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Konzept zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Innenstadt mit Zentrum / Lindenallee sowie in den Bereichen An der Holzwolle und Gartenfließstraße

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Academic year: 2022

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TEMPO 30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche

- Bericht - Konzept zur Verkehrsberuhigung

im Bereich der Innenstadt mit Zentrum / Lindenallee sowie

in den Bereichen „An der Holzwolle“ und „Gartenfließstraße“

(2)

Inhalt

Seite

1 Einleitung 4

2 Rechtliche Grundlagen 6

3 Geltungsbereich des Plangebietes und Eigentumsverhältnisse 7 4 Übergeordnetes Verkehrsnetz und Straßen im Plangebiet 11 5 Städtebauliche Situation und städtebauliches Erfordernis 12

6 Verkehrsbelastungen 14

7 Verkehrsströme und Straßenklassifizierungen 20

8 Bauplanerische Zielsetzungen der Gemeinde 21

9 Übereinstimmung der Verkehrsbelastung mit den bauplanerischen Zielen 22

10 Straßenverkehrsrechtliche Anforderungen 23

11 Umsetzbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen 25 12 Städtebauliche Begründung der verkehrsrechtlichen Anordnungen 26

13 Verfahren und Abwägung 31

14 Zusammenfassung 32

(3)

Karten

Seite

1 Geltungsbereich 9

2 Eigentumsverhältnisse im Plangebiet, Beispiel VB 1 10 3 Standorte und Ergebnisse der Verkehrszählung 2019 in den

Tempo 30-Zonen 15

4 Standorte und Ergebnisse der Verkehrszählung 2019 in den verkehrs-

beruhigten Bereichen 18

Tabellen

1 Flurstücke im Geltungsbereich VB1 8

2 Standorte und Ergebnisse der Verkehrszählung

in den fünf Tempo 30-Zonen 16

3 Standorte und Ergebnisse der Verkehrszählung in den 15

verkehrsberuhigten Bereichen 19

Anlagen

Anlage 1 Flurstücke im Geltungsbereich (Eigentumsverhältnisse) Anlage 2 Darstellung der Tempo 30-Zonen

Anlage 3 Darstellung der verkehrsberuhigten Bereiche

Quellen

Unterlagen der Stadt Eisenhüttenstadt sowie Nutzung des Internetauftritts der Stadt Eisenhüttenstadt unter www.eisenhuettenstadt.de

INSEK – Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Stadt Eisenhüttenstadt

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1 Einleitung

Die Stadt Eisenhüttenstadt beabsichtigt, in städtischen Teilbereichen Verkehrsberuhigungs- maßnahmen einzuführen. Im Sinne eines gewachsenen Umweltbewusstseins soll der Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen gebündelt und in den Wohnquartieren verkehrsberuhigt werden. Die Wohn- und Aufenthaltsqualität wird mit diesen Maßnahmen deutlich gesteigert.

Im Wohnkomplex VI, Teilbereich südliche Wohngruppe, wurde mit diesen gesamtstädtischen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen begonnen, da dieses Gebiet städtebaulich und verkehrs- planerisch in sich geschlossen ist. Auf Basis dieser erfolgreichen Umsetzung soll das Konzept nun auf die Wohnkomplexe I bis IV übertragen werden, um auch dort Verkehrsberuhigungs- maßnahmen einzuführen.

Das Verfahren zur Anordnung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen ist zweistufig:

Stufe 1: Erstellung einer gestalterischen Festsetzung in Form eines planerischen Verkehrskonzeptes und Erteilung des kommunalen Einvernehmens durch die betroffene Gemeinde

Stufe 2: Anordnung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen durch die untere Straßenverkehrsbehörde

Die nachhaltige Orientierung auf die Innenstadt als zukunftsfähiger Kern der Stadt ist in den Stadtumbauprozessen fest verankert. Gemäß der aktuellen Stadtumbaustrategie soll Eisenhüttenstadt zukünftig als „vernetzte Stadtlandschaft“ mit differenzierten städtebaulich- architektonischen Stadträumen entwickelt werden. Diese Bereiche sollen nicht nur funktional miteinander verbunden werden, sondern auch in vielfältiger Weise miteinander in Beziehung stehen.

Dabei spielen drei Schwerpunktbereiche eine besondere Bedeutung. Die Wohnkomplexe I bis IV bilden einen dieser drei Schwerpunktbereiche, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind, da es sich um den Bereich der Innenstadt mit Zentrum / Lindenallee handelt. Insbesondere in Richtung Kanal hat dieser Bereich Potenziale für die weitere Entwicklung individueller Wohnungsangebote.

Das Plangebiet weist durch einen hohen Anteil an bereits sanierten Mietwohnungen bzw.

selbstgenutztem Wohneigentum kaum Handlungsbedarf an Maßnahmen zum Stadtumbau auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Wohnungsbestand in diesen Gebieten weitestgehend konstant bleibt und für diese Wohnungen eine hohe Attraktivität auf dem Wohnungsmarkt gewährleistet ist.

Freiflächen und Verkehrsanlagen sind in den Wohnkomplexen I bis IV in weiten Teilen ebenfalls neu gestaltet worden. Somit kann das Plangebiet als städtebaulich konsolidiert betrachtet werden, so dass die Voraussetzungen für die Einführung von verkehrsberuhigen- den Maßnahmen geschaffen wurden.

Auf dieser Grundlage sollen zum einen in den Erschließungsstraßen, wie zum Beispiel in der

„Straße des 8. Mai“, in der „Saarlouiser Straße“ sowie in der „Lindenallee“, Tempo 30-Zonen eingerichtet und zum anderen in den Wohnquartieren, wie beispielsweise im „Friedensweg“, verkehrsberuhigte Bereiche umgesetzt werden.

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Die Fahrzeuge sollen in der Innenstadt langsam fahren und in den Wohnquartieren sowie den Geschäftsbereichen soll die Aufenthaltsqualität, insbesondere für ältere Menschen und für Kinder, deutlich gestärkt werden. Geringere Geschwindigkeiten führen auch zu einer Reduzierung des Verkehrslärms.

Um die verkehrliche Situation im Plangebiet einordnen zu können, wird zunächst das übergeordnete Verkehrsnetz beschrieben. Die Straßen mit überregionaler Bedeutung werden benannt und deren Einfluss auf das Plangebiet wird ermittelt. Danach werden die städtisch bedeutsamen Straßen vorgestellt. Auch die Straßen im Plangebiet werden hinsichtlich ihrer Funktion und ihrer Lage beschrieben.

Die städtebauliche Situation vor dem Stadtumbau wird vorgestellt und mit der aktuellen, Situation verglichen. Im Rahmen des Stadtumbaus wird erläutert, welche baulichen Verän- derungen sich ergeben haben und ob sich das Plangebiet aus städtebaulicher Sicht dazu eignet, verkehrsberuhigende Maßnahmen einzuführen.

Im Anschluss daran ist zu klären, ob sich ein städtebauliches Erfordernis ergibt, Verkehrs- beruhigungsmaßnahmen einzuführen. Welche Gründe liegen nach durchgeführten Umbau- und Abrissmaßnahmen vor, die eine Verkehrsberuhigung nicht nur rechtfertigen, sondern zweckmäßig und erforderlich erscheinen lassen.

Als Basis für die Realisierung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen, sind im Rahmen dieses Verkehrskonzeptes Verkehrsbelastungsdaten zu erheben. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können nur unter Berücksichtigung eines entsprechend geringen Verkehrsaufkommens realisiert werden. Straßen mit hohen Verkehrsbelastungen eignen sich nicht zum Aufenthalt und das Queren durch Fußgänger ist kaum möglich.

Des Weiteren ist zu prüfen, ob sich die geplanten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, hinsichtlich der Verkehrsmengen, in die gesamtstädtischen bauplanerischen Zielsetzungen der Stadt Eisenhüttenstadt bzw. des Gebietes einfügen. Grundsätzlich ist zu klären, ob sich das Plangebiet eignet, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen einzuführen.

Weiterhin ist zu untersuchen, welche straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen zur Einführung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen erfüllt sein müssen.

Das vorliegende Verkehrskonzept ist die erste Stufe zur Einführung von verkehrs- beruhigenden Maßnahmen im Plangebiet. Nach Abschluss der Stufe 1 wird eine Realisierung der vorgesehenen Maßnahmen in Stufe 2 angestrebt.

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2 Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Als Voraussetzung für die verkehrsrechtliche Anordnung einer Tempo 30-Zone wie auch eines verkehrsberuhigten Bereiches durch die untere Straßenverkehrsbehörde, ist die Herstellung des kommunalen Einvernehmens erforderlich.

