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Landkreis Emsland - Jobcenter -

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Academic year: 2022

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Eingliederungsbericht für das Jahr 2016

gemäß § 4 der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des

zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Landkreis Emsland

- Jobcenter -

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Inhalt

1 Kurzporträt des zugelassenen kommunalen Trägers ... 3

1.1 Geografie und Verkehrsinfrastruktur ... 3

1.2 Bevölkerung………...4

1.3 Finanzen……….4

1.4 Wirtschaftsförderung……… 4

2 Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt ... 6

2.1 Wirtschaftliche Entwicklung in der Region………6

2.2 Entwicklungen am Arbeitsmarkt………. 6

3 Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers ... 10

4 Eingliederungsstrategien ... 11

4.1 Kernaussagen zu den Eingliederungsstrategien………...11

4.2 Zielgruppen im Beratungsprozess………...13

4.3 Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente………...14

4.4 Darstellung der Eingliederungsleistungen……….. 16

4.4.1 FORAN - Fähigkeiten, Orientierung, arbeitsmarktnah………..16

4.4.2 Maßnahme IDA der ESBA GmbH………17

4.4.3 „Kooperative Weiterbildung mit dem Ziel Berufsabschluss“ - Das Projekt Johannesburg/Meyer-Werft……… 17

5 Fazit ... ………...19

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1 Kurzporträt des zugelassenen kommunalen Trägers

Der Landkreis Emsland wurde am 1. August 1977 aus den Kreisen Aschendorf-Hümmling, Meppen und Lingen gebildet. Der Landkreis Emsland besteht aus 60 Gemeinden: 5 Städten, 5 Einheitsgemeinden und 9 Samtgemeinden mit 50 Mitgliedsgemeinden.

1.1 Geografie und Verkehrsinfrastruktur

Das Emsland erstreckt sich auf über 2.880 km² von der nordrhein-westfälischen Lan- desgrenze bei Rheine bis zur Grenze Ost- frieslands bei Papenburg. Der Landkreis Emsland ist flächenmäßig der größte Kreis in Niedersachsen. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 95 km, die Ost-West-Ausdehnung 56 km.

Der Landkreis Emsland grenzt an die Landkreise Leer, Cloppenburg, Osnabrück (Niedersachsen), Kreis Steinfurt (Nordrhein- Westfalen) sowie an den Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen). Im Westen grenzt er an die niederländischen Provinzen Drenthe und Groningen.

Eine Lebensader für das Emsland ist seit jeher die Ems, der namensgebende Fluss, der den Landkreis von Süden nach Norden vollständig durchfließt. Fast parallel dazu verläuft mit der Autobahn A31 (Ems-Achse) eine weitere Achse von großer wirtschaftlicher Bedeutung für den Landkreis Emsland. Die A31 hat sich mit beachtlichen Schritten zu einem leistungsfähigen Verkehrs- und Wirtschaftsraum im transeuropäischen Verkehrsnetz entwickelt und verbindet zusammen mit dem Dortmund-Ems-Kanal, der B 70 und der DB- Strecke 395 das Emsland mit den großen Wirtschaftszentren. Mit den überaus günstigen Standortfaktoren bietet das Emsland auch über die Schwerpunktstandorte Meppen, Lingen (Ems) und Papenburg hinaus optimale Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsbedingungen für Unternehmen. Aus verkehrspolitischer Sicht verfügt das Emsland zwischen Nordsee, Ruhrgebiet und Amsterdam über eine optimale Lage. Um diesen guten Standortfaktor auszunutzen, bedarf es aber eines intakten und umfassenden Verkehrsnetzes, deshalb genießt die (Verkehrs-)Infrastruktur im Landkreis seit Jahren einen besonderen Stellenwert.

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1.2 Bevölkerung

Im Landkreis Emsland leben heute 319.488 Menschen. Davon 157.006 (49,1 %) weiblich und 162.482 (50,9 %) männlich. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die altersmäßige Zusammensetzung der Bevölkerung. Zwar gehen die allgemeinen demografischen Entwicklungen auch am Emsland nicht spurlos vorüber. Trotzdem verfügt das Emsland über eine vergleichsweise junge Bevölkerung. Der Anteil der unter 25-jährigen liegt bei 27 % und ist damit höher als im Bundesgebiet. Die Bevölkerungsdichte beträgt 109,6 pro km².

1.3 Finanzen

Nachdem sich schon im Jahr 2016 die Finanzen der emsländischen Kommunen weiterhin sehr positiv entwickelt haben, setzt sich dieser Trend im Jahr 2017 fort. Die Steuerkraft steigt nochmals um 7,18 % auf eine Rekordhöhe von rund 300 Millionen Euro. Das Gesamtsteueraufkommen (u. a. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) der Kommunen steigt ebenfalls auf die noch nie dagewesene Höhe von 349,8 Millionen Euro (2016: 326,8 Millionen Euro).

