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DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache

21/16742

21. Wahlperiode

09.04.19

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 02.04.19 und

Antwort des Senats

Betr.: Umsetzungsstand der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG) aus Drs. 21/9700 Mit der Drs. 21/9700 vom 4.7.2017 teilte der Senat der Bürgerschaft mit, dass und wie er die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg umsetzen will. Bezugsrahme ist die Agenda 2030 der UNO vom 15. Septem- ber 2015 mit ihren 17 Sustainable Development Goals (SDG) und 169 Unter- zielen. Die Senats-Drucksache beschreibt in vier „Handlungsbereichen“ Pro- jekte und Maßnahmen aus dem laufenden Senatsprogramm, die „bereits das Attribut „nachhaltig“ verdienen“. Am Anfang jedes Handlungsbereichs skiz- ziert der Senat alle von den jeweiligen Projekten berührten SDG. Neben Querschnittsthemen und qualitativen Einzelforderungen („fördern“, „verrin- gern“, „Rechnung tragen“) haben sich die Unterzeichnerstaaten der Agenda 2030 auch auf einzelne quantifizierte Ziele („halbieren“, „beseitigen“, „um ein Drittel senken“) geeinigt. Hierauf geht die Drucksache nicht ein.

Für die weitere Umsetzung der SDG in Hamburg kündigte der Senat „Meilen- steine“ für die Jahre 2017 und 2018 an, will „bei den langfristigen Transfor- mationserfordernissen eigene Beiträge (zu) entwickeln“ und dabei „Labor und Motor für Transformation und Innovation“ sein. Bis Ende 2018 sollte der Bür- gerschaft ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

2015 haben die Vereinten Nationen mit der „Agenda 2030“ und den „Sustainable Development Goals – SDG“ globale Ziele für eine nachhaltige Entwicklung verab- schiedet. Die Erkenntnis und Botschaft: Nachhaltige Entwicklung geht alle etwas an – auch die Industrieländer, die eine große Verantwortung für Themen wie Klimaschutz und Gerechtigkeit tragen. Eine besondere Rolle hierbei spielen die Städte, die sowohl Verursacher von Problemen sind als auch der Ort, an dem Lösungen entwickelt, erprobt und umgesetzt werden.

Der Senat hat mit der Drs. 21/9700 einen Fahrplan beschlossen, wie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der vereinten Nationen in den nächsten Jahren erreicht wer- den soll – ganz konkret mit Projekten vor Ort in den Schwerpunktbereichen Umwelt und Stadtentwicklung, nachhaltige Wirtschafts- und Finanzpolitik, Teilhabe und sozia- ler Zusammenhalt sowie Bildung und Wissenschaft.

Die Koordinierung wird von der Stabsstelle Nachhaltigkeit in der BUE wahrgenom- men. Die Umsetzung verschiedenster Maßnahmen bereits begonnen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

I. Zu den Meilensteinen bis Ende 2017 (Drs. 21/9700, Ziffer 5):

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1. Hat sich die Koordinationsstelle „SDG für Hamburg“ in der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) bewährt?

Ja, siehe dazu auch Vorbemerkung.

2. Auf welcher Hierarchiestufe agieren die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden in der interbehördlichen Arbeitsgruppe (Führungs-/Referats- ebene)?

In der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe „SDGs für Hamburg“ sind sowohl Lei- tungs- wie Referentenebene vertreten. Die Leitung der Arbeitsgruppe nimmt der Amts- leiter Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz der Behörde für Umwelt und Ener- gie (BUE) wahr.

3. Gibt es – wie auf der Bundesebene – ein Gremium der Staatsräte zur SDG-Umsetzung?

Wenn ja: Welche Staatsräte beziehungsweise Behörden sind darin ver- treten?

Die von der Arbeitsgruppe SDGs erarbeiteten Instrumente Comply or Explain, Check- liste Nachhaltigkeit sowie Monitoringsystem und Reporting werden vor deren Imple- mentierung und Nutzung den Staatsrätinnen und Staatsräten zur Entscheidung vorge- legt.

4. Gibt es Überlegungen, die Koordination der SDG-Umsetzung – wie im Bund – bei der Senatskanzlei anzusiedeln, um die gleiche Verantwor- tung aller Ressorts deutlich zu machen und gegebenenfalls direkteren Zugang zum Ersten Bürgermeister zu haben?

Wenn nein: warum nicht?

Nein. Gemäß Drs. 21/9700 koordiniert die BUE weiterhin den Gesamtprozess zur Umsetzung der SDGs in Hamburg. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

5. Welche Partizipationsformate hat der Senat 2017 entwickelt und abge- stimmt?

6. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft wurden dabei in welcher Weise einbezogen?

