MITTEILUNGSBLATT
Mittwoch, 8. April 2020 46. Jahrgang
MIT DEN STADTTEILENKATZENMOOS, ELZACH,
OBERPRECHTAL, PRECHTAL & YACH
15
DIESE AUSGABE ERSCHEINT AUCH ONLINE
www .elzach.de Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger ,
trotz schwieriger Zeiten, in denen es gilt auf Kontakte zu verzichten und die eigene Gesundheit zu schützen, wünschen wir Ihnen
Frohe Ostern und bleiben Sie gesund!
Ihr
Roland Tibi
Bürgermeister der Stadt Elzach
Nr. 15 · Mittwoch, 8. April 2020
2 MITTEILUNGSBLATT
REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG ABTEILUNG UMWELT
Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Europäische Wasserrahmenrichtlinie -
Fortschreibung der Maßnahmenpläne Bewirtschaftungs- zeitraum 2021 bis 2027
Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist es, in allen Gewässern sowie im Grundwasser einen „guten Zu- stand“ zu erreichen. Die ersten Maßnahmenprogramme zur Erreichung dieser Ziele wurden 2009 vom Landtag ein- stimmig verabschiedet. Inzwischen konnten schon viele der Maßnahmen realisiert werden. Bereits bei der Aufstellung dieser Maßnahmenprogramme (ab 2006) beteiligte sich die interessierte Öffentlichkeit aktiv.
Ziel der Öffentlichkeitsveranstaltung
Zur Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne für den 3.
Bewirtschaftungszyklus (2021– 2027) führt das Regierungs- präsidium Freiburg eine aktive Beteiligung der Öffentlich- keit durch. Obwohl bereits viele der Maßnahmen realisiert werden konnten, werden im Jahr 2021 etliche Wasserkör- per den guten ökologischen Zustand nicht erreichen. Da- her ist ein weiteres Maßnahmenpaket notwendig. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, die erarbeiteten Entwürfe dieser Fortschreibung vorzustellen und durch Vorschläge der interessierten Öffentlichkeit zu ergänzen.
Aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Ein wesentlicher Bestandteil ist die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhal- ten die Möglichkeit, ihre Ortskenntnisse und Ideen ebenso wie konkrete Vorschläge in die vorgelegten Entwürfe ein- zubringen.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat das Regierungspräsidi- um jedoch entschieden, die im April und Mai 2020 geplanten Öffentlichkeitsveranstaltungen nicht durchzuführen. Wegen des engen Zeitplans zur Erstellung der Bewirtschaftungspläne ist eine Verschiebung der Termine leider nicht möglich. Der- zeit wird an einer Lösung gearbeitet, mit der die Öffentlich- keitsbeteiligung online stattfi nden kann. Das Regierungsprä- sidium Freiburg lädt alle Interessierten ein, sich online an der Fortschreibung der Maßnahmenpläne zu beteiligen.
Tim Altner neuer IT-Administrator der Stadt Elzach
Bürgermeister Roland Tibi konnte Herrn Tim Altner aus Elz- ach als neuen IT-Administrator der Stadt Elzach recht herz- lich begrüßen.
Herr Altner wird am 01.07.2020 seine Arbeit aufnehmen.
Wir heißen Herrn Altner als neuen Mitarbeiter im Haupt- amt der Stadt Elzach willkommen und wünschen ihm für seine Aufgabe viel Freude und Erfolg.
Achtung
geänderte Redaktionsschlüsse:
Wegen den Osterfeiertagen,
für KW 16 – Donnerstag, 09.04.2020, 09:00 Uhr Verspätet eingehende Beiträge können nicht mehr
berücksichtigt werden.
Wir bitten um Beachtung.
Bürgermeisteramt Elzach
www . gew er bev er ein- elzach.de
Das sollte in keinem Nest
erhältlich bei: Mode Rapp 07682-243,
Volksbank Elzach und EDEKA Aktivmarkt Schindler
fehlen
ELZACHER
Unser Lieferservice fährt auch am Karsamstag für Sie !!
Mittwoch, 8. April 2020 · Nr. 15
MITTEILUNGSBLATT 3
Alle Informationen sowie die Möglichkeit uns Ihre Anregun- gen und Hinweise mitzuteilen stehen ab Donnerstag, den 30.04.2020 unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/The- men/WasserBoden/WRRL/Seiten/default.aspx für Sie bereit.
Die Rückmeldefrist endet am Sonntag, den 31.05.2020.
Sie erreichen diese Seite auch über das Beteili- gungsportal des Regierungspräsidiums.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Regierungs- präsidium Freiburg
Klärgrubenentleerung
Information für alle Bürger die eine Klärgrube besitzen In den nächsten Tagen wird die Firma P. Weiß Kanal &
Rohreinigungsservice vorhandene Klärgruben entlee- ren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Henin: Tel:
07682-80429
Die Stadt Elzach gratuliert zum Geburtstag
Prechtal
Dienstag, 14.04.2020 70 Jahre
Maria Theresia Schüssele
BEKANNTMACHUNGEN VON ANDEREN ÄMTERN
i
Grünschnittplätze bleiben weiterhin geschlossen
Die Grünschnittplätze im Landkreis Emmendingen blei- ben zur Eindämmung der Infektionsgefahr mit dem Co- ronavirus weiterhin geschlossen. Dies gilt sowohl für die zentralen Grünschnittplätze als auch für die Plätze in Freiamt, Malterdingen, Rheinhausen,
Riegel, Sasbach, Teningen mit den Ortsteilen, Weisweil und Wyhl. Der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Em- mendingen als Betreiber der Grünschnittplätze ist be- wusst, dass die Schließung gerade beim derzeitigen Frühling eine spürbare Einschränkung für die Bürgerin- nen und Bürger ist. Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung müssen Kontakte zwischen Menschen auf das unbedingt Erforderliche reduziert werden. Der Landkreis Emmendingen ist wie die gesamte Region Freiburg im landesweiten Vergleich besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen. Aus diesen Gründen haben sowohl die Stadt Freiburg als auch der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ihre Grünschnittannahme- stellen ebenfalls geschlossen.
Vom Betrieb der Grünschnittplätze geht gerade bei einer starken Nutzung mit entsprechend viel Anlieferverkehr, wie sie aufgrund des Frühlingswetters und der erfolgten Gartenarbeiten bei einer Öffnung zu erwarten wäre, ein nicht unerhebliches Infektionsrisiko für die Nutzer aus.
