27. Jahrgang OBERNZENN März Nr. 3/21
Mitteilungsblatt
der Marktge meinde
Marktplatz 9, 91619 Obernzenn
E-Mail: info@obernzenn.de · www.obernzenn.de ( 0 98 44/97 99 0 · 0 98 44/97 99 79 Öffnungszeiten des Rathauses Obernzenn:
Mo: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr Di, Mi, Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr So sind wir zu erreichen:
Erster Bürgermeister Reiner Hufnagel 97 99 23 Geschäftsleiterin
Bauamt Heike Greiner 97 99 13
Hauptamt
Mittagsbetreuung Monika Goller 97 99 17 Sekretariat,
Zenngrundhalle Tanja Nell 97 99 23
Marktkasse, Müll,
Steuern, Mieten, Pachten Werner Plettl 97 99 15 Kämmerei,
Standesamt Armin Bachschuster 97 99 19 Meldeamt, Passamt,
Mitteilungsblatt Brigitte Schneller 97 99 11 Rente, Bauamt Petra Hertlein 97 99 26
Bauhof Dienstbereitschaft 97 99 50
Besuche im Rathaus nur mit vorheriger Terminabsprache.
Gemeinde Obernzenn
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 21. April 2021
Annahmeschluss am 12. April 2021
„Zone eingeschränktes Halteverbot“ in der Karl- Denzler-Straße
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ein Anwohner der Karl-Denzler-Straße hat kürzlich an zahlreiche Haushalte unserer Gemeinde ein auf den 25.02.2021 datiertes Schreiben verteilt, um vermeint- liche „Fehlinformationen“ bezüglich eines in der Karl- Denzler-Straße angebrachten Verkehrsschildes (offiziell
„Zone eingeschränktes Halteverbot“, umgangssprachlich
„Parkverbot“) richtig zu stellen.
Aufgrund der darin enthaltenen Vorwürfe gegen mich und die Gemeinde möchte ich zu diesem Schreiben wie folgt Stellung nehmen:
Die „Zone eingeschränktes Halteverbot“ wurde am 18.11.2019 verfügt. Der Anwohner hat über seinen Rechtsanwalt im Dezember 2019 dagegen Klage erhoben.
Da ich die verfügte „Zone eingeschränktes Halteverbot“
unter Berücksichtigung der Gesamtumstände für richtig erachte, habe ich nach meinem Amtsantritt im Mai 2020 in der Sache keinerlei Zugeständnisse gegenüber dem Kläger gemacht und es kam am 14.08.2020 zur münd- lichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Ansbach, die dann mit schriftlichem Urteil vom 09.11.2020 ihren Abschluss fand. Das Urteil entsprach dem Verhandlungs- verlauf. Die Gemeinde hat aufgrund eines Formfehlers - keine Ermessensausübung in der Verkehrsrechtlichen Anordnung(VAO) erkennbar - den Prozess verloren.
• Dieses Ergebnis war durch diverse Äußerungen des vorsitzenden Richters in der mündlichen Verhandlung zu erwarten. Der Richter hatte u.a. ausgeführt:
• keine Seite wird einen vollständigen Sieg erringen
• einerseits ist die Gemeinde materiell-rechtlich befugt, eine entsprechende Anordnung zu erlassen
• andererseits hat die Gemeinde versäumt, in ihrer Verkehrsrechtlichen Anordnung ausdrücklich ihre Er-
messensausübung darzulegen, so dass sie den Prozess voraussichtlich verlieren wird.
• der Kläger dürfte dadurch aber nur einen „Pyrrhus-Sieg“
erzielen, da die Gemeinde nach ihrer Niederlage eine neue formal korrekte VAO erlassen kann
• der Richter empfahl, eine gütliche Einigung mit Zuge- ständnissen von beiden Seiten in Erwägung zu ziehen Letzteres habe ich kategorisch abgelehnt, da ich diese Kla- ge gegen unsere Gemeinde als reine Schikane empfand.
Stattdessen hat die Gemeinde eine neue verkehrsrechtli- che Anordnung mit der vom Richter geforderten, erkenn- baren Ermessensausübung erlassen.
Wichtig für die Anwohner der Karl-Denzler-Straße:
Das Zone eingeschränktes Halteverbot in der Karl- Denzler-Straße ist aufgrund dieser neu erlassenen Verkehrsrechtlichen Anordnung weiterhin gültig!
Reiner Hufnagel Erster Bürgermeister Funkturm Egenhausen Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Gemeinderatskollege Ralf Spyra hat an der Gemeinde- ratssitzung vom 03.02.2021 einige Fragen bezüglich des geplanten Funkturms bei Egenhausen aufgeworfen, die ich wie folgt beantworten möchte:
Warum wurden nicht alle Bürger zum Ortstermin mit der unteren Naturschutzbehörde eingeladen?
Wenn ich alle einlade, muss ich zwangsläufig eine Mög- lichkeit in Betracht ziehen: Dass dann auch tatsächlich alle kommen! Das wäre in der gegenwärtigen Pande- miesituation unverantwortlich. Aufgrund der Corona- Pandemie müssen größere Personengruppen Vertreter benennen. Die gewählten Vertreter von Egenhausen sind die beiden Egenhäuser Gemeinderatsmitglieder.
Diese wurden frühzeitig – bereits bei der Festlegung des Ortstermins – in die Verhandlungen einbezogen.
Wer hat vor dem Termin mit der UNB in Form eines Schotterbettes für den geplanten Funkturm bereits vollendete Tatsachen geschaffen?
Hier gab es ein Missverständnis: Das Schotterbett direkt neben dem Weg ist nicht der Standort für den Funkturm.
Das ist der Standort für den Kran zum Errichten des Funkturms. Der Standort für den Funkturm befindet sich weiter innen im Wald. Der Standort wurde gezielt so gewählt, dass möglichst viele gesunde Bäume (Eichen) erhalten werden können und stattdessen dürre Kiefern gefällt werden.
Warum wurden die Bürger nicht über die Strahlen- messung informiert und mit einbezogen?
Da könnte es dann leicht passieren, dass einzelne Bürger
die Strahlenmessung in ihrem Sinne beeinflussen wollen nach dem Motto: „Da hinten ist mein Haus. Da müsst ihr messen!“ Das ist nicht der Sinn einer Strahlenmessung, die von der Gemeinde beauftragt und bezahlt wird.