Auch die Investitionen des Landkreises Emsland erreichen mit rund 82,7 Mio. Euro (2016:

46,2 Mio. Euro) ein nie zuvor gekanntes Niveau. Mit diesem Engagement werden weitere Impulse für die Wirtschaft gesetzt und die Kommunen werden ebenfalls unterstützt. An ers- ter Stelle stehen hier Ausgaben für die Wirtschaftsförderung (rund 30,4 Mio. Euro, davon rund 25,8 Mio. Euro Fördermittel für den Breitbandausbau), gefolgt vom Straßenbau (rund 19,5 Mio. Euro) und dem Hochbau (etwa 6,9 Mio. Euro, über 6,7 Mio. Euro davon allein für die Schulen). Zu betonen ist, dass diese enormen Investitionen ohne neue Kreditaufnahme finanziert werden können. Erfreulicherweise gelingt es, die Schulden 2017 auf rd. 24,7 Mio.

Euro zu senken. Dies ist ein noch nie dagewesener Tiefststand. In 2016 lag der Schulden- stand zum 31. Dezember bei rund 27,1 Mio. Euro.

1.4 Wirtschaftsförderung

Das Emsland, früher auch als "Armenhaus der Republik" bezeichnet, ist längst eine Boomregion geworden. Das Erwerbsleben des Emslandes repräsentieren heute moderne Industrie- und Gewerbebetriebe. Es hat sich ein vielfältiger Branchen-Mix aus Industrie und Dienstleistung, Handwerk, Handel und Fremdenverkehr entwickelt. Wichtige Arbeitgeber sind die Betriebe des Maschinen-, Motoren- und Fahrzeugbaus, der Papiererzeugung, des Schiffbaus, der Ernährungswirtschaft und des Baugewerbes.

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Mit den überaus günstigen Standortfaktoren bietet das Emsland optimale Ansiedlungs- bzw.

Erweiterungsbedingungen für Unternehmen:

ausgezeichnete Verkehrsanbindung (Wasserstraßen, Autobahnen u. Schienennetze)

große zusammenhängende Industrie- und Gewerbeflächenareale

niedrige Grundstückspreise

günstige Ver- und Entsorgungstarife sowie Lokalsteuern

hohe Ausbildungsintensität

vielfältige und reizvolle Landschaft

unbürokratische, kompetente Arbeitsweise

innovationsfreudiges und industriefreundliches Klima

Der Landkreis Emsland treibt seit mehreren Jahren den Breitbandausbau in seinen kreisan- gehörigen Städten und Gemeinden aktiv voran. Ziel ist es, eine flächendeckende zukunftssi- chere Next Generation Access (NGA)-Breitbandinfrastruktur bereitzustellen. Dabei sollen Gewerbegebiete mit der FttB-Glasfasertechnik (Glasfaser bis ans Gebäude) ausgerüstet werden. In dünner besiedelten Teilräumen des Kreisgebietes soll auch eine FttC-Kabelver- zweigeraufrüstung (Glasfaser bis zum Kabelverzweiger (Kvz)) zum Einsatz kommen. Für Einzelrandlagen und Streusiedlungen sind Richtfunklösungen eine Variante für eine schnelle NGA-Breitbandversorgung. Bis Ende 2018 sollen alle emsländischen Haushalte über Breit- bandgeschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s verfügen. Bewilligt wurden vom Bund be- reits die Förderanträge für die Breitbandausbaumaßnahmen im Emsland in Höhe von über 30 Millionen Euro. Damit handelt es sich um den höchsten Förderbetrag, den der Landkreis Emsland bisher erhalten hat. Der Landkreis Emsland plant für den schnellen Breitbandaus- bau finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt ca. 58 Mio. Euro in die Hand zu nehmen.

Ein weiteres zentrales Projekt im Landkreis Emsland ist der Ausbau der Europastraße 233.

Die Europastraße 233 (E 233) ist als zentrale Verkehrsachse ein maßgeblicher Entwick- lungsmotor der regionalen Wirtschaft. Sie erstreckt sich von Hoogeveen auf niederländi- scher Seite bis zur A 1 in Emstek auf deutscher Seite. Im europäischen Kontext ist sie Teil einer Ost-West-Achse von den niederländischen Wirtschaftszentren Amsterdam / Rotterdam (Randstad) über Bremen und Hamburg bis in den baltischen und skandinavischen Raum.

Allerdings ist die E 233 zwischen der A 31 und A 1 auf einer Lücke von zusammen ca. 77 km jeweils nur einspurig ausgebaut. Das beeinträchtigt den Verkehrsfluss erheblich. Ohne einen Ausbau auf vier Fahrstreifen wird sich die Situation bei steigendem Verkehrsaufkom- men weiter dramatisch verschärfen, was zwangsläufig auch zur Einschränkung in der Ent- wicklung des grenzübergreifenden Siedlungs- und Wirtschaftsraumes führen wird. Im Bun- desverkehrswegeplan ist der vierspurige Ausbau in die Liste „vordringlicher Bedarf“ aufge- nommen worden. Eine zügige Umsetzung erscheint damit realistisch.

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2 Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Die konjunkturelle Entwicklung im Bereich des Emslandes hat sich auch in 2016 als relativ robust erwiesen. Nach trüberen Aussichten im 3. Quartal 2016 sorgt eine Belebung der Konjunktur zum Jahresende im Bereich der IHK wieder für mehr Optimismus. Auch die konjunkturellen Eckwerte des Handwerks im Kammerbezirk Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim entwickeln sich weiterhin positiv und lassen so auch eine optimistische Prognose für die weitere Entwicklung am Arbeitsmarkt zu.

