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Exposé. Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Oberfranken Schranne 3, Bamberg Bamberg

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Academic year: 2022

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Exposé

Der Freistaat Bayern vermietet ab 01.09.2021 Cafè/Restaurant „Altes Brennhaus“

Werner-Schürer-Platz 1,95100 Selb im Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan

Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Oberfranken

Schranne 3, 96049 Bamberg 96049 Bamberg http://www.immobilien.bayern.de

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Innenbereich Außenbereich

Allgemeine Angaben

Zum Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan - gehört ein Café und Restaurant im ehemaligen Brennhaus. In dem historischen Gebäude gliedert sich das „Alte Brennhaus“ - nur durch eine Glaswand getrennt – nahtlos an die Rosenthal-Ausstellung an: Kultur und Kulinarisches ergänzen sich so hervorra- gend und bieten ein stilvolles Ambiente für Hochzeiten, Jubiläen, Familienfeste, Firmenveranstaltungen und Reisegruppen. Das Porzellanikon liegt im schönen Fichtelgebirge in der Stadt Selb.

Das Restaurant

Das stimmungsvoll eingerichtete Restaurant bietet Platz für 140 Gäste. Es er- laubt einen einzigartigen Blick auf das alte Brennhaus mit seinem historischen Rundofen und die weltweit einzige Rosenthal-Ausstellung. Vom Porzellange- schirr, den Küchengeräten bis zur Bestuhlung, steht das Café und Restaurant voll betriebsbereit zur Verfügung. Der 140 Personen fassende Innenraum bietet genügend Platz für Gäste und Museumsbesucher.

Die Terrasse

Im Sommer ermöglicht die Terrasse des Cafès und Restaurants „Altes Brenn- haus“ viele Möglichkeiten der Nutzung: von Grillabenden bis zu Musikveranstal- tungen mit Bewirtung. Insgesamt stehen bis zu 100 m2 an Terrassenfläche zur Verfügung.

Veranstaltungen:

Für private Feiern aller Art, wie Hochzeiten, Geburtstage, Taufen bis zu Firmen- feiern und Jubiläen steht das Cafè und Restaurant „Altes Brennhaus“ als ein- zigartige Kulisse zur Verfügung. Außerdem verfügt das Porzellanikon Selb über ein hochmodernes Konferenzzentrum mit vollklimatisiertem Auditorium mit bis zu 200 Sitzplätzen und weiteren Konferenzräumen mit bis zu 120 Personen.

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Während der Öffnungszeiten des Museums soll das Restaurant an den Bedürf- nissen der Museumsbesucher ausgerichtet werden (schnelle, aber anspre- chende Mittagskarte, Kaffee, Dessert, Kuchen). Für Abendgäste (nach Schlie- ßung der Museumsbereiche) soll gehobene Gastronomie angeboten werden, d.h. gehobenes Speisenangebot und sehr guter Service.

Es wird ein flexibler, innovativer Betreiber gesucht, der den unterschiedlichen Bedürfnissen eines Museumscafés (Tagesbetrieb) und eines Restaurants mit durchgängiger Abendöffnung (auch außerhalb des Museumsbetriebs) gerecht wird. Es wird erwartet, dass der Betreiber umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Restaurantgastronomie mitbringt.

Der Pächter kann Großereignisse im Porzellanikons in Selb gastronomisch be- gleiten und mit eigenem Personal betreuen. Während der Tagungen und Kon- gresse kann das Catering durch den Pächter angeboten werden. Weiterhin or- ganisiert das Porzellanikon Selb zahlreiche Aktionen (Sonderveranstaltungen, Museumsfeste, Golden Evening etc.).

I. Größe und Flächenangaben

Derzeit verfügt das Restaurant über eine Fläche von 233,87 m² bei einer vari- ablen Sitzplatzanzahl von bis zu 140 Plätzen im Innenbereich und weiterer Ne- benflächen auf einer Terrasse mit 50 –60 Plätzen im Außenbereich. Flächen für Kühlung und Lager betragen 47,48 m2

II. Öffnungszeiten

Das Restaurant und Café soll Di - So und an Feiertagen mindestens in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr (Museumszeiten) geöffnet sein. An Tagen, an denen das Museum außerdem eine Sonderöffnung hat, soll diese Kernzeit auch gel- ten.

I. Ausstattung

Festeinbauten wie z.B. Kücheneinrichtung, Kühl- und Lagerräume, Porzellan, Besteck, Beleuchtung, Theken und Bestuhlung werden gestellt.