So sind auch viele Anlieferer älter und zählen somit zur besonderen Risikogruppe. Die Grünschnittentsorgung ist – anders als z.B. die reguläre Müllabfuhr – kein so notwendiger Lebensbereich, dass er nicht für eine be- stimmte Zeit ausgesetzt werden könnte. Eine Zugangs- und Verkehrsregelung mit begrenztem Anlieferverkehr erscheint wegen der meist beengten Platzverhältnisse nicht umsetzbar. Entsprechende Erfahrungen am letzten Öffnungstag vor Inkrafttreten der Corona-Verordnung der Landesregierung haben dies bestätigt.
Bei der Corona-Pandemie handelt es sich um eine Aus- nahmesituation, die alle zu Einschränkungen und Ver- zicht zwingt – und deshalb auch zur vorübergehenden Schließung der Grünschnittplätze im Landkreis Emmen- dingen.
Stadt Elzach
Landkreis Emmendingen
Stellenausschreibung Die Stelle des hauptamtlichen
Bürgermeisters (m/w/d)
der Stadt Elzach mit den Ortsteilen Elzach, Katzenmoos, Oberprechtal, Prechtal und Yach (rund 7.300 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinha- bers zum 01. September 2020 neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Rechtsstellung und Be- soldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 12. Juli 2020, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 26. Juli 2020, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mit- gliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheit- lich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundge- setzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nrn.
1 und 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können bis spätestens Montag, 15. Juni 2020, bis 18:00 Uhr schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift: „Bürgermeisterwahl“ beim Vorsitzen- den des Gemeindewahlausschusses, Stadt Elzach, Haupt- straße 69, 79215 Elzach, eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzurei- chen:
• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Haupt- wohnung des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbe- scheinigung auf amtlichem Vordruck;
• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt;
• Unionsbürger müssen zu ihrer Bewerbung außerdem eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern verlangt wer- den, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Rei- sepass vorlegen und ihre letzte Adresse im Herkunftsmit- gliedsstaat angeben.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 13. Juli 2020 und endet am Mittwoch, 15. Juli 2020, um 18:00 Uhr. Es gelten die Vorschriften für die erste Wahl.
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung der zugelasse- nen Bewerber wird rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.
Nr. 15 · Mittwoch, 8. April 2020
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Die Abfallwirtschaft bittet deshalb um Verständnis für die weitere Schließung der Grünschnittplätze und auch der Re- cyclinghöfe.
Rasenschnitt darf in die Mülltonne
Rasenschnitt und andere krautige Abfälle dürfen über die Restmülltonne oder über die gebührenpflichtigen Müllsä- cke entsorgt werden. Rasen kann aber auch im eigenen Garten gut verwertet werden. Die Abfallwirtschaft gibt hierzu Tipps, da die Grünschnittplätze wegen der Corona- Situation derzeit bis auf Weiteres geschlossen sind.
1. Rasen öfter mähen und den kurzen Rasenschnitt liegen- lassen. Kurzer Rasenschnitt wird rasch abgebaut und hilft, den Rasen zu düngen. Nach diesem Prinzip arbei- ten auch die Mähroboter.
2. Rasenschnitt frisch oder getrocknet zur Bodenabde- ckung verwenden, das heißt, schleierdünn auf Gemüse- beete oder unter Beeren- und Heckensträucher vertei- len.
3. Trockener Rasenschnitt kann problemlos nach und nach kompostiert werden. Rasenschnitt in frischem Zustand muss zuvor mit der gleichen Menge holzigen Materials vermischt werden.
Holziges Material kann problemlos eine Weile auf den Grundstücken gelagert werden.
Für Fragen steht die Abfallwirtschaft per E-Mail abfall@
landkreis-emmendingen.de oder telefonisch unter 07641 451 9700 zur Verfügung.
Angebote der Familienberatung sind weiterhin verfügbar
Auch Familien mit (kleinen) Kindern stellt die aktuelle Si- tuation vor große Herausforderungen. Die Fachkräfte der Familienberatung des Landkreises in Emmendingen und Waldkirch stehen weiterhin bei Fragen als Ansprechpart- ner zur Verfügung. Mit Telefon und Videoberatungen wer- den Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche während der Corona-Zeit weiterhin unterstützt.
Die Sekretariate der Familienberatung sind vormittags un- ter folgenden Telefonnummern erreichbar: Emmendingen 07641 451-3210; Waldkirch 07641 451-3531.
Hilfsangebote in Corona-Zeiten:
Einkaufsservice und Nachbarschaftshilfe
In vielen Gemeinden und Städten im Landkreis Emmendin- gen stehen die Menschen zusammen, bieten Hilfsangebote und verschiedene Dienste für Menschen an. Ob Einkaufs- service oder Nachbarschaftshilfe. Viele Angebote sind von den Ortsvereinen des Deutschen Roten Kreuzes ehrenamt- lich organisiert. Das Angebot kann von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden, vor allem, da es in dieser aktuellen Situation gilt, die sozialen Kontakte zu minimieren und das Haus so wenig wie möglich zu ver- lassen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsa- men. Eine Liste der Hilfsangebote mit Ansprechpartner und Kontaktdaten ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-emmendingen.de > Coronavirus ab- rufbar.
Offenes Ohr in Zeiten von Corona
Psychosoziales Krisentelefon
Die Landkreise Emmendingen und Breisgau Hochschwarz- wald haben zusammen mit der Stadt Freiburg ein psycho- soziales Krisentelefon eingerichtet. Unter den Telefon- nummern 0761 2187-2991 oder -2992 finden betroffene montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr ein offenes Ohr.
Experten helfen vertraulich bei familiären Konflikten, bei Problemen wegen der momentanen fehlenden sozialen Kontakte oder anderem psychischen Druck.
Hilfetelefon: Gewalt gegen Frauen
Ausgehbeschränkungen, Sorgen um die Gesundheit, Exis- tenzängste und ein Familienleben dauerhaft auf engstem Raum: Angesichts der Corona-Krise befürchten Experten eine Zunahme von Konflikten und häuslicher Gewalt. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Rufnummer 08000 116016 leistet Erst- und Krisenunterstützung. Bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr, anonym, in 18 Sprachen, barrierefrei. Das Hilfetelefon ist unter www.hilfetelefon.de auch online zu erreichen.