§ 45, Abs. 1b, Nr. 3 - StVO lautet:

Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen….

3. zur Kennzeichnung von Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen,….

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen die Parkmöglichkeiten für Bewohner, die Kennzeichnung von Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen und Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

§ 45, Abs. 1c - StVO lautet:

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

Die Erteilung des kommunalen Einvernehmens, im Rahmen des vorliegenden Verkehrs- konzeptes, ist damit die Grundlage für die Anordnung von Tempo 30-Zonen und von verkehrsberuhigten Bereichen durch die untere Straßenverkehrsbehörde für das betroffene Plangebiet.

Folgende rechtlich vorgegebene Themen sind inhaltlich Bestandteil dieses Verkehrs- konzeptes:

• hinreichende Bestimmung des Geltungsbereiches des Plangebietes, einschließlich der vorgesehenen Tempo 30-Zonen und der verkehrsberuhigten Bereiche;

• Darlegung des städtebaulichen Erfordernisses, im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung;

• Ermittlung der Verkehrsbelastungen im Quartier;

• Darstellung der Änderung von Verkehrsströmen, Straßenführungen und Verkehrsflüssen;

• stadtplanerische Auseinandersetzung, inwieweit der festgestellte Verkehr mit den bauplanerischen Zielsetzungen im Einklang steht;

• Darstellung der straßenverkehrsrechtlichen Umsetzbarkeit der verkehrlichen Anforde- rungen;

• Darstellung der Erfüllung der straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen und

• städtebauliche Begründung der verkehrsrechtlichen Anordnungen.

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3 Geltungsbereich des Plangebietes und Eigentumsverhältnisse

Die im Plangebiet liegenden Wohnkomplexe I bis IV sowie das Quartier an der Holzwolle bilden das Zentrum der Stadt Eisenhüttenstadt. Das Plangebiet wird im Norden durch die Beeskower Straße, im Osten durch die Karl-Marx-Straße, im Süden durch die Maxim-Gorki-Straße sowie die Friedrich-Engels-Straße und im Westen durch die Diehloer Straße begrenzt.

In Karte 1 (Seite 9) ist der Geltungsbereich des Plangebietes, incl. der einzelnen Tempo 30-Zonen und der verkehrsberuhigten Bereiche dargestellt.

Das Plangebiet umfasst fünf Tempo 30-Zonen (siehe Karte „Darstellung der Tempo 30- Zonen“, Anhang 2), welche sich wie folgt auf die einzelnen Wohnkomplexe beziehen:

• An der Holzwolle zählt zur Tempo 30-Zone I

• die Wohnkomplexe I und IV (teilweise) zählen zur Tempo 30-Zone II

• Gartenfließstraße (WK IV teilweise) zählt zur Tempo 30-Zone III

• der Wohnkomplex II zählt zur Tempo 30-Zone IV und V und

• der Wohnkomplex III zählt zur Tempo 30-Zone IV.

Die Tempo 30-Zone I hat folgende Umgrenzung:

• im Norden von der Beeskower Straße

• im Osten von der Diehloer Straße

• im Süden von der Straße An der Holzwolle und

• im Westen bildet die Grünstraße die Grenze.

Die Tempo 30-Zone II hat folgende Umgrenzung:

• im Norden von der Beeskower Straße

• im Osten von der Karl-Marx-Straße

• im Süden von der Straße der Republik und

• im Westen bildet die Diehloer Straße die Grenze.

Die Tempo 30-Zone III hat folgende Umgrenzung:

• im Norden von der Gartenfließstraße

• im Osten von der Gartenfließstraße

• im Süden von der Neuzeller Straße und

• im Westen bildet die Diehloer Straße die Grenze.

Die Tempo 30-Zone IV hat folgende Umgrenzung:

• im Norden von der Straße der Republik

• im Osten von der Poststraße

• im Süden von der Maxim-Gorki-Straße sowie der Friedrich-Engels-Straße und

• im Westen ist die Diehloer Straße die Grenze.

Die Tempo 30-Zone V hat folgende Umgrenzung:

• im Norden von der Straße der Republik

• im Osten von der Karl-Marx-Straße

• im Süden von der Friedrich-Engels-Straße und

• im Westen bildet die Poststraße die Grenze.

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Folgende Straßen sind als Tempo 30-Zone vorgesehen:

• Straße des 8. Mai

• Fritz-Heckert-Straße

• Puschkinstraße

• Lindenallee

• Rosa-Luxemburg-Straße

• Alte Ladenstraße

• Karl-Liebknecht-Straße

• Eichendorffstraße

• Saarlouiser Straße

Folgende Straßen sind für die verkehrsberuhigten Bereiche vorgesehen:

• Friedensweg

• Platz des Gedenkens

• Brunnenring

• Heinrich-Heine-Allee

• Pawlowallee

• Clara-Zetkin-Ring

• Erich-Weinert-Allee

Die jeweiligen im Geltungsbereich des Konzeptes zur Verkehrsberuhigung im Wohnkomplex I bis IV liegenden Flurstücke sind in der Anlage 1 dargestellt. Dabei wird zwischen Tempo 30- Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen (VB) sowie den jeweiligen Eigentümern (EWG, GeWi, Stadt und Sonstige) unterschieden.

Die Tabelle 1 (Seite 8) zeigt diese Vorgehensweise beispielhaft für den verkehrsberuhigten Bereich VB1.

Tabelle 1: Flurstücke im Geltungsbereich des verkehrsberuhigten Bereiches 1 (VB1)

Die vorgenommene Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus den umgebenden Hauptverkehrsstraßen.

Bereiche Wohn-

komplex Flur Eisenhüttenstädter Wohnungsbau- genossenschaft (EWG)

Eisenhüttenstädter Gebäudewirtschaft (GEWI)

Stadt

Eisenhüttenstadt Sonstige

VB1 IV

Flur 2 1289, 1284, 1285, 1288,1291, 1292, 1832, 1833, 1113, 1815, 1817, 1290, 1102, 1293, 1286

1816, 1814, 1834, 1564, 1096, 1098, 1109, 1099, 1110, 1114, 1116, 1567, 1092

1120

Flur 3 929, 1820 740, 739, 738, 736, 1869, 1868, 1817,

1394

923, 925, 1396, 1728

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Karte 1: Geltungsbereich des Plangebietes Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

Maßstab: ohne

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Karte 2: Eigentumsverhältnisse im Plangebiet VB 1 (beispielhaft) Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt

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4 Übergeordnetes Verkehrsnetz und Straßen im Plangebiet

Straßensysteme werden hierarchisch aufgebaut. Neben überregionalen Straßen gibt es regionale und städtische Straßen. Auch das Straßensystem in Eisenhüttenstadt ist, aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, hierarchisch aufgebaut. Mehrere Bundes- und Landesstraßen durchqueren als überregionale Straßen das Stadtgebiet. Die wichtigsten Straßen in Eisenhüttenstadt sind die Bundesstraßen B 112 und B 246. Diese beiden Straßen befinden sich im westlichen Stadtgebiet. Auch die Landesstraße L 372 im östlichen und die Landesstraße L 43 im westlichen Stadtgebiet sind als überregionale Straßen einzustufen. Danach folgt ein System von städtischen Haupt-, Sammel- und Anliegerstraßen.

In Eisenhüttenstadt verlaufen die wichtigsten Straßen nach folgendem Prinzip:

• Zwei Straßen im Stadtgebiet bilden die Nord-Süd-Verbindung zwischen Frankfurt (Oder) und Guben. Die Bundesstraße B 112 (Beeskower Straße, Karl-Marx-Straße) verläuft an der äußeren Grenze der Wohnkomplexe I, II und IV. Die Landesstraße L 372 (Gubener Straße, Frankfurter Straße, Berliner Straße) führt durch den Ortsteil Fürstenberg (Oder).

Über die Diehloer Straße wird Eisenhüttenstadt mit den südlichen Gemeinden verbunden.

Sie begrenzt gleichzeitig das Plangebiet im Westen.

• Zwei Straßen bilden die Ost-West-Verbindung zwischen dem Ortsteil Fürstenberg (Oder) und den Wohnkomplexen I bis IV bzw. dem Ortsteil Schönfließ. Dies sind zum einen die Beeskower Straße und zum anderen die Straße der Republik.

In Eisenhüttenstadt sind die einzelnen Wohnkomplexe entlang dieser fünf Verbindungsstraßen angelegt worden. Das Plangebiet ist durch die begrenzenden Straßen B 112 (Beeskower Straße), B 112 (Karl-Marx-Straße) und die Diehloer Straße sowie durch die querenden Straßen Straße der Republik und Poststraße mit inner- und überregionalen Zielen verbunden.