Reiner Hufnagel Erster Bürgermeister
Aus dem Gemeinderat
Der Marktgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 03.02.2021 u. a. folgende Angelegenheiten bera- ten und beschlossen:
Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Ga- rage
Der Marktgemeinderat Obernzenn beschloss sein Einver- nehmen für den vorgelegten Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Flur- Nr. 424/1 Gemarkung Oberaltenbernheim zu erteilen.
Förderprogramm Lehrerdienstgeräte SoLD
Das Bayerische Staatsministerium hat den Markt Obern- zenn mit der Kennziffer 5k117 in das Sonderbudget Lehrerdienstgeräte mit aufgenommen.
Gefördert werden in diesem Programm pro Lehrer- dienstgerät 1000 €. Die errechnete Anzahl der Geräte beläuft sich beim Markt Obernzenn auf 4 Stück (4 Kombiklassen). Der Festbetrag je Geräteeinheit umfasst die investiven Kosten (Kauf/Miete/Leasing, einschl.
Zubehör, Betriebssoftware und Versicherung) mit 750 €, sowie eine Verwaltungskostenpauschale von 250 €. Als Fördergegenstand sind Notebooks/Laptops oder Tablets (incl. Tastatur und Stift) vorgesehen.
Derzeit ist die Schule mit einem Computerraum (15 PCs), jedes Klassenzimmer mit neuem PC mit Bildschirm und Wandprojektion in Form von Deckenbeamer oder einem Flat-TV für das Beschulen der Kinder auf neuestem Stand ausgerüstet.
Der Marktgemeinderat Obernzenn beauftragte die Kämmerei das vorhandene Förderprogramm SoLD zu beantragen und die 4 Lehrerdienstgeräte zu beschaffen.
Entsprechende Mittel in Höhe von 4.000 € sind im Haushalt 2021 als Einnahme und Ausgabe einzustellen.
Schaffung von Familienstützpunkten im Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim
Familienstützpunkte sollen ein niederschwelliges Angebot für Familien mit Lotsenfunktion sein.
Im Landkreis sollen insgesamt 4 Familienstützpunkte ent- stehen. Hierfür wurden 4 Regionen gebildet. Obernzenn
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ist der Region Bad Windsheim zugeordnet.
Am 03.12.2020 gab es ein Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinden dieser Region, nämlich
- Bad Windsheim - Burgbernheim - Gallmersgarten - Illesheim - Ipsheim - Marktbergel - Ergersheim - Obernzenn
Illesheim bewirbt sich, da es über Personal und Räumlich- keiten für diese Zwecke verfügt. Alle anderen Gemeinden der Region haben die Absicht, sich daran zu beteiligen.
Die Gesamtkosten für Personal und Sachaufwand liegen bei maximal 35.000 €. Nach Abzug des Landkreiszu- schusses von 15.000 € verbleibt für die Gemeinden ein Betrag von insgesamt 20.000 €, der auf alle 8 Gemeinden gleichmäßig verteilt wird, also 2.500 € p.a. je Gemeinde.
Der Markt Obernzenn beteiligt sich an dem Familienstütz- punkt, der von der Gemeinde Illesheim beim Landkreis beantragt wird.
Antrag auf Absenkung des Gehweges zur Herstel- lung einer zweiten Grundstückszufahrt
Der Markt Obernzenn stimmt dem Antrag der Grund- stückseigentümer auf Absenkung des Gehweges Flur-Nr.
609/1 Gemarkung Obernzenn zur Herstellung einer zweiten, rund 4 m breiten Grundstückszufahrt für das Anwesen Flur-Nr. 608/4 Gemarkung Obernzenn, mit der Auflage zu, dass die Eigentümer des vorteilnehmenden Grundstücks die gesamten Kosten für das Absenken des Gehweges übernehmen. Die Absenkung muss fachgerecht ausgeführt werden unter Einhaltung des zulässigen Längs- und Quergefälles, dem Setzen neuer Rinnen-/Bordsteine, der Gewährleistung einer geordneten Entwässerung, der Verstärkung der Tragfähigkeit des Untergrundes und der Oberflächenwiederherstellung in Asphalt.
Entsendung von weiteren Vertretern für den Schul- verband Mittelschule Bad Windsheim
Der Markt Obernzenn ist im „Schulverband Mittelschule Bad Windsheim“ aktuell wie folgt vertreten:
Vertreter Stellvertreter Entsendung Reiner
Hufnagel 1. BGM
Silke Horneber- Schühlein 2. BGMin
beide Kraft Gesetz
Barbara Stadlinger Gemeinderätin
Armin Schuh
Gemeinderat Gemeinderats- beschluss v.
05.08.2020 Da der „Schulverband Mittelschule Bad Windsheim“
noch zusätzlich Vertreter für die Entsendung in den
„Zweckverband Schulzentrum Bad Windsheim“ benö- tigte, wurden die Mitgliedsgemeinden gefragt, ob sie noch weitere Vertreter zur Verfügung stellen können.
Nachdem sich in der am Vortag stattgefundenen Schul- verbandsversammlung Mittelschule Bad Windsheim aber ausreichend Vertreter anderer Gemeinden zur Verfügung gestellt haben, müssen aktuell keine weiteren Vertreter von Seiten des Marktes Obernzenn benannt werden.
Ersatzbeschaffung eines Hilfslöschfahrzeugs 20: Be- teiligung an einer gemeinschaftlichen Ausschreibung Das jetzige Löschfahrzeug ist Baujahr 1984 und somit 37 Jahre alt. Das Löschfahrzeug besitzt keine Sicherheits- gurte, dies bedeutet eine Gefährdung der Einsatzkräfte.
Des Weiteren sind die Gewichtsreserven ausgereizt, was zur Folge hat, dass sämtliche Auszüge zu schwer sind. Gleiches gilt für die Schlauchhaspel. Neben den Verschleißteilen müssten in den nächsten Jahren der Stromerzeuger, die Atemschutzgeräte, die Auspuffanlage sowie die Standheizung erneuert werden. Die Reifen sind 2026 zu erneuern. Die Feuerlöschkreiselpumpe kann nicht mehr mit 16 Bar Schließdruck gefahren werden und die Trockensaugprobe ist nicht mehr durchführbar, da der Unterdruck nicht gehalten werden kann (Dichtungen und Leitungen zu alt), dies ist aber Voraussetzung für das Leistungsabzeichen. Des Weiteren sind die Saugschläuche zu erneuern. Der Dachmonitor (Wasserwerfer) ist undicht (Dichtsatz erneuern) und eine Reinigung des Löschwas- sertanks wäre notwendig. Sämtliche Wasseranschlüsse müssten erneuert werden. Ein Druckluftverlust wurde in letzter Zeit am Fahrzeug auch immer wieder festgestellt.