II. Namensvergabe

Die Namensvergabe „Altes Brennhaus“ in Verbindung mit der Gestaltung des Logos erfolgt durch das Porzellanikon. Der Name „Altes Brennhaus“ wird dabei erhalten bleiben. Der Pächter hat den Schriftzug, das Logo als auch den Namen beizubehalten, wie er vom Porzellanikon zur Verfügung gestellt wird.

III. Pachtbeginn und Laufzeit

Die Gastronomieflächen können ab 01.09.2021 übergeben werden. Das Pacht- verhältnis wird für eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Eine Verlänge- rung der Pacht kann bei erfolgreicher Zusammenarbeit in Aussicht gestellt wer- den.

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IV. Pacht

Die Pacht bemisst sich nach dem Umsatz und erhöht sich gestaffelt bei Fort- setzung des Pachtverhältnisses. Grundsätzlich ist eine Mindestpacht von 500,00 € zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Die monatlichen Nebenkosten in Höhe von ca. 1.500,00 € sind vom Pächter zu tragen.

Für Catering bei externen Veranstaltungen wird eine feste Umsatzpacht von 5%

erhoben. Diese sind Veranstaltungen Dritter, die Catering im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten im Porzellanikon erhalten. Bei internen Veranstaltungen des Porzellanikons wird keine Umsatzpacht erhoben.

V. Kaution

Bankbürgschaft i. H. v. 3 Mindestpachten ab Beginn der Pacht.

VI. Genehmigungen

Sämtliche gaststättenrechtlichen sowie im Zusammenhang mit dem Betrieb ste- henden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind einzuhalten, einzuholen und dem Vermieter vorzulegen.

VII. Denkmalschutz

Das Gebäude und insbesondere die Fassade sind denkmalgeschützt. Es dür- fen keine Veränderungen vorgenommen werden.

VIII. Energieausweis

Ein Energieausweis wird nicht ausgestellt, da es sich um ein Baudenkmal i.S.v.

§ 16 EnEV 2014 handelt.

Allgemeine Informationen und Ausschreibungsbedingungen der Im- mobilien Freistaat Bayern

Bei Interesse erwarten wir von Ihnen eine aussagekräftige Bewerbung, die mindestens auf folgende Punkte eingeht:

1. Angebot zur Umsatzpacht in % nach Restaurantumsatz 2. Ausführliche Referenzliste

3. Unternehmenskonzept

4. Muster der Speise- und Getränkekarte 5. Kapitalnachweis

6. Aktuelle Schufa- und Bankauskunft

7. Aktuelle bestätigte Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung

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8. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Un- ternehmers oder eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft beantragt oder eröffnet ist.

9. Erklärung, dass keine Liquidation des Betriebs des Unternehmers oder ei- nes der Mitglieder der Bietergemeinschaft eingeleitet ist.

10. Erklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung einer der handelnden Personen des Unternehmens oder eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorliegt, die dessen Zuverlässigkeit in Frage stellt.

11. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung erfüllt wurden und werden.

12. Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z.B. § 23 AentG, § 21 MiLoG oder Vor- schriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), der zu einer Ein- tragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist

13. Erklärung, dass gegen den Bewerber keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geführt wurden und werden.

Ihr schriftliches Angebot richten Sie bitte bis spätestens 20.07.2021 an:

Immobilien Freistaat Bayern

„Ausschreibung Altes Brennhaus Selb“

Schranne 3 96049 Bamberg

oder per E-Mail an poststelle.ba@immobilien.bayern.de mit dem Betreff

„Altes Brennhaus“

Die Immobilien Freistaat Bayern behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verpachtet wird. Der Immobilien Freistaat Bayern bleibt es unbenommen, mit den Bewerbern nachzuverhandeln. Weiterhin behält sich die Immobilien Freistaat Bayern vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen, die Aus- schreibung zu verlängern oder zurückzunehmen. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche ge- gen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden.

Die Übereinstimmung der Maße in den Plänen wurde nicht geprüft. Alle An- gaben, auch Zahlen- und Größenangaben in diesem Exposé sind unverbind- lich. Maßgebend ist lediglich der abzuschließende Mietvertrag. Das Objekt wird vermietet wie es liegt und steht (Beschaffenheitsvereinbarung).