2.1 Wirtschaftliche Entwicklung in der Region

Im Bereich der IHK hielt sich die Konjunktur wieder stabil auf gutem Niveau. Der IHK Konjunkturklimaindex als wichtiger Gradmesser der regionalen Wirtschaft lag im 4. Quartal des Jahres 2016 mit 117 Punkten wieder über dem langjährigen Durchschnittswert von 115 Punkten. Die aktuelle Geschäftslage wird von 27 % der Unternehmen als gut bezeichnet.

Auf die kommenden Monate blicken 8 % der Unternehmen optimistisch. Als großes Risiko wird von den Unternehmen der Fachkräftemangel gesehen. Auch die Investitionsbereitschaft steigert sich wieder - 20 % der Unternehmen wollen mehr investieren (Vorquartal 16 %) und die Personalpläne haben sich zum Jahresende 2016 wieder verbessert. 62 % der Unternehmen wollen den Personalstand halten, 21 % wollen Personal einstellen, 17 % wollen Personal abbauen. Treibende Kraft im Bereich der IHK ist das Baugewerbe, es erreicht bei der Geschäftslage den höchsten Wert der letzten Jahre.

Der Geschäftsklimaindex (GKI) des Handwerks, der zusätzlich zur aktuellen Lage auch die Erwartungen des Handwerks berücksichtigt, ist im Herbst 2016 auf einen Rekordwert von 94 Punkten gestiegen. Sowohl die Umsätze, das Beschäftigungsniveau als auch die Auftragseingänge sind gestiegen. Auf Seiten des Handwerks haben 38 % der Betriebe gesteigerte Umsatzzahlen zu verzeichnen und 51 % der Betriebe konnten ihren Umsatz stabil halten. Auch der Auftragseingang und die Auftragsreichweite mit durchschnittlich 8 Wochen sind für die Betriebe weiterhin zufriedenstellend. Daraus resultierend entwickelt sich auch die Beschäftigung in den Betrieben weiterhin positiv. 17 % der Betriebe haben in den letzten 6 Monaten ihre Beschäftigtenzahl erhöht und fast jeder zweite Betrieb verfügt aktuell über offene Stellen. Auch die Ausbildungsbereitschaft ist weiterhin hoch. 44 % der Betriebe gaben an, im Jahr 2016 einen oder mehrere Azubis eingestellt zu haben.

2.2 Entwicklungen am Arbeitsmarkt

Ein wichtiger Indikator für die gute Entwicklung am regionalen Arbeitsmarkt ist das weitere Wachstum bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Ende Juni 2016, dem letzten Quartalsstichtag mit gesicherten Angaben, belief sich die Anzahl

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sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen auf 127.859 Stellen. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das eine Zunahme um 2.982 Stellen oder 2,4 %. Damit liegt der Bereich des Emslandes über dem Schnitt in Niedersachsen (+1,3 %) und in Deutschland (+2,0 %). Insgesamt ist damit in 2016 die gute Entwicklung in den letzten Jahren bestätigt worden. Bei entsprechender Entwicklung sieht das Jobcenter Emsland auch weiterhin gute Integrationsmöglichkeiten für Bewerber aus dem Bereich des SGB II. Nicht zu beeinflussen ist dabei das regionale Lohnniveau. Auch bei guten Integrationschancen ist davon auszugehen, dass viele Kunden weiterhin auf ergänzende aufstockende Leistungen aus dem SGB II angewiesen sind bzw. sein werden.

Auch die Lage am Ausbildungsmarkt im Emsland gestaltete sich im Jahr 2016 aus Perspektive der Bewerber erneut sehr günstig. Die Betriebe meldeten 91 Ausbildungsstellen mehr als 2015. Die bedeutet ein Zuwachs von 2,4%. Pro gemeldeten Bewerber standen rechnerisch 1,56 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Das Problem besteht darin, dass Ausbildungswunsch und Ausbildungsangebot inhaltlich nicht immer übereinstimmen. Dies spiegelt auch der Wert von 4,65 unbesetzten Ausbildungsstellen je unversorgten Bewerber wider. Insbesondere für ausbildungswillige und ausbildungsreife Jugendliche aus dem Bereich des SGB-II ergeben sich weiterhin stark verbesserte Chancen am Ausbildungsmarkt. Eine verstärkte Beratung auch in Richtung von Mangelberufen ist aus Sicht des Jobcenters Emsland ein weiterer Erfolgsfaktor.

Die Arbeitslosenquote im SGB II in 2016 ist von einem extrem niedrigen Ausgangswert von 1,4 % im Januar 2016 mit Schwankungen im Jahresverlauf auf 1,7 % im Dezember 2016 gestiegen. Damit belegt der Landkreis Emsland im Niedersachsenvergleich nach wie vor einen Spitzenplatz. Im Dezember 2016 hat sich die Gesamtarbeitslosenquote im Bereich des Emslandes bei 3,4 % eingependelt.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaf- ten und erwerbsfähigen Leistungs- berechtigten ist im Jahr 2016 auch aufgrund der Rechtkreiswechsel im Bereich der Flüchtlinge erheblich angestiegen.

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Nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung durch die beschleunigten Rechtkreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zum SGB II. Der Bestand an Regelleistungs- berechtigten ist bis Februar 2017 auf 2.895 Personen angewachsen.