Von diesen Verbindungsstraßen führen Erschließungsstraßen in das Plangebiet. Diese Erschließungsstraßen sollen die Zugänglichkeit der am Straßenrand gelegenen Nutzungen für Anwohner, Besucher, Lieferanten sowie für Versorgungs-, Unterhaltungs- und Notdienstfahr- zeuge gewährleisten.

Entsprechend der Literatur „Grundlagen der Straßenverkehrstechnik und der Verkehrs- planung“1, ist die Funktion einer Erschließungsstraße wie folgt charakterisiert:

- hat Quell- und Zielverkehr zur Folge,

- verursacht i.d.R. den ruhenden und arbeitenden Verkehr,

- benötigt keine hohen Geschwindigkeiten auf den Erschließungsstraßen,

- ist häufig mit anderen verkehrlichen Nutzungen durch Fußgänger und Radfahrer gekoppelt,

- ergibt meist einen Querungsbedarf durch die räumlich / funktionellen Verflechtungen, - wird durch durchgehenden bzw. Durchgangsverkehr, der die gewünschte oder

unerwünschte Verbindungseigenschaft der Straße nutzt, beeinträchtigt.

_______________

1 vgl. Grundlagen der Straßenverkehrstechnik und der Verkehrsplanung Band 2, Werner Schnabel / Dieter Lohse, Verlag für Bauwesen, S. 43

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Deshalb sollen die Erschließungsstraßen im Plangebiet als Tempo 30-Zonen ausgewiesen werden. Die Erschließungsstraßen sind durchgehend ausgebildet und teilen das Plangebiet in verkehrsberuhigte Bereiche (VB).

Im südlichen Bereich des Plangebietes liegt sowohl das Krankenhaus, die Erich-Weinert- Grundschule als auch die Kindertagesstätte „Kinderglück“.

5 Städtebauliche Situation und städtebauliches Erfordernis

Der noch bis 1989 stetige Bevölkerungsanstieg ließ in den Jahren nach der politischen Wende stark nach. Es kam sogar zu einer gegensätzlichen Entwicklung. Aufgrund des Wegfalls vieler Arbeitsplätze, beispielweise in der Stahlindustrie, kam es zum Wegzug vieler Einwohner. Dies spiegelte sich in einem zunehmenden Anstieg an leerstehenden Wohnungen wider.

Im Rahmen des Schrumpfungsprozesses sind über 5.000 Wohnungen im Stadtgebiet als Konsequenz des Wegzuges vieler Einwohner abgerissen worden. Die Wohnkomplexe I bis IV, bei denen die Entwicklung von Architektur und Städtebau in den 1950er und -60er Jahren deutlich sichtbar ist, sind ebenfalls vom Stadtumbau betroffen. Die besondere Heraus- forderung besteht hier jedoch im Erhalt der denkmalgeschützten Gebäudekomplexe.

Die Wohnkomplexe I bis IV werden im Norden von der Beeskower Straße, im Osten von der Karl-Marx-Straße, im Süden sowohl von der Maxim-Gorki-Straße als auch von der Friedrich- Engels-Straße sowie im Westen von der Diehloer Straße begrenzt.

Im Folgenden wird die Situation im Plangebiet vor und nach dem Stadtumbau dargestellt.

Städtebauliche Situation vor dem Stadtumbau:

Die Stadt Eisenhüttenstadt war die erste gänzlich durchgeplante und organisierte Stadtgründung der DDR. Sie wurde damals für 30.000 Einwohner geplant. Nach dem Zusammenschluss mit Fürstenberg (Oder) und den Stadterweiterungen um die Wohn- komplexe V bis VII stieg die Einwohnerzahl bis auf über 53.000 Einwohner an.

Mit dem Strukturwandel in den 1990er Jahren veränderte sich das Stadtbild zunehmend. Der Leerstand von Wohnungen, von Ladenbereichen sowie Infrastruktureinrichtungen war nicht mehr zu übersehen.

Besonders in den Wohnkomplexen I, II und III war akuter Handlungsbedarf zur Erhaltung und Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz zu verzeichnen.

Neben dem Abriss vieler Wohnungen, wurden Wohnungen saniert und teilsaniert. Insbeson- dere durch den Einbau von Aufzügen, Grundrissänderungen und den Anbau von Balkonen konnte eine wesentliche Steigerung der Wohnqualität vollzogen werden.

Weitere Investitionen erfolgten in Schulen, Kindertagesstätten, in das städtische Krankenhaus sowie in das Rathaus.

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Städtebauliche Situation nach dem Stadtumbau:

Grundsätzlich ist der Stadtumbau in den Wohnkomplexen I bis IV weitestgehend umgesetzt.

Der Sanierungsprozess in den denkmalgeschützten Bereichen der Innenstadt ist weit fortge- schritten.

Trotzdem bleibt das langfristige Ziel, die Konzentration auf die Innenstadt als zukunftsfähiger Kern der Stadt sowie der möglichst detailgetreue Erhalt des städtebaulichen Ensembles der Innenstadt. Dies gelingt insbesondere durch den beispielhaften Rückbauprozess von außen nach innen.

Mit der Reaktivierung stillgelegter Wohnungsbestände im Denkmalbereich wurden ziel- gruppenspezifische, auch höherwertige und auf dem freien Markt verfügbare Angebote zum Beispiel „Junges Wohnen“, „Familienwohnen“ und „Seniorenwohnen“ geschaffen. Unter anderem wurde im WK I das Projekt „Generationen-Wohnen“ umgesetzt. Dabei handelt es sich um das Zusammenbringen von jungen, älteren und Familienhaushalten mit dem Gesamtbild „Alte Ladenstraße“ und den Objekten der „Karl-Liebknecht-Straße“ (GeWi) und der „Rosa-Luxemburg-Straße“ (EWG), was zur besseren Auslastung der Infrastruktur- einrichtungen in der Innenstadt führt.

Ein Teil des umfassenden Erneuerungsprozesses an Wohngebäuden im Denkmalbereich erfolgt durch die Sanierungsmaßnahmen der GeWi im westlichen Teil der „Straße der Republik“ und damit im WK III und WK IV. In diesem Bereich soll das Segment des preisgünstigen Wohnraumes in der Innenstadt entstehen.

Der WK IV, der ebenfalls zum Innenstadtbereich gehört, soll noch bis Anfang der 2020er Jahre, unter Zusammenarbeit beider Wohnungsunternehmen, saniert werden. Nur nach einer Sanierung können diese Bestände auch dauerhaft vermietet werden. Ziel ist es, auch nach der Sanierung preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.

Die Sichtbeziehungen und die stadträumliche Situation haben sich nach den Abrissmaß- nahmen zum Teil verändert.

In der Mitte der Wohnquartiere befinden sich Grünflächen und ausreichend neu angelegte Stellplätze für die Anwohner. Es ist sinnvoll, den verkehrsberuhigten Bereich im zentralen Abschnitt des Plangebietes einzufügen.

Die Abrissmaßnahmen und der Stadtumbauprozess sind im Plangebiet weitestgehend abgeschlossen, die städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Situation kann als stabil bezeichnet werden.

Städtebauliches Erfordernis:

Die städtebauliche / stadträumliche Situation vor und nach dem erfolgten Stadtumbau ist in weiten Teilen nahezu gleich geblieben. Weniger Anwohner erzeugen weniger Verkehr, so dass die Leistungsfähigkeit der Straßen nicht mehr so hoch wie vor dem Stadtumbau sein muss. Für das Plangebiet ergeben sich neue verkehrliche Anforderungen und Möglichkeiten.

Die Verkehrsinfrastruktur ist zum Teil neu gestaltet worden und wurde baulich insbesondere

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in den Innenhöfen sowie durch ein parkähnliches Wohnumfeld für verkehrsberuhigende Maßnahmen vorbereitet.

Im Plangebiet liegen das Krankenhaus, die Gesamtschule an der Maxim-Gorki-Straße, die Grundschule am Platz des Gedenkens, die Erich-Weinert-Grundschule in der Friedrich- Engels-Straße sowie die AWO Kindertagesstätte „Kinderglück“ in der Heinrich-Heine-Allee. Da es sich bei diesen Einrichtungen um sensible funktionale Nutzungen für Kinder handelt, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erforderlich. Verkehrsberuhigende Maßnahmen führen dazu, dass die Geschwindigkeiten reduziert werden und damit die Verkehrssicherheit sowie die Aufenthaltsqualität im Plangebiet erhöht werden. Die Emissionen der Kraftfahrzeuge werden mit gesenkter Geschwindigkeit reduziert.