In den Jahren 2017 und 2018 wurden von Vertreterinnen und Vertretern der Behörden und der Zivilgesellschaft das Mobilitätslabor, eine Veranstaltungsreihe zu nachhaltiger Flächennutzung sowie die Einrichtung des Nachhaltigkeitsforums entwickelt und abgestimmt. Der Senat unterstützt die Partizipationsformate durch Zuwendungen.

Mobilitätslabor: Technische Universität Hamburg (TUHH) und HafenCity Universität Hamburg (HCU) als Ausrichter, Hamburger Hochbahn AG als Kooperationspartner, siehe dazu auch Antwort zu 13.

Veranstaltungsreihe zu nachhaltiger Flächennutzung: Bund für Umwelt und Natur- schutz Deutschland (BUND) und HCU als Ausrichter sowie Hamburger Architekten- kammer als Kooperationspartner.

Nachhaltigkeitsforum: siehe dazu Antwort zu 9. a.

7. Welche Partizipationsformate – zum Beispiel Denkwerkstätten und Labo- re – wurden zu welchen Themen in die Praxis umgesetzt?

Das Mobilitätslabor (Laufzeit Wintersemester 2018/2019 bis Sommersemester 2020) sowie die Veranstaltungsreihe zu nachhaltiger Flächennutzung (Laufzeit Juli 2018 bis Oktober 2019) werden aktuell umgesetzt.

8. In welcher Weise hat der Senat die Hamburgerinnen und Hamburger über die neuen Partizipationsformate informiert?

Mobilitätslabor: universitätsinterne Kommunikationsmaßnahmen der Veranstalter sowie zielgruppengerechte Ansprache über Social Media (Instagram),

Nachhaltige Flächennutzung: Kommunikationsmaßnahmen der Veranstalter,

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Nachhaltigkeitsforum: zielgerichtete Ansprache von Vertreterinnen und Vertretern relevanter Organisationen, siehe dazu auch Antwort zu 9. a.

9. Als begleitendes zivilgesellschaftliches Gremium wurde inzwischen das

„Nachhaltigkeitsforum“ eingerichtet.

a. Wer ist Mitglied in diesem Gremium? Wie viele Mitglieder hat das Gremium? Wie und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt/

legitimiert?

Das Format des Nachhaltigkeitsforum sieht drei Bänke vor, passend zu den drei Säu- len der Nachhaltigkeit (Ökologie, Soziales und Ökonomie) und eine vierte Bank für die Querschnittsthemen gemäß Drs. 21/9700, wie globale Verantwortung, Gleichstellung/

Genderdimension, Korruptionsbekämpfung und Digitalisierung sowie Kultur. Pro Bank sollen vier bis fünf Vertreterinnen und Vertreter relevanter Organisationen im Forum mitarbeiten, wobei der Prozess grundsätzlich offen für alle bleiben soll. Das Forum kennzeichnet somit eine heterogene, diverse Zusammensetzung, um ein breites Spektrum der Zivilgesellschaft abzubilden. Es hat sich ein Netzwerk aus circa 30 Mit- gliedsorganisationen entwickelt.

Vertreten sind:

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Handelskammer, Zentrum für Energie-, Was- ser- und Umwelttechnik (ZEWU), Industrieverband Hamburg, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Mobile Bildung e.V., Verein für ethisch-nachhaltige Geld- anlagen, Naturschutzbund Deutschland (NABU), BUND, Umweltstiftung Michael Otto, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN), Hamburger Klimaschutzstiftung/Gut Karlshöhe, Lawaetz-Stiftung, Arbeitsge- meinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Bürgerstiftung Hamburg, Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, Nordkirche, Hamburger Sportbund e.V., Save Our Future, Landes-Seniorenbeirat Hamburg (LSB), Zukunftsrat Hamburg, Kopf und Steine, Markthalle Hamburg, Integrationsbeirat, Landesfrauenrat, Transpa- rency International, Landesschulbeirat, Hamburger Rat für nachhaltige Entwicklungs- politik (RANEP), Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) e.V., Hamburger Bildungsagenda sowie das Kompetenzzentrum nachhaltige Universität.