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 2016

Entwicklung Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2016

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Die Struktur der Arbeitslosen hat sich aufgrund der Flüchtlingssituation massiv verändert. Im Jahresverlauf 2016 hat sich der Bestand der arbeitslosen Ausländer von 15,4 % auf 29,7 % nahezu verdoppelt. Da ein Großteil der Flüchtlinge erst gegen Ende 2016 ins SGB II gewechselt ist, mussten viele erst an Integrationskurse und weitere Maßnahmen herangeführt werden. Eine unmittelbare Vermittlung der Flüchtlinge ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Durch die überwiegend männlichen und jungen Flüchtlinge hat sich die Alo-Struktur bei den Männern und Frauen gewandelt und auch zu spürbaren Veränderungen bei den unter 25-Jährigen geführt.

Entwicklung Ausländer TOP-8-Nationen im SGB II

Struktur der Arbeitslosen im SGB II

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3 Organisation des zugelassenen kommunalen Trägers

Für die Durchführung der nach § 6a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zugewiesenen Aufgaben wurde beim Landkreis Emsland der Fachbereich Arbeit gebildet. Der Fachbereich ist ein Teil der Kreisverwaltung. Der Fachbereich Arbeit führt seit der Entfristung die Bezeichnung „Jobcenter Emsland“.

Um näher am erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den Akteuren am Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu sein, wurde von Anfang an eine dezentrale Struktur aufgebaut.

Die Beantragung, Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes erfolgt bei den 19 Städten, Samtgemeinden und Gemeinden des Kreises.

Hierzu wurden mit den Kommunen öffentlich-rechtliche Verträge auf Grundlage des

§ 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des SGB II geschlossen. Die Fachaufsicht sowie die Bearbeitung von Widerspruchsangelegenheiten erfolgt zentral durch das Jobcenter des Landkreises Emsland.

Die Beratung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird durch das Jobcenter selbst erbracht. Hierzu sind die Fallmanager und Fallmanagerinnen (persönliche Ansprechpartner im Sinne des § 14 SGB II) organisatorisch in drei Teams aufgeteilt und räumlich in der Regel in den Rathäusern der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden untergebracht. Die regionalen Bereiche entsprechen dabei in etwa den früheren Kreisgrenzen der Altkreise Aschendorf-Hümmling, Meppen und Lingen. Die Fallmanager werden im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes eingesetzt. Dies bedeutet, dass Fallmanagement und Arbeitsvermittlung aus einer Hand erfolgen. Die Bewilligung und Abrechnung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (aktive Leistungen) werden durch Mitarbeiter des Jobcenters zentral in Meppen durchgeführt. Dieses Team steht in einem sehr engen Kontakt zu den Fallmanagern, die die notwendigen Leistungen mit den Kunden besprechen und die Anträge entgegen nehmen.

Die Projektplanung ist ebenfalls zentral organisiert. In Abstimmung mit den Teams und unter Berücksichtigung der mit dem Land vereinbarten Ziele werden Konzepte für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entwickelt und Projekte umgesetzt.

Maßnahmestrukturen werden jedes Jahr weiter entwickelt und an die Bedürfnisse der Zielgruppen sowie die des regionalen Arbeitsmarktes angepasst. So stehen dem Fallmanagement passgenaue Maßnahmen zur Verfügung und die vorhandenen Mittel werden wirtschaftlich und zielgerichtet eingesetzt. Die zusätzlich eingeworbenen Projekte (die Anerkennungsberatung im IQ-Netzwerk, das Bundesprogramm „ESF-LZA“ und das Programm „Soziale Teilhabe“) werden zusätzlich über die Projektplanung koordiniert.

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4 Eingliederungsstrategien

4.1 Kernaussagen zu den Eingliederungsstrategien

Wesentliches Ziel der Integrationsstrategien des Landkreises Emsland ist die nachhaltige und möglichst bedarfsdeckende Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Funktioniert eine direkte Eingliederung nicht, werden nachrangig Qualifizierungen und weitere Hilfen bereitgestellt. Vermittlung und Qualifizierung erfolgen in der Regel bewerberorientiert. Die Vielschichtigkeit in der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist dabei eine besondere Herausforderung. Mit vorhandenen Förderinstrumenten müssen möglichst viele Hilfesuchende passgenau erreicht werden.

Zudem werden immer wieder besondere Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende, Langzeitleistungsbezieher oder auch Selbständige in den Fokus genommen. Aktuell entwickelt sich die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge im SGB II zu einer weiteren Herausforderung. Vorrangig geht es hier um eine möglichst schnelle Förderung der sprachlichen Kompetenzen, aber auch die schulische und berufliche Kompetenzfeststellung und die weitere berufliche Orientierung müssen parallel organisiert werden. Ziel ist, eine möglichst schnelle Versorgung über die Regelförderinstrumente des SGB II/SGB III zu erreichen. Förderungen sollen entsprechend der Philosophie des Jobcenters Emsland so betriebsnah wie möglich erfolgen.