Unter Berücksichtigung des erfolgten Stadtumbaus sowie der sensiblen Nutzungen im Plangebiet, können die geplanten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung die Wohnqualität und Verkehrssicherheit erhöhen. Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können daher als sinnvoll, zweckmäßig und erforderlich angesehen werden. Die Ausweisung verkehrsberuhigender Maßnahmen innerhalb des Plangebietes, ist daher ein weiterer Baustein für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Eisenhüttenstadt.

6 Verkehrsbelastungen

Für die das Plangebiet begrenzenden Straßen „Beeskower Straße“, „Karl-Marx-Straße“,

„Maxim-Gorki-Straße“ und „Friedrich-Engels-Straße“ sowie die „Diehloer Straße“ als auch für die das Plangebiet durchquerenden Straßen „Straße der Republik“ und „Saarlouiser Straße“

sind die Verkehrsstärken im Zuge der „Verkehrszählung im Stadtgebiet Eisenhüttenstadt 2016“ ermittelt worden.

Das Plangebiet wird im Norden von der „Beeskower Straße“ und im Osten von der „Karl-Marx- Straße“ begrenzt. Dabei handelt es sich um die B 112. Diese weist eine durchschnittlich höhere Verkehrsbelastung, als die im Süden an das Plangebiet grenzenden Straßen „Maxim-Gorki- Straße“ und „Friedrich-Engels-Straße“ und auch die im Westen angrenzende „Diehloer Straße“, auf. Auch die Verkehrsbelastung der das Plangebiet durchquerenden „Straße der Republik“, ist weitaus geringer als die der B 112.

Für die fünf Tempo 30-Zonen sowie die 15 verkehrsberuhigten Bereiche wurden im April und Mai 2019 aktuelle Verkehrszählungen durchgeführt.

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In der Karte 3 (Seite 15) sind sowohl die fünf Tempo 30-Zonen sowie die Standorte der Verkehrszählungen für diese fünf Tempo 30-Zonen als auch die Verkehrsbelastungen aus den Jahren 2016 und 2019 je Zählstelle dargestellt.

Karte 3: Abgrenzung der fünf Tempo 30-Zonen und Ergebnisse der Verkehrszählungen aus den Jahren 2016 und 2019

Die Verkehrszählung erfolgte an einem Werktag im April 2019 in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Dabei ergab sich eine Verkehrsbelastung bezogen auf 14 Stunden.

Die Frühspitzstunde wurde im Zeitraum von 08:30 bis 9:30 Uhr, die Spätspitzenstunde im Zeitraum zwischen 14:45 bis 15:45 Uhr ermittelt. Dabei ergeben sich die in der Tabelle 2

„Standorte und Ergebnisse der Verkehrszählung in den fünf Tempo 30-Zonen“ (Seite 16) dargestellten Verkehrsbelastungen.

Maßstab: ohne

(16)

Tabelle 2: Standorte und Ergebnisse der Verkehrszählung in den fünf Tempo 30-Zonen

Tempo 30-Zone

Standort Verkehrs- belastung

[Fzg/14h]

Frühspitzen- stunde [Fzg/h]

Spätspitzen- stunde [Fzg/h]

DTV [Fzg/24h]

I An der Holzwolle 1.012 103 127 958

II Lindenallee 3.947 351 440 4.346

III Gartenfließstraße 1.466 156 142 1.443

IV Fritz-Heckert-Straße 2.952 308 301 2.878

V Saarlouiser Straße 1.603 139 150 1.707

Die Tempo 30-Zone I „An der Holzwolle“ liegt westlich der Diehloer Straße. In dieser Tempo 30-Zone I „An der Holzwolle“ wurde die geringste Verkehrsbelastung mit nur 1.012 Kfz/14 h gemessen und ist somit als gering einzustufen. In dieser Zone ist kein verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

Die Straße der Republik teilt das Plangebiet in einen nördlichen und einen südlichen Bereich.

Im nördlichen Teil des Plangebietes liegt die Tempo 30-Zone II, im südlichen Bereich liegen die Tempo 30-Zonen IV und V.

Die im nördlichen Bereich liegende Tempo 30-Zone II „Lindenallee“ wird in Nord-Süd- Richtung von der Lindenallee durchquert. Diese als Tempo 30-Zone vorgesehene Straße weist mit 3.947 Kfz/ 14 h das höchste Verkehrsaufkommen der als Tempo 30-Zonen vorgesehenen Straßen des Plangebietes auf. Dies begründet sich aus der Nord-Süd-Verbindung zwischen der Beeskower Straße und der Straße der Republik als Alternativstrecke zur B 112, Karl-Marx- Straße bzw. zur Diehloer Straße. Weiterhin trägt auch die Konzentration von Einzelhandel und kulturellen Einrichtungen in der Lindenallee zur hohen Verkehrsbelastung bei. Innerhalb der Tempo 30-Zone II sind sieben verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen. Dabei wurden in vier Bereichen bereits Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor Ort umgesetzt.

Bei der in der Tempo 30-Zone III liegenden „Gartenfließstraße“, handelt es sich um eine Anliegerstraße, die mit 1.466 Kfz/14 h eine geringe Verkehrsbelastung aufweist. In dieser Zone ist - wie in der Tempo 30-Zone I - kein verkehrsberuhigter Bereich geplant.

Innerhalb der Tempo 30-Zone IV liegen vier für die Verkehrsberuhigung vorgesehene Straßen. Dabei handelt es sich, unter anderem, um die „Fritz-Heckert-Straße“ mit einem Nord-Süd-Verlauf. Dieser Straßenzug weist bei der im April 2019 durchgeführten Verkehrszählung ein Verkehrsaufkommen von 2.952 Kfz/14 h auf. Eine Verkehrszählung für die in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßen „Saarlouiser Straße“, „Maxim-Gorki-Straße“

und „Friedrich-Engels-Straße“ fand bereits zu einem früheren Zeitpunkt statt. Dabei blieben die Verkehrsbelastungen auf der Saarlouiser Straße weitestgehend konstant. Die diese Tempo 30-Zone IV im Süden begrenzende Maxim-Gorki-Straße weist eine Verkehrsbelastung von 5.963 Kfz/24 h auf. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass diese Strecke als Alternativroute zur Beeskower Straße sowie zur Straße der Republik verwendet wird. Somit werden die die Tempo 30-Zone IV im Süden begrenzenden Straßen Maxim-Gorki-Straße und Friedrich-Engels-Straße nicht als Tempo 30-Zone berücksichtigt. Innerhalb der Tempo 30-Zone IV sind vier verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen.

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In der Tempo 30-Zone V wurden die Verkehrsbelastungen im Frühjahr 2019 in der

„Saarlouiser Straße“ ermittelt. Hier wurden, wie bereits in den Zählungen der Vorjahre, keine hohen Verkehrsbelastungen festgestellt. Die Zählungen ergaben ein Verkehrsaufkommen von 1.603 Kfz/14 h. Die Bereiche 11, 14 und 15 sind in dieser Tempo 30-Zone als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen.

Der verkehrsberuhigte Bereich 16 ist keiner Tempo 30-Zone zugeordnet.

Der Bereich um das Krankenhaus wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowie der Zweckbestimmung nicht als verkehrsberuhigter Bereich, sondern in Folge des Ergebnisses der Abstimmung mit den Behörden als Tempo 20-Zone geplant.

Die Verkehrszählung in den verkehrsberuhigten Bereichen fand im Mai 2019 statt. Die einzelnen Standorte dieser im Mai 2019 durchgeführten Verkehrszählung sind in der Karte 4 (Seite 18) grafisch abgebildet.

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Karte 4 Standorte der Verkehrszählung 2019 in den verkehrsberuhigten Bereichen

Im Zuge der Abstimmung mit den Behörden wurde der als VB 2 bezeichnete Bereich aus den geplanten verkehrsberuhigten Bereichen herausgelöst. Aufgrund realisierter Baumaßnahmen handelt es sich in diesem Bereich nur noch um Zufahrten zu Parkplätzen.

Als Ergebnis der Abstimmung mit dem Fachbereich Bürgerdienste - Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Eisenhüttenstadt, ist der zuvor als verkehrsberuhigter Bereich VB 17 vorgesehene Bereich, aufgrund seiner örtlichen Gegebenheiten sowie der Zweckbestimmung, kein verkehrsberuhigter Bereich sondern eine Tempo 20-Zone.