Die Beschaffung von Rückflussverhinderern und System- trennern, um eine Verunreinigung des Trinkwassers zu verhindern, muss auch ins Auge gefasst werden.
Die Verwaltung ist bereits in Kontakt mit Bad Windsheim, da hier 2 gleichartige Fahrzeuge beschafft werden sollen.
Auch der Markt Obernzenn möchte sich an die dortige Ausschreibung angliedern, da sich ein Ausschreibungsver- fahren in dieser Größenordnung nicht ohne fachkundiges Ingenieurbüro bewältigen lässt. Angestrebt ist eine ge- meinsame LV-Erstellung und gemeinsame Ausschreibung der Fahrzeuge, um die Kosten des Ingenieurbüros zu teilen und somit Kosten zu sparen.
Aufgrund der finanziellen Situation und des Zustandes des Fahrzeuges ist eine in Sammelbestellung erfolgte,
kostengünstige Beschaffung für 2023 angedacht. Die Förderung wäre mit 119.000 Euro zzgl. 6.000 € vom Freistaat und vom Landkreis mit 30.000 € anzusetzen.
Der Gemeinderat fasst nach kurzer Diskussion folgenden Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit der Stadt Bad Windsheim zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV) in Verbindung zu setzen und die Kostenteilung zu verhandeln. Der Kommandant der FFW Obernzenn wird in die Erstellung des LV miteingebunden und stellt das LV vor Ausschreibung dem Gesamtgemeinderat vor. Der Ge- meinderat entscheidet dann über die Ausschreibung des HLF20 in einer seiner nächsten Sitzungen. Im Haushalt 2021 werden bereits die Ansätze der Beschaffung in der Finanzplanung für 2023 mit Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Der Gemeindehaushalt wird dann bis 2023 in seiner Satzung eine genehmigungspflichtige Verpflich- tungsermächtigung beinhalten.
Wünsche und Anträge
Gemeinderat Ried regt an, den Sachverhalt des „Nutzfeu- ers“ entsprechend richtig darzustellen, da im gemeindli- chen Mitteilungsblatt in der Anzeige zum Anmelden von Nutzfeuern unter anderem auf die Freiwillige Feuerwehr verwiesen wird und sich die Antragsteller telefonisch bei ihm als Kommandanten der örtlichen FFW melden.
Die Beantragung soll über die Gemeinde laufen und der Leitstelle gemeldet werden. Problemstellung ist hier, dass eine mögliche Meldung bei der Leitstelle einen FFW Alarm auslösen könnte, obwohl die örtliche FFW von dem Feuer in Kenntnis gesetzt worden ist. Die Leitstelle nimmt aber die telefonisch angemeldeten Nutzfeuer auf- grund der Vielzahl nicht mehr auf und die Gemeinde ist nur in den Dienstzeiten zu erreichen. Hier soll seitens der Verwaltung grundsätzlich der richtige Meldeweg heraus- gefunden und im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.
Gemeinderat Spyra sprach die mangelnde Bürgerbe- teiligung bei der Lagefestlegung des Funkturmes in Egenhausen an. Auch beim Termin mit der unteren Naturschutzbehörde wurden die Bürger nicht beteiligt.
Hier seien auch keine Corona-Einwendungen akzeptabel.
In Egenhausen ist die Vermutung, da sie auch über die Strahlenmessung nicht informiert wurden, dass hier die Bürgerbeteiligung zu kurz kommt.
Gemeinderat Schuh sprach die gesetzlich vorgeschriebe- nen Bürgerversammlungen an, welche in 2020 nicht statt- gefunden haben. Für 2021 soll überlegt werden, wie die Bürgerversammlungen trotz Pandemie wieder stattfinden können, weil die Bürger verstärkt diese Forderung aus- sprechen, um auch ihre Wünsche vorbringen zu können.
Die 2. Bürgermeisterin Horneber-Schühlein möchte eine für die Öffentlichkeit genauere Darstellung der Kalkulati-
on der Erhöhungen von Wasser- und Abwassergebühren.
Die Kämmerei kann hierzu erläutern, dass die bereits erfolgte Begründung im Mitteilungsblatt eine einfache Erklärung im kurzen Rahmen war und eine genaue Dar- stellung doch des kompletten Berichts der Fa. Dr. Schulte- Röder bedürfte und auch da könnte kein Verständnis der Bürger vorausgesetzt werden, da die dazugehörigen Berechnungen nicht veröffentlicht werden dürfen.
Bezugnehmend auf das Mitteilungsblatt sprach Ge- meinderätin Lober das ausgebliebene Mitteilungsblatt im Februar an. In der folgenden Diskussion berät der Gesamtgemeinderat über die Notwendigkeit der Infor- mationen in Corona-Zeiten. Hier erfolgte auch die an die 2. Bürgermeisterin seitens der Schule herangetragene Bitte, dass die Schule doch im Mitteilungsblatt über die Art und Weise des Homeschoolingbetriebes die Bürger und die Eltern informieren möchte.
Gemeinderat Müller möchte die fehlenden Leitpfosten, speziell zwischen Limbach und Schußbach ersetzt haben, da diese verkehrstechnisch wichtig sind. Dies gilt aber auch für alle Gemeindeverbindungsstraßen.
Gemeinderat Rechter spricht den abgesenkten Kanalde- ckel in der OD Oberaltenbernheim an. Er wurde bereits mehrfach gemeldet, aber noch nicht repariert.
Der Marktgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 02.02.2021 u. a. folgende Angelegenheiten bera- ten und beschlossen:
Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächen- nutzungsplanes
Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Haus für- und miteinander Sorge tragen“
Der Marktgemeinderat Obernzenn beschloss die 7. Än- derung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Land- schaftsplanung sowie die Aufstellung des Vorhabenbezo- genen Bebauungsplans mit Grünordnung Bebauungsplan Nr. 19 „Haus für- und miteinander Sorge tragen“ zum Neubau eines Zentrums für Menschen mit gerontopsy- chiatrischen Erkrankungen. Das Planungsgebiet umfasst - Flur-Nr. 901 der Gemarkung Obernzenn, Nähe Weiher-
straße, mit 12.493 m²
- Flur-Nr. 896 der Gemarkung Obernzenn, Weiherstraße, Teilfläche mit etwa 858 m²
- Flur-Nr. 829/4 der Gemarkung Obernzenn, Weiherstra- ße, Teilfläche mit etwa 562 m²
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt rund 1,39 ha
Vorhabenträger ist die Diakoneo KdöR mit Sitz in 91564 Neuendettelsau. Diakoneo trägt die Kosten des gesamten
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Verfahrens; das Nähere regelt ein städtebaulicher Vertrag.