Das Nachhaltigkeitsforum versteht sich wie folgt:

„Wir sind das zivilgesellschaftliche, vom Senat eingeladene Forum zur Diskussion und kritischen Begleitung der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele („Agenda 2030“) in Hamburg. Wir treiben die nachhaltige Entwicklung voran. Wir nutzen die Vielfalt unse- rer Expertisen, Interessen und Perspektiven, um wichtige Nachhaltigkeitsthemen aus- zuleuchten.“

b. Welche finanziellen Mittel stellt der Senat dem zivilgesellschaftlichen Gremium für seine Aufgabe zur Verfügung?

Vom 1. September 2018 bis 31. Dezember 2019 werden im Rahmen einer Zuwen- dung 81 000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden für den Betrieb der Geschäftsstelle inclusive Personalkosten und eigene Kommunikationsmaßnahmen des Nachhaltigkeitsforums sowie für regelmäßige gemeinsame Arbeitstreffen verwen- det.

c. Sind die Treffen und Entscheidungen des Nachhaltigkeitsforums öffentlich?

Ja.

d. Legt das Nachhaltigkeitsforum Rechenschaft über seine Aufgaben- erfüllung ab?

Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den Sprecherinnen und der Geschäftsfüh- rung des Nachhaltigkeitsforums.

Darüber hinaus sind im Rahmen der Zuwendung ein Verwendungsnachweis und ein Sachbericht zu erstellen.

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Die Information der Öffentlichkeit erfolgt in Eigenverantwortung des Nachhaltigkeitsfo- rums.

e. In welcher Weise hat das Nachhaltigkeitsforum bisher die SDG- Umsetzung durch den Senat „begleitet“? Mit welchen Themen/Fra- gen hat der Senat das Nachhaltigkeitsforum befasst?

f. Gab es Vorstellungen des Nachhaltigkeitsforums gegenüber dem Senat, auf die die Kommunikationsregel „Comply or explain“ (Drs.

21/9700, Ziffer 4.1.1) angewandt wurde?

Wenn ja, welche waren dies? Mit welchem Ergebnis?

Die Arbeitsgruppe SDGs hat Entwürfe für die Instrumente Monitoringsystem und Reporting, Comply or Explain und Checkliste Nachhaltigkeit entwickelt und dem Nachhaltigkeitsforum zugeleitet. Ziel ist es, diese Entwürfe gemeinsam zu erörtern und weiterzuentwickeln. Hierzu wurde dem Nachhaltigkeitsforum ein gemeinsamer Workshop von behördenübergreifender Arbeitsgruppe SDGS und Nachhaltigkeitsfo- rum vorgeschlagen. Eine Vereinbarung dazu steht noch aus.

Das Nachhaltigkeitsforum hat folgende Schwerpunkte identifiziert, mit denen es sich im Jahr 2019 beschäftigen wird:

Umwelt und Stadt:

• Klimaschutz und Klimaanpassung

• Verkehr

• Wohnen und Stadtentwicklung Nachhaltige Wirtschafts- und Finanzpolitik

• Finanzpolitik: Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens

• Landwirtschaft

• nachhaltigen Konsum fördern Teilhabe und sozialer Zusammenhalt

• Reduzierung der Armutsgefährdung und gesellschaftliche Teilhabe

• Integration von Geflüchteten sowie Menschen mit Migrationshintergrund

• Gute Arbeit

Bildung und Wissenschaft

• Aktionsplan Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)

• Versorgung mit Bildungsangeboten

Aus dieser Fülle an möglichen Themen konzentriert sich das Forum, analog zu den Handlungsbereichen aus Drs. 21/9700, zunächst auf folgende Themenbereiche:

• Umwelt und Stadt: hier vor allem Klimaschutz und Klimaanpassung

• Teilhabe und sozialer Zusammenhalt: hier vor allem Reduzierung der Armuts- gefährdung , gesellschaftliche Teilhabe und Gute Arbeit sowie

• Bildung und Wissenschaft

Vorstellungen des Nachhaltigkeitsforums gegenüber dem Senat, auf die die Kommu- nikationsregel „Comply or explain“ angewandt wurde gab es nicht.

10. Welche der in der Drucksache genannten „geplanten“ Nachhaltigkeits- Maßnahmen (Ziffern 4.2.1 c; 4.2.2 c; 4.2.4 c, 4.3.1 c) wurden 2017 oder 2018 umgesetzt?

Quartiersentwicklung Oberbillwerder:

Für die in der Drucksache als geplante Maßnahme dargestellte Entwicklung eines neuen Stadtteils in Oberbillwerder wurde bis Ende 2018 im Rahmen eines umfangrei-

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chen Planungs-und Beteiligungsverfahrens ein Masterplan erstellt, der am 26. Februar 2019 vom Senat beschlossen wurde. Der Masterplan mit dem Namen „The Connec- ted City“ ist aus der Landschaft entwickelt und vernetzt den neuen Stadtteil mit den umliegenden Stadtteilen und Quartieren. Ein innovatives Mobilitätskonzept mit weit- gehend reduziertem motorisierten Individualverkehr und ein ambitioniertes Energie- konzept bieten gute Lösungsansätze für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Mobilitäts-Labor:

Siehe dazu Antwort zu 13.