Kleindenkmal des Monats April:
Kreuzweg in Oberwinden
Im Landkreis Emmendingen gibt es mehr als 3.100 Klein- denkmale. In der Reihe "Kleindenkmal des Monats" stellen wir jeden Monat ein Kleindenkmal näher vor. Passend zu Ostern ist das Kleindenkmal des Monats April der Kreuz- weg in Oberwinden auf dem Hörnleberg. Welche Geschich- te dahinter steckt und weitere nähere Informationen zum Kreuzweg sowie dem Projekt Kleindenkmale gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes www.landkries-em- mendingen.de
Schadstoffsammlungen fallen aus
Wegen der Corona-Verordnung fallen die vorgesehenen Samstags-Schadstoffsammlungen aus. Abgesagt sind damit die Sammeltermine in Denzlingen und Elzach am 18. April 2020.
Frankreich hilft deutschen Unternehmen durch die Coronakrise
Neuerung: Kurzarbeitergeld für französische Mitarbeiter von deutschen Unternehmen ohne Betriebsstätte in Frank- reich
Für Unternehmen diesseits des Rheins gibt es nun Unter- stützung vom französischen Staat. Deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte in Frankreich können ab sofort Kurz- arbeitergeld für französische Mitarbeiter beantragen. Das haben die Deutsch-Französische Industrie- und Handels- kammer (AHK Frankreich) sowie die IHK Südlicher Ober- rhein als Schwerpunktkammer Frankreich vergangene Wo- che bei der französischen Regierung bewirkt.
„Das ist ein großer Erfolg für uns und die deutsch-französi- schen Wirtschaftsverbindungen“, freut sich Patrick Brand- maier, Geschäftsführer der AHK Frankreich mit Sitz in Paris.
„Wir sind froh, dass die französische Regierung so schnell auf unseren Appell reagiert hat. Damit werden rund 17.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Arbeitslo- sigkeit bewahrt.“
Bei den Betroffenen handelt es sich um Mitarbeiter von deutschen Firmen, die ausschließlich in Frankreich tätig sind, beispielsweise für die Betreuung von französischen Kunden oder die Wartung von Maschinen in französischen Betrieben verantwortlich sind. Ihr Arbeitgeber sitzt in Deutschland, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihren Wohnsitz in Frankreich, zahlen dort Steuern und So- zialabgaben und haben einen Arbeitsvertrag nach franzö- sischem Arbeitsrecht. Allein in Baden-Württemberg gibt es rund 750 Unternehmen ohne Betriebsstätte in Frankreich mit französischen Mitarbeitern. Im Kammerbezirk der IHK Südlicher Oberrhein sind es knapp 250. „Es ist wichtig, dass es nun für diese Mitarbeiter dieselbe Lösung gibt wie für die deutschen Mitarbeiter in den betroffenen Betrieben“, ist auch Frédéric Carrière, Referent Auslandsmärkte und Zoll bei der IHK Südlicher Oberrhein, sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen.
Die Regelung ist Ende März in Kraft getreten; Anträge der betroffenen Unternehmen an die Behörden in Frankreich
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sind ab sofort möglich. Die AHK Frankreich unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung. Ansprechpartner ist Thomas Matthes, E-Mail-Adresse tmatthes@francoalle- mand.com.
und Oberprechtal
AKTUELLES FÜR UNSERE GEMEINDEN
Karwoche und Osterzeit - für "auf dem Weg"
Sich versammeln ist im Moment nicht möglich. Doch unter- wegs sind etliche von uns.
Wenn Sie in Elzach an der Johanneskirche oder in Ober- prechtal am Pfarrhaus vorbeikommen, dann können Sie Impulse und Gedanken für "auf dem Weg" lesen...
Offene Kirchen:
Die Johanneskirche, Elzach und die Christuskirche, Ober- prechtal sind tagsüber für persönliche Andacht und Beten geöffnet.
Gottesdienste zu Beerdigungen und Abschied:
Im Moment können wir keine Trauergottesdienste feiern.
Doch Trauer braucht einen Ort. In den Kirchen gibt es des- halb einen "Trauerort". Hier können Sie die Namen Ihrer Verstorbenen aufschreiben und ihrer gedenken.
Vorlagen für den Hausgottesdienst, Abendandachten und mehr...
finden Sie bei uns für sonntags und für Gründonnerstag und Karfreitag, außerdem für abends.
Glockenläuten:
Die Glocken unserer Kirchen laden ein zur Andacht, zum
„Hausgottesdienst“ sonn- und feiertags um 10.15 Uhr, abends um 19.30 Uhr. Wir legen sie in den Kirchen aus. Sie wollen die "Hausgottesdienste" geschickt bekommen (per E-Mail oder Post)? Rufen Sie an oder schicken Sie uns eine E-Mail:
Pfarrerin Barbara Müller-Gärtner, Tel: 07682-8281, Zollstockstr. 6, 79215 Elzach,
E-Mail: elzach-oberprechtal@kbz.ekiba.de Ein Ohr für Sie...
Sie wollen reden, einfach so oder über Sorgen und Kum- mer - rufen Sie an!
Aktuelle Informationen der Seelsorgeeinheit Oberes Elztal In Absprache mit dem Dekanat und der Erzdiözese Frei- burg wird in unserer Seelsorgeeinheit Oberes Elztal, ent- sprechend den politischen Vorgaben, bis auf weiteres alle öffentlichen Gottesdienste entfallen.
Die Priester der Seelsorgeeinheit werden die üblichen Mes- sen für Sie ohne Kirchengemeinde feiern und die bestellten Mess-Intentionen berücksichtigen.
Ab sofort sind unsere Kirchen von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie zum Gebet geöffnet.
Alle kirchlichen Veranstaltungen und Treffen werden ab- gesagt, das gilt auch für das Rosenkranzgebet und die Tauffeiern.
Bestattungen finden im kleinsten Rahmen statt, direkt auf dem Friedhof, ohne Totengebet und Trauerfeier.
Die Pfarrbüros sind für Besucher geschlossen, aber zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail er- reichbar.