Erfolgsfaktor bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Landkreis Emsland ist dabei die gute Vernetzung aller beteiligten Akteure im Integrationsprozess. Nur so kann aus Sicht des Jobcenters Emsland eine gute Vermittlungsarbeit in der „Fläche“ gewährleistet werden. Die Zusammenarbeit mit den Kammern, der Agentur für Arbeit, aber auch weiteren Arbeitgebervertretungen wie den Kreishandwerkerschaften, dem Wirtschaftsverband Emsland und der Ems-Achse funktioniert gut. Im Bereich der Flüchtlingsintegration nimmt das Ehrenamt zudem eine wichtige Rolle ein. Hervorzuheben ist weiterhin auch, dass die lokalen Bildungsträger in diesem Kontext eine wichtige Rolle spielen. Gemeinsam mit dem Jobcenter werden gezielt Bildungs- und Qualifizierungsangebote entwickelt, die auf die örtlichen Rahmenbedingungen zugeschnitten sind. Die daraus resultierende hohe Aktivierungsquote spiegelt sich auch in entsprechend guten Integrationszahlen wider.

Kerninstrument für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele ist die Beratungs- und Vermittlungsarbeit (Direktvermittlung) durch eine qualifizierte Fallmanagerin oder einen qualifizierten Fallmanager. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager sind sowohl persönliche Ansprechpartner im Sinne des § 14 SGB II, aber auch Arbeitsvermittler, Ausbildungsvermittler und Ansprechpartner für Arbeitgeber in einer Person. So wird

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berücksichtigt werden. Zudem wird auf diese Weise in Verbindung mit der dezentralen Struktur auch eine enge Verzahnung zwischen Arbeitgebern, Trägern und Verwaltungen sichergestellt. Ein weiterer Effekt ist, dass durch diese Struktur ständige Wechsel von Ansprechpartnern und Zuständigkeiten weitestgehend vermieden werden. Unabhängig davon, wie marktnah oder marktfern ein Arbeit- oder Ausbildungsplatzsuchender ist, sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Im Bereich der Direktvermittlung durch das Jobcenter Emsland ist ergänzend unser Arbeitgeberservice tätig. Neben der Unterstützung der Fallmanagerinnen und Fallmanager bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist der Arbeitgeberservice auch für die Beratung der Arbeitgeber, die Öffentlichkeitsarbeit und den Aufbau neuer Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zuständig.

Dieser Mix aus qualifizierten Ansprechpartnern und Netzwerken verteilt über das Kreisgebiet gewährleistet eine möglichst individuelle Unterstützung des Kunden und damit eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Durch die räumliche Nähe fließen Informationen zeitnah, so dass entsprechende Aktionen schnell und passgenau möglich sind.

Besondere Aufmerksamkeit wird im Weiteren dem „Übergang Schule und Beruf“ gewidmet.

Hier können entscheidende Weichen gestellt werden, um junge Menschen dauerhaft unabhängig von Transferleistungen zu machen. Bereits in den Vorabschlussklassen werden die Jugendlichen durch aktives Fallmanagement unterstützt. Es geht darum, eventuellen Handlungsbedarf festzustellen, zu beraten und erforderliche Hilfestellungen bei der Ausbildungsplatzsuche zu geben. Eine wesentliche Zielsetzung ist, die Begeisterung für das System der dualen Ausbildung zu wecken - insbesondere auch, indem auf weitere Möglichkeiten der Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirt etc.) hingewiesen wird.

Weiter sollen die Integrationserfolge durch gezielte Beratung in Richtung der Mangelberufe gesteigert werden.

Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit PACE (Pro-Aktiv-Center) und dem Projekt „Jugend Stärken im Quartier“ des Fachbereichs Jugend ist ein weiterer Garant für erfolgreiches Arbeiten mit dieser Zielgruppe. Ein wesentliches Ziel ist es, an dieser Stelle einen hohen Übergang in betriebliche Ausbildung zu erreichen.

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4.2 Zielgruppen im Beratungsprozess

Bei der operativen Umsetzung und Planung von Maßnahmen im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Strategien werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten grundsätzlich in zwei Zielgruppen aufgeteilt. Für Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (U25), liegt der Schwerpunkt der Betreuungsarbeit auf dem Erwerb eines Berufsabschlusses und der Verbesserung der beruflichen Kenntnisse. Der Schwerpunkt der Integrationsarbeit mit Erwachsenen (Ü25) liegt vorrangig in der Arbeitsaufnahme sowie im Ausbau der Integrationschancen.

Ergänzend zur Unterstützung weiterer Zielgruppen und zur Optimierung der Integrationsarbeit werden regelmäßig Sonderprojekte oder temporäre Schwerpunkt- bildungen initiiert. Eine Schwerpunktbildung seit 2016 ist die Flüchtlingsintegration. Für die Bearbeitung werden temporär „Schwerpunktfallmanager“ eingesetzt und auch im Bereich der Maßnahmeplanung wurde ein „Projektplaner Flüchtlinge“ eingestellt. Seit Anfang 2017 gibt es zudem pro Team einen arabisch sprechenden „Unterstützer“ im Fallmanagement.