SMILE (Smart Last Mile):

Im Rahmen der Umsetzung des Konzepts Modellregion „Smart Last Mile Logistics – SMILE“ wurden in den Jahren 2017 und 2018 verschiedene Projekte umgesetzt. Ziel dieser Projekte ist es, die Effizienz der Zustellverkehre im Bereich der sogenannten Letzten Meile zu erhöhen, die Steuerung des innerstädtischen Wirtschaftsverkehrs zu optimieren und dadurch die Umweltbelastungen zu reduzieren.

Seit dem Jahr 2017 erprobt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) als erste Hamburger Behörde im Rahmen des Projekts „SMILE“ das „Pakadoo System“. Im Übrigen siehe Drs. 21/12297.

Weitere Projekte:

Eröffnung des bundesweit ersten Multilabel-Paketshop für die Kurier-Express-Paket (KEP)-Dienstleister Hermes, DPD, GLS und UPS.

Ein Modelversuch für einen Micro-Hub mit UPS im Hamburger Innenstadtbereich an vier zentralen Standorten.

Auftrag von der BWVI für die Erstellung eines Konzeptes, welches sowohl die Anfor- derungen an Mikro-Hub-Flächen definiert als auch in Hamburg ein systematisches Flächenscreening durchführt.

Vergabe eines „Gesamtstädtisches Konzept letzte Meile“ zur Entwicklung quartiersty- penspezifischer Maßnahmen durch die BWVI.

Sauberkeitsoffensive:

Die Sauberkeitsoffensive wird seit dem 1.Januar 2018 erfolgreich umgesetzt. Kern- punkte der Sauberkeitsoffensive seit 2018 sind dabei der Einsatz von über 400 Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter, mehr als 200 zusätzliche Fahrzeuge und Maschinen, Clean Teams als schnelle Eingreiftruppe, 30 WasteWatcher mit Knöllchenkompetenz, regelmäßige Straßenreinigung an 7 800 Fahrbahnkilometern, 1 000 neue Papierkörbe sowie die Bündelung diverser Kompetenzen bei der SRH (unter anderem Reinigung in Parks).

Nachhaltige Beschaffung:

Die Maßnahme „Stärkung des Fairen Handels durch gesetzliche Regelung im Ham- burgischen Vergabegesetz“ wurde vollständig umgesetzt. Durch das dritte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes vom 18.Juli 2017 wurde § 3a Absatz 4 neu eingeführt, der die vorrangige Beschaffung fair gehandelter Produkte vor- schreibt, sofern ein Markt vorhanden und wirtschaftliche Vertretbarkeit gegeben ist.

Die Einrichtung einer Kompetenzstelle Nachhaltiger Einkauf (inkl. Faire Beschaffung) beim Strategischen Einkauf für Hamburg ist umgesetzt, die Stelle wird zum 1. Mai 2019 besetzt.

Der Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung (Umweltleitfaden) wird 2019 als aktualisierte Fassung neu veröffentlicht. Ein Leitfaden nachhaltige Beschaffung soll bis 2022 Jahren vorgelegt werden.

Einführung eines Hamburg-weiten Mehrweg-to-go-Bechers:

Die KEHR.WIEDER.-Rabattaktion wurde erfolgreich umgesetzt. Seit November 2017 können Kundinnen und Kunden einen eigenen Becher für den Außerhausausschank von Kaffee und Heißgetränken unter Gewährung eines Rabatts nutzen. Zurzeit betei-

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ligen sich über 260 kaffeeausschenkende Betriebe an dem Projekt. Auf diese Weise werden hochgerechnet mindestens 120 000 Einwegkaffeebecher pro Jahr vermieden.

Im ersten Halbjahr 2018 wurde im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens das Unternehmen Recup GmbH als Systemanbieter ausgewählt, um ein privates, sich selbst tragendes Mehrwegbecher-Pfandsystem für Coffee-to-go in Hamburg zu etab- lieren.

