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2. Kirchenpolitik 2.14

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2. Kirchenpolitik 2.14

1. Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, sich in Kooperation mit der aej, der Evangelischen Ju- gend in Berlin-Brandenburg und dem BDKJ-Diö- zesanverband Berlin am Ökumenischen Kirchen- tag engagiert zu beteiligen, und diesen mit seinen möglichen Kräften inhaltlich zu prägen.

2. Die Mitglieds- und Diözesanverbände des BDKJ tragen zum Gelingen des Ökumenischen Kirchen- tages bei, indem sie sich in angemessener Weise an der Vorbereitung und Durchführung beteiligen.

2.14 Ökumenischer Kirchentag 2003

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung vom 10. – 13. Mai 2001

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