Ihr Seelsorgeteam
Pfarrbüro Elzach geschlossen
Das Pfarrbüro Elzach ist von Dienstag, 14.04. bis Freitag, 17.04.2020 geschlossen.
Sie können sich aber gerne per Mail oder Telefon an das Pfarrbüro nach Oberwinden zu den üblichen Öffnungszei- ten wenden.
Diese sind wie folgt: Montag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung!
Die Feier der Kar- und Ostertage
Mit dem Palmsonntag treten wir ein in die Feier der heili- gen Woche, die im Zeichen des Coronavirus ein ganz eige- nes Gepräge erhält.
Die liturgischen Feiern werden ohne Beteiligung der Ge- meindemitglieder stattfinden müssen.
Am Palmsonntag wurden in unseren Kirchen Palmzweige gesegnet, die Sie in den nachfolgenden Tagen mitnehmen können, als Zeichen der Verbundenheit und der Offenheit dafür, den Herrn auf seinem Weg durch Leiden, Tod und Auferstehung zu begleiten.
Mit dem Gründonnerstag treten wir ein in die heiligen drei Tage, der Osterfeier. Es schmerzt sehr, die Gottesdienste auf diese Weise zu feiern. Umso mehr braucht es unsere Solidarität.
In einer gemeinsamen Feier für die Seelsorgeeinheit ohne Beteiligung der Gläubigen beginnen wir um 19.00 Uhr in Elzach die Feier des letzten Abendmahles. Um 19.15 Uhr werden in allen unseren Kirchen die Glocken zum Gloria läuten.
Es wäre schön, wenn Sie in dieser Zeit auch zu Hause sich mit uns im Gebet verbinden.
Unsere Glocken schweigen für die kommenden Tage.
Für das Gebet am Karfreitag bietet sich der Kreuzweg an, den Sie im Gotteslob unter der Nr. 683 finden. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Karfreitag während der Karfrei- tagsliturgie um 15.00 Uhr die Kirche St. Nikolaus in Elzach geschlossen bleiben muss.
Auch die Feier der Osternacht am Samstag, den 11. April, wird ohne Gemeindebeteiligung stattfinden müssen. Um 21.30 Uhr läuten in unseren Kirchen alle Glocken. Es wäre schön, wenn Sie in dieser Zeit auch zu Hause Ihre Oster- kerze anzünden würden. Bei der zentralen Feier in Elzach werden alle Osterkerzen der Seelsorgeeinheit entzündet.
Es wird in diesem Jahr kein Osterwasser geben!
Trotz vielerlei Einschränkungen werden wir miteinander Ostern feiern, auch in der sicheren Hoffnung, dass der Auf- erstandene Herr sich in unserer Mitte zeigt und verschlos- sene Türen überwinden kann.
Bitte schauen Sie in diesen Tagen auf unsere Homepage (www.kath-oberes-elztal.de) und beachten Sie die Ausla- gen in unseren Kirchen. Dort finden Sie Texte, die zur Mitt- feier beim häuslichen Gebet dienen können. Ganz herzlich laden wir Sie zur Teilnahme an den Fernseh- und Rund- funkgottesdiensten ein.
Von ganzem Herzen wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Tage. Vertrauen wir miteinander der Zusage un- seres Herrn: „Seid gewiss: Ich bin bei Euch alle Tage bis ans Ende der Welt!“ In diesem Sinne grüßen wir Sie herzlich und rufen Ihnen zu: „Der Herr ist auferstanden, er ist wahr- haft auferstanden.
Frohe Ostern wünscht Ihnen auch im Namen des Seelsor- geteams
Ihr Pfr. Hans-Jürgen Decker
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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Men- schen mit Behinderung (EUTB)
EUTB Deutsche Rotes Kreuz KV Emmendingen e.V.
Milchhofstr. 1b, 79312 Emmendingen Tel.: 07641/96212-65 (Fr. Thiemann/Fr. Gungl) Außensprechstunde donnerstagnachmittags in Endingen, Tel.: 0152-56808748
in Elzach, Tel.: 0152-09272764
NOTDIENSTE ARZT
An Werktagen nach 18 Uhr ist der diensthabende Arzt durch Anruf beim Hausarzt zu erfahren.
Außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen ist der ärztliche, kinderärztliche, gynäkologische und augenärztliche Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 zu erreichen. An Wochenenden und Feiertagen ist der zahnärztliche Notfalldienst unter Tel. 0180 3222555-70 erreichbar.
Wer wegen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coro- navirus die hausärztliche Notfallnummer 116 117 an- ruft, muss diese Nummer unbedingt – ohne Vorwahl – vom FESTNETZ aus wählen. Damit ist die Erreichbarkeit der Notfallpraxis Emmendingen gewährleistet. Anrufe vom Handy oder Smartphone landen hingegen bei einer bundesweit geschalteten Hotline, die wegen des gro- ßen Andrangs derzeit völlig überlastet ist.
Auf keinen Fall sollen besorgte Bürgerinnen und Bürger die in Emmendingen eingerichtete zentrale Annahme- stelle für einen Corona-Abstrich direkt aufsuchen, son- dern am Wochenende und abends immer vorher erst Kontakt vom FESTNETZ aus über die Notfallnummer 116 117 aufnehmen. Unter der Woche sind die Hausärzte die erste Anlaufstelle.
In Notfällen: Notruf Polizei: 110 Notruf Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst: 112
Rufnummer Krankentransport: 19222,
Gift-Notrufzentrale: 0761/19240
Notfallpraxis im Kreiskrankenhaus Emmendingen Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus (vorherige Anmeldung nicht erforderlich)
Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 22 Uhr Mittwoch und Freitag von 16 bis 22 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage 8 bis 22 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Kostenlose zentrale Rufnummer 116117 Notruf-Fax an die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle:
07641 4601-77 (nur für schwerhörige, ertaubte, gehörlo- se und sprachgeschädigte Personen.)
BEREITSCHAFTEN
Stadtverwaltung Elzach Tel.: 07682 804-0
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung möglich.
