• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Aktivitäten zur Unfallverhütung" (05.11.1981)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Aktivitäten zur Unfallverhütung" (05.11.1981)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Das neuerrichtete Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit (BIA) in Sankt Augustin bei Bonn ist Ende September 1981 eingeweiht worden. Voraussicht- lich Ende 1984 wird auch der noch in Bonn residierende Hauptverband der gewerbli- chen Berufsgenossenschaften in Sankt Augustin ein neues Verwaltungsdomizil beziehen Fotos: BIA Spektrum der Woche

Aufsätze • Notizen

THEMEN DER ZEIT

Die Unfallhäufigkeit ist in der ge- werblichen Wirtschaft in den ver- gangenen zwanzig Jahren erheblich zurückgegangen: Sie sank gegen- über 1960 um rund ein Drittel, ge- genüber 1970 um ein Viertel. Die Ausgaben für die Unfallverhütung im Bereich der gewerblichen Wirt- schaft betrugen 1980 insgesamt 316 Millionen DM oder 3,8 Prozent des berufsgenossenschaftlichen Ge- samtaufwandes. Diese Zahlen teilte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V., Dr.

jur. Friedrich Watermann, anläßlich der Inbetriebnahme des neuerrichte- ten Berufsgenossenschaftlichen In- stituts für Arbeitssicherheit (BIA) in Sankt Augustin am 30. September vor der Presse mit.

Besonders erfolgreich seien in den vergangenen Jahren die Prävention und die Bekämpfung der lärmbe- dingten Berufskrankheiten verlau- fen. Daß man hier „über den Berg"

sei, sei in erster Linie auf die wirksa-

me Anwendung und Installierung von geräuschmindernden persönli- chen Arbeitsmitteln, lärmdämmen- den Gebäuden, Anlagen, Vorrich- tungen und Arbeitsplätzen zurück- zuführen. Auch die vom Berufsge- nossenschaftlichen Institut entwik- kelten Informationsblätter und Richtlinien für spezielle lärmexpo- nierte Arbeitsplätze sowie der ar- beitsmedizinische Lärmschutz und die betriebsmedizinischen Präven- tionsmaßnahmen hätten ein übriges dazu beigetragen, die entschädi- gungspflichtigen Berufskrankheiten auf diesem Sektor einzugrenzen.

Das neue Institut des Hauptverban- des der gewerblichen Berufsgenos- senschaften, das in einer Bauzeit von weniger als drei Jahren mit ei- nem Gesamtbaukostenvolumen von 80 Millionen DM auf einem Grund- stück von 40 000 Quadratmeter er- richtet worden ist, konzentriert sich auf die induktive, abwendungsorien- tierte unfall- und arbeitssicherheits- technische Forschung. Es ist zu- gleich zentrales „Dienstleistungsun-

Gemeinschaftspraxis

Aufl. 1977, S. 690 ff., RdNr. 1141;

Weidner auf dem 11. Praktikersemi- nar des Instituts für Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum am 10. 2. 1978, vgl. den Bericht in: Die Ortskrankenkasse 1978, 823, 824;

Henke in NJW 1974, 2035, 2039, 2040 unter IV 4; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 368 c Anm.

9 d, S. 17/1600; Menges in: Wege zur Sozialversicherung 1974, 354, gegen Bartels ebenda S. 209, 211; Siewert ebenda 1973, 282, für eine Gemein- schaftspraxis von Internist und All- gemeinarzt; wohl auch Schirmer in:

Krankenversicherung 1977, 253, 267; unentschieden anscheinend Heinemann-Liebold, Kassenarzt- recht, 5. Aufl., ZulO § 33 Anm. 4; für die Zulässigkeit einer Gemein- schaftspraxis von Ärzten verschie- dener Fachrichtung dagegen Oldi- ges in: Zeitschrift für Sozialreform 1978, 471, 481 f, gegen Weidner a. a. 0.; ferner Matzke in Bundesar- beitsblatt 1970, 596, 598, 602, und Pfeffer, ebenda 1974, 12, 13, beide allerdings mehr beiläufig und ohne Begründung, sowie für eine Ge- meinschaftspraxis zwischen Allge- meinärzten und Internisten Beru- fungsausschuß für Ärzte in Ham- burg, Beschluß vom 30. 1. 1980, ab- gedruckt bei Heinemann-Liebold a. a. 0.).

Gegen die Zulässigkeit einer fach- übergreifenden Gemeinschaftspra- xis spricht im übrigen, daß ihre Zu- lassung zu Schwierigkeiten bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung führen würde, weil für eine Praxis, in der mehrere Fachgebiete vertreten sind, nicht klar wäre, nach welchen Fach- gruppendurchschnitten die Leistun- gen einer solchen Praxis zu prüfen wären. Ob diesen Schwierigkeiten durch die Bildung von Mischwerten begegnet werden könnte (so der Be- rufungsausschuß für Ärzte in Ham- burg a. a. 0.), erscheint mindestens zweifelhaft und würde das ohnehin schon komplizierte Prüfungsverfah- ren noch weiter erschweren.

