wenn festgestellt