A K T U E L L
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A2576 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 97½½Heft 40½½6. Oktober 2000
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ine Experten-Jury der Spit- zenverbände der Kranken- kassen soll noch in diesem Jahr über rund 350 Projektanträge zur Förderung einer unabhän- gigen Patientenberatung ent- scheiden. Um die Fördermittel von jährlich zehn Millionen DM konnten sich unabhängige Einrichtungen bewerben, die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung an- bieten. Das Gesundheitsre- formgesetz 2000 verpflichtetdie Kassen, diese Summe für die Patientenberatung bereit- zustellen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) hat sieben Anträge einge- reicht. Ihr Konzept sieht spezi-
elle Anlaufstellen vor, die Pati- enten bei vermuteten Behand- lungsfehlern oder Wider- spruchsverfahren gegen Lei- stungsbescheide der Kranken- kassen unterstützen. In Mo- dellregionen soll es zudem Schwerpunktberatungen zu Heil- und Kostenplänen ge- ben.
Der bundesweite Ausbau des Beratungsnetzes kostet nach Schätzungen der Ver- braucherschutzorganisation rund 100 Millionen DM. Da-
zu müssten weitere Fi- nanzierungsquellen er- schlossen werden. Vor- stellbar sei eine Misch- finanzierung von GKV, Bund, Ländern und Ver- brauchern.
Krankenkassen
Richtlinie gegen Fehlbelegung
Medizinischer Dienst soll prüfen.
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ie Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkas- sen haben sich auf eine neue Richtlinie zur Fehlbelegungs- prüfung in Krankenhäusern verständigt, wonach der Um- fang der Fehlbelegung mit Pflegefällen in einzelnen Krankenhäusern ermittelt werden soll. Der Medizini- sche Dienst der Krankenkas- sen (MDK) soll von den Krankenkassen oder deren Verbänden beauftragt wer- den, Patientendaten in ausge-wählten Krankenhäusern zu überprüfen. Die Bewertung, ob eine Fehlbelegung vor- liegt, erfolgt nach internatio- nalen Beurteilungskriterien.
Dazu gehören medizinische Leistungen (beispielsweise Operationen, Diagnosen) und Daten zum Behandlungsfall (zum Beispiel Belegungstage, Entlassungs- und Einwei- sungstage, Aufnahmedaten).
Der MDK stellt einen Prüfbe- richt aus. Dieser soll den Um- fang der Fehlbelegung im Vergleich zu statistischen Kennzahlen auf Bundesebene ausweisen. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), Essen, ist beauftragt worden, die Daten auf Bundesebene zusammenzufassen und eine jährlich erscheinende Fehlbe- legungsstatistik zu veröffent- lichen.
D
er „Entwurf der Charta der Grundrechte der Eu- ropäischen Union“ sieht ein Verbot eugenischer Prakti- ken vor, „insbesondere derje- nigen, welche die Auswahl von Personen zum Ziel ha- ben“. Zudem soll es verboten werden, „den menschlichen Körper und Teile davon zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen“. Das reproduktive Klonen soll ebenfalls nicht er- laubt sein. Betont wird in Ar- tikel 3, der die Grundsätze für Medizin und Biologie enthält, die „freie Einwilligung der betroffenen Person nach vor- heriger Aufklärung.“Der Entwurf der Grund- rechtscharta, den ein vom Eu- ropäischen Rat beauftragter Konvent erarbeitet hat, stieß auf teilweise scharfe Kritik.
„Wenn die Charta lediglich das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen auf- nimmt, dann lässt sie dem ethisch gleichartigen thera- peutischen Klonen von Men- schen allen Raum,“ sagte der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Auch die Christdemokraten im Eu- ropäischen Parlament for- dern, ein strengeres Verbot des Klonens in die Charta aufzunehmen.
EU-Grundrechtscharta
Verbot der Eugenik vorgesehen
Die Bestimmungen zum Klonen stoßen auf Protest.
Patientenberatung
Jury wählt Projekte aus
Noch in diesem Jahr sollen die Kassen über Förderanträge entscheiden.
Vor 100 Jahren, am 1. Okto- ber 1900, hat der Hamburger Senat das „Bernhard-Nocht- Institut für Tropenmedizin“
eingerichtet. Aus Anlass die- ses Jubiläums hat die Deut- sche Post eine Sondermarke zu drei DM herausgegeben.
Sie zeigt das Porträt Bern- hard Nochts vor einer Welt- karte und verschiedene mi- kroskopische Aufnahmen tropischer Krankheitserre- ger. Die Hauptaufgabe des Tropeninstituts ist auch heu- te noch die Forschung auf dem Gebiet der tropenmedi- zinisch relevanten Infekti- onskrankheiten.
Foto: Europäische Kommission