Anschrift des Verfassers:

Günter Spielmeyer Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Graf-Bernadotte-Platz 5 3500 Kassel, Wilhelmshöhe 1

Aktivitäten zur Unfallverhütung

Neubau eines

„Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitssicherheit"

2154 Heft 45 vom 5. November 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Unfallverhütung

ternehmen" für die angeschlosse- nen Betriebe und die einzelnen re- gionalen, branchenspezifischen Be- rufsgenossenschaften. Während die

"Routineprüfungen" für die Berufs- genossenschaften gebührenfrei er- folgen, werden Auftragsarbeiten nach einer Gebührenordnung be- rechnet.

Die Prüfungsaktivitäten des Berufs- genossenschaftlichen Instituts mit

Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit in Sankt Augustin prüft und testet Bearbeitungsmaschinen und Absaugeinrichtungen, die beim Schneiden und .Bearbeiten von Asbestze- mentplatten eingesetzt werden

seinen sechs Fachbereichen sind vor allem durch das 1968 in Kraft getretene "Gesetz über technische Arbeitsmittel" stark gewachsen.

Nach dem neuen Gesetz dürfen Her- steller oder Einführer von techni- schen Arbeitsmitteln diese nur dann auf den Markt bringen und aufstel- len, wenn sie den allgemein aner- kannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften entsprechen.

1979 sind mehr als 2500 technische Arbeitsmittel und persönliche Schutzeinrichtungen als arbeitssi- cher anerkannt worden. Sie tragen das Gütesiegel: Geprüfte Sicherheit

(GS). Harald Clade

BEKANNTMACHUNGEN

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschlüsse und Feststellung der Arbeitsgemeinschaft ge- mäß

§

19 des Arzt/Ersatzkas- senvertrages aus der 87. Sit- zung am 7./8. Oktober 1981 in Berlin

322. Zu den Nrn. 270 und 271 E-GO Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

Paravertebrale Blockaden sind nach den Nrn. 270 und 271 berechnungsfähig.

323. Zu Nr. 518 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Für die Schulung eines Anus-praeter-Pa- tienten auf die Darmentleerung mit der sogenannten Irrigator-Methode ist bis zur Einführung einer eigenständigen Ge- bührenposition der eineinhalbfache Satz der Nr. 518 berechnungsfähig.

(Gültig ab 1. Januar 1982) 324. Zu Nr. 520 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Für Massagen zur Aknebehandlung ist bis zur Einführung einer eigenständigen Gebührenposition die Nr. 520 einmal je Sitzung berechnungsfähig.

(Gültig ab 1. Januar 1982) 325. Zu Nr. 1257 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Die Feststellung Nr. 284 vom 25. 9. 1979 wird wie folgt ergänzt:

Dies gilt nicht, wenn eine fortlaufende Tonometrie zur Ermittlung des Abflußwi- derstandes mitHilfe des Elektrotonome- ters durchgeführt wird.

(Gültig ab 1. Januar 1982)

Kassenarztsitze

Niedersachsen

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen wird folgender Kessen- arztsitz als vordringlich zu besetzen aus- geschrieben:

2156 Heft 45 vom 5. November 1981 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Brome, Kreis Gifhorn, Arzt für Allge- meinmedizin. ln der Landgemeinde Bro- me wird wegen bevorstehender Praxis- aufgabe die Niederlassung eines Allge- meinarztes dringend erforderlich. Die Praxis kann übernommen werden. Au- ßerdem steht das Arzthaus einer vor kur- zem verstorbenen Allgemeinärztin auf Mietbasis zur Verfügung. Geregelter Be- reitschaftsdienst; Beitritt zur Laborge- meinschaft ist möglich.

~ Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von 30 000 DM vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Hankensbüttel, Kreis Gifhorn, Arzt für Allgemeinmedizin. ln der Gemeinde Hankensbüttel ist wegen bevorstehender Praxisaufgabe die Niederlassung eines Allgemeinarztes dringend erforderlich geworden. Die Bildung einer Gemein- schaftspraxis mit einem der dort nieder- gelassenen Allgemeinärzte ist möglich.

Geregelter Bereitschaftsdienst; Beitritt zur Laborgemeinschaft

~ Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung eine Umsatzgarantie in Höhe von 30 000 DM vierteljährlich für die Dauer eines Jahres gewährt.

Nähere Auskünfte erteilt die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen, Be- zirksstelle Braunschweig, An der Petri- kirche 1, Postfach 30 40, 3300 Braun- schweig, Telefon 05 31/4 40 36.

D

Reyershausen, Arzt für Allgemeinmedi·

zin. ln Reyershausen, zu versorgende Einwohnerzahl des allgemeinärztlichen Planungsbereiches Bovenden ca. 14 000, ist die Niederlassung eines Arztes für All- gemeinmedizin wegen Praxisaufgabe dringend erforderlich. Am Ort befinden sich eine Grund- und eine Hauptschule.

Weiterführenden Schulen in Bovenden.

Der Sonntagsdienst ist auf kollegialer Ebene geregelt. Praxisräume können übernommen werden.

Nähere Auskunft erteilt die KVN, Bezirks- stelle Göttingen, Elbinger Straße 2, Post- fach 425, 3400 Göttingen, Telefon 05 51/ 71011.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen

Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen

Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der

Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der

Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen

Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäß § 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen

Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen

Einem der zugelassenen Bewerber wird gemäߧ 5 I der Richtlinien der Kas- senärztlichen Vereinigung Niedersach- sen für Maßnahmen zur Sicherstellung der kassenärztlichen