Alle mit der Angebotsabgabe und der Anpachtung verbundenen Kosten trägt der Pächter. Die Verpachtung des Objekts erfolgt direkt durch den Freistaat Bayern ohne Einschaltung eines Maklers. Insbesondere stellt die Versendung des Exposés keinen Maklerauftrag dar. Sollte die Verpachtung aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers erfolgen, ist seitens des Freistaats Bayern als

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Verpächter daher keine Maklerprovision zu entrichten. Im Falle einer Ver- pachtung werden keine Auskünfte über den Pächter erteilt.

Vom Verpächter wird keine Gewähr übernommen, dass der Pachtgegen- stand für den geplanten Verwendungszweck des Pächters geeignet ist.

Objektbezogene Versicherungen (z. B. Brand- oder Haftpflichtversicherun- gen) bestehen für das Anwesen nicht und sind vom Pächter abzuschließen.

Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Information ausdrücklich einverstanden zu sein. Bitte geben Sie ein schriftli- ches Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Bei Fragen zum Vertrag oder zum Objekt wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpartner Immobilien Freistaat Bayern

Ansprechpartner Porzellanikon

Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Oberfranken Ralf Beringer

Tel: 0951/301811-78

E-Mail: ralf.beringer@immobilien.bayern.de

Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan Verwaltungsleitung

André E. Zaus

Tel: 09287/91800-611

E-Mail: andre.zaus@porzellanikon.org

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Der Immobilien Freistaat Bayern ist Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Immobilien Frei- staat Bayern gem. Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren.

1. Für die Datenerhebung verantwortlich ist:

 Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung Oberfranken, Schranne 3, 96049 Bamberg

Tel.: +49 (951) 301811-81, Email: poststelle.ba@immobilien.bayern.de

 Immobilien Freistaat Bayern - Zentrale, Lazarettstraße 67, 80636 München Tel. +49 (89) 2190-3800, poststelle@immobilien.bayern.de

2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 Immobilien Freistaat Bayern - Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Kobergerstr. 62, 90408 Nürnberg

Tel. +49 (911) 760801-21, E-Mail: datenschutzbeauftragter@immobilien.bayern.de

3. Zwecke der Datenverarbeitung / Empfänger von Daten

Die Immobilien Freistaat Bayern verarbeitet die erhobenen Daten zum Zwecke der Erfüllung und Pflege geschlossener Verträge (z. B. Mietverträge, Pachtverträge, Kaufverträge, Dienst- leistungsverträge, Gestattungsverträge, Rechte an Grundstücken, Vergaben im Rahmen der Grundbesitzbewirtschaftung) sowie in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Immobilien- und Rechteverwaltung des Freistaates Bayern. Dies schließt die Verarbeitung von personen- bezogenen Daten im Rahmen von Vertragsanbahnungen und Ausschreibungen von Leistun- gen bei Vergaben, Ankaufs- und Anmietgesuchen sowie Verkaufs- und Vermietangeboten ein. Diese Daten werden an die grundbesitzbewirtschaftende bzw. nutzende Dienststelle übermittelt. Soweit im Rahmen der Verarbeitung notwendig, können Katasterauszüge oder Einsichten gem. §§ 133 Abs. 2, 12 Grundbuchordnung erfolgen.

Soweit sich die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle zum Zwecke der Vertragserfüllung Servicedienstleistern, insbesondere bei der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung oder Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten bedient, können diese Daten, soweit notwen- dig, an diese Auftragnehmer zweckgebunden übermittelt werden.

Bei bestehenden Dienstwohnungsverhältnissen verarbeitet die Immobilien Freistaat Bayern im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde die personenbezogenen Daten und übermittelt in diesen Fällen soweit erforderlich die jeweils notwendigen Daten an die zuständige Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen und die grundbesitzbewirtschaf- tende Dienststelle sowie bei angemieteten Dienstwohnungen die Nutzerdaten an den jeweili- gen Vermieter.

Im Falle von notwendigen Übermittlungen von Daten bei Mieterhöhungsverlangen gem. § 558a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder zu begründenden Festsetzungsbescheiden zur Dienstwohnungsvergütung können diese an Empfänger des Mieterhöhungsverlangens oder andere Bescheidadressaten der Festsetzungsbescheide übermittelt werden; für die Generie- rung von Vergleichsmieten können rein immobilienbezogene Lage- und Beschaffenheits- merkmale bei der Einholung von Vergleichsobjekten verwendet werden.