Die Baufläche wird erschlossen über die Weiherstraße.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
>Bebauungsplan Nr. 19 „Haus für- und miteinander Sorge tragen“ des Marktes Obernzenn<
Mit der Durchführung der gesamten Planung im Verfah- ren zur Aufstellung der Bauleitpläne wird beauftragt die Engelhardt Architekten GmbH – Ingenieure und Archi- tekten, Hördlertorstraße 13, 91126 Schwabach.
Der Gemeinderat billigte die vorliegenden Projektskizzen der Engelhardt Architekten GmbH aus Schwabach. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung wird auf der Grundlage der Vorentwürfe der Bauleitpläne durchgeführt werden.
Bauantrag Diakoneo: Neubau „Haus für- und mitei- nander Sorge tragen“ (Zentrum für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen)
Der Marktgemeinderat Obernzenn beschloss sein Einver- nehmen nach dem Baugesetzbuch für den von der Diako- neo KödR mit Sitz in 91564 Neuendettelsau vorgelegten Bauantragsunterlagen zum Neubau eines Zentrums für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen – Neubau „Haus für- und miteinander Sorge tragen“ mit 4 Wohngruppen á 15 Plätzen für insgesamt 60 Bewohner gemäß ausgearbeiteter pflegefachlichen Konzeption – auf Flur-Nr. 901 Gemarkung Obernzenn, Nähe Weiherstraße, im Zusammenhang mit der Aufstellung des entsprechen- den Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erteilen.
Entwässerungsanlage Oberaltenbernheim
Gemeinderat Rechter: Im Moment gibt es für die Einlei- tung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser aus der Entwässerungsanlage Oberaltenbernheim keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis. In einem ersten Schritt erstellt das IB-Miller die Antragsunterlagen für die Ein- leitung von Niederschlagswasser in die Gewässer Zenn und Vorflutgraben. Die Unterlagen für die Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser sind zu erstellen und der Genehmigungsbehörde vorzulegen. Das Gutach- ten des Wasserwirtschaftsamtes bzw. der Bescheid der Kreisverwaltungsbehörde muss Grundlage für weitere Entscheidungen sein.
Ruheobstgarten Egenhausen
Gemeinderat Spyra: Nach Auskunft Betroffener sei es mehrfach vorgekommen, dass im Ruheobstgarten Egen- hausen die Aschereste Verstorbener nicht nach dem gel-
tenden Belegschema an den durch die Natursteinplatten markierten Stellen beigesetzt worden seien, sondern dass nach der Urnenbeisetzung die Natursteinplatte über die nicht belegungsplankonforme Grabstelle gelegt wurde.
Der Liegezeitenplan ist neu zu erstellen, so dass jeder Liegeplatz zweifelsfrei einer verstorbenen Person zuge- ordnet werden kann. Künftig haben die Bestattungen ausnahmslos nach dem urheberrechtlich geschützten Belegschema zu erfolgen.
Bauleitplanungen für Einzelvorhaben
Gemeinderat Stammberger: Künftig sollte der für Einzel- vorhaben durch die Bauleitplanungen, insbesondere auch Einbeziehungssatzungen, entstehende Verwaltungsauf- wand (Arbeitszeit, Aufwandsentschädigungen, Material, Porto, usw.) den Vorhabenträgern in Rechnung gestellt werden.
In eigener Sache
Haushaltsbefragung
Für die rege Teilnahme an der Haushaltsbefragung im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungs- konzeptes (ISEK) möchten wir uns ganz herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedanken. Ihre Meinung, Anregungen und Kommentare werden in die weitere Arbeit einfließen. Besonders erfreut sind wir über Ihr großes Interesse an einer Mitarbeit in den Workshops.
Wir freuen uns auf die nächsten Schritte.
Markt Obernzenn und das Planer-Team von Plan 7 Ar- chitekten
Mittagsbetreuung („Mitti“), Elternbeiträge für die Monate Januar bis März 2021
Liebe Eltern der Mitti-Kinder,
die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Mit- tagsbetreuung über mehrere Wochen nicht bzw. nur im Rahmen einer Notbetreuung betreten werden durfte. Der Markt Obernzenn hat deshalb in den Monaten Januar und Februar auf den Einzug der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung verzichtet und erhält für einen Teil der ausgefallenen Elternbeiträge staatliche Entschädigungen.
Auch für den Monat März wurden nun diese Entschädi- gungen zugesichert. Der Markt Obernzenn wird deshalb für den Monat März ebenfalls auf die Elternbeiträge verzichten, sofern ihr Kind die Nachmittagsbetreuung tatsächlich nicht besucht. Überdies ist eine Bagatellklausel vorgesehen: Für Eltern, die ihr Kind im März bis zu fünf Tage nach der Notbetreuung in die Mittagsbetreuung brin-
gen, ist dennoch ein Verzicht auf Elternbeiträge möglich.
Beispiel: Kind A besucht die Mittagsbetreuung im März 2021 an insgesamt sieben Tagen und Kind B an insgesamt fünf Tagen. Für den Monat März 2021 kann für Kind A nicht auf die Elternbeiträge verzichtet werden, da die Bagatellgrenze von fünf Tagen überschritten wurde. Für Kind B hingegen kann darauf verzichtet werden.
Hierbei erhebt der Markt Obernzenn allerdings nur den Beitrag, der auch tatsächlich durch die Betreuung entstan- den ist. Sollten Sie ihr Kind beispielsweise bis 15:30 Uhr in der Mittagsbetreuung angemeldet haben und dieses wird auf Grund der Pandemie nur bis 14:00 Uhr betreut, bezahlen Sie nur den reduzierten Beitrag bis 14:00 Uhr.
Reiner Hufnagel Erster Bürgermeister
Publikumsverkehr im Rathaus
Unsere Mitarbeiter oder deren Vertreter sind für Sie jeder- zeit innerhalb der bekannten Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.
Sie können unsere Telefonzentrale unter der Telefon- nummer 0 98 44/97 99-0 erreichen; oder direkt beim Sachbearbeiter (siehe Tabelle Seite 1) anrufen.
