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Schriftliche Kleine Anfrage

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Academic year: 2022

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DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache

21/10671

21. Wahlperiode

Neufassung27.12.17

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 13.10.17 und

Antwort des Senats

Betr.: Wie lange noch rollt die neue S-Bahn-Linie S4 nur durch die Köpfe der Pendler und Planer? 

Der Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 ist eines der wichtigsten Infrastruktur- projekte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Norddeutschland. Es wird gemeinsam von Hamburg und Schleswig-Holstein beziehungsweise den zuständigen Stellen, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) in Hamburg und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus1 in Schleswig-Holstein geplant. Die Projektdurch- führung wurde der DB Netz AG übertragen.

Die S4 (Ost2) soll von Hamburg-Altona und dem Hauptbahnhof über Wands- bek, Ahrensburg und Bargteheide bis nach Bad Oldesloe führen. Ab Ham- burg-Altona bis Hamburg-Hasselbrook würden die bestehenden Gleise der Hamburger S-Bahn genutzt. Auf den circa 17 Kilometern von Hamburg- Hasselbrook bis nach Ahrensburg soll eine neue, zweigleisige S-Bahn- Strecke gebaut werden. Ab Bargteheide bis nach Bad Oldesloe wird die S4 wieder die bestehende Infrastruktur nutzen. Alleine auf Hamburger Gebiet sollen in dem Kontext vier neue Haltestellen (Claudiusstraße, Bovestraße, Holstenhofweg und Pulverhofweg) errichtet werden. Für die Detailplanung würde die Gesamtstrecke in drei Planungsabschnitte aufgeteilt.

Doch die S4 soll nicht nur den aktuell rund 30.000 Pendlern aus dem Nord- osten Hamburgs beziehungsweise Südosten Schleswig-Holsteins zugute- kommen. Vielmehr werden neue und, mit Blick auf den Bau des Fehmarn- belt-Tunnels als Teil der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V), drin- gend benötigte Schienenkapazitäten für den Güterverkehr geschaffen. So soll die S4 zukünftig auf eigenen Gleisen fahren und der störanfällige Misch- betrieb mit Regional-, Fern- und Güterverkehr entfallen. Diese Entlastungs- wirkung würde auch und vor allem dem Hamburger Hauptbahnhof als gordi- schem Knoten des norddeutschen Schienenverkehrs, dessen 14 Gleise bei rund 800 täglichen Zugbewegungen bereits heute stark belastet sind, zugutekommen.

Aus diesen Gründen hat die CDU auch den interfraktionellen und im schles- wig-holsteinischen Landtag (Drs. 18/5333) wortgleich beschlossenen Antrag

1 Vorher: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie.

2 Die S4 „West“ wird zwar noch nicht beplant, ist als „Erweiterungsoption … von Hamburg- Altona entlang einer weiteren Siedlungsachse über Pinneberg nach Elmshorn und von dort aus weiter bis nach Kellinghusen bzw. Itzehoe“ konkret vorgesehen (http://www.nah.sh/projekte/s4-die-neue-s-bahn/planung/).

(2)

aus Drs. 21/8347 mitgetragen. Allerdings gibt es beim Gesamtprojekt S4 wei- terhin viele offene Fragen. Aufgrund eben dieser noch nicht abgeschlosse- nen Projektdefinition wurde die S4, als Teil des Ausbaus der Bahnstrecke Hamburg-Ahrensburg (Projektnummer: 2-044-V01), im Dezember 2016 auch nicht in die höchsten Dringlichkeitsstufen „vordringlicher Bedarf“ (VB) bezie- hungsweise „vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) des vom Bundestag beschlossenen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aufge- nommen, sondern nur in die nachgeordnete Kategorie „Potentieller Bedarf“

(PB), deren Projekte „in den VB aufsteigen können“3. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die gesamten Genehmigungs- und Realisierungsprozesse sind hier weitestgehend auch abhängig vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutsche Bahn AG (DB AG).

Sämtliche Zeitangaben zu künftigen Ereignissen beruhen auf bisherigen Erkenntnis- sen und unterliegen dem Vorbehalt des weiteren Planungsfortschritts.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Aus- künften der DB AG wie folgt:

1. Ist die S4 beziehungsweise die Maßnahme „ABS Hamburg – Ahrens- burg“ mittlerweile in den VB des BVWP 2030 aufgestiegen?

Wenn nein,

a) warum immer noch nicht?

b) zu wann beziehungsweise in welchem Quartal welchen Jahres rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit einem entsprechenden Aufstieg?

Die Maßnahme ist – ebenso wie alle anderen Maßnahmen des Eisenbahnknotens Hamburg – im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im potenziellen Bedarf (PB) eingestuft. Nach Abschluss der aktuell beim BMVI laufenden Untersuchung wird eine abschließende Bewertung erfolgen. Im Übrigen siehe Antwort zu 20.

c) welche Instanz besitzt die Letztentscheidungskompetenz bei der Frage, welche Projekte aus dem PB in den VB aufsteigen?