Kommunale Inklusionsvermittlerin der Stadt Elzach, Ge- meinden Winden und Biederbach, Frau Nadine Hundert- pfund, Telefon: 07682 / 80412, E-Mail: inklusion@elzach.de Stadtwerke / Elektrizitätswerk:
Stromversorgung: für Elzach Kernstadt, Katzenmoos, Oberprechtal, Prechtal, Yach, Tel. 0800 3629477, EnBW Regional AG, Regionalzentrum Rheinhausen
Wasserversorgung: Tel. 07682 91828-0
Stadtentwässerung: 07682 8463
Störungen Nahwärme: 07682/92 44 725 Öffnungszeiten Recyclinghof Elzach
Fr. 13.00 – 17.00 Uhr, Sa. 09.00 – 13.00 Uhr Öffnungszeiten Grünschnittsammelplatz
Mi. 16 – 19 Uhr, Fr. 13.00 – 17.00 Uhr, Sa. 10.00 – 14.00 Uhr Tierkörperbeseitigungsanstalt
Zweckverband PROTEC Orsingen, Nenzinger Str. 34, 78359 Orsingen, Tel.: 07774.9339-0, Fax: 07774 9339-33 Telefonseelsorge: Tel. 0800 1110111
(vertraulich, anonym und kostenfrei, rund um die Uhr).
Fachstelle Sucht Beratung Behandlung Prävention Waldkirch, Friedhofstr. 1, Di. und Do. 10 - 17, Tel. 07681 24623; sonst Emmendingen, Hebelstr. 27, Tel. 07641 9335890, fs-emmendingen@bw-lv.de, Sprechstunden ohne Voranmeldung Mi. 16 - 17 und Do. 11 - 12 Uhr in Emmendingen
Teilhabeberatung Kinzigtal,
77716 Haslach, Sandhaasstr. 4, Tel.: 07832 99955-235, michaela.himmelsbach.eutb@caritas-kinzigtal.de Sozialstation Tel. 07682 909040 Betreuungsgruppe, Ehrenamtliche Besuchsdienst „Zämme“,
Tel. 07682 909040
Hospizgruppe Tel. 07682 925650
Dorfhelferinnen Tel. 07682 920202 Ambulanter Pfl egedienst Heike Schmook
www.pfl egedienst-schmook.de Tel. 07682 921537 Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V.
Wölfl instraße 13, 79104 Freiburg, Telefon: 0761 36122, Telefax: 0761 36123, E-Mail: info@bsvsb.org, Internet:
www.bsvsb.org APOTHEKEN
Mi., 08.04. Apotheke auf der Bleiche, Emmendingen Lessingstr. 19, Tel. 07641 51852
Schwarzwald-Apotheke, Elzach Nikolausplatz 2, Tel. 07682 392 Do., 09.04. Central-Apotheke, Emmendingen
Theodor-Ludwig-Str. 11, Tel. 07641 914170 Rathaus-Apotheke, Elzach
Hauptstr. 70, Tel. 07682 1717
Fr., 10.04. Aesculap-Apotheke, Teningen (Köndringen) Bahnhofstr. 3, Tel. 07641 54300
Severin-Apotheke, Denzlingen Alemannenstr. 17, Tel. 07666 5844 Sa., 11.04. Glotter-Apotheke, Glottertal Talstr. 70 A, Tel. 07684 1355 Neue Apotheke, Emmendingen Milchhofstr. 1, Tel. 07641 9332221 So., 12.04. Breisgau-Apotheke, Teningen Alemannenstr. 2 A, Tel. 07641 8460
Kandel-Apotheke im Gesundheitszentrum, Waldkirch, Fabrik Sonntag 5 A, Tel. 07681 4925250
Mo., 13.04. Marien-Apotheke, Gutach Golfstr. 9, Tel. 07681 7257 Paracelsus-Apotheke, Denzlingen Schwarzwaldstr. 3, Tel. 07666 2392 Di., 14.04. Spitzweg-Apotheke, Emmendingen Fritz-Boehle-Str. 38, Tel. 07641 51191 Mi., 15.04. Nikolai-Apotheke, Waldkirch Adenauerstr. 11, Tel. 07681 4740740 TIERARZT
Freitag, 10.04.2020 (Karfreitag) Tierarztpraxis Claudia Giugudean, Rheinhausen-Oberhausen
Endinger Str. 3, Tel. 07643 9378970 Dr. Hesse, Forchheim
Aspergstr. 10, Tel. 07642 2324
Mittwoch, 8. April 2020 · Nr. 15
MITTEILUNGSBLATT 7
Samstag/Sonntag, 11.04./12.04.2020 Dr. Bretzinger, Glottertal
Winterbachstr. 13, Tel. 07684 90890 Dr. Brodauf, Emmendingen
Gottfried-Keller-Weg 4, Tel. 07641 54636 Montag, 13.04. (Ostermontag)
Tierarztpraxis Simone Leenen, Sexau Am Schloßberg 8, Tel. 07641 9542097 Drs. Rudloff, Elzach
Brandstr. 10, Tel. 07682 290
Liebe Wanderfreunde,
aufgrund der Coronapandemie sehen wir uns gezwungen, alle Veranstaltungen und Wanderungen bis auf Weiteres abzusagen.
Wir hoffen, dass wir alle gesund aus dieser Krise herausge- hen und wünschen allen Wanderfreunden „Gute Gesund- heit!“
Schwarzwaldverein OG Oberprechtal e.V.
ABSAGE - FRÜHJAHRSKONZERT 2020 der Sängerrunde Prechtal e.V.
Die Corona-Krise zwingt uns leider dazu, das traditionelle Frühjahrskonzert am 09.05.2020 abzusagen. Ob das Kon- zert zu einem späteren Zeitpunkt noch stattfi nden kann, ist aktuell noch nicht sicher. Wir bedauern das sehr und bitten um Verständnis.
GV Sängerrunde Prechtal e.V.
Einladung
Öffentliche Ortschaftsratssitzung
Am Montag, 20.04.2020 um 19.00 Uhr fi ndet eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates im Bernhardussaal
Yach statt.
TOP 1 Schulentwicklung der Gesamtstadt - Anhörung des Ortschaftsrates
TOP 2 Vorrübergehende Erweiterung der Kindergar- tenplätze in der Siebenfelsenschule Yach - Bera- tung - Stellungnahme
TOP 3 Straßenbeleuchtung Yach - Beratung TOP 4 Bekanntgaben und Anfragen TOP 5 Frageviertelstunde für die Zuhörer
Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.
Hubert Disch, Ortsvorsteher
Schulausfall wegen Corona:
Was Kinder zu Hause lernen können Liebe Eltern!