Die Verkehrszählung fand an jeweils einem zuvor abgestimmten Standort je verkehrs- beruhigtem Bereich in der Zeit von 06:00 bis 10:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr statt. Dabei ergibt sich eine Verkehrsbelastung, bezogen auf acht Stunden. Die Frühspitzenstunde bezieht sich auf die Zeit von 07:15 bis 08:15 Uhr, die Spätspitzenstunde auf die Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr. Die Verkehrsbelastungen in den zur Verkehrsberuhigung vorgesehenen Bereichen sind in der Tabelle 3 (Seite 19) dargestellt.

Maßstab: ohne

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Tabelle 3: Standorte und Ergebnisse der Verkehrszählung in den 15 verkehrsberuhigten Bereichen

Standort

Verkehrs- belastung

[Fzg / 8h]

Frühspitzen- stunde [Fzg / h]

Spätspitzen- stunde [Fzg / h]

DTV [Fzg / 24h]

Tempo 30-Zone

VB 1 Friedensweg 247 34 52 450

II VB 3 Innenhof (Alte

Ladenstraße) 43 10 13 75

VB 4 Innenhof (Karl-

Liebknecht-Str.) 82 26 11 99

VB 5 Innenhof (Rosa-

Luxemburg-Str.) 245 38 63 534

VB 6 Innenhof (Straße

des 8. Mai) 158 23 33 283

VB 7 Innenhof

(Puschkinstraße) 57 11 17 90

VB 8 Brunnenring 157 17 34

VB 9 Innenhof

(Saarlouiser Str.) 105 15 19 183

VB 10 Zentraler Platz 234 34 41 382 IV

VB 12 Innenhof (Maxim-

Gorki-Straße) 76 13 19 149

VB 13 Pawlowallee 88 30 12 111

VB 11 C.-Zetkin-Ring 44 7 11 76

VB 14 E.-Weinert-Allee 59 11 12 107 V

VB 15 Innenhof (Karl-

Marx-Straße) 209 30 44 392

VB 16 Innenhof

(Bergstraße) 181 30 34 284 -

Der Höchstwert der Frühspitzenstunde in den einzelnen verkehrsberuhigten Bereichen 1 bis 16 beträgt 38 Fahrzeuge, der Höchstwert der Spätspitzenstunde beträgt 63 Fahrzeuge. Damit weisen die verkehrsberuhigten Bereiche 1 bis 16 eine geringe bis sehr geringe Verkehrs- belastung auf. Somit sind die Voraussetzungen für verkehrsberuhigende Maßnahmen gewährleistet.

Bei den verkehrsberuhigten Bereichen 1 sowie 3 bis 16 handelt es sich um Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion. Es gibt eine Morgenspitze, in der die Anwohner zur Arbeit fahren sowie eine Nachmittagsspitze, in der die Anwohner nach der Arbeit wieder nach Hause kommen.

(20)

Des Weiteren sind diese Bereiche durch großzügig gestaltete Innenhöfe gekennzeichnet, in denen der Fahrzeugverkehr eine eher untergeordnete Rolle spielt. Zusätzlich trägt die Konzentration auf eine Stadtstruktur mit kurzen Wegen zur Verringerung des Fahrzeug- verkehrs bei.

7 Verkehrsströme und Straßenklassifizierungen

Das Plangebiet liegt südlich der B 112 (Beeskower Straße) sowie westlich der B 112 (Karl-Marx-Straße). Im Rahmen des Verkehrskonzeptes zur Verkehrsberuhigung im Plangebiet werden keine Straßen oder Verkehrsströme verändert, dazu liegt weder ein städtebaulicher noch ein verkehrsplanerischer Grund vor. Die vorhandenen Straßen bleiben so erhalten, wie sie derzeit sind. Eine Darlegung, wie bestimmte Straßenzüge belastet bzw.

entlastet werden, ist daher nicht erforderlich. Die geplanten Maßnahmen zur Verkehrs- beruhigung sollen dazu führen, dass die Geschwindigkeiten im Plangebiet bei Erhalt der Straßenführungen deutlich gesenkt werden.

Hinsichtlich der Straßenklassifizierungen, sind die Beeskower Straße (B 112) und die Karl- Marx-Straße (B 112) als Hauptverkehrsstraßen mit dem Charakter einer Quartierstraße ausgewiesen. Sie begrenzen das Plangebiet im Norden und im Osten.

Die Diehloer Straße (L 43) ist als Hauptverkehrsstraße mit dem Charakter einer übergeordneten Verbindungsstraße klassifiziert. Als Landesstraße führt sie als östliche Plangebietsgrenze von der Beeskower Straße (B 112) weiter nach Süden. Sie weist eine Verkehrsbelastung von 8.152 Kfz/24 h auf.

Die Straße der Republik teilt das Plangebiet in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Die bereits in den Vorjahren ermittelte Verkehrsbelastung beträgt 6.920 Kfz/24 h.

Insgesamt betrachtet, bietet das Plangebiet, hinsichtlich seiner städtebaulichen Gestaltung, seiner Verkehrsmengen und vorhandenen Straßenklassifizierungen, ideale bauliche und verkehrliche Voraussetzungen zur Einführung von Tempo 30-Zonen und von verkehrsbe- ruhigten Bereichen.

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8 Bauplanerische Zielsetzungen der Gemeinde

Die Stadt Eisenhüttenstadt verfolgt im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und unter Berücksichtigung eines erheblichen Schrumpfungsprozesses der Bevölkerung und bei gleichzeitig hohem Anteil an Mietwohnungen u.a. die folgenden bauplanerischen Ziele für Wohngebiete:

• Durchführung des Stadtumbaus mit Abriss und Sanierung,

• Schaffung von attraktiven Wohnangeboten für junge Familien,

• Ausweisung von Einfamilienhausgebieten auf den Abrissflächen im Wohnkomplex VII,

• Entwicklung von Wohngebieten in landschaftlich attraktiver Lage,

• Erhöhung der Wohnqualität durch Sanierung von baulichen Altbeständen,

• Stärkung des Zentrums zum Wohnen sowie

• vielschichtiges Wohnangebot in parkähnlichem Wohnumfeld.

Diese übergeordneten städtischen Ziele gelten zum Teil auch für das betroffene Plangebiet:

• verstärkte Nachfrage an Wohneigentum in der Innenstadt, aufgrund des Erhalts und der Aufwertung der sozialen und kulturellen Einrichtungen,

• Wahrung immissionsschutzrechtlicher Belange für Wohngebiete,

• Neugestaltung des Wohnumfeldes.

Die bauplanerischen Zielsetzungen werden in den Quartieren weiter fortgeführt. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) wird für die WK I bis IV die Chance gesehen, ein vielschichtiges Wohnangebot in parkähnlichem Wohnumfeld, zunehmend generations- gerechte Angebote in der Innenstadt sowie eine gute Durchmischung von Haushalten mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen auf Gebäude- und Stadtteilebene umzusetzen.

Die Entwicklung der Brachflächen (Mielenzhafen / Trockendock) östlich des WK I bieten eine wasserbezogene Innenstadtergänzung.

Insgesamt besteht in den Quartieren nach Durchführung des Abrisses und der Sanierung der Gebäude bzw. des Umfeldes der Bedarf, die vorhandenen Verkehrsanlagen an die neue Situation anzupassen. Hohe Aufenthaltsqualitäten, die durch eine Verkehrsberuhigung entstehen, sollen zukünftig im Vordergrund stehen. Eine Anpassung der verkehrs- planerischen Zielsetzungen an die baulichen Gegebenheiten ist nun erforderlich. Nach Umbau sowie Neugestaltung der Verkehrs- und Freiflächen ist die verkehrliche und städtebauliche Gesamtsituation auf eine Verkehrsberuhigung vorbereitet worden.

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9 Übereinstimmung der Verkehrsbelastung mit den bauplanerischen Zielen

Als wesentliche verkehrsplanerische Zielsetzung werden für das Stadtgebiet eine Bündelung des Verkehrs auf den Verbindungsstraßen und eine Verkehrsberuhigung im Plangebiet angestrebt. Als Instrument der Verkehrsberuhigung sollen in das Plangebiet

• fünf Tempo 30-Zonen,

• 15 verkehrsberuhigte Bereiche sowie

• eine Tempo 20-Zone

eingefügt werden. Diese geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind in den Karten 1 (Seite 9) und 3 (Seite 15) dargestellt.

Nun erfolgt eine städtebauliche Auseinandersetzung, inwieweit der festgestellte Verkehr mit den bauplanerischen Zielsetzungen im Einklang steht:

Zielsetzung: Bündelung des Verkehrs auf den Hauptverkehrsstraßen:

Die angestrebte Bündelung des Verkehrs auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt konnte in mehreren Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Die höchsten Verkehrsbelastungen sind auf den Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet zu finden, insbesondere auf der B 112.