Für Ihre Anliegen gilt aber: Termine werden nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter wahrgenommen. Bitte zum Termin klingeln und Sie werden vom Mitarbeiter an der Tür abgeholt.
Zu unserem und Ihrem Schutz bitten wir alle Besucher des Rathauses zum Tragen eines Mundschutzes und zur Einhaltung der geltenden Abstandsregeln.
Des Weiteren müssen wir jede externe Person, die das Rathaus aufsucht namentlich festhalten, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dies dient Ihrem und dem Schutz des Personals im Rathaus.
Osterfeuer
Osterfeuer dürfen aufgrund der bestehenden Corona- Kontaktbeschränkungen in diesem Jahr nicht stattfinden.
ZennGrundSchule
UND ES KLAPPT DOCH!
Hätten Sie sich das vor einem Jahr vorstellen können?
Also wir Lehrer jedenfalls nicht!
„Logge dich bitte ein!“ „Die Online-Besprechung beginnt
um 9 Uhr!“ „Bitte teile mal schnell deinen Bildschirm!“
„Moment, ich stelle gerade die Kamera um.“ „Kannst du dein Micro aktivieren?“ „Nein, wir schalten uns nicht gegenseitig stumm!“ „Dreh doch bitte den Monitor ein wenig, damit ich dich sehen kann.“ „Zeigst du mir mal, was du geschrieben hast?“ „Frau Fink, ich seh‘ grad nichts, ich geh raus und komm wieder. Ah, jetzt klappt’s!“
Sechs Wochen lang (und noch ein bisschen mehr) haben wir bereits „auf Distanz“ gelernt. Wie selbstverständlich gehen die meisten Kinder nun mit ihrem Rechner um und lassen sich nicht mehr so leicht aus dem Konzept bringe, wenn etwas nicht gleich funktioniert. Sie stellen Arbeitsergebnisse in den Chat, fragen per Video nach, wenn sie etwas nicht verstehen, schicken Audionach- richten, unterhalten sich, lernen unendlich viel neuen Unterrichtsstoff … Das Werkzeug „Teams“ funktioniert!
Wir sind froh, dass die Technik aufgerüstet wurde und so auch alle Kinder in der Notbetreuung Rechner in der Schule nutzen können, die auf dem neuesten Stand sind.
Wenn wir jetzt in den Wechselunterricht oder am Ende sogar wieder in den Präsenzunterricht gehen, werden sich alle freuen und das tägliche Miteinander genießen.
Die Nutzung der technischen Möglichkeiten werden wir zusätzlich beibehalten und das Gelernte weiter ausbauen.
Hat ja vielleicht doch ALLES irgendetwas Gutes?!
Amelie, 4. Klasse
Wir gratulieren
Den Bund für`s Leben schlossen:
Am 26. Februar 2021
Emeli und Alexander Pfeiffer, geb. Bucht
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Vereine und Verbände
Bekanntmachung
Auflösung der am 04.12.1963 gegründeten Busch- holzhackgemeinschaft Hechelbach-Limbach-Schuß- bach-Steinbach
1. Vorstand: Hans Hartmann, Hechelbach † 2. Vorstand: Walter Seidel, Steinbach † Schriftführer: Hans Müller, Hechelbach †
Liquidation und Auskehrung des Restvermögens zum 01.04.2021
Für die oben genannte Gemeinschaft wurde eine Busch- holzhackmaschine angeschafft, die veräußert wird.
Der Liquidationsüberschuss zuzüglich des noch zu erwar- tenden Verkaufserlöses für die Maschine wird für einen gemeinnützigen Zweck gespendet.
Für nähere Auskünfte oder bei Interesse am Erwerb der Maschine wenden Sie sich bitte an:
Markus Müller Hechelbach 8 91619 Obernzenn
Mobil: (01 74) 9 01 87 20
E-Mail: mueller_baufertigteile@yahoo.com
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienste in den Evang.–Luth. Kir- chengemeinden
In Gottesdiensten ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (FFP2) zu tragen.
Gesang ist derzeit nicht erlaubt.
Bitte achten Sie auf Abstand.
Bitte achten Sie auf Aushänge oder Bekanntgabe in der Bad Windsheimer Zeitung, falls sich bei den Gottesdiens- ten aufgrund der Corona-Entwicklungen Änderungen ergeben.
Obernzenn
14.03. 10:00 Uhr Gottesdienst 21.03. 10:00 Uhr Gottesdienst 28.03. 10:00 Uhr Gottesdienst
01.04. 19:00 Uhr Tischabendmahl im Gemeindehaus 02.04. 10:00 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag mit Beich-
te und Abendmahl 04.04. 10:00 Uhr Ostergottesdienst 11.04. 10:00 Uhr Gottesdienst 18.04. 10:00 Uhr Gottesdienst Urphertshofen
21.03. 09:00 Uhr Gottesdienst
02.04. 09:00 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag mit Beich- te und Abendmahl
05.04. 09:00 Uhr Ostergottesdienst Unteraltenbernheim
Wenn Gottesdienste abgesagt werden müssen, bekommen Sie Nachricht in den Briefkasten
14.03. 09:00 Uhr Gottesdienst 21.03. 09:00 Uhr Gottesdienst 28.03. 09:00 Uhr Gottesdienst
01.04. 19:30 Uhr Gottesdienst zu Gründonnerstag mit Beichte und Abendmahl
02.04. 15:00 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag
04.04. 06:00 Uhr Osternacht (Ort wird noch bekanntge- geben)
05.04. 10:15 Uhr Ostergottesdienst 11.04. 09:00 Uhr Gottesdienst 18.04. 09:00 Uhr Gottesdienst Egenhausen
Wenn wieder zu Gottesdiensten eingeladen werden kann, bekommen Sie eine Nachricht in Ihren Briefkasten.
Unternzenn
Wenn Gottesdienste abgesagt werden müssen, bekommen Sie Nachricht in den Briefkasten
21.03. 10:15 Uhr Gottesdienst
02.04. 09:00 Uhr Gottesdienst zum Karfreitag mit Beich- te und Abendmahl
04.04. 10:15 Uhr Ostergottesdienst Breitenau
05.04. 09:00 Uhr Ostergottesdienst
Gottesdienste in der Kath. Pfarrgemeinde
Bitte beachten Sie, dass die Gottesdienstordnung rechtzeitig in allen katholischen Kirchen ausliegt. Weitere Gottesdienste der katholischen Pfarrgemeinde sind auch im Schaukasten, gegenüber dem Rathaus, ersichtlich.
