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Archiv "Folter: „Schweigen bedeutet Komplizenschaft“" (11.10.1990)

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Folter

„Schweigen bedeutet Komplizenschaft"

Anfang Juni fand in der norwegischen Stadt Tromsö ein In- ternationales Symposium zum Thema „Torture and the Medical Profession" statt. Ärzte aus allen Staaten, erstmals auch aus den Ländern des Ostblocks, berichteten und dis- kutierten über die Mittäterschaft von Medizinern bei Folte- rungen und Menschenrechtsverletzungen. Auch die Kon- ferenz der Danish Medical Association in Kopenhagen wenige Tage später hatte dieses Thema. Die Arzte ver- langten die Ächtung und Bestrafung von Medizinern, die sich an Folterungen beteiligen. Mit den Kongressen setz- ten sie ihre Veranstaltungen zum Thema Folter fort, die

1986 in Kopenhagen begonnen hatten. Ärzteorganisa- tionen im europäischen Raum haben bereits 1989 die

„Madrider Erklärung" (siehe Kasten) unterzeichnet, in der sie ihre Haltung zur Folter darlegen.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

„Schweigen bedeutet Kompli- zenschaft, denn die Sicherheitskräfte verlassen sich auf das Schweigen der Außenwelt. Vor Jahren, als die Welt noch schwieg, wurde in den Gefäng- nissen in Südafrika hemmungslos ge- foltert. Folterer testen ständig die Reaktionen der Umwelt, sie loten aus, wie weit sie gehen können, ohne daß jemand protestiert und ohne daß sie für ihre Untaten zur Rechen- schaft gezogen werden. Heute, wo die fortdauernde Unterdrückung der Schwarzen in Südafrika am Pranger der Weltöffentlichkeit steht, wo die Opposition im Lande stärker gewor- den ist, sind die Schergen vorsichti- ger, Zahl und Brutalität der Folte- rungen sind deutlich zurückgegan- gen. Das ist ein Erfolg der Men- schenrechts- und der Antiapartheid- bewegung, die das jahrelange Schweigen durchbrochen haben." So beschrieb Terence Dowdall, Leiter der kinderpsychiatrischen Klinik der Universität von Kapstadt, den Sinn des Kongresses. Die Universität von

Tromsö hatte eingeladen zum „XIX.

Tromso-Seminar in Medicine" mit dem Thema „Torture and the Medi- cal Profession".

Psychiatriegesetz in der Sowjetunion gefordert Gekommen waren Ärzte aus 25 Ländern, die über die Beteiligung von Ärzten in ihren Ländern an Fol- ter und Menschenrechtsverletzun- gen berichteten und über Gegen- maßnahmen diskutierten. Ein No- vum im Vergleich zu bisherigen der- artigen Kongressen war, daß erst- mals Kollegen aus osteuropäischen Ländern teilnahmen. Semyon Gluz- man, Psychiater aus Kiew, berichte- te, daß sich in der Sowjetunion eine unabhängige Vereinigung von Psych- iatern gebildet habe, die sich unter anderem die Aufklärung aller ver- gangenen Fälle des Mißbrauchs der Psychiatrie gegen Dissidenten zum Ziel gesetzt habe.

Die Vereinigung sei allerdings bisher vom Gesundheitsministerium der UdSSR nicht offiziell anerkannt, das Ministerium trage vielmehr zur Vertuschung der Psychiatrieverbre- chen bei. Gluzman, der selber zehn Jahre als Dissident im Gulag inhaf- tiert war, machte darauf aufmerk- sam, daß die Sowjetunion zwar die Deklaration von Tokio, die Arzten die Beteiligung an Folter untersagt, unterzeichnet habe, den Wortlaut dieser Deklaration aber nicht unter Ärzten und medizinischem Personal verbreite. Bei der derzeitigen insta- bilen Lage in der Sowjetunion sei ei- ne Wiederholung der vergangenen Menschenrechtsverletzungen zu be- fürchten. Es müsse deshalb dringend ein Psychiatriegesetz in der Sowjet- union verabschiedet werden, das Ga- rantien gegen erneuten Mißbrauch und einen rechtlichen Schutz für Pa- tienten beinhalte.