Das BMVI.

d) wie groß ist grundsätzlich der „Topf“ beziehungsweise das Finanz- volumen für jene Maßnahmen des BVWP 2030, die zunächst in den PB eingestuft wurden und in den VB aufsteigen können?

Im BVWP 2030 wird für Streckenmaßnahmen des PB von einem Gesamtvolumen in Höhe von 2 Milliarden Euro ausgegangen. Für den Ausbau von Großknoten (Frank- furt, Hamburg, Köln, Mannheim, München) sind 2,5 Milliarden Euro angesetzt. Der BVWP stellt keinen Finanzierungsplan dar.

e) wie viele Projekte aus dem BVWP 2030 sind bereits vom PB in den VB aufgestiegen?

Keines.

f) welches Finanzvolumen entfällt auf diese bereits in den VB aufge- stiegenen Projekte und wie groß ist nach aktuellem Stand der finan- zielle Rest für Projekte, die noch vom PB in den VB aufsteigen kön- nen?

Im BVWP 2030 wird für Streckenmaßnahmen des PB von einem Gesamtvolumen in Höhe von 2 Milliarden Euro ausgegangen. Für den Ausbau von Großknoten (Frank-

3 https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-

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furt, Hamburg, Köln, Mannheim, München) sind 2,5 Milliarden Euro angesetzt. Der BVWP stellt keinen Finanzierungsplan dar.

g) was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seit dem Beschluss des Bundeskabinetts über den BVWP 2030 vom 3. August 2016 wann genau getan, um den Aufstieg in die Dringlich- keitsstufe VB zu fördern?

Es gab Abstimmungen auf Arbeits- und politischer Ebene sowie vielfältige Kontakte, wobei die zuständige Behörde das BMVI mit Daten und Einschätzungen zum künfti- gen Verkehrsbedarf unterstützt.

2. Sind die unter anderem in Drs. 21/7740 erwähnten Untersuchungen zur Optimierung der Planung mittlerweile abgeschlossen?

Wenn ja,

a) mit welchen Ergebnissen im Allgemeinen?

b) mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der Kosten- und Finanzie- rungsfrage im Speziellen?

Wenn nein,

c) warum nicht?

d) zu wann ist mit einem Abschluss zu rechnen und wann werden die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert?

Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen, weil die Komplexität der Planungsva- rianten eine sorgfältige Bearbeitung und Abstimmung mit dem BMVI erfordert. Aus diesen Gründen kann ein Datum für den Abschluss nicht genannt werden.

3. Wie viele Einwendungen liegen im Rahmen des Planfeststellungsverfah- rens für den Planfeststellungsabschnitt 1 (Hasselbrook bis Luetkensal- lee) bislang vor?

Es liegen 345 Einwendungen vor sowie 40 Stellungnahmen Träger öffentlicher Belan- ge.

4. Wie viele Einwendungen liegen im Rahmen des Planfeststellungsverfah- rens für den Planfeststellungsabschnitt 2 (Marienthal bis Stadtgrenze HH) bislang vor?

5. Wie viele Einwendungen liegen im Rahmen des Planfeststellungsverfah- rens für den Planfeststellungsabschnitt 3 (Stadtgrenze HH bis Ahrens- burg) bislang vor?

Keine, der Antrag zum Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 2 wurde mit Einreichung der Unterlagen am 29. September 2017 und für den Planfest- stellungsabschnitt 3 am 27. Juli 2017 gestellt. Derzeit befinden sich die Unterlagen in der Vollständigkeitsprüfung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die Einwendungsfrist beginnt frühestens im 1. Quartal des Jahres 2018.

6. In welchem Quartal welchen Jahres wird nach aktuellem Stand der Plan- feststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 1 (Hasselbrook bis Luetkensallee) erlassen beziehungsweise wann wird für diesen Abschnitt vollziehbares Planrecht vorliegen?

7. In welchem Quartal welchen Jahres wird nach aktuellem Stand der Plan- feststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 2 (Marienthal bis Stadtgrenze HH) erlassen beziehungsweise wann wird für diesen Abschnitt vollziehbares Planrecht vorliegen?

8. In welchem Quartal welchen Jahres wird nach aktuellem Stand der Plan- feststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 3 (Stadtgrenze HH bis Ahrensburg) erlassen beziehungsweise wann wird für diesen Abschnitt vollziehbares Planrecht vorliegen?

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Die aktuelle Terminplanung für den Planfeststellungsabschnitt 1 geht von einem Plan- feststellungsbeschluss des EBA im 2. Quartal des Jahres 2019 aus beziehungsweise für die Planfeststellungsabschnitte 2 und 3 von Planfeststellungsbeschlüssen des EBA im 3. Quartal des Jahres 2020.