Das Jobcenter Emsland verfolgt bei der Betreuung seiner Flüchtlingskunden einen organi- sierten Ansatz. Es gibt allerdings kein starres Konzept, welches aus unserer Sicht der hete- rogenen Gruppe der Flüchtlinge nicht gerecht werden würde. Die Bemühungen sind grund- sätzlich an Struktur, Entwicklungsstand und Wünschen der Geflüchteten orientiert. Das grundsätzliche Ziel ist dabei die nachhaltige und bedarfsdeckende Integration in den Ausbil- dungs- und Arbeitsmarkt. Aus der Gruppe der Flüchtlinge sollen möglichst viele Fachkräfte für den heimischen Arbeitsmarkt gewonnen werden. Die Heterogenität der Gruppen erfor- dert zumindest in der Anfangsphase ein breites Spektrum an Förderinstrumenten, welches von niederschwelligen Angeboten zur Aktivierung bis hin zu Unterstützungen für Akademiker (z. B. Berufsanerkennungsberatung) reicht. Allerdings genießt die schnelle Heranführung an Sprache die höchste Priorität. Parallel sind die Bemühungen im Bereich der Kompetenzfest- stellung und der beruflichen Orientierung im Fokus. Mittelfristig sollen die Flüchtlinge mög- lichst schnell in die Lage versetzt werden, die Regelförderinstrumente des SGB II/III zu nut- zen. Es soll somit auch eine Integration im breiten Portfolio der gängigen Förderinstrumente erreicht werden. Die Qualifizierung soll entsprechend der Grundphilosophie des Jobcenter Emsland so betriebsnah wie möglich erfolgen, um so auch bedarfsgerecht für den heimi- schen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Für einen effektiven Einsatz der Förderinstrumente ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Hilfen zeitlich so abgestimmt sind, dass ein er- folgreiches Absolvieren möglich ist.

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(Sozialämter, Ausländerbehörde, Jugendamt, Agentur für Arbeit etc.) im Bereich der Flüchtlingsbetreuung und -integration wurde vom Fachbereich Arbeit in 2016 vorangetrieben.

Seit September 2016 gibt es im Landkreis Emsland die Fachstelle Integration (FIn), die sämtliche Bereiche der Flüchtlingsintegration koordiniert und so einen reibungslosen fachbereichs- und institutionsübergreifenden Prozess sicherstellt.

Ziel für den Landkreis Emsland ist es, über die Fachstelle Integration die gesamtgesellschaftliche Integration zu begleiten und zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Arbeitsbündnisse gegründet. Über das Arbeitsbündnis „Arbeit“ soll eine rechtskreisübergreifende Aktivierung und Vermittlung von Flüchtlingen gesteuert und ermöglicht werden. Entscheidender Faktor für die erfolgreiche Integration und zeitnahe Fachkräftesicherung ist die Identifizierung und Förderung von Potenzialkunden schon im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dazu müssen die Maßnahmen der Akteure am Arbeitsmarkt abgestimmt sein.

4.3 Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Im Bereich der Direktvermittlung sprechen wir von Personen mit geringeren Vermittlungshemmnissen, die unter anderem durch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III direkt über das Fallmanagement integriert werden können. Insbesondere stehen hier verschiedene Mobilitätshilfen und weitere Unterstützungen zur Anbahnung und Aufnahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Vordergrund. Auch der

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Eingliederungszuschuss nach § 88 SGB III spielt in diesem Kontext eine wichtige Rolle.

Förderungen für spezielle Zielgruppen, z. B. die Probebeschäftigung behinderter Menschen nach § 46 SGB III, werden ebenfalls genutzt.

Für 2016 setzt sich im Bereich der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung der Trend der letzten Jahre fort. Auf Grund der Vielschichtigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten geht die Entwicklung im Jobcenter Emsland weg von den klassischen Gruppenmaßnahmen in Vollzeit hin zu individuellen Fördermöglichkeiten.

Dabei steht der ressourcenorientierte Ansatz im Vordergrund.

Einen großen Anteil nehmen dabei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III ein. Die Nutzung von Coaching-Methoden mit dem Ziel der

„Selbstbefähigung“ gewinnen immer mehr an Bedeutung. Weitere Schwerpunkte werden bei Angeboten zur Steigerung der Frauenerwerbsquote und bei Angeboten zur Heranführung von Frauen in den gewerblich-technischen Berufen gesetzt.

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 81 SGB III sind schwerpunktmäßig Qualifizierungserweiterungen in den Branchen der Pflege, des Kraftverkehrs und der Metallbearbeitung vorgenommen worden. Betriebliche Maßnahmen, wie z. B. betriebliche Umschulungen, haben einen hohen Stellenwert für die Integrationsarbeit im Landkreis Emsland. Anders als bei überbetrieblichen Umschulungen ist der Umschüler bereits im betrieblichen Umfeld integriert. Das erhöht die Chancen auf eine Anschlussbeschäftigung beim Umschulungsbetrieb erheblich. Um der hohen Anzahl von Kunden ohne Berufsabschluss entgegenzuwirken, wurde zudem die Förderung der betrieblichen Umschulung weiter ausgebaut. Ein starkes Augenmerk wurde dabei auch auf Teilzeitangebote für Alleinerziehende gelegt. Damit Ausbildungen erfolgreich verlaufen, werden sozialpädagogisch begleitende Maßnahmen eingesetzt.

Weitere wichtige Instrumente im Rahmen der Individualqualifizierung, insbesondere für die Zielgruppe der unter 25-Jährigen sind die Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III und die außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) nach § 76 SGB III. Für 2016 ist zudem das Instrument der „Assistierten Ausbildung“ als Erprobung in einem Fallmanagementteam installiert worden. Die Maßnahmen zur Heranführung an eine Ausbildung sollen in der Regel so betriebsnah wie möglich gestaltet werden, um so eine hohe Marktfähigkeit der Ausbildung zu gewährleisten.