Im Rahmen der Umsetzung des Umweltleitfadens wurde die Einführung von Mehr- wegbechern in weiteren Behördenkantinen der Freien und Hansestadt Hamburg initi- iert. Die beiden größten Behördenkantinen der Behörde für Gesundheit und Verbrau- cherschutz/Dataport sowie der Behörde für Inneres und Sport konnten für die Teil- nahme am Mehrwegbecher-Pfandsystem Recup gewonnen werden.

Innovationsforum:

Im Rahmen der InnovationsAllianz fand im Mai des Jahres 2018 das Innovations- Forum mit namhaften Akteurinnen und Akteuren des Hamburger „Innovationsökosys- tems“ statt. Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik wurde eine Kommunikationsplattform zum Austausch und zur Diskussion gegeben sowie die Weiterentwicklung der Innovationsstrategie für das folgende Jahr ein-geleitet.

Aktionsplan BNE:

Siehe dazu Antwort zu 12.

Umweltpartnerschaft Hamburg – Mexiko:

Die Umweltpartnerschaft Hamburg – Mexiko wurde 2017 im Rahmen des Bund- Länderprogramms „Neue Formate in der Entwicklungszusammenarbeit“ zunächst für ein Jahr vereinbart und durchgeführt. In 2018 erfolgte die Verlängerung um ein weite- res Jahr. Das Projekt endet Ende April 2019.

Die Projektumsetzung orientierte sich vorrangig an den Bedarfen und Interessen der mexikanischen Partnerorganisationen. Die thematischen Schwerpunkte deckten dabei das gesamte Spektrum der umweltfachlichen Aufgaben ab, aber auch Themen der nachhaltigen urbanen Mobilität, der Hafenwirtschaft sowie der Stadtentwicklung und des Wohnungsbauwesens. Der Informationstransfer erfolgte einerseits in Form von Delegationsreisen aus den Mexikanischen Partnerorganisationen nach Hamburg und andererseits durch die fachliche Beratung Hamburgischer Beschäftigter in Mexiko.

11. Warum enthält die Drucksache zum großen Handlungsbereich „Teilhabe und sozialer Zusammenhalt“ (Ziffer 4.2.3) ausschließlich „laufende“ und keine „geplanten“ oder „zu prüfenden“ Maßnahmen? Wird dies der Lang- fristperspektive 2030 der SDG gerecht?

Die in der Drs. 21/9700 dargestellten Maßnahmen und Konzepte im Handlungsbe- reich „Teilhabe und sozialer Zusammenhalt“ sind langfristig angelegt und werden lau- fend aktualisiert. Die Hamburger Engagementstrategie aus dem Jahr 2014 wird der- zeit fortgeschrieben (Auftrag aus Drs. 21/8891), um die Förderung des freiwilligen Engagements in Hamburg an die gesellschaftlichen Veränderungen und aktuellen Anforderungen anzupassen. Das bereits im September 2017 fortgeschriebene Ham- burger Integrationskonzept „Wir in Hamburg! Teilhabe, Interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt“ (Drs. 21/10281) verfolgt einen dynamischen Ansatz und ist laufenden Überprüfungen anhand von Teilzielen, Indikatoren und Zielwertenunterworfen. Der Senat berichtet der Bürgerschaft jährlich über den Stand der Erreichung der formulier- ten Zielwerte. Darüber hinaus finden mit den zuständigen Fachbehörden jährliche Planungsgespräche statt, in denen der Stand der Zielwerterreichung gemeinsam bewertet wird und gegebenenfalls daraus resultierende Anpassungen vorgenommen werden.

Auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein langfristiger und in die Zukunft gerichteter Prozess, zum aktuellen Stand siehe:

https://www.hamburg.de/contentblob/12372580/631a59479c9fa16ff2ac26f2417007a3/

data/senatsbericht-un-brk.pdf.

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12. Welche „eigenen Beiträge“ hat der Senat hinsichtlich der „von der Agen- da 2030 adressierten langfristigen Transformationserfordernisse“ entwi- ckelt?

Durch den Senat wurden neben der Unterstützung des Nachhaltigkeitsforums folgen- de Maßnahmen entwickelt:

 Mobilitätslabor, siehe dazu Antworten zu 5. und 6. sowie 13.

 Nachhaltigkeits-Check, siehe dazu Antworten zu 9. e. und f. sowie 27. bis 28. a.

 Kampagne „KEHR.WIEDER.“, siehe dazu Antwort zu 10.

 Nachhaltige Veranstaltungen:

Die Stabsstelle Nachhaltigkeit hat im April 2019 ein Projekt gestartet, um eine ham- burgweit gültige Handreichung mit Leitfaden sowie leicht anwendbaren Checklisten zur Durchführung von nachhaltigen Veranstaltungen im öffentlichen Raum erarbeiten.

