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Academic year: 2022

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BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache

22/4897

22. Wahlperiode

28.06.21

Neufassung

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Olga Fritzsche (DIE LINKE) vom 11.06.21

und

Antwort des Senats

Betr.: Mehr Privatinsolvenzen in Hamburg: Was macht die Stärkung der Schuldnerberatungen?

Einleitung für die Fragen:

Laut dem Schuldenbarometer des Informationsdienstes CRIF Bürgel GmbH sind die Privatinsolvenzen im 1. Quartal 2021 sprunghaft angestiegen. Dem- nach gehört Hamburg zu den Spitzenreitern bei Privatinsolvenzen. Hier gab es in den ersten drei Monaten des Jahres 57 Insolvenzfälle je 100.000 Ein- wohnern/-innen. Um dem erhöhten Bedarf nach Schuldnerberatungen gerecht zu werden, hat die Bürgerschaft Anfang des Jahres beschlossen, den Ausbau der Beratungsstellen zu fördern und ein Ausbildungsprogramm zu etablieren (Drs. 22/2991).

Wir fragen den Senat:

Einleitung für die Antworten:

Die zuständige Behörde beobachtet regelmäßig die Zahl der Insolvenzanträge, wertet Daten und Studien aus und steht hierzu in einem steten Dialog mit den Schuldnerbera- tungsstellen in Hamburg. Der derzeitige Anstieg ist vor allem eine Folge der im Dezem- ber 2020 in Kraft getretenen Reform des Insolvenzrechts. Um von dieser Gesetzesre- form mit einer Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre zu profi- tieren, haben viele Schuldnerinnen und Schuldner im letzten Jahr ihre Anträge zurück- gehalten. Dementsprechend hat die Sozialbehörde bereits Ende 2020 die Kapazitäten der Schuldnerberatung gestärkt: Das Auftragsvolumen der öffentlich geförderten Bera- tungsstellen wurde zum 01.01.2021 erhöht.

Im Hinblick auf die Zunahme coronabedingter Verschuldungen hat die Sozialbehörde darüber hinaus im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie (siehe Drs. 22/2732) ein Programm zur Stärkung der Schuld- nerberatung gestartet. Dieses sieht für alle Ratsuchenden die Möglichkeit zur Inan- spruchnahme der Schuldnerberatung durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten sowie die Qualifizierung von Nachwuchsberatungskräften bei den Schuldnerberatungs- stellen vor. Zum Corona-Arbeitsmarktprogramm siehe auch Bericht an die Bürger- schaftspräsidentin vom 26. April 2021 (Drs. 22/4308); der nächste Bericht ist mit Stich- tag 30. Juni geplant.

Um eine ortsnahe Beratung im Süden Hamburgs sicherzustellen, wurde in Harburg eine Unterstützung der Schuldnerberatung durch die hamburger arbeit GmbH erbracht sowie noch vor Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Träger H.S.I. zum 31.07.2021 eine neue Ausschreibung durchgeführt, sodass seit Mai 2021 in Harburg zwei neue Beratungsangebote zur Verfügung stehen.

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Drucksache 22/4897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Aufgrund der lang anhaltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 konnten die Beratungen in der ersten Jahreshälfte 2021 trotz des hohen Bedarfs nicht umfassend erbracht werden. Persönliche Beratungen waren aufgrund von Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes nur eingeschränkt mög- lich. Beispielsweise entsprechen zahlreiche Beratungsräume nicht den Größenanforde- rungen der noch bis zum 30.06.2021 gültigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, was mit einer Umstellung auf telefonische Beratung nur zum Teil kompensiert werden kann. Dies schlägt sich auch in steigenden Wartezeiten nieder. Jenseits der pandemie- bedingten Faktoren haben auch normale personelle Abwesenheiten wegen Urlaubs, Krankheit, Mutterschutz et cetera sowie Personalfluktuationen wie Arbeitsplatzwechsel oder Eintritt in den Ruhestand unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der von den Beratungsstellen zu leistenden Beratungsarbeit, die sich in vielen Fällen nicht kurzfristig kompensieren lassen und so auch die Wartezeiten beeinflussen.

Unabhängig von der Wartezeit, die als Zeitraum zwischen verbindlicher Anmeldung zur und dem Beginn der Allgemeinen Schulden- beziehungsweise Insolvenzberatung defi- niert ist, bieten alle geförderten Beratungsstellen Kurz- und Notfallberatungen sowie Informationsveranstaltungen für eine erste Beratung und Informationen zu Schulden und Schuldenregulierung an, die ohne beziehungsweise während der Wartezeiten genutzt werden können. Ebenso leisten sie erste Hilfe in Notsituationen, zum Beispiel bei Sperre der Energie- und Wasserversorgung, Kontenpfändungen, Mittellosigkeit und Wohnungsverlust; siehe hierzu auch Drs. 21/11637.

