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1.32 Präsenz des BDKJ-Bundesvorstandes in Berlin

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1 1. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend 1.32

1.32 Präsenz des BDKJ-Bundesvorstandes in Berlin

Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung vom 10. – 13. Mai 2001

Auszug aus dem Antrag „Präsenz des BDKJ-Bundes- vorstandes in Berlin“

(...)

2. Konsequenzen

Aus dieser Gesamtanalyse heraus halten es der BDKJ-Hauptausschuss und der BDKJ-Bundesvor- stand für notwendig, die fachlichen und politischen Voraussetzungen zur jugendpolitischen Interessen- vertretung zu verbessern.

Der BDKJ-Hauptausschuss hat daher in seiner Sit- zung am 5./6. März 2001 die Einrichtung eines Büros in Berlin ab Sommer 2001 beschlossen, über das die Präsenz des BDKJ-Bundesvorstandes am Regierungs- sitz verstärkt werden soll.

3. Auftrag

Der BDKJ-Bundesvorstand verstärkt seine jugendpo- litische Interessenvertretung in Berlin. Dafür ist ne- ben der jugendpolitischen Grundlagenarbeit der Auf- bau eines Informationsnetzwerkes der jugendpoli- tisch relevanten Institutionen in Berlin sowie eines Kommunikationsnetzwerkes mit der BDKJ-Bundes- stelle in Düsseldorf, den Mitglieds- und Diözesanver- bänden und Landesstellen notwendig. Das Konzept der jugendpolitischen Interessenvertretung des BDKJ-Bundesvorstands muss den veränderten Be- dingungen angepasst werden.

4. Überprüfung

Die BDKJ-Hauptversammlung entscheidet bei der Hauptversammlung 2005 aufgrund der bis dahin ge- machten Erfahrungen und Auswertungen mit dem Büro in Berlin über dessen Weiterführung. Dem geht eine Evaluierung der Arbeit des Büros in Berlin und der damit verbundenen Konsequenzen voraus.

5. Personelle Besetzung:

1 Mitglied des BDKJ-Bundesvorstands (100 % Be- schäftigungsumfang);

1 Referat (100 % Beschäftigungsumfang);

1 Sekretariat (80 % Beschäftigungsumfang).

Für den BDKJ-Bundesvorstand wird Gaby Hagmans ab dem 01.09.2001 den Aufbau und die Leitung des Büros in Berlin wahrnehmen. Dies bedeutet, dass sich spätestens im Jahr 2003 eine Zäsur ergibt, da dann

die Amtszeit von Gaby Hagmans als BDKJ-Bundes- vorsitzende endet und somit eine Neuwahl ansteht.

Für diese Wahl sind Voraussetzungen im Wahlmodus zu schaffen, damit die Wahl einer Person für Jugend- politik, explizit verbunden mit einer dann dreijähri- gen Amtszeit am Dienstsitz in Berlin, möglich wird.

Beschluss:

1. Die BDKJ-Hauptversammlung nimmt die Ent- scheidung des BDKJ-Hauptausschusses zur Ein- richtung eines Büros in Berlin sowie die damit ver- bundene Qualifizierung der jugendpolitischen Interessenvertretung zustimmend zur Kenntnis.

2. Bei der BDKJ-Hauptversammlung 2005 entschei- det die BDKJ-Hauptversammlung aufgrund der bis dahin gemachten Erfahrungen und Auswer- tungen mit dem Büro in Berlin über dessen Weiterführung.

3. Die BDKJ-Hauptversammlung beauftragt den BDKJ-Bundesvorstand ein Konzept zur Evaluie- rung der Arbeit des Berliner Büros zu erarbeiten und mit dem BDKJ-Hauptausschuss abzustim- men. Die Evaluierung sollte auf folgenden Ebenen durchgeführt werden:

a) Jugendpolitische Interessenvertretung, Außenwirkung

b) Dachverband, Gremien und Mitglieds- und Di- özesanverbände

c) BDKJ-Bundesvorstand (Verlegung des Dienst- sitzes eines Mitgliedes nach Berlin)

d) BDKJ-Bundesstelle (Kommunikations- und Ar- beitsstruktur an zwei Dienstorten)

Für die Evaluierung ist folgende zeitliche Abfolge notwendig:

❏ BDKJ-Hauptversammlung 2003 Zwischenaus- wertung und Wahl des Bundesvorstandsmit- glieds mit Dienstsitz in Berlin

❏ BDKJ-Hauptversammlung 2005 Auswertung der Arbeit des Berliner Büros und Entschei- dung bezüglich der Weiterführung und ggf. Än- derung der Bundesordnung

❏ Bei positiver Entscheidung der BDKJ-Haupt- versammlung 2006 Wahl eines Bundesvor- standsmitglieds nach Berlin

4.) Die BDKJ-Hauptversammlung beauftragt den

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1.32 1. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend

BDKJ-Bundesvorstand der BDKJ-Hauptversamm- lung 2002 ein Verfahren zur Beschlussfassung vor- zulegen, dass die Wahl zum BDKJ-Bundesvor- stand im Jahr 2003 unter dem Vorzeichen des Bü- ros in Berlin ermöglicht. Dies impliziert eine Aus- setzung der BDKJ-Bundesordnung für diese Wahl.

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