Die für Buchhaltungszwecke notwendigen Daten werden an Buchhaltungsdienstleister über- mittelt. Die notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung werden an Buchhaltungsdienstleis- ter, Kreditinstitute und die Staatsoberkasse Landshut übermittelt. Sollten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, so werden ausstehende Zahlungen durch das zuständige Fiskalat am Landesamt für Finanzen gerichtlich geltend gemacht. Die hierfür erforderlichen personenbe- zogenen Daten werden dann dem zuständigen Fiskalat am Landesamt für Finanzen und et- waig damit beauftragte Rechtsanwälte übermittelt. Auf die Übermittlung von Daten an den Obersten Rechnungshof bzw. die Staatlichen Prüfungsämter im Rahmen einer Rechnungs- prüfung oder an den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsbehörde wird hin- gewiesen.

Die für die Durchführung des Jahresabschlusses notwendigen Daten werden an Wirtschafts- prüfungsdienstleister übermittelt. Zu vernichtende Datenträger können an Dienstleister zur Datenvernichtung übermittelt werden.

Soweit für Liegenschaften im Rahmen eines Verwaltervertrages ein Dienstleister in Vertre- tung des Freistaats Bayern auch für Abschluss, Durchführung und Abwicklung der Mietver- hältnisse beauftragt ist, werden die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erhoben und verarbeitet sowie, soweit erforderlich, an die Kommune im Rahmen der Abwicklung der Belegungsrechte übermittelt oder von der Kommune an den Vermieter übermittelt.

Bei Jagdpacht- und Landpachtverträgen werden soweit erforderlich und zulässig Daten an die entsprechen zuständigen Behörden nach dem Bundesjagdgesetz bzw. dem Bayerischen Jagdgesetz sowie dem Landpachtverkehrsgesetz / Bayerisches Agrarstrukturgesetz übermit- telt.

Soweit die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, er- folgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme auch durch die staatlichen Rechenzentren sowie, soweit erforderlich, temporär im Rahmen der Wartung, Pflege, Aufbe- reitung und Fehlerbehebung der Daten durch Auftragsdatenverarbeiter. Eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern findet nicht statt.

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Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich, soweit nicht vorstehend genannt, aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. §§ 3, 6 Abs. 2 Satz 1 Dienstwohnungsverordnung (DWV), Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Daten- schutzgesetz (BayDSG), Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Art. 2 Gesetz über die Immo- bilien Freistaat Bayern, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, Art. 6 Abs. 1 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 BayDSG i.V.m.

Art. 95 BayHO, Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO i.V.m.

§ 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB bzw. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO i.V.m. § 6 Abs. 2 DWV, Art. 39 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz, Art. 87 BayHO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art.

75 BayHO.

4. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungs- zweck erforderlich ist oder nach haushaltsrechtlichen Vorschriften oder anderen Bestimmun- gen vorgeschrieben ist. In der Regel werden die Daten gem. Nr. 22 bis 26 der Verwaltungs- vorschriften zu Art. 71 BayHO für mindestens drei Jahre nach Ende des konkreten Verarbei- tungszwecks aufbewahrt, soweit sich nicht aus haushaltsrechtlichen, zivilrechtlichen, han- delsrechtlichen oder steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen wie anderen Verwaltungsvorschrif- ten darüber hinausgehende Speicherfristen ergeben. Nicht mehr aufzubewahrende Unterla- gen bei der Immobilien Freistaat Bayern werden nach Art. 6 Bayerisches Archivgesetz be- handelt.

5. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie wie folgt erreichen:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) Wagmüllerstr. 18, 80538 München

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Tel. 089/212672-0, Fax 089/212672-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de, Internet: www.datenschutz-bayern.de

6. Sofern die Verarbeitung der Daten nicht auf Basis der in Nr. 3 genannten Zwecke sondern abweichend auf Basis einer gesondert erteilten Einwilligung erfolgt, können Sie diese jeder- zeit für die Zukunft wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

7. Soweit zur Vertragserfüllung oder Angebotsabgabe sowie Vergabe der Leistung notwendig, sind Sie verpflichtet, die aus den vergaberechtlichen Vorschriften oder den zivilrechtlichen Mindestangaben für die Vertragserfüllung resultierenden Angaben zu machen, da ansonsten eine öffentliche Auftragsvergabe oder ein Vertragsschluss nicht möglich ist.

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AnlageLuftbild Porzellanikon

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