Im Plangebiet liegt weiterhin die Diehloer Straße als Hauptverkehrsstraße. Die Verkehrsbelastung liegt mit 8.152 Kfz/Tag höher als auf den zur Verkehrsberuhigung vorgesehenen Straßen innerhalb des Plangebietes. Die Bündelung auf den Hauptverkehrsstraßen ist damit gegeben. Der festgestellte Verkehr steht mit der bauplanerischen Zielsetzung im Einklang.

Zielsetzung: Durchführung des Stadtumbaus mit Abriss und Sanierung:

Die städtebauliche / stadträumliche Situation vor und nach dem erfolgten Stadtumbau ist in weiten Teilen nahezu gleich geblieben. Abrisse gab es in den Gebieten An der Holzwolle, Friedensweg sowie in der Innenstadt in der Heinrich-Heine-Allee. Die Verkehrsbelastung hat sich kaum verändert. Die ermittelten Verkehrsbelastungen mit weit unter 100 Kfz/

Spitzenstunde können als gering eingestuft werden. Selbst im Bereich des Krankenhauses lag die ermittelte Verkehrsbelastung bei unter 200 Kfz/ Spitzenstunde. Auch dieser Wert kann als gering betrachtet werden. Somit steht der ermittelte Verkehr mit der bauplanerischen Zielsetzung im Einklang.

Zielsetzung: Schaffung von attraktiven Wohnangeboten für junge Familien:

Im gesamten Stadtgebiet sind umfangreiche Wohnungsangebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen vorhanden. Die mit den umfangreichen Sanierungsmaßnahmen einhergehenden neu gestalteten Innenhöfe sprechen insbesondere junge Familien an. Das Angebot für junge Familien im Plangebiet wird durch die AWO Kindertagesstätte „Kinderglück“

in der Erich-Weinert-Allee sowie durch die in der Friedrich-Engels-Straße liegende Erich- Weinert-Grundschule mit integrierter Ganztagsbetreuung abgerundet.

Zielsetzung: Entwicklung von Wohngebieten in landschaftlich attraktiver Lage:

Dieses Ziel wird vorrangig im WK VI angestrebt, da dieser Wohnbereich sowohl im Westen als auch im Süden vom Oder-Spree-Kanal begrenzt wird. Hinter dem Oder-Spree-Kanal befindet sich die ‚Insel‘ als städtisches Naherholungsgebiet. Die Lage am Wasser kann als eine der landschaftlich attraktivsten im gesamten Stadtgebiet betrachtet werden.

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Zielsetzung: Erhöhung der Wohnqualität durch Sanierung von baulichen Altbeständen:

Dieses Ziel wird im gesamten Stadtgebiet angestrebt. Im Plangebiet sind neben starken Sanierungsarbeiten auch Abrisse durchgeführt worden. Die ehemaligen Plattenbauten sind zu modernen Wohngebäuden umgebaut worden. Die Verkehrsbelastungen liegen in der Frühspitzenstunde bei maximal 38 Kfz/h und in der Spätspitzenstunde bei maximal 63 Kfz/h.

Der festgestellte Verkehr steht mit der bauplanerischen Zielsetzung im Einklang.

Zielsetzung: Stärkung des Zentrums zum Wohnen:

Diese Zielsetzung bezieht sich insbesondere auf die Innenstadt mit den Wohnkomplexen I bis IV und somit auf das in diesem Bericht beschriebene Plangebiet. Durch die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen erweist sich das Plangebiet als attraktive Wohnlage sowohl für Jung als auch für ältere Menschen. Insbesondere mit der Sanierung des Friedrich-Wolf-Theaters und der „kleinen bühne“ wurde ein großer Teil des städtischen Kulturangebotes am Standort Lindenallee konzentriert. Auch das städtische Krankenhaus hat mit umfangreichen Investitionen zur Sicherung und zum Ausbau des Standortes beigetragen. Eine stadtplanerische Auseinandersetzung, ob der festgestellte Verkehr mit der bauplanerischen Zielsetzung im Einklang steht, ist für dieses Ziel nicht erforderlich.

Zielsetzung: Vielschichtiges Wohnangebot in parkähnlichem Wohnumfeld:

Ein vielschichtiges Wohnangebot in parkähnlichem Wohnumfeld wird für das gesamte Stadtgebiet angestrebt. Das gesamte Plangebiet ist mit parkähnlichen Anlagen ausgestattet.

Dies sind insbesondere die Innenhöfe der einzelnen Quartiere. Die angrenzenden Straßen weisen keine hohe Verkehrsbelastung auf. Der festgestellte Verkehr steht mit der bauplanerischen Zielsetzung im Einklang.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die bauplanerischen Zielsetzungen mit dem festgestellten Verkehr im Plangebiet in Einklang stehen. Die Verkehrsbelastungen können als gering bewertet werden.

10 Straßenverkehrsrechtliche Anforderungen

Hinsichtlich der Einführung von Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist darzulegen, welche Anforderungen diesbezüglich an die betroffenen Straßenzüge gestellt werden. Dazu erfolgt eine enge Abstimmung mit der unteren Straßenverkehrsbehörde.

Folgende straßenverkehrsrechtliche Anforderungen müssen für Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1 und 274.2) erfüllt sein:

A Eine Tempo 30-Zone kann in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden.

B Eine Tempo 30-Zone darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken.

C Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.

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D In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen keine Zonen-Geschwindigkeitsbeschrän- kungen in Betracht.

E Es dürfen nur Straßen ohne lichtsignalgeregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfasst sein.

F An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Tempo 30-Zone muss grundsätzlich die Regel „Rechts vor Links“ gelten.

G Neben den Tempo 30-Zonen soll ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes, Vorfahrtstraßennetz sichergestellt sein.

Folgende straßenverkehrsrechtliche Anforderungen müssen für verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen 325.1 und 325.2) erfüllt sein (Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung in Anlage 1 bis 4 StVO):

I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.

II. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich.

III. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.

IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.

V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

Die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen für Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche sind damit vorgegeben. Im Anschluss ist nun eine städtebauliche Klärung erforderlich, ob die von der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegebenen straßen- verkehrsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.

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11 Umsetzbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen

Die Umsetzbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen für die Errichtung von Tempo 30-Zonen sowie für die Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen im Plangebiet wird wie folgt erreicht:

zu A Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie als gemischte Baufläche ausgewiesen. Es handelt sich um eine mehrgeschossige Wohn- und Geschäftsbebauung, die durch Sanierung und Umbau gekennzeichnet ist. Eine hohe Fußgängerdichte sowie ein erheblicher Querungsbedarf ergeben sich durch die neu gestaltete städtebauliche Situation im Plangebiet. Querungen von Verkehrsflächen sind insbesondere durch Schulkinder der Erich-Weinert-Grundschule, Schüler der Maxim-Gorki-Gesamtschule sowie Schüler des Albert-Schweizer-Gymnasiums ausdrücklich erwünscht. Die AWO Kindertagesstätte „Kinderglück“ trägt zusätzlich zur Fußgängerdichte bei.

zu B Das Plangebiet wird im Norden von der Beeskower Straße, im Osten von der Karl- Marx-Straße sowie im Westen von der Diehloer Straße begrenzt. Die Straße der Republik durchquert das Plangebiet. Diese Straßen sind nicht von der Verkehrsberuhigung betroffen, da es sich um Straßen des überörtlichen Verkehrs handelt. Die von der Verkehrsberuhigung betroffenen Straßen sind keine Straßen des überörtlichen Verkehrs.

zu C In den von der Verkehrsberuhigung betroffenen Straßen befindet sich kein Durchgangsverkehr. Es handelt sich vielmehr um Bereiche, die Ein- und Ausfahrten bzw. Sackgassen aufweisen.

zu D Das Plangebiet umfasst keine Gewerbe- und Industriegebiete.

zu E Der Rückbau der Lichtsignalanlage in der Maxim-Gorki-Straße wird geprüft. In den für die Verkehrsberuhigung vorgesehenen Bereichen sind keine benutzungspflichtigen Radwege vorhanden.

zu F An den Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Tempo 30-Zonen gilt die Regel

„Rechts vor Links“.

zu G Das Vorfahrtstraßennetz bezieht sich auf die B 112 (Beeskower Straße und Karl-Marx- Straße), die L 43 (Diehloer Straße) und die Straße der Republik. Damit ist ein leistungsfähiges Straßennetz für den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Wirtschaftsverkehr vorhanden.