UA – Unteraltenbernheim, SO – Sondernohe OZ-MH – Obernzenn, Marienheim, VI – Virnsberg VI-JH – Virnsberg, Jugendhaus, OZ – Obernzenn Do. 11.03. 18:00 Uhr UA Hl. Messe So. 14.03. 08:30 Uhr SO Eucharistiefeier Di. 16.03. 18:00 Uhr VI Bußgottesdienst vor
Ostern Fr. 19.03. 18:00 Uhr SO Hochfest Sa. 20.03. 17:30 Uhr UA Vorabendmesse So. 21.03. 08:30 Uhr VI Eucharistiefeier Di. 23.03. 18:00 Uhr VI Hl. Messe Do. 25.03. 18:00 Uhr UA Hochfest
So. 28.03. 08:30 Uhr SO Festgottesdienst Di. 30.03. 18:00 Uhr VI Hl. Messe
Müllabfuhr
Wertstoffhof
Bad Windsheim, Walkmühle 8 Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 – 13:00 Mittwoch: 16:00 – 19:00 Donnerstag: 9:00 – 13:00 Freitag: 11:00 – 16:00 Samstag: 9:00 – 13:00 Sperrmüll
Fordern Sie die Sperrmüllabholung bitte bei der Firma Knettenbrech + Gurdulic (0 93 21/93 94-10 an.
(sperrmuell-nea@knettenbrech-gurdulic.de) Abfallberatung ( 0 9321/93 94-11 (abfuhr-nea@knettenbrechgurdulic.de)
Bei der Gemeinde können erworben werden:
Restmüllsack 3,90 Euro
Biomülltüten (5 Liter) 1,00 Euro für 20 Stück Biomülltüten (120 Liter) 0,50 Euro pro Stück
Glascontainer und Altkleidercontainer befinden sich auf dem Bauhofgelände.
Der Einwurf beim Glascontainer ist nur werktags von 7:00 – 19:00 Uhr gestattet. Bitte halten Sie sich unbedingt an die Einwurfzeiten aus Rücksicht auf die Anwohner.
Öffnungszeiten Kompostanlage Illesheim Mo bis Fr 14:00 – 17:00 Uhr
Sa 13:00 – 17:00 Uhr
(Anlieferung von Privat bis zu 5 m3 kostenlos)
wichtige Telefonnummern
Dienst: (
Rettungsdienst/
Feuerwehr 112
Hausarztnotdienst 11 61 17
Krankenhäuser: (
Bad Windsheim 0 98 41/99-0 Neustadt an der Aisch 0 91 61/70-0 Apotheke Obernzenn 0 98 44/281
N-Ergie (bei Störungen) 01802/713538 0911/264370 Fluglärmbeschwerden
Militärisches Luftfahrtamt Köln
Abteilung Flugbetrieb Postfach 90 61 10 - 51127 Köln
E-Mail:FLIZ@bundeswehr.org
IT-Sicherheitsnotfälle 089/1212-4400
Beratungsstellen
Caritas- Beratung für
pflegende Angehörige 09161/8 88920 Diakonie Ansbach
Schwangerschaftsberatung 0981/9690677 Krisendienst Mittelfranken
Hilfe in seelischen Notlagen 0911/4248550 Sozialpsychiatrischer
Dienst der Diakonie 09161/873571 Mo-Fr: 8.00 – 17.00
Frauennotruf 09161/1213
Gewalt gegen Frauen 0800/0116016 www.hilfetelefon.de Hospizverein Bad Windsheim 09843/9807830
Öffnungszeiten
Zulassungsstellen Bad Windsheim,
Am Dicken Turm 7 ( 0 91 61/92-3350 Mo bis Fr 08:00 – 12:00 Uhr Mo bis Mi 14:00 – 16:00 Uhr Neustadt/Aisch, Landratsamt
Konrad-Adenauer-Str. 1 ( 0 91 61/92-3306 Mo bis Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Mo und Di: 14:00 – 16:00 Uhr Do: 14:00 – 17:00 Uhr
Deutsche Post Filiale Bad Windsheim, Seegasse Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Sa 9:00 – 12:00 Uhr
Deutsche Post Filiale – Christian Buss Oberaltenbernheim 7
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 10:00 – 12:00 Uhr
16:00 – 18:00 Uhr Samstag: 10:00 – 13:00 Uhr
Sonstiges
Anmeldung an der Wirtschafts- schule für Schuljahr 2021/22 – Start ab Jahrgangsstufe 6 mög- lich!
Termine Anmeldung für das Schuljahr 2021/22:
22.02.2021 bis 26.02.2021 und 15.03.2021 – 26.03.2021 für Übertritt aus der Mittelschule.
Wechsel aus Realschule, M-Zweig der Mittelschule oder Gymnasium: Die Anmeldung ist jederzeit möglich.
Zweistufige Wirtschaftsschule: Anmeldung ab Ausgabe der Zwischenzeugnisse am 12.02.2021
Informationsveranstaltungen in gewohnter Weise werden voraussichtlich nicht stattfinden können. Wer sich für den Besuch der Wirtschaftsschule interessiert, hat die Möglichkeit, jederzeit einen Termin für ein Beratungsge- spräch zu vereinbaren (Telefon 09841 1613 oder E-Mail:
wirtschaftsschule@bw-bsz.de).
Seit September 2020 gibt es an der Wirtschaftsschule zwei sechste Klassen. Einige dieser Kinder werden – neben Schülerinnen und Schülern höherer Jahrgangsstufen – kostenlos im Offenen Ganztag betreut und unterstützt.
Der reguläre Eintritt in die 7. oder ausnahmsweise in die 8. Klasse der vierstufigen Wirtschaftsschule ist weiterhin möglich. Nach Abschluss der Mittelschule können mo- tivierte Schülerinnen und Schüler in der zweistufigen Wirtschaftsschule in zwei Schuljahren bei entsprechen- dem Einsatz den Mittleren Bildungsabschluss erreichen.
Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule lernen ganz praktisch wirtschaftliche Zusammenhänge kennen, die ihnen in jedem Beruf und privat zugutekommen. Sie sind bestens auf die Berufsausbildung oder den Besuch weiterführender Schulen (z. B. FOS), vorbereitet.