Sowohl die anerkannten Schuldnerberatungsstellen als auch die zuständige Behörde fühlen sich der Zielstellung verpflichtet, die Wartezeit für die Aufnahme einer umfassen- den Schuldnerberatung so kurz wie möglich zu halten. Mit Abnahme des Infektionsge- schehens und den damit einhergehenden Lockerungen des öffentlichen Lebens wird eine Entspannung erwartet. Darüber hinaus leistet die Sozialbehörde mit dem oben genannten Qualifizierungsprogramm einen wichtigen Beitrag dazu, die personellen Beratungskapazitäten in der Schuldnerberatung mittelfristig spürbar zu erweitern. Auch dies wird sich positiv auf die Wartezeiten auswirken.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen wie folgt:

Frage 1: Wie haben sich seit Januar 2021 die Anmeldezahlen bei den aner- kannten Schuldnerberatungsstellen entwickelt? Bitte monatsweise nach Beratungsstellen aufschlüsseln.

Frage 2: Wie ist die aktuelle Wartezeit für eine Beratung bei den anerkannten Schuldnerberatungsstellen? Bitte pro Beratungsstelle aufschlüsseln.

Antwort zu Fragen 1 und 2:

Tabelle 1

Anmelde- zahlen

Januar Februar März April Mai

DRK SchuB 10 22 17 17 18

InsO 20 30 47 18 21

Gesamt 30 52 64 35 39

Wartezeit aktuell: 63 Tage

afg worknet SchuB 3 4 8 6 9

InsO 8 16 20 19 13

Gesamt 11 20 28 25 22

Wartezeit aktuell: 192 Tage Diakonisches

Werk

SchuB 6 16 21 10 2

InsO 19 31 55 24 9

Gesamt 25 47 76 34 11

Wartezeit aktuell: 185 Tage hamburger

arbeit

SchuB 8 18 30 17 32

InsO 8 23 20 24 17

Gesamt 16 41 50 41 49

Wartezeit aktuell: 204 Tage

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/4897

Anmelde- zahlen

Januar Februar März April Mai

Verbraucher- zentrale

SchuB 29 40 51 27 47

InsO 24 24 42 18 30

Gesamt 53 64 93 45 77

Wartezeit aktuell: 181 Tage H.S.I.

(Ende zum 31.07.2021)

Neuzugänge: keine; Abschluss und Übergabe laufender Beratungs- fälle

Wartezeit Mai 2021: keine Angabe; Träger übergibt derzeit an neue Beratungsstellen

Schuldenhilfe Sofort (Start am 01.05.2021)

SchuB 7

InsO 25

Gesamt 32

Wartezeit aktuell: keine AWO AQtivus

(Start am 01.05.2021)

SchuB 6

InsO 1

Gesamt 7

Wartezeit aktuell: keine Anmerkung: Unterscheidung zwischen Zugängen der Schuldnerberatung (SchuB) und Zugängen der Insolvenzberatung (InsO)

Quelle: Sozialbehörde auf Basis der Quartalsstatistiken der öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Frage 3: Bei welchen Schuldnerberatungsstellen wurden seit Januar 2021 die Beratungskapazitäten um wie viele VZÄ aufgestockt? Bitte nach Bezirken, Beratungsstellen und VZÄ angeben.

Antwort zu Frage 3:

Tabelle 2

Bezirk Beratungsstelle Erweiterung

Eimsbüttel DRK 0,75 VZÄ

Mitte Verbraucherzentrale 0,88 VZÄ Harburg hamburger arbeit 1,0 VZÄ

Altona afg worknet 0,31 VZÄ (weitere Erhöhung ab 01.07. auf 0,99 VZÄ) Verschiedene

Bezirke Diakonie 0,6 VZÄ

Frage 4: In welcher Höhe wurden Mittel für den Ausbau der Schuldnerbera- tungsstellen bereitgestellt? Bitte Höhe der zusätzlichen Mittel pro Beratungsstelle angeben.