Für die verkehrsberuhigten Bereiche im Plangebiet werden die straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen wie folgt eingehalten:

zu I Die zur Verkehrsberuhigung vorgesehenen Bereiche umfassen Straßenabschnitte, die eine überwiegende Aufenthaltsfunktion haben. Die Freiflächen, unter anderem in den Innenhöfen, wurden als Grünflächen, Parkplätze und Aufenthaltsflächen neu gestaltet.

Die verkehrsberuhigten Bereiche sollen in die Tempo 30-Zonen integriert werden.

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zu II Auf den zur Verkehrsberuhigung vorgesehenen Straßenabschnitten überwiegt die Aufenthaltsfunktion; der Fahrzeugverkehr hat eine untergeordnete Bedeutung. Die gesamte Straßenbreite hat einen niveaugleichen Ausbau.

zu III In den verkehrsberuhigten Bereichen befindet sich eine Vielzahl von Stellplatzanlagen.

Damit ist ausreichend Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen worden.

zu IV Die Zeichen 325.1 werden so aufgestellt, dass sie in ausreichender Entfernung wahrgenommen werden können. Die Tempo 30-Zonen beginnen jeweils an den Einmündungen in die Hauptverkehrsstraßen.

zu V In den verkehrsberuhigten Bereichen werden sich nach der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung ausschließlich Parkflächenmarkierungen bzw. ein anderes Pflastermaterial befinden.

Die straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Einführung von Tempo 30-Zonen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen sind damit nachweislich erfüllt.

12 Städtebauliche Begründung der verkehrsrechtlichen Anordnungen

Die vorgesehenen verkehrsrechtlichen Anordnungen für Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche sind städtebaulich zu begründen. Dazu werden intensive Abstimmungen mit der unteren Straßenverkehrsbehörde der Stadt Eisenhüttenstadt erfolgen.

Nachfolgend wird aufgeführt, aus welchen städtebaulichen Gründen welche straßenverkehrs- rechtlichen Anordnungen an welchem Standort getroffen werden sollen. Die vorgesehenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können den Anlagen 2 und 3 entnommen werden.

Tempo 30-Zone I (Anlage 2)

Die Tempo 30-Zone I „An der Holzwolle“ ist ein abgeschlossenes Wohngebiet, in dem ausschließlich Anwohnerverkehr zu verzeichnen ist. Es sind in den beiden Zufahrten die Verkehrszeichen 274.1 und 290.1 so anzubringen, dass sie bereits aus ausreichender Entfernung vor dem Einfahren in diesen Bereich wahrgenommen werden können. Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt im Allgemeinen die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“. Gemäß Verkehrszeichen 290.1 gilt innerhalb der gekennzeichneten Zone das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt werden. Weiterhin kann durch Zusatzzeichen das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen. Die Verkehrszeichen 274.2 und 290.2 sind so aufzustellen, dass sie beim Verlassen der Tempo 30-Zone deutlich erkennbar sind.

Innerhalb der Tempo 30-Zone I ist kein verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

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Tempo 30-Zone II (Anlage 2)

Der weitläufige nördliche Bereich des Plangebietes soll als Tempo 30-Zone II ausgewiesen werden.

Die Diehloer Straße, die Beeskower Straße sowie die Karl-Marx-Straße, die die Tempo 30- Zone II begrenzen, sind die übergeordneten Straßen, die den Durchgangsverkehr aufnehmen.

Die verkehrsberuhigten Bereiche sind durch die, die Tempo 30-Zone durchfließenden, Straßen begrenzt und bilden in sich abgeschlossene Bereiche. Aus städtebaulicher Sicht ist es daher sinnvoll, abzweigend von den Hauptverkehrsstraßen, an den Einfahrten zur Tempo 30-Zone II zu beginnen. Die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge werden in den vorhandenen Wohngebieten ab deren Beginn angepasst. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zur Aufhebung durch das Verkehrszeichen 274.2. Aufgrund der weiträumigen Tempo 30-Zone II kann die Fortgeltung durch eine Fahrbahnmarkierung „30“ unterstützt werden. Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt im Allgemeinen die Vorfahrtregel „Rechts vor Links“. Aufgrund der Gestaltung von Kreuzungen oder Einmündungen sowie von Belangen des Buslinienverkehrs, kann abweichend von der zuvor genannten „Rechts vor Links“- Regel die Vorfahrt durch das Verkehrszeichen 301 angeordnet werden. Davon wird innerhalb der Tempo 30-Zone II in der Lindenallee Gebrauch gemacht. In der Lindenallee sind zusätzlich an den Zufahrten zur Puschkinstraße, zur Eichendorffstraße und zur Rosa-Luxemburg-Straße die Verkehrszeichen 301 aufzustellen.

An den acht Zufahrten zur Tempo 30-Zone II sind die Zeichen 274.1 und 290.1 so aufzustellen, dass sie bereits aus ausreichender Entfernung vor dem Einfahren in diesen Bereich wahrgenommen werden können. Deshalb wird die Beschilderung leicht abgesetzt vom Kreuzungsbereich aufgestellt. Die Tempo 30-Zone II beginnt an acht Zufahrten und markiert eine flächendeckende Verkehrsberuhigung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Um die Verkehrssicherheit der Schulkinder der Grundschule in der Eichendorffstraße zu gewährleisten, sind in Höhe der Grundschule die Verkehrszeichen 136-10 so anzubringen, dass sie bereits aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden können.

Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt, gemäß Verkehrszeichen 290.1, das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt werden. Weiterhin kann durch Zusatzzeichen das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

Die Verkehrszeichen 274.2 und 290.2 sind so aufzustellen, dass sie beim Verlassen der Tempo 30-Zone deutlich erkennbar sind.

Im Bereich der Tempo 30-Zone II sind sieben verkehrsberuhigte Bereiche (VB 1, VB 3 bis VB 8) vorgesehen, die durch großzügig gestaltete Innenhöfe geprägt sind und in denen der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt.

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Verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb der Tempo 30-Zone II (Anlage 3)

Da verkehrsberuhigte Bereiche auch in Tempo 30-Zonen integriert werden können, sind innerhalb der Tempo 30-Zone II sieben verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen. Ein verkehrs- beruhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Dies wurde anhand der Ermittlung von Verkehrsbelastungsdaten nachgewiesen. Aufgrund der großzügig gestalteten Innenhöfe mit überwiegender Aufenthaltsfunktion, sind diese Bereiche für eine Verkehrsberuhigung vorgesehen.

Aus der Tempo 30-Zone können die Kraftfahrer in die einzelnen verkehrsberuhigten Bereiche einfahren. In den Zufahrten der verkehrsberuhigten Bereiche ist das Verkehrszeichen 325.1 so aufzustellen, dass es bereits aus ausreichender Entfernung, vor dem Einfahren in diesen Bereich, wahrgenommen werden kann. Das Verkehrszeichen 325.2 ist entsprechend beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich am rechten Straßenrand aufzustellen. Wer ein Fahrzeug führt, darf in diesen verkehrsberuhigten Bereichen, außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen, nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen.

Tempo 30-Zone III (Anlage 2)

Die Tempo 30-Zone III „Gartenfließstraße“ ist ein abgeschlossenes Wohngebiet, in dem ausschließlich Anwohnerverkehr zu verzeichnen ist. Es sind in den beiden Zufahrten die Verkehrszeichen 274.1 und 290.1 so anzubringen, dass sie bereits aus ausreichender Entfernung, vor dem Einfahren in diesen Bereich, wahrgenommen werden können.

Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt gemäß Verkehrszeichen 290.1 das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt werden. Weiterhin kann durch Zusatzzeichen das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

Beim Ausfahren aus der Tempo 30-Zone III sind die Verkehrszeichen 274.2 und 290.2 anzubringen, so dass die Aufhebung sowohl der Geschwindigkeitsbegrenzung als auch des eingeschränkten Haltverbotes wahrgenommen werden kann.

Im Bereich der Tempo 30-Zone III ist kein verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen,

Tempo 30-Zone IV (Anlage 2)

Die Tempo 30-Zone IV befindet sich östlich der Diehloer Straße, südlich der Straße der Republik, westlich der Karl-Marx-Straße und nördlich der Maxim-Gorki-Straße sowie der Friedrich-Engels-Straße. Es kann von allen, diese Zone begrenzenden, Straßen in die Tempo 30-Zone ein- und ausgefahren werden. Daher sind an insgesamt vier Standorten die Verkehrszeichen 274.1, in Verbindung mit 290.1, so anzubringen, dass sie bereits aus ausreichender Entfernung, vor dem Einfahren in diesen Bereich, wahrgenommen werden können.