Lassen Sie Ihr Kind Bücher zum Vorlesen aussuchen.
Lesen Sie vor und unterhalten Sie sich mit dem Kind über die Geschichte.
Suchen Sie gemeinsam etwas aus, was das Kind alleine lesen kann. Lassen Sie sich später davon erzählen.
Spielen Sie gemeinsam Karten-Spiele (wie z. B. Uno, El- fer raus, 6 nimmt, Vier gewinnt, Skat etc.), Würfel-Spiele und Buchstaben-Spiele wie Scrabble und Schreib-Spiele wie „Stadt, Land, Fluss“ oder Ähnliches.
Machen Sie ein Spiel daraus, alles zu zählen: „Wie viele Stuhlbeine gibt es bei uns?“
Lassen Sie die Kinder mit LEGO oder Ähnlichem bauen und konstruieren (z. B. auch nach Bauanleitungen) und interessieren Sie sich für die Produkte.
Ermutigen Sie Ihr Kind, Geschichten oder Tagebuch zu schreiben, auch am Handy/PC.
Lassen Sie Ihr Kind im Fernsehen die „Sendung mit der Maus“ (ab 18.3. täglich oder im Internet) oder ande- re Wissens- und Sachsendungen (KIKA und Ähnliches) gucken. Lassen Sie es aufschreiben oder aufmalen/auf- zeichnen, was es toll fand.
Stellen Sie sich gegenseitig 1x1- oder Plus- und Minu- saufgaben und erfi nden Sie gemeinsam weitere Re- chenaufgaben.
Stellen Sie dem Kind Alltagsmaterialien wie Dosen, Kar- tons, Schnüre, Papier, Farben, Schere, Stifte und Kleb- stoff zum Basteln und Malen etc. zur Verfügung.
Gehen Sie gemeinsam nach draußen, beobachten Sie Pfl anzen und Tiere. Was man nicht kennt, kann man fotografi eren und zu Hause dazu in Büchern oder im Internet recherchieren und die Ergebnisse aufschreiben.
Beschränken Sie reinen Medienkonsum und nutzen Sie Handys und Tablets für kreative Aufgaben (Trickfi lm- Apps, Erstellung multimedialer Bücher, Programmieren).
Suchen Sie alte Kleidungsstücke heraus und lassen Sie die Kinder ein Rollen- oder Theaterspiel aufführen.
Geben Sie den Kindern Knobelaufgaben oder Rätsel- hefte. Denken Sie auch daran: Die Schulschließung ist eine Chance, dass Kinder einmal etwas mehr selbstbe- stimmt tun können, was ihnen wichtig ist, und nicht im- mer nur nach Erwachsenen-Wünschen lernen müssen.
Das bedeutet aber nicht, sie mit Medien wie Fernsehen, Computern, Tablets und Handys alleinzulassen.
Also: Eltern können anregen, vorschlagen, mitmachen, aber sie sollen vor allem die Kinder fragen, was SIE interes- siert, was SIE wissen und tun wollen, und dann zu gemein- samen Absprachen kommen.
Kommen Sie gut durch diese Zeit!
Ihr Grundschulverband www.grundschulverband.de
Herausgeber:
Stadtverwaltung Elzach, Hauptstraße 69, 79215 Elzach
Tel. 07682 804-0, Fax 07682 804-55, stadt@elzach.de, www.elzach.de Druck und Verlag:
NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70, 78628 Rottweil, Telefon 0741 5340-0, Fax 0733 3204928
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautba- rungen und Mitteilungen:
Bürgermeister Roland Tibi oder sein Vertreter im Amt Für „Interessantes“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum
Es gilt die jeweils aktuelle Anzeigen-Preisliste. Einzelversand nur ge- gen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.
Nr. 15 · Mittwoch, 8. April 2020
8 MITTEILUNGSBLATT
Tipps für das Wandertraining zu Hause
Der Frühling ist da – und eigentlich könnte es jetzt so rich- tig los gehen mit dem Wandern – wäre da nicht Covid-19, das Virus, das unsere Bewegungsfreiheit aktuell sehr be- schränkt. Was macht man also, wenn man sich in häuslicher Quarantäne befindet oder zu den Risikogruppen zählt und lieber zu Hause bleiben möchte? Oder wenn man sich ohne seine Wandergruppe alleine nicht in den Wald traut, sich aber auf die Wanderungen nach dieser speziellen Zeit vor- bereiten möchte? Für die inhaltliche Planung: Bleiben Sie telefonisch oder digital in Kontakt mit Ihrem Wanderver- ein – gemeinsam können Sie bereits attraktive Wanderziele auswählen und sich auf die Wanderungen vorfreuen.
Und für das tägliche Fitnessprogramm bieten Balkon, ein sonniger Fensterplatz und überhaupt die ganze Wohnung viele Möglichkeiten.
Um für das Wandern – und den Alltag – fit zu bleiben, sind vor allem Kondition, Gleichgewicht und Beweglichkeit wichtig sowie ein gewisses Maß an Muskelkraft, besonders in Bein- und Rückenmuskulatur.
Wer bereits Erfahrungen mit dem DWV-Gesundheitswan- dern hat, kann die dort erlernten Übungen zu Hause ma- chen. Auch der Haushalt ist bestens als Bewegungspro- gramm geeignet: Dehnen beim Fensterputzen, drei Mal Kniebeugen bevor man sich auf dem Stuhl niederlässt oder auf einem Bein bügeln lässt sich unproblematisch einbau- en. Eine Treppe im Haus hilft beim Ausdauertraining: Mehr- mals täglich treppauf und treppab bringt den Kreislauf in Schwung und kräftigt die Beinmuskulatur. Auch Joggen auf der Stelle oder von einem Zimmer zum anderen trainiert die Ausdauer. Den Weg von Küche zum Bad kann man auch mal hüpfend zurücklegen. Und hier noch zwei Übungen für den Balkon oder vor dem offenen Fenster: Übung 1, zum Kräftigen der Rücken-, Arm- und Schultermuskulatur:
Einen mittelgroßen Ausfallschritt machen, die Arme nach oben angewinkelt zur Seite strecken, („U-Halte“). Dann die Arme so weit wie möglich langsam nach hinten ziehen - und dann vor den Körper, so dass sich die Ellbogen (fast) berühren. 12 Mal wiederholen. Dann einen Ausfallschritt mit dem anderen Bein nach vorne machen – und noch ein- mal 12 Wiederholungen mit den Armen durchführen. Da- bei tief und gleichmäßig ein- und ausatmen.