Die Kollegen aus der dritten Welt, insbesondere diejenigen aus Pakistan, den Philippinen und La- teinamerika, appellierten an den Kongreß, eine Art internationales Notfallkomitee zu schaffen, das für Kollegen und Mitglieder von Men- schenrechtsorganisationen, die we- gen ihres öffentlichen Engagements gegen die Folter selber von Verfol- gung bedroht sind, Solidaritätsaktio- nen organisiert.

Mahboob Mehdi, dem Leiter und Mitbegründer des 1988 eröffne- ten Rehabilitationszentrums für Fol- teropfer in Islamabad/Pakistan, der einzigen Einrichtung dieser Art in Südasien, war die persönliche Be- troffenheit deutlich anzumerken.

Seine Kollegin June Pagaduan-Lo- pez von der psychiatrischen Universi- tätsklinik in Manila/Philippinen for- mulierte das Problem so: „Es kann sein, daß wir Sie schon morgen bit- ten müssen, ein Flugzeug zu bestei- gen, um einem von uns zur Hilfe zu kommen "

Beiden Ländern, Pakistan und den Philippinen, ist gemeinsam, daß zwar die Diktatur vor einigen Jahren gestürzt wurde und eine demokra- tisch gewählte Regierung im Amt, der alte Sicherheitsapparat aber wei- ter an der Macht ist und weiter sein Unwesen treibt. Ähnliches gilt für Argentinien, Chile und Uruguay. >

A-3104 (28) Dt. Ärztebl. 87, Heft 41, 11. Oktober 1990

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Madrider Erklärung

Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Internationalen Tagung über Ärzteschaft, Ethik und Folter, die am 23. August 1986 in Kopenhagen stattfand, beriet die Plenarversammlung des Ständigen Ausschusses der Ärzte der EG am 24./25. November 1989 in Madrid über die Probleme, denen sich die Ärzteschaft und die medizinischen Berufsverbände in Ländern gegenübersehen, in denen gefoltert wird oder wurde.

Die Plenarversammlung des Ständigen Ausschusses der Ärzte der EG vereinbarte:

• gegenüber allen nationalen Ärzteverbänden, die dies noch nicht getan haben, darauf zu dringen, die Erklärung von Tokio (Richtlinien für Arzte im Hinblick auf die Folter und andere grausame, unmenschli- che oder erniedrigende Formen der Behandlung oder Bestrafung in Verbindung mit einer Inhaftierung oder einem Gefängnisaufenthalt), die der Weltärztebund 1975 als endgültige Stellungnahme der Ärzte- schaft zu dieser Frage verabschiedete, zu ratifizieren, öffentlich zu ver- breiten und umzusetzen;

• darauf zu dringen, Informationen über das Bestehen dieses Pro- blems und eine Einweisung in die ethische Verantwortung und die Vorschriften, an die der Arzt gebunden ist und auf die er sich beziehen kann, wenn Druck auf ihn ausgeübt wird, den wohlverstandenen ethi- schen Grundsätzen des Arztberufes zuwiderzuhandeln, in die medizini- schen Ausbildungsprogramme aufzunehmen und einzubeziehen;

• gegenüber allen nationalen Regierungen, die dies noch nicht getan haben, darauf zu dringen, die Erklärung der Vereinten Nationen von 1982 und andere einschläffige internationale Erklärungen zu dieser Frage zu ratifizieren und umzusetzen;