Informationsabend zum Übertritt an das Georg-Wilhelm-Steller-Gym- nasium
Sollten sich die Covid-19-Infektionszah- len im Frühjahr positiv entwickeln, so planen wir im März/April einen „Tag der offenen Tür“ an einem Freitagnachmittag. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Presse und der Homepage des Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasiums.
Die Neuanmeldungen finden vom 10. bis 14. Mai 2021 (Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr) im Sekretariat der Schule statt oder online
Christian-von-Bomhard-Schule
Herzliche Einladung zur digitalen Infor- mationswoche der Christian-von-Bomhard Schule Uffenheim vom 15. - bis 19. März 2021
Wir stellen Ihnen und Ihren Kindern unseren Vorstel- lungsfilm, Präsentationen, Bilder, ein virtuelles Kinderpro- gramm und vieles mehr eine Woche lang zur Verfügung.
Am Dienstag, 23. März, 19:00 Uhr können Sie in einer Zoom-Konferenz Ihre Fragen an die Schulleitung stellen.
Die Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2021/22 erfolgt, indem Sie uns in der Zeit vom 10. bis 14. Mai 2021 Ihre Anmeldeunterlagen per Post zusenden oder in unseren Briefkasten am Haupteingang einwerfen.
Sie können alle erforderlichen Formulare ab Anfang Mai von unserer Homepage (www.bomhardschule.de ) her- unterladen und bequem am PC ausfüllen.
Für die Anmeldung benötigen wir außerdem: Übertritts- zeugnis im Original, Kopie von Gerburtsurkunde oder Familienstammbuch, den Nachweis über vollständigen Masern-Impfschutz sowie ein Passbild für den Verbund- pass (nur bei Fahrschülern.)
Wir würden uns sehr freuen, Ihr Kind an unserer Schule begrüßen zu dürfen!
Frankenhöhe-Lamm Aktionswochen vom 12.03.
bis 11.04.2021
Gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten sollten wir uns und der Region Frankenhöhe etwas Gutes tun: Viele Menschen sind derzeit in der fränkischen Natur unter- wegs und entdecken die Vorzüge und Schönheiten der Region. Oftmals sind die markanten Schafhutungen der Frankenhöhe Ziel dieser Touren. Blütenreichtum und Artenvielfalt auf diesen Flächen sind das wunderbare Ergebnis der Beweidung mit Schafen.
Auch wenn keine gemütliche Einkehr in ein Restaurant möglich ist, kann man sich ein Stück Natur auf dem Teller mit nach Hause nehmen. Durch Lockdown und Arbeit in den eigenen vier Wänden wird nun deutlich mehr zuhause gekocht und manch neues Gericht ausprobiert.
Wichtig ist dabei zunehmend die Herkunft der Produkte - natürlich am besten aus der Region.
Unterstützen Sie deshalb die Schäfer und Gastronomen auf der Frankenhöhe und holen Sie sich während der Frankenhöhe-Lamm Aktionswochen vom 12. März bis 11. April 2020 regionales Frankenhöhe-Lamm nach Hause: Fertig und lecker zubereitet zum Mitnehmen von Ihrer Gaststätte oder frisch vom Metzger oder Bauernla- den zum Zubereiten in der eigenen Küche.
Das Frankenhöhe-Lamm Kochbuch mit vielseitigen und erprobten Rezepten zum Nachkochen, eine Übersicht über die teilnehmenden Gaststätten, Metzger und Bau- ernläden sowie weitere Informationen sind erhältlich
beim Landschaftspflegeverband Mittelfranken, Tel. 0981/
46 53-35 20 oder unter www.frankenhoehe-lamm.de.
Landschaftspflege mit Messer und Gabel: Wer Fran- kenhöhe-Lamm isst, unterstützt damit die heimischen Schäfereien und damit auch den Blütenreichtum und die Artenvielfalt auf der Frankenhöhe!
Fernlehrgänge im Bereich Pädagogik
Wer wenig Zeit hat, kann sich über Fernunterricht weiter- bilden – nach der Arbeit und von zu Hause aus über Post und Internet. Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) bietet für Beschäftigte, die mit der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen betraut sind, berufsbegleitend u.a. folgende Fernlehrgänge an: „Bildung, Erziehung und Betreuung im Schulkind- und Jugendalter“, „Bildungsprozesse unterstützen und begleiten“ und „Krippenpädagogik“. Die moder- nen Konzepte ermöglichen es den Fachkräften, Lernzeit und -ort selbst zu bestimmen.
Die Fernlehrgänge des DEB sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) fachlich geprüft und zugelassen und können zum Anfang jedes Monats begonnen werden.
Im Abstand von 4 bis 5 Wochen erhalten Teilnehmer je nach Umfang des Fernlehrgangs insgesamt 8 bis 11 Lehrbriefe, die lernort- und lernzeitunabhängig zu bear- beiten sind. Die erfolgreiche Teilnahme am Fernlehrgang wird durch ein Zertifikat des Deutschen Erwachsenen- Bildungswerks bestätigt.
Pädagogische Berufe sind gefragter denn je. In der Aus- bildung werden pädagogische Fachkräfte mit fundiertem Fachwissen ausgestattet. Anschließend liegt jedoch die Verantwortung bei den Fachkräften selbst, ihr Wissen durch die Teilnahme an regelmäßigen Fort- und Weiterbil- dungen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Parallel zum Beruf ist das oft eine Herausforderung.
WEITERE INFORMATIONEN UNTER
TEL: 09 51/9 15 55-0 FAX:9 51/9 15 55-46 MAIL anfrage@deb-gruppe.org WEB www.deb.de
Aus dem Landratsamt
Nachhaltigkeits-Wochen-Challenges für 2021 Liebe/r Leser/in,
der folgende Kalender für 2021 fordert deine aktive Mitar- beit. Er wurde ganz im Sinne des Förderns von nachhalti- gen Denken in der Gesellschaft, selbst in Aktion kommen und Bewusstsein für sein Handeln und Verhalten erstellt.
Jede Woche stellt dir der Kalender eine Challenge, die du erfüllen darfst. Fordere dich selbst heraus, finde dein
Warum für Nachhaltigkeit und gestalte 2021 dein Leben grüner.
Die Challenges wurden von den FÖJ’lern des Landratsamtes Neustadt Aisch/Bad Windsheim der unteren Naturschutzbe- hörde und der Abfallwirtschaft sowie der FÖJ’lerin des Kreis- Jugend-Rings erstellt. Die FÖJ’ler des EJB Gruppe Nord-West werden innerhalb ihres freiwilligen ökologischen Jahres die Challenges umsetzen. Alles hängt zusammen-darum hat alles was wir produzieren, kaufen und verschenken auch Einfluss auf die ganze Welt. Gemeinsam können wir etwas verändern, wir müssen nur wollen!