Antwort zu Frage 4:

Das Jahresbudget beträgt je Schuldnerberatungsstelle 750.000 Euro. Vertraglich besteht nach Ziffer 5 der Besonderen Vertragsbedingungen die Möglichkeit, das Budget bei Bedarf um 10 Prozent zu erhöhen, unter besonderen Umständen temporär auch um 20 Prozent. Von dieser Vertragsoption hat die Sozialbehörde Gebrauch gemacht und alle Beratungsstellen – mit Ausnahme des auslaufenden Vertragsverhältnisses mit H.S.I. in Harburg – gebeten, ihre Beratungskapazitäten bis Ende 2022 um 20 Prozent zu erhöhen. Dies bedeutet pro Beratungsstelle die Möglichkeit von zusätzlichen 150.000 Euro. Die tatsächliche Inanspruchnahme der in Aussicht gestellten Mittel hängt von den vorhandenen Beratungskapazitäten sowie der tatsächlichen Inanspruchnahme der Beratungsleistungen ab und wird erst nach Abrechnung der Beratungsleistungen feststehen. Aufgrund der Rückmeldungen der Beratungsstellen geht die zuständige Behörde derzeit von dem in Drs. 22/4308 genannten Betrag aus.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

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Drucksache 22/4897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Ausbildungsprogramm

Frage 5: Wurde bereits ein Ausbildungsprogramm für Fachkräfte in den Schuldnerberatungen etabliert?

Wenn ja, wann hat das Ausbildungsprogramm begonnen und wie viele Personen haben daran bereits teilgenommen?

Wenn ja, wie viele Stunden umfasst das Ausbildungsprogramm?

Wenn ja, an welchen Stellen wird das Ausbildungsprogramm bewor- ben oder wie erfahren potenzielle Interessenten davon?

Wenn nein, warum nicht? Hat der Senat beziehungsweise die zustän- dige Behörde bereits Gespräche dazu mit den anerkannten Bera- tungsstellen geführt?

Antwort zu Frage 5:

Das Ausbildungsprogramm ist am 1. März 2021 gestartet. Alle anerkannten Beratungs- stellen haben die Möglichkeit, das Angebot zu nutzen und bis zu zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu qualifizieren. Gefördert wird die tätigkeitsbegleitende Teilnahme an einem Zertifizierungskurs als Schuldnerberaterin oder Schuldnerberater im Umfang von mindestens 200 Stunden. Die Wahl des Kurses, der bis zum 31. Dezember 2022 abge- schlossen sein soll, liegt in der Verantwortung der Beratungsstelle beziehungsweise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Alle anerkannten und damit antragsberechtigten Beratungsstellen wurden Anfang März 2021 direkt von der zuständigen Behörde über das Programm informiert. Mit Stand 9. Juni 2021 haben sich acht Mitarbeitende für das Fortbildungsprogramm angemeldet.

Vorbemerkung: Laut Bürgerschaftsbeschluss von Januar 2020 sollen Menschen, die keine Leistungen nach SGB II oder XII beziehen und deren Einkom- men über der Einkommensgrenze liegt, die zu einer kostenfreien Beratung berechtigt, mit einem Zuschuss in Form eines Gutscheins unterstützt werden.

Frage 6: Besteht ein schriftliches Konzept zur Umsetzung des Gutscheinpro- gramms?

Gibt es vertragliche Regelungen mit den anerkannten Schuldnerbe- ratungsstellen?

Wenn ja, wo ist das Konzept beziehungsweise sind die Verträge ein- zusehen (vergleiche http://transparenz.hamburg.de/die-informations- gegenstaende/)?

Antwort zu Frage 6:

Für das Gutscheinprogramm wurde kein gesonderter Vertrag mit den anerkannten Schuldnerberatungsstellen geschlossen. Mit den Beratungsstellen wurde das Verfah- ren der Gutscheinausgabe- und Abrechnung einvernehmlich besprochen und doku- mentiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Frage 7: Wie erfahren Betroffene – jenseits der Webseite https://www.ham- burg.de/kosten/ – von der Möglichkeit eines Zuschusses beziehungs- weise eines Gutscheins, um Beratungsangebote bei den anerkann- ten Stellen in Anspruch nehmen zu können?

Frage 8: An welchen Stellen wird über das Gutscheinsystem informiert bezie- hungsweise das Angebot beworben?

Antwort zu Fragen 7 und 8:

Die Gutscheinausgabe erfolgt durch die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstel- len, deren Kurz- und Notfallberatung allen Ratsuchenden offensteht. Die geförderten Beratungsstellen beurteilen im Rahmen dieser ersten Hilfe, ob ein weiterer Beratungs- bedarf besteht und informieren zu dem Angebot. Der Gutschein beinhaltet eine Über- sicht der anerkannten Beratungsstellen, bei denen der Gutschein eingelöst werden

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/4897

kann. Der Ratsuchende nimmt daraufhin Kontakt mit einer der genannten Beratungs- stellen auf und meldet sich für die Beratung an. Die Mehrzahl der anerkannten Bera- tungsstellen in Hamburg beteiligt sich am Programm und nimmt Gutscheine entgegen.