• gegenüber allen wissenschaftlichen und beruflichen Gremien der Arzteschaft und den Vertretern des Berufsstands in allen Ländern darauf zu dringen, die Grundsätze der Erklärung von Tokio in ihre Sat- zungen und alle anderen einschlägigen Dokumente aufzunehmen, dar- unter auch den Grundsatz, daß kein Arzt jemals - direkt oder indirekt oder auch nur durch seine bloße Anwesenheit - an einem Prozeß betei- ligt sein oder irgendein Verfahren hinnehmen darf, durch das die kör- perliche oder geistige Integrität oder die Würde eines Menschen ver- letzt werden soll;

• auf die Errichtung eines internationalen Meldesystems fiir dies- bezügliche ethische Verstöße innerhalb des Berufsstands zu dringen, Informationen über das Bestehen der Folter öffentlich zu machen, dar- auf zu dringen, daß ähnliche Aufklärungsmaßnahmen fiir Vertreter al- ler Gesundheitsberufe sowie Polizei- und Militärangehörige ergriffen werden und gegen die Folter und auf die Behandlung von Folteropfern gerichtete Forschungsarbeiten zu fördern und zu unterstützen;

• darauf zu dringen, daß der Berufsstand denjenigen Kollegen in- ternationale Unterstützung gewährt, die aktiven Widerstand gegen die Einbeziehung von Ärzten in solche Verfahrensweisen leisten und inter- nationalen Protest gegen alle Bestrebungen erheben, den Berufsstand an Bemühungen zu hindern, die höchsten ethischen Grundsätze der Ärzteschaft aufrechtzuerhalten.

Ärzte in dritter Welt oft an Grausamkeiten beteiligt In Pakistan waren auch unter der neuen Präsidentin Bhutto die al- ten, noch aus der Kolonialzeit stam- menden Polizeigesetze in Kraft, nach denen zum Beispiel grausame Prü- gelstrafen verhängt werden können wegen Trunkenheit, sogenannter ge- setzwidriger sexueller Beziehungen und außerehelicher Schwanger- schaft. Mahboob Mehdi betonte, daß die Prügelstrafe nicht wie im Westen fälschlich angenommen ein Produkt des Islam sei, sondern von der engli- schen Kolonialmacht eingeführt wurde. Ärzte seien in vielfältiger Weise an diesen Grausamkeiten be- teiligt, so schreibe die Verordnung zur Prügelstrafe von 1979 vor, daß der Verurteilte vor Ausführung der Strafe von einem Arzt auf seinen Ge- sundheitszustand untersucht werden müsse, um sicherzugehen, daß der Verurteilte durch die Auspeitschung nicht zu Tode komme Stelle der Arzt fest, daß der Verurteilte krank sei, werde die Strafe verschoben, bis der Arzt ihn „fit for punishment" er- kläre. Beim Vollzug der Prügelstrafe sei immer ein Arzt anwesend, der die Vitalfunktionen des Verurteilten überprüfe. Mehdi zeigte Videoauf- nahmen vom Strafvollzug auf öffent- lichen Plätzen, auf denen der Arzt im weißen Kittel neben dem Ausge- peitschten zu sehen ist.

Arzte seien auch direkt an Fol- termaßnahmen und deren Vertu- schung beteiligt durch Ausstellen ge- fälschter Krankenberichte und Lei- chenschauscheine. Auch würden Trunkenheit und gesetzwidriger Ge- schlechtsverkehr erst geahndet, wenn der Arzt das „Vergehen" me- dizinisch verifiziere. Die ethischen Richtlinien der pakistanischen Ärzte- und Zahnärztekammer, des „Pakistan Medical and Dental Council", ent- hielten keinen Hinweis auf die Folter, in offiziellen medizinischen Kreisen seien Folter und Prügelstrafe nicht als ein ernstzunehmendes Gesundheits- risiko anerkannt. Es gebe aber Tau- sende von Folteropfern und deren Fa- milien, die dringend medizinische Hilfe bräuchten. Behandlungszen- tren im Land der Menschenrechtsver- letzungen hätten den Vorteil, daß

nicht nur die kleine Gruppe der Über- lebenden, denen eine Flucht ins Aus- land gelungen sei, behandelt werden könnte und daß das Trauma nicht durch die Härten des Exils verschlim- mert werde. Andererseits seien in den einheimischen Zentren Patienten und Therapeuten in Gefahr, verfolgt zu werden.

