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FINANZIERUNG BIS 2025 FESTGESCHRIEBEN: THÜRINGERHOCHSCHULEN UND LAND UNTERZEICHNEN NEUERAHMENVEREINBARUNG

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Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung V am 3. September 2020 in der Thüringer Staatskanzlei | Foto:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

FINANZIERUNG BIS 2025 FESTGESCHRIEBEN: THÜRINGER HOCHSCHULEN UND LAND UNTERZEICHNEN NEUE

RAHMENVEREINBARUNG

Ministerpräsident Bodo Ramelow, Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee und die zehn Thüringer Hochschulen haben am 3. September 2020 im Barocksaal der Thüringer Staatskanzlei offiziell die Rahmenvereinbarung V (PDF) unterzeichnet.

Damit haben sie die Finanzierung und die Entwicklungsziele für die Thüringer Hochschulen - und somit auch für die Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar - bis 2025 festgeschrieben.

Die neue Rahmenvereinbarung bietet weiterhin beste Bedingungen für Forschung und Lehre in Thüringen: die Mittel steigen von gut 477 Millionen in diesem Jahr auf rund 580 Millionen Euro im Jahr 2025. Insgesamt stellt das Land im Zeitraum 2021-2025 damit knapp 2,7 Milliarden Euro für seine Universitäten, Fachhochschulen und die Duale Hochschule bereit - ein kumulierter Aufwuchs um 302 Millionen Euro gegenüber 2020.

„Der Mittelaufwuchs von weiterhin vier Prozent jährlich ist erneut ein klares politisches Bekenntnis des Landes zum Wissenschaftsstandort Thüringen“, betonte Ministerpräsident Bodo Ramelow im Rahmen der Unterzeichnung.

„Trotz schwieriger Zeiten schafft Thüringen mit diesem Kraftakt eine langfristig sichere Perspektive für seine Hochschulen.“ Mit 2,7 Milliarden Euro in den fünf Jahren stärke das Land seine Hochschulen weiter

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und investiere in die Zukunft.

„Bei dem vierprozentigen Zuwachs der jährlichen Hochschulausgaben handelt es sich um eine der höchsten Mittelsteigerungen bundesweit“, so Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee.

Der Mittelaufwuchs beinhaltet die jährliche Erhöhung der Grundfinanzierung um drei Prozent für wissenschaftsspezifische Kostensteigerungen sowie des Strategie- und Innovationsbudgets um ein Prozent für verbesserte Studienbedingungen, zusätzliche Forschungsaktivitäten und die gezielte Profilbildung der Hochschulen.

„Zudem setzen wir den seit 2016 erfolgreich eingeschlagenen Weg, den Hochschulen einen Großteil der Mittel als Globalbudgets zur Verfügung zu stellen, fort“, so Tiefensee weiter. Seit der

Rahmenvereinbarung IV im Jahr 2016 erhalten die Hochschulen rund 90 Prozent der Mittel in Form eines Globalbudgets, das sie in eigener Verantwortung verwalten.

Die restlichen 10 Prozent beinhalten ein zentrales Budget im Umfang von rund 17 Millionen Euro (u.a. für hochschulübergreifende Kooperationen, die anteilige Kofinanzierung von Bund-Länder-Programmen, die Graduiertenförderung oder für die Hochschul-IT-Zentren) sowie das Strategie- und Innovationsbudget im Umfang von rund 5 Millionen Euro.

[Quelle: Pressemitteilung des TMWWDG, 03.09.2020]

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