Maßnahmen des Corona-Arbeitsmarktprogramms werden zudem über das Fachkräfte- netzwerk und die dort vertretenen Partner und Unternehmensverbände sowie Handels- und Handwerkskammer und den DGB beworben. Nach Start und Etablierung ist im nächsten Schritt die Bewerbung des Programms über Presse und soziale Medien geplant.

Frage 9: Müssen Betroffene für die Ausgabe eines Gutscheins irgendwelche Nachweise vorlegen?

Wenn ja, welche?

Antwort zu Frage 9:

Nein.

Frage 10: Welche Nachweise müssen die anerkannten Beratungsstellen erbrin- gen, um die Gutscheine mit der Sozialbehörde abzurechnen?

Welche (Beratungs-)Schritte müssen die anerkannten Stellen erbrin- gen, um die Gutscheine bei der Behörde zur Abrechnung einzu- reichen?

Antwort zu Frage 10:

Die Ratsuchenden und die Beratungsstelle bestätigen nach dem Erst- und Zweitge- spräch jeweils auf dem Gutschein, dass die Gespräche stattgefunden haben. Die Abrechnung wird durch die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH abgewickelt, siehe Drs. 22/4308.

Frage 11: Werden die Betroffenen vor Beratungsaufnahme über die Kosten der Beratung informiert, die ihnen unabhängig vom Gutscheinzuschuss persönlich entstehen? Sind die Kosten der anerkannten Beratungs- stellen transparent?

Antwort zu Frage 11:

Die anerkannten und am Programm beteiligten Beratungsstellen wurden von der zuständigen Behörde aufgefordert, dem Ratsuchenden gegenüber etwaige über den Gutschein hinausgehende Kosten transparent zu machen.

Frage 12: Wie viele Personen haben bereits den Zuschuss in Anspruch genom- men?

Antwort zu Frage 12:

Bei den öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen wurden mit Stand 14. Juni 2021 36 Gutscheine ausgegeben. Bei den anerkannten Beratungsstellen wurden bis- lang elf bezuschusste Beratungserstgespräche in Anspruch genommen. Bei der Abrechnungsstelle wurden noch keine Gutscheine eingelöst.

Vorbemerkung: Die Schuldnerberatungsstelle H.S.I. Hamburger Schuldner- und Insolvenzberatung in Harburg stellt ihr Angebot zum 31.07.2021 ein.

Um die Beratungskapazitäten in Harburg weiterhin sicherstellen zu können, wurde für den Zeitraum 1.12.2020 bis Ende November 2021 seitens der Sozialbehörde ein zusätzliches Beratungsangebot südlich der Elbe bei hamburger arbeit GmbH geschaffen. Des Weiteren soll es laut Transparenzportal Verträge mit der AWO AQtivus gGmbH und dem Verein Schuldenhilfe-Sofort e.V., jeweils ab dem 01.05.2021, geben.

Frage 13: Wieso wird auf hamburg.de weiterhin auf das Angebot der Schuld- nerberatungsstelle von H.S.I. hingewiesen, obwohl das Angebot ein- gestellt wird?

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Drucksache 22/4897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Antwort zu Frage 13:

Der Vertrag läuft noch bis zum 31. Juli 2021.

Frage 14: Wie erfahren Ratsuchende – jenseits der Website https://www.ham- burg.de/ – von dem Beratungsangebot in Harburg?

Antwort zu Frage 14:

Siehe Antworten zu 7 und 8. Im Übrigen bewerben die Beratungsstellen mit eigener Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie über ihre regionalen Netzwerkpartner und das Jobcenter ihre Angebote.

Frage 15: Wann beabsichtigt der Senat beziehungsweise die zuständige Stelle, den Flyer „Wegweiser zu den Hamburger Schuldnerberatungsstellen“

zu aktualisieren?

Antwort zu Frage 15:

Die im Mai neu gestarteten Beratungsstellen wurden auf der Internetseite bereits hin- terlegt. Der Flyer wird aktuell überarbeitet und soll unmittelbar nach dem 31. Juli 2021 (Vertragsende H.S.I.) in überarbeiteter Auflage publiziert werden.

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