Auch Arbeitsgelegenheiten (AGH) in der Mehraufwandsvariante werden nach wie vor erfolgreich eingesetzt. Die Möglichkeit der Laufzeitverlängerung durch das 9. Änderungs-

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das Jobcenter Emsland nach wie vor ein wichtiger niederschwelliger Baustein bei der Entwicklung des individuellen Hilfeplans mit den Leistungsberechtigten.

Flankierend sind auch die kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II ein wesentliches Instrument im Integrationsprozess. Hier gibt es flächendeckende Angebote in den Bereichen: Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung und Suchtberatung. Hervorzuheben ist das in den letzten Jahren stark gestiegene Krippenangebot, das über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote liegt.

4.4 Darstellung der Eingliederungsleistungen

Auch im Jahr 2016 wurden bewährte Konzepte zur Eingliederung durchgeführt oder weiterentwickelt. Klassische trägergestützte Gruppenangebote zur Qualifizierung und Vermittlungsunterstützung haben dabei in den vergangenen Jahren aufgrund der sehr guten Lage am Arbeitsmarkt erheblich an Bedeutung verloren. Der Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit erheblichen Leistungseinschränkungen und damit besonderer Ferne zum Arbeitsmarkt stellte auch 2016 eine Kernzielgruppe der Arbeit des kommunalen Jobcenters Landkreis Emsland da. Angebote für diesen sehr heterogenen Personenkreis müssen überwiegend als Kleingruppen-oder Individualbetreuung ausgelegt sein.

4.4.1 FORAN - Fähigkeiten, Orientierung, arbeitsmarktnah

Ein Beispiel für die Ausgestaltung eines solchen individualisierten Aktivierungsangebotes ist die Maßnahme FORAN. Das Maßnahmekonzept für FORAN wurde vom Jobcenter selbst entwickelt und 2016 ausgeschrieben. Die Maßnahme wird von 4 Trägern an 5 Standorten durchgeführt. Insgesamt stehen laufend 70 Maßnahmeplätze zur Verfügung. Im Regelfall verbleiben die Teilnehmer 12 Wochen in der Maßnahme. Die Maßnahme ist nach einem Bausteinprinzip aufgebaut und beinhaltet Workshops und Selbstlerneinheiten, die von den Teilnehmern individuell genutzt werden können:

• Eigenverantwortung und Motivation

• Berufliche Orientierung und Kompetenzfeststellung

• Mobilitätstraining

• Allgemeinwissen

• Gesundheitsbewusstsein und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

• Ziele setzen

• Verlaufsgespräch TN-Fallmanager-Dozent

• EDV-Training

• Bewerbungstraining

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• Praktikumsvorbereitung

• begleitetes Praktikum

• Nachbetreuung bei sozialversicherungspflichtiger Arbeitsaufnahme

Teilnehmer stellen sich einen Wochenplan aus vorgenannten Inhalten mit Unterstützung der Dozenten selbst zusammen. 2016 konnten je nach Träger 26 % bis 33 % der Teilnehmer aus der Maßnahme heraus in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.

Zur Qualitätsverbesserung und Weiterentwicklung der Maßnahmen findet 4-mal im Jahr eine gemeinsame Steuerungsrunde zwischen allen beauftragten Trägern und dem Jobcenter statt. Ziel ist es, einen Erfahrungsaustausch und gegenseitiges Lernen zu befördern.

4.4.2 Maßnahme IDA der ESBA GmbH

Bis zum Jahresende 2016 sind im Landkreis Emsland rd. 5.000 Flüchtlinge aufgenommen worden. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus den TOP 8-Staaten im Leistungsbezug ALG II belief sich zum Dezember 2016 auf rund 1.800 Personen. Zusätzlich zu einer bereits seit 2015 stattfindenden Maßnahme zur Sprachförderung wurde in 2016 eine Kombinationsmaßnahme aus Beschäftigung in AGH und Individualaktivierung konzipiert. In der Arbeitsgelegenheit kann das Sprachvermögen trainiert und der Teilnehmer an betriebliche Abläufe in Deutschland herangeführt werden. Die Zuweisung in die Maßnahme IDA erfolgt häufig bereits in der Wartezeit auf den Integrationskurs. Es nehmen aber auch Personen teil, die den Integrationskurs bereits absolviert haben. Die Beschäftigung findet an zwei Standorten (Meppen und Papenburg) statt und wird durch arabisch sprechende Anleiter, zwei Jobcoaches und eine Sozialpädagogin begleitet. Es stehen 50 Beschäftigungsplätze zur Verfügung. Ziel ist der frühzeitige Aufbau arbeitsmarktbezogener kultureller Kompetenzen und die Unterstützung beim Übergang auf den Arbeitsmarkt, in Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen der beruflichen Bildung.

4.4.3 „Kooperative Weiterbildung mit dem Ziel Berufsabschluss“ - Das Projekt Johannesburg/Meyer-Werft

Im Landkreis Emsland blieb im Jahre 2016 wieder eine hohe Anzahl an Ausbildungsplätzen unbesetzt. Der bereits seit mehreren Jahren zu beobachtende Bewerbermangel führt in vielen Branchen zu spürbaren Personalengpässen. In die Rente ausscheidende Fachkräfte hinterlassen in den Betrieben Lücken, die nicht mehr geschlossen werden können.