Übung 2: Gerade hinstellen, die Füße hüftbreit auseinan- der, die Knie locker (nicht durchdrücken). Jetzt abwech- selnd langsam mit den Füßen auf die Zehenspitzen. Diese Übung stärkt die Schienbeinmuskulatur. Sie können auch mit beiden Füßen erst auf die Zehenspitzen gehen, diese Stellung kurz halten und dann über die Füße in den Fer- senstand rollen – ebenfalls kurz halten. Mehrmals wieder- holen. Diese Übung stärkt nicht nur die Beinmuskulatur, sondern verbessert auch das Gleichgewicht.
Wer weiß: Vielleicht machen Ihre Nachbarn beim Balkon- training mit?
Eine Auswahl an geeigneten Übungen finden Sie übrigens auf der Website der BZgA unter https://www.aelter-wer- den-in-balance.de/online-bewegungsangebote/uebungsvi- deos/ oder auf der Website unseres Partners BKK Pfalz: htt- ps://www.wanderfit.de/wanderwissen/trainieren-zu-hause.
SchülerAbo bitte nicht kündigen –
Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bemüht sich um Er- stattung
26.000 Schülerinnen, Schüler und Azubis nutzen im RVF ein Abonnement der RegioKarte Schüler, kurz SchülerAbo ge- nannt. Für diese SchülerAbos wird aktuell an einer Erstat- tungs-Lösung für die im April nicht genutzten SchülerAbos gearbeitet. Das Land Baden-Württemberg, Städte- und Landkreistag sowie die Verkehrsverbünde und Verkehrs- unternehmen sind im Gespräch, um eine kulante Lösung für die Kunden sicherzustellen. Die konkrete Lösung hängt auch davon ab, wie lange die Schließung der Schulen noch andauert. Geplant ist, auf den Monatsbetrag für den Mai zu verzichten, wenn das Abo nicht gekündigt wird. Der RVF hat dazu alle Schüler-Abonnenten in einem Brief in- formiert. Die Maßnahme ist Teil des Programms „100 Mil-
lionen für Familien“ des Lands Baden-Württemberg. „Als Verbund können wir eine entsprechende Erstattung für alle Abonnenten nicht stemmen. Hier ist vor allem die öf- fentliche Hand gefragt. Wir wissen zurzeit aber noch nicht genau, wann die Kulanzregelung umgesetzt wird.“, erklärt Dorothee Koch, Geschäftsführerin des RVF. „Wir bitten die Eltern und Azubis, ihre SchülerAbos nicht zu kündigen und noch etwas Geduld zu haben. Die Verkehrsunternehmen im RVF stellen trotz der aktuell sehr schwierigen Umstän- de ein solides Fahrplanangebot zur Verfügung und tun alles dafür, dass das auch in den kommenden Wochen so bleibt.“, ergänzt Florian Kurt, ebenfalls Geschäftsführer des RVF.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
„Gesundheitstelefon“ – neues Angebot der LKK
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) hat für ihre Versicherten eine medizinische Telefonberatung insbeson- dere für Fragen zur Corona-Pandemie eingerichtet.
Anrufer erhalten unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1405541 49090 allgemeine Informationen rund um das Coronavirus, zum Beispiel zu Übertragungswegen, Schutzmaßnahmen, Risikogruppen oder zur Inkubations- zeit.
Die Berater der Medical:Contact AG sind rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche erreichbar. Diese fragen zwecks Authentifizierung nach dem Namen, Geburtsda- tum, Versichertenstatus sowie nach der Adresse.
Ebenso richtet sich das Angebot an alle LKK-Versicherten, die weitere Gesundheitsfragen haben, zum Beispiel zu ih- ren Arzneimitteln oder Krankheitsbildern. Die Berater ge- ben hierzu allgemeine medizinische Informationen und Hilfestellungen. So ergeben sich nach einer Diagnose oder während einer Therapie für die Betroffenen häufig persön- liche Fragen, die in einer regulären Sprechstunde beim Arzt vielleicht nicht ausführlich genug beantwortet wurden.
Claudia Lex, Geschäftsführerin der SVLFG, hierzu: „Wir haben eine besondere Verpflichtung gegenüber unseren Versicherten, die medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Wir freuen uns daher, mit dem Ge- sundheitstelefon weitere Hilfestellungen in dieser schwie- rigen Zeit zu geben.“
AUS DEN
NACHBARGEMEINDEN
Mitteilung an ALLE, die herzlich Melodia Biederbach e.V. verbunden sind
Innerhalb der derzeitigen "Corona-Pandemie" und die wei- tere Entwicklung im öffentlichen Leben habe ich als Vorsit- zender nach einem längeren Abwarten die Entscheidung getroffen. Das Maikonzert am Samstag, 16. Mai 2020, in der Schwarzwaldhalle in Biederbach, verbunden mit dem Jubiläum "25 Jahre Gemischter Chor Melodia Biederbach"
und Ehrungen durch den Badischen Chorverband wird ab- gesagt.
Zu einem Ersatztermin kann momentan kein Vorschlag ge- geben werden.
Auch in diesen Zeiten sind wir einander herzlich verbunden.
D A N K E.
Mit melodischen Grüßen MELODIA BIEDERBACH e.V.
Robert Klausmann, 1. Vorsitzender
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Textbeiträge.
Redaktionsschluss beachten
Anzeigen | 9 Mitteilungsblatt Stadt Elzach • 8. April 2020 • Nr. 15
Folge 3:
Weitere Maßnahmen zur Unterstützung des lokalen Gewerbes
In der letzten Folge sind wir etwas näher auf Themen eingegangen, die über digitale Wege die Transaktionen lokaler Gewerbetreibender unterstützen können. Basis hierfür ist der On- line-Marktplatz kaufinBW.de mit integriertem Gutschein- und Kundenbindungsprogramm.
In dieser Folge geht es vor allem um die Weiterentwicklung des Online-Portals lokalma- tador.de. Lokalmatador soll sich zu einer zent- ralen Anlaufstelle für „Freizeitaktivitäten“ und
„Einkaufen in der Region“ entwickeln. Also zu einer lokalen Suche, die in unterschiedlichsten Bereichen Menschen und Institutionen bzw.