Internationale Öffentlich- keit mobilisieren!

Das einzige Mittel dagegen sei die Mobilisierung der nationalen und internationalen Öffentlichkeit, insbesondere müßten die ärztlichen Berufsverbände dazu gedrängt wer- den, die Beteiligung von Ärzten an Dt. Ärztebl. 87, Heft 41, 11. Oktober 1990 (31) A-3107

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Folter offiziell zu verbieten, Verstö- ße zu ahnden und Rehabilitation für die Opfer anzubieten. Die Folter sei tief in die sozioökonomische Struk- tur Pakistans eingebettet. Folter sei zudem ein globales Phänomen, und die Folterer würden ungeachtet reli- giöser und ideologischer Unterschie- de weltweit zusammenarbeiten und Erfahrungen austauschen.

Wie schwer es ist, Ärzte, die sich an Folter beteiligt haben, zur Re- chenschaft zu ziehen, demonstrierte Gregorio Martirena, niedergelasse- ner HNO-Arzt aus Montevideo und Generalsekretär des uruguayischen Ärzteverbandes. Von den identifi- zierten 100 Ärzten, die sich in den Zeiten der Militärdiktatur an Folter beteiligten, seien nur drei gerichtlich belangt und verurteilt worden. Sie seien auch aus dem Ärzteverband ausgeschlossen worden (in Uruguay gibt es keine Zwangsmitgliedschaft), praktizierten aber weiter als Militär- ärzte, denn Militärärzte unterstün- den dem Präsidenten und Oberkom- mandierenden der Streitkräfte, ge- gen die der Ärzteverband machtlos sei.

John Dawson von der British Medical Association (BMA) schlug vor, man solle eine Liste von Indika- toren erstellen, die Aufschluß dar- über gebe, ob ein Land auf dem Weg dazu sei, ein Unrechtsstaat zu wer- den. So seien die Bildung einer poli- tischen Polizei, einseitige regierungs- konforme Medien, drastische soziale Ungleichheiten solche Indikatoren.

Besondere Risikogruppen unter den Ärzten seien die Gefängnisärzte, die Gerichtsmediziner und die Militär- ärzte, die mit politischen Gefange- nen zu tun hätten. Es müsse eine strikte Trennung von Ärzten und Staat geben. Ein Prüfstein dafür sei, ob der Staat unabhängige Autopsien von Menschen garantiere, die in Haft zu Tode gekommen seien. Ein Ärzte- verband wie die British Medical Asso- ciation, dessen Schwerpunktaktivität zwar die Aushandlung der Arzthono- rare beinhalte, sei durchaus dazu zu bewegen, in Menschenrechtsfragen aktiv zu werden. Man müsse nur mit praktischen Vorschlägen an den Ver- band herantreten. Immerhin habe die BMA 1986 einen Bericht über Folter veröffentlicht.

Der Kongreß entsprach dem dringenden Ansinnen der Kollegen aus den Dritte-Welt-Ländern und gründete ein Komitee zum Schutz von verfolgten Kollegen sowie ein in- ternationales Tribunal, das die Be- teiligung von Ärzten an Folter auf- decken und ahnden soll. Komitee und Tribunal sollen in Menschen- rechtsfragen besonders engagierte Kollegen angehören, und ihre Arbeit soll vom Kopenhagener Rehabilita- tion Center for Torture Victims (RCT), dem uruguayischen Ärzte- verband und der Danish Medical As- sociation koordiniert werden. Wei- terhin setzten sich die Teilnehmer des Kongresses zum Ziel, ihre natio- nalen Ärzteverbände anzuhalten, die Grundsätze der Tokio-Deklaration zur medizinischen Ethik und der UN-Konvention gegen die Folter zu verwirklichen. Sie wollen Verstöße gegen diese Grundsätze aufdecken, offiziell bei den Verantwortlichen in- tervenieren, kompromittierte Ärzte international ächten und aus dem Berufsstand ausschließen. Ferner sollen die Verbände dafür sorgen, daß durch Menschenrechtsaktivitä- ten in Gefahr geratene Kollegen ge- schützt, die medizinische Ethik zum Bestandteil der ärztlichen Ausbil- dung gemacht sowie Rehabilitations- einrichtungen für Folteropfer ge- schaffen werden.