9. In welchem Quartal welchen Jahres wird nach aktuellem Stand der Bau- beginn für den Planfeststellungsabschnitt 1 (Hasselbrook bis Luetkensal- lee) erfolgen?

10. In welchem Quartal welchen Jahres wird nach aktuellem Stand der Bau- beginn für den Planfeststellungsabschnitt 2 (Marienthal bis Stadtgrenze HH) erfolgen?

11. In welchem Quartal welchen Jahres wird nach aktuellem Stand der Bau- beginn für den Planfeststellungsabschnitt 3 (Stadtgrenze HH bis Ahrens- burg) erfolgen?

Die Bauhauptmaßnahmen würden, soweit vollziehbares Planrecht vorliegt und die Gesamtfinanzierung gesichert ist, nach derzeitigem Planungsstand voraussichtlich für den 1. Planfeststellungsabschnitt im 2. Quartal des Jahres 2020, für den 2. Planfest- stellungsabschnitt im 1. Quartal des Jahres 2022 und für den 3. Planfeststellungsab- schnitt im 2. Quartal des Jahres 2024 beginnen.

12. Welche Bauphasen sind aktuellem Stand für das Gesamtprojekt bezie- hungsweise die verschiedenen Planfeststellungsabschnitte geplant?

13. Wie wird die Baubetriebsplanung nach aktuellem Stand ausgestaltet sein?

Die Baubetriebsplanung soll unter Berücksichtigung des Bahn- und Straßenverkehrs in einzelne Bauabschnitte aufgeteilt werden. Im Übrigen ist die detaillierte Baube- triebsplanung ist noch nicht abgeschlossen.

14. In welchem Quartal welchen Jahres wird nach aktuellem Stand der Plan- feststellungsabschnitt 1 (Hasselbrook bis Luetkensallee) fertiggestellt und in Betrieb genommen sein?

15. In welchem Quartal welchen Jahres wird nach aktuellem Stand der Plan- feststellungsabschnitt 2 (Marienthal bis Stadtgrenze HH) fertiggestellt und in Betrieb genommen sein?

Es ist derzeit eine Teilinbetriebnahme bis Rahlstedt vorgesehen. Gemäß aktuellem Terminplan würde die Inbetriebnahme voraussichtlich im 4. Quartal des Jahres 2024 erfolgen können, wenn vollziehbares Planrecht vorliegt und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

16. In welchem Quartal welchen Jahres wird nach aktuellem Stand der Plan- feststellungsabschnitt 3 (Stadtgrenze HH bis Ahrensburg) fertiggestellt und in Betrieb genommen sein?

Gemäß aktuellem Terminplan wäre die Inbetriebnahme im 3. Quartal des Jahres 2027 möglich.

17. Auf welche Summe werden sich die Kosten für den Planfeststellungsab- schnitt 1 (Hasselbrook bis Luetkensallee) nach aktuellem Stand belaufen und zu welchen Teilen wird die Finanzierung durch welche Kostenträger erfolgen?

18. Auf welche Summe werden sich die Kosten für den Planfeststellungsab- schnitt 2 (Marienthal bis Stadtgrenze HH) nach aktuellem Stand belaufen und zu welchen Teilen wird die Finanzierung durch welche Kostenträger erfolgen?

19. Auf welche Summe werden sich die Kosten für den Planfeststellungsab- schnitt 3 (Stadtgrenze HH bis Ahrensburg) nach aktuellem Stand belau- fen und zu welchen Teilen wird die Finanzierung durch welche Kosten- träger erfolgen?

(5)

Eine belastbare Kostenangabe kann erst mit den Ergebnissen der Planfeststellung erfolgen. Die Finanzierung, sowie der Kostenteilerschlüssel befinden sich derzeit in der Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern unter Beteiligung der der DB Netz AG.

20. Ist das mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verabredete mehrstufige Kosten-Nutzen-Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

Wenn ja, wie lautet der Nutzen-Kosten-Faktor für das Gesamtprojekt?

Wenn nein, in welcher Kalenderwoche (welchen Jahres) wird mit einem Abschluss des Verfahrens gerechnet?

Nein. Die Knotenuntersuchung Hamburg des BMVI soll frühestens im Sommer des Jahres 2018 vorliegen. Der Nutzen-Kosten-Faktor für das Gesamtprojekt kann daher erst im Anschluss ermittelt werden.

21. Haben sich aufgrund der Veränderung des Ressortzuschnitts des zuständigen Ministeriums in Schleswig-Holstein infolge des Regierungs- wechsels in diesem Jahr Veränderungen hinsichtlich der Projektstruktur und/oder der Gremien des Ausbaus der Bahnstrecke Hamburg-Ahrens- burg (Projektnummer: 2-044-V01) ergeben?

Wenn ja, welche?

Nein.

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