Konsumenten und Anbieter zusammenführt.
Aktuell sind wir an der Fertigstellung der Fir- menprofile, sodass mehrere zehntausend An- bieter digital sichtbar gemacht werden. Durch Suchfunktionen finden Nutzer schnell die für sie relevanten Anbieter und Angebote. In den digitalen Firmenprofilen können sich die Un- ternehmen zudem als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Die Profile sind mit wichtigen
Inhaltsformaten verbunden, die einen Bezug zu den Betrieben haben, z. B. mit Events bzw.
digitalen PR-Texten.
Auf Lokalmatador.de bauen wir nicht nur digi- tale Themenseiten rund um Freizeitthemen auf.
Hier entstehen mittel- und langfristig gerade auch digitale Umfelder, in denen sich lokale Ge- werbetreibende präsentieren können. Das The- menspektrum ist groß und reicht von größeren Events (z. B. Gewerbeschau), über produktnahe Themenumfelder (z. B. Besser hören, Balkon &
Terrasse, Hochzeit) bis hin zu persönlichen Inte- ressensgebieten der Nutzer (z. B. Literatur, Um- welt und Natur).
Da diese Inhalte später auch auf der Lokalmata- dor-App ausgespielt werden, entstehen für die lokalen Gewerbetreibenden attraktive digitale und mobile Umfelder. Gleichzeitig können sich Nutzer schnell über lokale/regionale Anbieter und deren Angebote informieren.
Warum Nussbaum Medien auch nach der Coronakrise als Partner immer wichtiger wird
Bereits erschienen:
Folge 1: Sicherstellung der Informationsversorgung Folge 2: Unterstützung des lokalen
Gewerbes
In den kommenden Ausgaben:
Folge 4: Unterstützung des aktiven Vereinslebens
Folge 5: Unterstützung der Verwaltungen
Folge 6: Unterstützung von lokalen Interessengruppen Folge 7: Mehrwerte für Abonnenten,
Leser und Nutzer
Nussbaum Medien entwickelt sich seit einigen Jahren ganz konsequent vom Amtsblatt-Verlag zum Lösungsanbie- ter für lokale und regionale Akteure und Interessengruppen. Die aktuelle Krise zeigt, wie wichtig es ist, neben den verläss- lichen Informationen in den gedruckten Amtsblättern und lokalen Wochenzeitungen zusätzlich digitale Dienste zur Verfügung zu stellen, als lokale Ergänzung zu den bestehenden Angeboten globaler Konzerne, wie Facebook oder Amazon.
In den kommenden Wochen stellen wir vor, an welchen Produkten und Dienstleistun- gen wir arbeiten, um nachhaltige Mehrwer- te für lokale Akteure zu schaffen.
10 | Anzeigen Mitteilungsblatt Stadt Elzach • 8. April 2020 • Nr. 15
IMMOBILIEN
STELLEN
Sicherstellung der
Informationsversorgung in Zeiten der Corona-Ausbreitung in Baden-Württemberg
Ab der Kalenderwoche 12 kann jeder Nutzer bis auf Weiteres das örtliche Amtsblatt/die örtliche Lokalzeitung kostenfrei als ePaper lesen.
Wir als Nussbaum Medien möchten vorsorglich sicherstel- len, dass sich jede/r Bürgerin und Bürger vollumfänglich und jederzeit über die Situation vor Ort und mögliche Emp- fehlung der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung infor- mieren kann. Deshalb haben wir beschlossen, die digitalen Ausgaben (ePaper) der Amtsblätter/Lokalzeitungen bis auf Weiteres für jeden Nutzer kostenfrei freizuschalten - ohne Anmeldung oder andere Hürden.
Die digitale Ausgabe Ihres Amtsblattes/Ihrer Lokalzeitung finden Sie vollständig auf:
www.lokalmatador.de/epaper
www.nussbaum-medien.de
Sollten sich durch den Corona-Virus Einschränkungen im Geschäftsbetrieb von Nussbaum Medien ergeben, infor- mieren wir Sie unter
www.nussbaum-medien.de/corona-info
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Wenn Ihr Amtsblatt/Ihre Lokalzeitung kostenfrei ver- teilt wird, können Sie dieses auch über den oben ge- nannten Zeitraum hinaus digital lesen.
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Nähere Informationen und weitere Stellen- angebote finden Sie unterwww.vst-lahr.de Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsführerin Frau Schätzle unter 07821 9099-17 gerne zur Verfügung
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Kommen Sie alle gut durch diese schwierige Zeit und bleiben Sie gesund!
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ner Risiko gruppe an, sprich sind älter als 60 Jahre oder haben Sie eine Vor- erkrankung? Trifft einer dieser Fälle zu, wenden Sie sich telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt, Ihren Hausarzt oder den Patientenservice, erreichbar unter der 116117.
COVID-19 Ab wann wird getestet?
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Gewährleistung beim Immobilienkauf/-verkauf - Königskinder
Beim Verkauf werden offensichtliche Mängel im Zuge der Übergabe einer Bestandsimmobilie im Protokoll festgehalten und entweder über einen re- duzierten Preis abgegolten oder durch den Verkäu- fer beseitigt. Zeigen sich nach dem Kauf eines be- bauten oder unbebauten Grundstücks oder einer Eigentumswohnung Mängel, stellt sich für den Käu- fer häufig die Frage, ob er Rechte gegen den Verkäu- fer geltend machen, und für den Verkäufer folglich,
ob er Ansprüche des Käufers abwehren kann. Um Unstimmigkeiten und darauffolgende Konflikte zu vermeiden, ist ein Haftungsausschluss beim Immo- bilienverkauf gesetzlich geregelt, werden im Kauf- vertrag Punkte zur Mängelhaftung genau deklariert.
Der Verkauf einer Bestands-immobilie erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, der Verkäufer verpflichtet aber unter anderem alle ihm bekannten Mängel an der Immobilie offen zu legen. Unsere„Kö- nigskinder Immobilien“-Makler beantworten für Sie gerne weitere offene Fragen zur Thematik der Gewährleistung beim Immobilienkauf/-verkauf auf - sprechen Sie uns an!
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