Die Entwicklung erfolgt in einem strukturierten partizipativen Prozess gemeinsam mit Behörden und Bezirksämtern sowie allen weiteren Stakeholdern (Veranstalter, Anbie- ter et cetera). Die SDGs sind dabei der Referenzrahmen. Veranstaltungen sind ein geeigneter Rahmen, um konkrete Aspekte einer nachhaltigen Lebensweise umzuset- zen und den Bürgern/-innen ohne Zeigefinger zu kommunizieren. Ziel ist es auch, die bereits gemachten positiven Erfahrungen (zum Beispiel altonale goes green, Futur2- Festival, Dom) in die Breite zu bringen.

 Bildung für nachhaltige Entwicklung:

Im Rahmen der Initiative „Hamburg lernt Nachhaltigkeit“ wurde der Entwurf des „Ham- burger Masterplans BNE 2030“ entwickelt. In den Arbeitsgruppen wirken mehr als 100 Menschen aus Hamburg mit. Der Großteil der Beteiligten setzt sich aus Mitgliedern der Zivilgesellschaft – zum Beispiel Umwelt- und Sozialverbände sowie Einzelperso- nen – zusammen. Das Ziel der Strategie ist die Implementierung von Nachhaltigkeits- themen flächendeckend in alle Bildungsbereiche (frühkindliche Bildung, Schule, beruf- liche Bildung, Hochschule und außerschulische Bildung).

13. Mit welcher Zielsetzung und mit welchen Beteiligten wurde das Mobili- täts-Labor durchgeführt?

Das Projekt ist unter der Federführung der BUE und in Zusammenarbeit mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der Behörde für Stadtentwick- lung und Wohnen (BSW), der TUHH, der HCU sowie der Hamburger Hochbahn AG entwickelt worden. Zur Koordination des Mobilitätslabors wurde an der TUHH eine Koordinationsstelle eingerichtet.

Im Mobilitätslabor soll ein neuartiger Blick auf die lokalen und globalen Herausforde- rungen im Bereich Mobilität gelingen. In inter- und transdisziplinären Teams beleuch- ten Studierende soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte sowie ihre persönli- chen Perspektiven auf die Zukunft der städtischen Mobilität und urbane Transformati- onsprozesse. Hierbei spielen auch die Bedürfnisse verschiedener Nutzer-/

-innengruppen, die Bedarfe in den unterschiedlichen urbanen Siedlungsgebieten und die Möglichkeiten alternativer Technologien eine entscheidende Rolle. In dem experi- mentellen Ansatz suchen die Teilnehmenden in Zusammenarbeit mit städtischen Akteuren aus dem Mobilitätssektor nach innovativen Ideen und Lösungskonzepten für aktuelle und zukünftige Herausforderungen innerstädtischer Mobilität.

Im Rahmen von Vorlesungen, Seminaren und Forschungsarbeiten, der Teilnahme an städtischen Beteiligungsverfahren und konzeptionellen Design-Thinking-Workshops werden junge Bürgerinnen und Bürger in vier Semestern (Wintersemester 2018/2019 bis Sommersemester 2020) aktiv an den Kernthemen integrierter Stadtentwicklung beteiligt. Ab dem Sommersemester 2019 wird sich die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) am Mobilitätslabor beteiligen.

Ideen zur Methodik sollen unter Einbeziehung der in der Stadt vorhandenen Expertise (unter anderem an den Hochschulen) zu Change-, Transformations- und Konfliktma- nagement in einer Denkwerkstatt entwickelt werden.

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Die Ergebnisse des Mobilitätslabors werden von Politik und Verwaltung aufgegriffen und fließen unter anderem in die Weiterentwicklung der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) ein. Sind dienen auch als Impulse für den Intelligent Transport Systems (IST)- Weltkongress, der 2021 in Hamburg stattfinden wird.

14. Welche Ergebnisse hatte das Mobilitäts-Labor? Werden diese veröffent- licht?

Zwischenergebnisse werden semesterweise zusammengefasst und fließen in die VEP ein. Es ist geplant, am Ende des 4. Semesters die Ergebnisse in einer öffentlichen Veranstaltung zu präsentieren und zu erörtern.

