Liquidationssumme nicht beige- bracht werden kann.
In der Basys-Studie wird be- hauptet, daß nur ambulante Leistun- gen miteinander verglichen wurden.
Tatsächlich sind jedoch im Katalog der herangezogenen Leistungen bei- spielsweise auch die radikale Frostat- ektomie und die Alloarthroplastik des Hüftgelenkes enthalten. Man zei- ge uns, wo dies ambulant erbracht wird.
Zudem wurden bei der Gegen- überstellung von GOÄ- und EBM- Positionen erhebliche Fehler ge- macht:
~ Die "einfache Untersu-
chung" nach Nr. 1 GOÄ wurde nicht, wie es richtig wäre, der Nr. 4 des EBM gegenübergestellt. Statt einer
"Preisdifferenz" von 9,90 DM beträgt diese dann nur noch 6,82 DM.
~ Die im Vergleich zum EBM restriktiveren Ausschlußbestimmun- gen der GOÄ (zum Beispiel bei Nr.
1b) werden durch die direkte Gegen- überstellung einzelner Gebühren- ordnungspositionen nicht berück- sichtigt.
~ Bestimmte, gut bewertete Positionen des EBM tauchen in der Basys-Studie überhaupt nicht auf, zum Beispiel die Nrn. 11 bis 13 und 278/279. Hier wird unterschlagen, daß der EBM gerade bei für die am- bulante Versorgung wichtigen Lei- stungen im Vergütungsniveau höher liegt.
~ Nr. 400 GOÄ (Bestimmung der BSG, einschließlich Blutentnah- me) wurde der Nr. 3550 des EBM (Bestimmung der BSG) zugeordnet.
In der EBM-Nr. ist jedoch die Blut- entnahme nicht enthalten; rechnet man diese heraus, so ergibt sich statt der von "Basys" angeführten Relati- on 12,92 DM (GOÄ) zu 2,61 DM (EBM) das tatsächliche Verhältnis 4,95 DM zu 2,70 DM.
~ Der vollständige Blutstatus nach Nr. 4205 GOÄ wurde der Nr.
3843 des EBM gegenübergestellt.
Dabei ließ man außer acht, daß Nr.
4205 GOÄ stets minderungspflichtig ist, wodurch sich die "Preisdifferenz"
um etwa 100 Prozent ermäßigt. Diese Beispiele ließen sich beliebig fortset- zen.
~ Bei der Berechnung wurde außer acht gelassen, daß der Abrech-
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LEITARTIKEL I KOMMENTAR
nungszeitraum im privatärztlichen Bereich nicht dem Quartal des GKV- Bereiches entspricht.
~ Außerdem ist die Daten- grundlage von etwa 20 000 ambulan- ten Rechnungen gerade bei speziel- leren Leistungspositionen in ihrer Aussagefähigkeit zu bezweifeln; zum Beispiel wurden für die Urologie nur 490 Liquidationen herangezogen, die
"Preisdifferenz" wurde auf der Basis von nur 4 (!) Leistungspositionen be- rechnet (darunter radikale Frostat- ektomie und ESWL)!
Die Beispiele zeigen, daß - un- abhängig vom fragwürdigen Grund- ansatz eines solchen Vergleichs - auch die von der PKV gewählte Me- thode unzulänglich ist. Wenn über- haupt, hätte man für einen "Preisver- gleich" Fallkonstellationen gegen- überstellen müssen. Statt dessen wird
Zivilschutz
durch die gewählte Methode und die darin enthaltenen Fehler die "Preis- differenz" kräftig nach oben manipu- liert. Dadurch könnte sich der PKV- Verband dem Vorwurf aussetzen, für das gewünschte Ziel des Gutachtens diese Manipulation bewußt in Kauf genommen zu haben.
Der PKV-Verband sollte, an- statt in der Öffentlichkeit mit unsau- berem Material die Leistungsfähig- keit und Daseinsberechtigung der privaten Krankenversicherungsträger in Frage zu stellen, die Zusammenar- beit mit der Ärzteschaft suchen, um die ohne Zweifel auch im PKV-Be- reich bestehenden Finanzierungspro- bleme zu lösen.
Dr. med. Karsten Vilmar,
Präsident der Bundesärztekammer
11 Vertretbares Maß 11
Da hat man jahrzehntelang ge- stritten. Wir sind zu schlecht auf ei- nen Verteidigungsfall vorbereitet, sagten die einen. Zivilschutz ist Au- genwischerei, sagten die anderen, im Atomkrieg gibt es keinen Schutz mehr. Gegenfrage der ersteren: Wie viele Atomkriege gab es denn in der Welt seit 1945? Und dagegen: wie viele "konventionelle" Kriege? Und die dritten: Dient Zivilschutz nicht auch dem Katastrophenschutz? Wie sind wir denn gegen Chemie- oder Atomunfälle
a
la Tschernobyl gerü- stet? (Jeder weiß es, aber keiner ge- steht es: schlecht.)Jetzt ist der "Kalte Krieg" zu En- de - er war eine merkwürdige Epo- che, nämlich vier Jahrzehnte gegen- seitiger Bedrohung mit Atomwaffen, und gleichzeitig vierJahrzehnteeines merkwürdigerweise haltbaren
"Gleichgewichts des Schreckens"; ei- ne Sicherheit, die wir jetzt nicht mehr haben -, und nun soll plötzlich alles Bisherige übertrieben gewesen sein.
Eine "grundlegende Neugestaltung"
des Zivil- und Katastrophenschutzes verlangt ein Landesstaatssekretär.
Der bisherige "perfektionistische Standard" müsse auf das " in ande- ren Industriestaaten übliche und heute ausreichende Maß" herunter- gefahren werden. Daß er damit Geld sparen will, kommt - .etwas ver- schämt - erst später.
So will er zum Beispiel auf die ständige Funktionsfähigkeit von Be- helfskrankenhäusern verzichten, die Bevorratung von Sanitätsmaterial re- duzieren, die Aufklärung der Bevöl- kerung abschaffen und den Bau pri- vater Hausschutzräume nicht mehr fördern.
Der Mann muß sich fragen las- sen: Wo in Deutschland war denn bisher ein "perfektionistischer Stan- dard" verwirklicht? Hat er eine Ah- nung von dem, was "andere Indu- striestaaten" tun (etwa die Schweiz, Großbritannien)? Für wie viele Pro- zent der Bevölkerung hat er denn Schutzräume für den Fall eines gro- ßen Unfalls in einem Kernkraftwerk?
Sieht er wirklich in der "geänderten sicherheitspolitischen Lage erhebli- che Einsparungsmöglichkeiten"? Ist er wirklich so naiv? Günter Burkart A1-2746 (18) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 42, 22. Oktober 1993