Madrider Erklärung

Es gibt für den europäischen Raum bereits die „Erklärung von Madrid" betreffend „Ärzte, Ethik und Folter". Im November 1989 wur- de sie von allen Ärztevertretungen der EG-Staaten unterzeichnet. (Das DÄ berichtete am 9. März 1989 über die Vorbereitungen zu dieser Erklä- rung.) In dieser Erklärung verpflich- ten sich die westeuropäischen Arzte- verbände nachdrücklich zur Einhal- tung der in der Tokio-Deklaration und der UN-Konvention gegen die Folter aufgeführten Grundsätze. Ei- nige Kollegen aus Osteuropa kündig- ten an, daß sie ihre Ärzteverbände dazu bringen wollen, diese Erklä- rung ebenfalls zu unterzeichnen. Be- sondere Anerkennung verdienen der dänische Ärzteverband, die Danish

Medical Association (DMA), und das Kopenhagener Rehabilitation Center for Torture Victims (RCT), die seit Jahren auf Folter, die „Gei- ßel des 20. Jahrhunderts", und de- ren schwere gesundheitliche Folgen für die Überlebenden aufmerksam machen. Ihnen ist zu verdanken, daß es inzwischen neben den her- kömmlichen Menschenrechtsorgani- sationen wie Amnesty International auch auf berufspolitischem Gebiet ein funktionierendes internationales Netzwerk gibt, das sich für Verfolg- te und politische Flüchtlinge ein- setzt.

So unterstützten die DMA und das RCT im Jahr 1984, als in Urugu- ay noch die Militärdiktatur an der Macht war, die Aktionen uruguayi- scher Ärzte zur Identifizierung und Ächtung von Militärärzten, die sich an Folter beteiligt hatten. Als 1986 der Präsident und der Generalsekre- tär des chilenischen Ärzteverbandes wegen Teilnahme an einer friedli- chen Demonstration zur Wiederher- stellung der Demokratie in Chile in- haftiert wurden, luden die DMA und das RCT diese Kollegen demonstra- tiv zu einer Konferenz nach Kopen- hagen ein. Nach einer Medienkam- pagne und Intervention des General- sekretärs der World Medical Asso- ciation bei Regierungsstellen in San- tiago wurden die beiden chilenischen Kollegen schließlich freigelassen.

Auch diesmal lud die Danish Medi- cal Association im Anschluß an die Tromsöer Konferenz die Teilnehmer nach Kopenhagen ein zu einem Fort- setzungsseminar über „Doctors, Eth- ics and Torture" im Rahmen des Menschenrechtstages der Helsin- ki-KSZE-Verhandlungen.

Hier kamen vor der Presse, vor Vertretern der dänischen Regierung und vor anderen skandinavischen Ärzteverbänden erstmals die Kolle- gen aus Osteuropa zu Wort. Es ist zu hoffen, daß die anderen europäi- schen Ärzteverbände es dem däni- schen Verband in der Menschen- rechtsfrage gleichtun werden.

Anschrift des Verfassers:

Dr. Christian Pross Ärztekammer Berlin Klaus-Groth-Straße 3

1000 Berlin 19 (Charlottenburg) A-3108 (32) Dt. Ärztebl. 87, Heft 41, 11. Oktober 1990

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