II. Zu den Meilensteinen bis Ende 2018

15. Wie hat der Senat konkret „transformative urbane Governance“ (Ziffer 4.1.1 der Drucksache) gestärkt?

Gemäß Drs. 21/9700 agiert die Stadt zur Stärkung einer „transformativen urbanen Governance“ auf zwei Ebenen:

1. Die Stadt leitet Transformationen ein:

Hierzu leisten das Mobilitätslabor, die Veranstaltungsreihe zu nachhaltiger Flächen- nutzung, die Kampagne „KEHR.WIEDER.“, die nachhaltige Beschaffung, die Entwick- lung eines Leitfadens für nachhaltige Veranstaltungen sowie die Entwicklung eines Masterplans zur Bildung für Nachhaltigkeit und die Unterstützung des Nachhaltigkeits- forums zentrale Beiträge in Transformationsfeldern, siehe dazu auch Antworten zu 5.

und 6., 10., 12. und 13.

2. Checkliste Nachhaltigkeit:

Siehe dazu Antwort zu 27. bis 28. a.

16. Wie wurden – gegebenenfalls beispielhaft – konstruktive Konfliktklärun- gen und -lösungen angestoßen?

Sowohl beim Mobilitätslabor, bei der Veranstaltungsreihe zu nachhaltiger Flächennut- zung als auch bei der Entwicklung eines Leitfadens für nachhaltige Veranstaltungen werden Konflikte adressiert mit der Zielsetzung, zu neuen, innovativen Lösungen zu kommen.

17. Welche Experimente/Tests/Labore wurden durchgeführt beziehungswei- se gefördert?

Zu den Maßnahmen siehe Antwort zu 13.

18. Wurde eine Denkwerkstatt zur Methodik des Change-, Transformations- und Konfliktmanagements durchgeführt? Gegebenenfalls mit wem, mit welchen Ergebnissen?

Im Rahmen des Mobilitätslabors soll eine Denkwerkstatt ausgerichtet werden, um Ideen zur Methodik unter Einbeziehung der in der Stadt vorhandenen Expertise, unter anderem an den Hochschulen, zu Change-, Transformations- und Konfliktmanage- ment zu entwickeln.

Zum Mobilitätslabor siehe auch Antwort zu 13.

19. Welche Pilotanwendungen wurden entwickelt und durchgeführt?

Als Pilotanwendungen werden das Mobilitätslabor, die Veranstaltungsreihe zu nach- haltiger Flächennutzung sowie die Entwicklung eines Leitfadens für nachhaltige Ver- anstaltungen mit der Zielsetzung, zu neuen, innovativen Lösungen zu kommen, reali- siert.

20. Wurden für das Monitoringsystem Ziele und Indikatoren zur Messung der Zielerreichung entwickelt?

a. Wenn ja: Wie sehen diese aus?

b. Wenn nein: warum nicht?

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21. Wurde die Zivilgesellschaft – insbesondere der Zukunftsrat Hamburg mit seiner Expertise zu den „Hamburger Entwicklungs-Indikatoren Zukunfts- fähigkeit – HEINZ“ – an ihrer Entwicklung beteiligt?

a. Wenn ja: in welcher Form?

b. Wenn nein: warum nicht?

Die behördenübergreifende Arbeitsgruppe SDGs hat einen Entwurf des Monitoring- systems mit Zielen und Indikatoren entwickelt und dem Nachhaltigkeitsforum, dem der Zukunftsrat unter anderem angehört (siehe dazu Antwort zu 9. a.) übermittelt. Als nächste Schritte sind der Diskurs mit dem Nachhaltigkeitsforum darüber sowie die daraus resultierende Weiterentwicklung vorgesehen.

Die behördenübergreifende Arbeitsgruppe SDGs hat bei der Entwicklung des Ent- wurfs des Monitoringsystems das Indikatorensystem Hamburger Entwicklungs- Indikatoren Zukunftsfähigkeit (HEINZ) berücksichtigt.

22. Übernimmt das Monitoringsystem die Ziele und Indikatoren der nationa- len Nachhaltigkeitsstrategie und sieht es wie diese quantifizierte Zielwer- te (für Hamburg) vor?

Die Ziele und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sind in den entwi- ckelten Entwurf des Monitoringsystems eingeflossen. Das Monitoringsystem sieht quantifizierte Zielwerte für Hamburg vor.

23. Übernimmt der Senat die folgenden quantifizierten Unterziele der Agen- da (als nationale Perspektive bis 2030) auch als langfristig umzusetzen- de Handlungsziele für Hamburg?

1.2: Halbierung der Armutsquote (nach der nationalen Definition)

3.4: Reduzierung der Frühsterblichkeit wegen nicht ansteckender Krankheiten um ein Drittel

5.3: Beseitigung aller schädlichen Praktiken gegen die Selbstbestim- mung wie Kinderheirat, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung 7.3: Verdoppelung der weltweiten Steigerungsrate der Energieeffizienz 10.1: Über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachs-

tum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung

11.1: Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohn- raum für alle

12.3: Halbierung der weltweiten Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene?