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Innerhalb der Tempo 30-Zone gilt im Allgemeinen die Vorfahrtregel „Rechts vor Links“.

Aufgrund der Gestaltung von Kreuzungen oder Einmündungen sowie von Belangen des Buslinienverkehrs, kann abweichend von der zuvor genannten „Rechts vor Links“- Regel die Vorfahrt durch das Verkehrszeichen 301 angeordnet werden. Um die Verkehrssicherheit innerhalb der Tempo 30-Zone IV zu gewährleisten, sind in der Fritz-Heckert-Straße zusätzlich an den Zufahrten zur Saarlouiser Straße die Verkehrszeichen 301 aufzustellen.

Beim Verlassen der Zone IV sind die Verkehrszeichen 274.2 und 290.2 zur Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung und des eingeschränkten Haltverbotes zu montieren.

Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt, gemäß Verkehrszeichen 290.1, das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt werden. Weiterhin kann durch Zusatzzeichen das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

Im Gebiet der Tempo 30-Zone IV sind vier verkehrsberuhigte Bereiche (VB 9, 10, 12, 13) vorgesehen.

Verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb der Tempo 30-Zone IV (Anlage 3)

Da verkehrsberuhigte Bereiche auch in Tempo 30-Zonen integriert werden können, sind innerhalb der Tempo 30-Zone IV vier verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen, wobei der

„Zentrale Platz“ innerhalb des VB 10 unberücksichtigt bleibt. Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Dies wurde anhand der Ermittlung von Verkehrsbelastungsdaten nachgewiesen. Aufgrund der großzügig gestalteten Innenhöfe mit überwiegender Aufenthaltsfunktion, sind diese Bereiche für eine Verkehrsberuhigung vorgesehen.

Aus der Tempo 30-Zone können die Kraftfahrer in die einzelnen verkehrsberuhigten Bereiche einfahren. In den Zufahrten der verkehrsberuhigten Bereiche ist das Verkehrszeichen 325.1 so aufzustellen, dass es bereits aus ausreichender Entfernung, vor dem Einfahren in diesen Bereich, wahrgenommen werden kann. Das Verkehrszeichen 325.2 ist entsprechend beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich am rechten Straßenrand aufzustellen. Wer ein Fahrzeug führt, darf in diesen verkehrsberuhigten Bereichen, außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen, nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen.

Tempo 30-Zone V (Anlage 2)

Die Tempo 30-Zone V befindet sich im südwestlichen Bereich des Plangebietes. Diese Zone wird im Norden von der Straße der Republik, im Osten von der Karl-Marx-Straße, im Süden von der Friedrich-Engels-Straße und im Westen von der Poststraße begrenzt. Der Durchgangsverkehr verläuft auf den die Zone begrenzenden Straßen, so dass auf diesen Straßen keine Tempo 30-Zonen umgesetzt werden.

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Aufgrund der durch die Verkehrszählung bestätigten geringen Verkehrsaufkommen sowie der vorwiegenden Aufenthaltsfunktion innerhalb der Zone, sind die Maßnahmen zur Verkehrsbe- ruhigung umzusetzen.

Es sind in den beiden Zufahrten (Saarlouiser Straße) die Verkehrszeichen 274.1 und 290.1 so anzubringen, dass sie bereits aus ausreichender Entfernung, vor dem Einfahren in diesen Bereich, wahrgenommen werden können. Im Bereich der Tempo 30-Zone gilt im Allgemeinen die Vorfahrtregel „Rechts vor Links“. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt, gemäß Verkehrszeichen 290.1, das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt werden. Weiterhin kann durch Zusatzzeichen das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

Beim Ausfahren aus der Tempo 30-Zone V sind die Verkehrszeichen 274.2 und 290.2 anzubringen, so dass die Aufhebung sowohl der Geschwindigkeitsbegrenzung als auch des eingeschränkten Haltverbotes wahrgenommen werden kann.

Verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb der Tempo 30-Zone V (Anlage 3)

Da verkehrsberuhigte Bereiche auch in Tempo 30-Zonen integriert werden können, sind innerhalb der Tempo 30-Zone V zwei verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen. Ein verkehrs- beruhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Dies wurde anhand der Ermittlung von Verkehrsbelastungsdaten nachgewiesen. Aufgrund der großzügig gestalteten Innenhöfe mit überwiegender Aufenthaltsfunktion, sind diese Bereiche für eine Verkehrsberuhigung vorgesehen.

Aus der Tempo 30-Zone können die Kraftfahrer in die beiden verkehrsberuhigten Bereiche einfahren. In den Zufahrten der verkehrsberuhigten Bereiche ist das Verkehrszeichen 325.1 so aufzustellen, dass es bereits aus ausreichender Entfernung, vor dem Einfahren in diesen Bereich, wahrgenommen werden kann. Das Verkehrszeichen 325.2 ist entsprechend beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich am rechten Straßenrand aufzustellen. Wer ein Fahrzeug führt, darf in diesen verkehrsberuhigten Bereichen, außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen, nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen.

Verkehrsberuhigter Bereich 16 außerhalb der Tempo 30-Zonen (Anlage 3)

Verkehrsberuhigte Bereiche können auch außerhalb bestehender Tempo 30-Zonen umgesetzt werden, sofern Verkehrsberuhigungsmaßnahmen als sinnvoll zu betrachten sind.

Dies ist der Fall, wenn einzelne Straßen oder Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr vorliegen.

Dies wurde, anhand der Ermittlung von Verkehrsbelastungsdaten, für den verkehrsberuhigten Bereich 16 nachgewiesen. Aufgrund des großzügig gestalteten Innenhofes „Bergstraße“ mit einer überwiegenden Aufenthaltsfunktion ist dieser Bereich für eine Verkehrsberuhigung

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vorgesehen. In den Zufahrten des verkehrsberuhigten Bereiches (VB 16) ist das Verkehrszeichen 325.1 so aufzustellen, dass es bereits aus ausreichender Entfernung, vor dem Einfahren in diesen Bereich, wahrgenommen werden kann. Das Verkehrszeichen 325.2 ist entsprechend beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich am rechten Straßen- rand aufzustellen. Wer ein Fahrzeug führt, darf in diesem verkehrsberuhigten Bereich, außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen, nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen.

Im Bereich um das Krankenhaus sollen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, aufgrund der örtlichen Besonderheiten, umgesetzt werden. In diesem Bereich liegt das städtische Krankenhaus, welches einen besonders schutzbedürftigen Charakter aufweist. Hier ist eine Tempo 20-Zone und kein verkehrsberuhigter Bereich umzusetzen.

13 Verfahren und Abwägung

Gemäß § 45 StVO, ist für die Ausweisung einer Tempo 30-Zone sowie eines verkehrsberuhigten Bereiches die Einholung des Einvernehmens der Gemeinde erforderlich.

Bei den Abstimmungen ist insbesondere die untere Straßenverkehrsbehörde intensiv einzubinden.

Von folgenden Behörden und Institutionen sind, im Rahmen der Behördenbeteiligung, Stellungnahmen einzuholen:

Nr. 1 Eisenhüttenstädter Wohnungsbaugenossenschaft eG Nr. 2 Eisenhüttenstädter Gebäudewirtschaft GmbH

Nr. 3 Polizei Eisenhüttenstadt Nr. 4 Busverkehr Oder-Spree GmbH

Nr. 5 Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt

Nr. 6 Stadt Ehst. - Behinderten- und Seniorenbeauftragte

Nr. 7 Stadt Ehst. - Fachbereich Bürgerdienste: Bereich Sicherheit und Ordnung Nr. 8 Stadt Ehst. - Fachbereich Familie und Schule

Nr. 9 Stadt Ehst. - Fachbereich Stadtentwicklung: Bereich Hoch- und Tiefbau Nr. 10 Stadt Ehst. - Fachbereich Stadtentwicklung: Bereich Liegenschaften und

Immobilienverwaltung

Die Abstimmung des Konzeptes mit dem Fachbereich Bürgerdienste, Bereich Sicherheit und Ordnung erfolgte am 07.11.2019.

Die Polizei Eisenhüttenstadt wird erneut, im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung der Stufe 2 des Verfahrens, von der unteren Straßenverkehrsbehörde angehört.

Das städtebauliche Verkehrskonzept muss, gemäß des Urteils des Bundesverwaltungs- gerichtes vom 20.04.1994, von den für die Willensbildung in der Gemeinde zuständigen Organen beschlossen werden. Das bedeutet, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt über das Verkehrskonzept zu entscheiden hat.

Nach der Erteilung des kommunalen Einvernehmens erfolgt eine verkehrsrechtliche Anordnung, seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde.

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