Das Jobcenter Emsland setzt vor diesem Hintergrund schwerpunktmäßig auf die Vermittlung in betriebliche Ausbildung bzw. bemüht sich intensiv darum, benachteiligte Jugendliche über

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Darüber hinaus besteht ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Jobcenters darin, Personen ohne verwertbare Berufsabschlüsse in der Altersgruppe 25 - 35 Jahre durch Weiterbildung für den Fachkräftemarkt zu qualifizieren. Die Leistungsempfänger erhalten durch diese Förderung Zugang zu dauerhaften und auskömmlichen Beschäftigungs- verhältnissen, die Unternehmen erhalten die dringend benötigten ausgebildeten Fachkräfte.

In den vergangenen Jahren konnten bereits viele Personen durch einzelbetriebliche Weiterbildungen (Umschulungen) in den Fachkräftemarkt integriert werden. Es gibt aber eine verbleibende Gruppe, die auf Grund von Bildungs- und Persönlichkeitsdefiziten nicht unmittelbar in betriebliche Bildungsmaßnahmen integriert werden kann, sondern die eine Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildungspraxis benötigt.

Vor diesem Hintergrund führt das Jobcenter Emsland seit dem Sommer 2016 eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (Umschulung) mit dem Ziel des Erwerbs eines anerkannten Berufsabschlusses in der Metallverarbeitung für zunächst 7 junge SGB II- Empfänger ohne verwertbaren Berufsabschluss bzw. ohne Zugang zum Ausbildungsmarkt in einem kooperativen Modell durch. In der vorgelagerten Ausschreibung wurden Bildungsträger aufgefordert, Kooperationen mit gewerblichen Betrieben zu bilden, die perspektivisch nicht mehr über ausreichend ausgebildete Fachkräfte verfügen. Den Zuschlag für die Durchführung dieser Maßnahme erhielt eine Bietergemeinschaft, bestehend aus der Johannesburg GmbH Surwold und der Meyer-Werft GmbH & Co KG Papenburg (größter Arbeitgeber im Emsland). Der erste Teil der Weiterbildung mit dem Ziel Abschluss Fachkraft Metalltechnik (IHK) findet in den Ausbildungsstätten der Johannesburg statt.

Neben beruflichen Inhalten werden hier durch Lernhilfen und sozialpädagogische Begleitung Lerndefizite aufgearbeitet und arbeitsmarktgerechtes Verhalten eingeübt. Der zweite Teil der Weiterbildung wird dann ab September 2017 auf der Meyer-Werft weitergeführt und voraussichtlich im Sommer 2018 abgeschlossen. Im ersten Jahr erhalten die Teilnehmer noch Arbeitslosengeld II, ab dem zweiten Weiterbildungsjahr zahlt der Kooperationsbetrieb dann eine Weiterbildungsvergütung.

Modellcharakter

Vor dem Hintergrund dieser positiven Erfahrungen und dem Anklang, den dieses Modellprojekt in der Wirtschaft findet, beabsichtigt das Jobcenter Emsland für das Jahr 2017 eine Ausweitung des Modells „Kooperative Weiterbildung mit dem Ziel Berufsabschluss“.

Dieser Ausweitung wird große Bedeutung zugemessen, da sich diese Ausbildungsform nicht nur für bildungsferne junge Erwachsene ohne Berufsabschluss eignet, sondern insbesondere auch für die stufenweise Qualifizierung von Flüchtlingen anbietet.

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5 Fazit

Auch das Jahr 2016 kann als erfolgreiches Jahr für das Jobcenter Emsland gewertet werden. Zwar ist die Arbeitslosenquote im SGB-II bis zum Jahresende 2016 bis auf 1,7 % angestiegen. Dies ist jedoch auch dem verstärkten Rechtskreiswechsel der Flüchtlinge ins SGB II zuzuordnen. Auch die Zahlen bei den Bedarfsgemeinschaften (+814) und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (+960) haben sich aus diesem Grund erheblich erhöht.

Trotz der zusätzlichen Herausforderungen konnte in absoluten Zahlen wiederum ein gutes Integrationsergebnis erzielt werden. Dies ist beachtlich, weil insbesondere die Gruppe der Flüchtlinge im Jahresverlauf einiges an Ressourcen gebunden und für eine direkte Vermittlung in den Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung stand. Insgesamt ist zu beobachten, dass es kurzfristig immer schwieriger wird Integrationserfolge zu erzielen, da der Anteil der Kunden mit massiven Vermittlungshemmnissen zunimmt.

Im Bereich der Kennzahlen nach § 48 a SGB II konnten die guten Ergebnisse aus 2015 allerdings nur zum Teil erreicht werden. Die geschlossene Zielvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Emsland konnte beim Zielwert 3 (der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern sollte nicht mehr als um 2,5 % im Vergleich zum Vorjahr steigen) eingehalten werden. Dies hätte einen durchschnittlichen Bestand von 5.745 LZB bedeutet, tatsächlich wurde dieser Wert aber um 155 LZB unterboten.

Bei der Integrationsquote, dem Zielwert 2, wurde das vereinbarte Ziel von 25,7 % nicht erreicht. Zum Ende des Jahres lag die Quote bei einem Wert von 24,7 %. Somit ist das Ziel

* ab Nov 16 eigene Hochrechnung

Integrationen 2016

Referenzen

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