Wenn du mit dabei bist, schaue jeden Monat an die Quelle, wo du auch diesen Text gefunden hast. Dort werden dir die einzelnen Wochen Challenges für den Monat nochmal genauer erklärt.
Die Umwelt wird dir danken, wenn du mit dabei bist!
KW Challenge erledigt
10 Kaufe mehr Offline.
11 Sammle Regenwasser 12 Mache unnötiges Licht aus.
13 Kaufe/tausche Sechondhandkleidung 14 Verwende nachhaltige Putzmittel 15 Kaufe regionale Lebensmittel
Sperrmüll auf Abruf richtig bereitstellen
Abfälle, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die üblichen Müllgefäße aufgenommen werden können oder das Entleeren dieser Behältnisse erschweren gelten als Sperrmüll.
Allerdings sind unter anderem Abfälle aus Umbau- oder Abrissmaßnahmen nicht von der Sperrmüllabfuhr abge- deckt. Es gilt zu beachten, dass Abfall mit einer Kanten- länge von über 2 m oder einem so hohem Gewicht, dass dieser nicht von einer Person verladen werden kann, bei der Abfuhr nicht mitgenommen wird.
Die Anzahl der jährlich zustehenden Abrufe von Sperr- müll (bis zu 5 m³) richtet sich nach Anzahl und Volumen der dem Grundstück zugeordneten Restmüllgefäße.
Der Sperrmüll kann nur durch den Grundstückseigen- tümer angemeldet werden. Es gilt folgende Regelung:
- je 80 oder 120 Liter Restmülltonne 1 Abruf (entspricht 5 m³)
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- je 240 Liter Restmülltonne 2 Abrufe (entspricht 2 x 5 m³)
- je 1.100 Liter Restmüllcontainer 4 Abrufe (entspricht 4 x 5 m³)
Übersteigt der bereitgestellte Sperrmüll die zulässige Gesamtmenge (max. 5 m³), so kann die Übermenge aus logistischen Gründen nicht mitgenommen werden.
Bei der Bereitstellung beachten
Am bestätigten Termin muss der Sperrmüll bis 6.00 Uhr geordnet bereitgestellt sein. Es gilt hierbei zu beachten, dass dieser am üblichen Aufstellungsort der Mülltonnen platziert werden soll und nicht auf Privatgrundstücken oder auf (z.B. landwirtschaftlichen) Anhängern bereit- gestellt wird. Es muss darauf geachtet werden, dass der
Verkehrsraum nicht verschmutzt und die allgemeine Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Metall(-schrott), Elektrogroßgeräte, Holz und sonstiger Sperrmüll werden getrennt abgefahren. Entsprechend müssen diese Fraktionen getrennt und geordnet am Abholort bereitgestellt werden. Sollten zum Sperrmüll nicht zugelassene Abfälle nach der Abfuhr nicht mitge- nommen worden sein, so müssen diese unverzüglich beseitigt werden.
Kontakt:
Entsorgungsfirma Knettenbrech + Gurdulic, Tel. 09321 9394-10, Mo – Mi + Fr 10.00 – 15.00 Uhr, Do 10.00 – 17.00 Uhr, oder Online unter www.kreis-nea.de oder über die Abfall-App des Landkreises.
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Erster Bürgermeister Markus Heindel 97 99 23 Geschäftsleiterin
Bauamt Heike Greiner 97 99 13
Hauptamt
Mittagsbetreuung Monika Goller 97 99 17 Sekretariat,
Zenngrundhalle Tanja Nell 97 99 23
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Steuern, Mieten, Pachten, Werner Plettl 97 99 15 Kämmerei,
Standesamt Armin Bachschuster97 99 19 Meldeamt, Passamt Brigitte Schneller 97 99 11 Rente, Bauamt Gabriele Henninger 97 99 26
Gemeinde Obernzenn Bürgerversammlungen 2016 Auch in diesem Jahr werden wieder in Obernzenn und in den einzelnen Ortsteilen Bürger versammlungen abge- halten. Beginn ist jeweils um 20.00 Uhr.
Am Montag, 7. März 2016 In Urphertshofen im Feuerwehrhaus „Roter Hahn“
Am Donnerstag, 10. März 2016 In Hechelbach im Gasthaus „Grüne Au“ (Fam. Kloha), auch für Unteraltenbernheim, Wimmelbach, Limbach, Schafhof, Binsmühle, Hörhof
Am Dienstag, 15. März 2016 Im Gasthaus „Zum Löwen“, Familie Engelhardt in Rappe- nau, auch für Breitenau, Brachbach, Esbach, Unternzenn und Oberaltenbernheim
Am Mittwoch, 16. März 2016 In Obernzenn im Gasthaus „Am Zenngrund“, Familie Weiß
Am Donnerstag, 17. März 2016 In Egenhausen im Gasthaus „Zum Kirchenwirt“, Fam.
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Kino in der Zenngrundhalle
Kino in der Zenngrundhalle am Mittwoch 24.02.15 um 16.00 Uhr Minions
schräge Typen, bomige Action und verückte Gags am laufenden Band
freigegeben für alle Länge: 91 min Eintritt: 5,00 Euro Nächste Sitzung des Gemeinderates
am Mittwoch, 02.03.2016, 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (weitere Termine: 06.04.2016 und 04.05.2016)
Änderungen vorbehalten Wiese 0,2047 ha zu verpachten 0 98 44/97 99 15
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Wilhelm-Löhe-Str. 2, Tel.: +49 9844 978930 ijƫɿȘʏʝŚʝʝìɇʝǮƫȶƂʲɿǙɇࣙƘࣙĂࣲࣙijǕƂ¤ࣴ
Erlbacher Straße 109, Tel.: +49 9861 873880 ːːːࣙƓDZŚȎȼȬƦȼࣙƓƦࣧːǏžȦऀɧŚɱʎȬƦɱ
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ƫǹȶƫɿ|ȶʝƫǙɿŚʝǹɇȶʏƂƫǙȞƫǹʝʲȶǙ ƂƫǹȰęƂƫɿǙŚȶǙǹȶƘƫȶŚȞȞǙƫȰƫǹȶƫȶ Arbeitsmarkt
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