Wenn nein: warum nicht?

Bei den aufgeführten Zielwerten handelt es sich um quantifizierte Unterziele, die von den Vereinten Nationen für die weltweite Entwicklung festgelegt wurden. Hamburg hat, wie alle Staaten und Städte (Ziel 11), auf dem Zielsystem der Agenda 2030 auf- setzend entsprechend der eigenen Herausforderungen für eine zukunftsfähige, nach- haltige Entwicklung eigene Schwerpunkte gebildet, siehe dazu Drs. 21/9700. Die auf- geführten Ziele werden im Hamburger Fahrplan zur Umsetzung der Agenda 2030 angemessen aufgegriffen.

Zur Bedeutung der Ziele heißt es in der Agenda 2030: „Die Zielvorgaben sind Aus- druck globaler Bestrebungen, wobei jede Regierung ausgerichtet an der globalen Ambition, jedoch unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten ihre eigenen nationalen Zielvorgaben festlegt.“

24. Wurde inzwischen zusammen mit dem Statistikamt Nord ein Berichts- system für eine zweijährige Berichterstattung zur SDG-Umsetzung ent- wickelt?

a. Wenn ja: Wie sieht dieses aus?

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b. Wenn nein: Warum nicht und wann ist mit ihm zu rechnen?

Das Berichtssystem soll aufsetzend auf dem Indikatorensystem in einem Folgeschritt entwickelt werden. Grundsätze hierfür sind vom behördenübergreifenden Arbeitskreis SDGs entwickelt worden. Das Statistikamt Nord wird in die Entwicklung eingebunden.

Zum Stand der Arbeiten und den nächsten Schritten siehe Antworten zu 9. e. und f.

sowie 20. bis 21. b.

25. Wird über die SDG-Umsetzung nur der Bürgerschaft oder – in geeigne- ter Form – auch der Öffentlichkeit Bericht erstattet werden?

Der Senat ist verpflichtet, gegenüber der Bürgerschaft zu berichten. Die Öffentlich- keitsarbeit des Senats umfasst vor allem in den in der Drs. 21/9700 aufgeführten Handlungsbereichen zur Umsetzung der SDGs auch das Thema nachhaltige Entwick- lung.

26. Wie wird der Senat ansonsten insgesamt „alle interessierten Hamburge- rinnen und Hamburger über die SDGs (zu) unterrichten“ (Ziffer 4.1.1 der Drucksache) und sicherstellen, dass der Beteiligungsprozess zur SDG- Umsetzung „alle Hamburgerinnen und Hamburger erreichen“ wird?

Um das komplexe Konstrukt der Agenda 2030 mit den SDG konkret im Alltag fassbar zu machen und die Motivation zum Mitmachen zu stärken, sollen der Masterplan zur Bildung für Nachhaltigkeit als auch konkrete Projekte wie die Kampagne

„KEHR.WIEDER.“ zur Vermeidung von Einwegbechern oder die Entwicklung eines Leitfadens für nachhaltige Veranstaltungen sowie dessen Umsetzung auf Veranstal- tungen, wie zum Beispiel bereits auf der altonale oder dem Futur2-Festival, Beiträge leisten. Zur systematischen Beteiligung der Zivilgesellschaft wurde das Nachhaltig- keitsforum eingerichtet. Zu dessen Struktur und Aufgaben siehe Antwort zu 9. a.

27. Wurde eine „Checkliste Nachhaltigkeit“ entwickelt und abgestimmt?

a. Wenn ja, wie sieht diese aus?

b. Wenn nein: Warum nicht und wann ist mit ihr zu rechnen?

28. Wurde/wird die Zivilgesellschaft – gegebenenfalls in welcher Form – an der Entwicklung und Abstimmung der Checkliste beteiligt?

a. Wenn nein: warum nicht?

Der Arbeitskreis SDGs hat einen Entwurf für die Checkliste Nachhaltigkeit entwickelt und dem Nachhaltigkeitsforum übermittelt. Als nächste Schritte sind der Diskurs mit dem Nachhaltigkeitsforum darüber sowie die daraus resultierende Weiterentwicklung vorgesehen.

Im Übrigen siehe Antwort zu 9. a.

29. Wann legt der Senat der Bürgerschaft einen Zwischenbericht zur SDG- Umsetzung vor?

Es ist geplant, der Bürgerschaft Ende 2019 zu berichten.

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