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Hill 11111

I 1111111,1111111,1,1111111 Die aargauische Landwirtschaft

heute und morgen.

Eine Perspektiv- und Leitbildstudie

L'agriculture argovienne contemporaine et future.

Perspectives et conceptions directrices

Schriftenreihe der Eidg. Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik FAT CH-8355 Tänikon TG Comptes-rendus de la station fädärale de recherches d'economie d'entreprise et de gänie rural

CH-8355 Tänikon TG Reports of the Swiss Federal Research Station for Farm Management and Agricultural Engineering CH-8355 Tänikon TG

1973

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Dr. E. Dettwiler

Die aargauische Landwirtschaft heute und morgen.

Eine Perspektiv- und Leitbildstudie

L'agriculture argovienne contemporaine et future.

Perspectives et conceptions directrices

1973.

Herausgegeben von der

Eidgenössischen Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik, CH-8355 Tänikon TG

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In den letzten zwei Jahrzehnten haben "sigh die Bedingungen und Faktoren;

die den landwirtschaftlichen Produktionsprozess beeinflussen, 'substan- tiell und gewichtsmässig stark verändert. Den Anstoss zu diesen Verände- rungen gaben im wesentlichen die Entwicklungen in der gesamten Volkswirt- schaft, die Verschiebungen innerhalb unserer Gesellschaft und vor allem die sehr grossen technischen Fortschritte, die sich auch im Bereich der Landwirtschaft stark ausgewirkt haben. Anhand von Betriebskontrollen konnten diese Veränderungen qualitativ und quantitativ eindeutig nach- gewiesen werden. Dabei wurde aber auchfeatgestellt, dass unsere Land- wirtschaft und vor allem auch die für Unsere Agrar- und Strüktürpolitik Verantwortlichen nicht durchwegs in der Lage waren, die eingetretenen Entwicklungen in ihr Denken und Händeln zu integrieren und daraus die notwendigen mikro- und makroökonomischen Schlüsse zu ziehen und damit immer wieder von der effektiven Entwicklung überrascht wurden.

Es besteht deshalb ein echtes Bedürfnis, zukünftige mögliche Entwick- lungen und Veränderungen rechtzeitig zu erkennenund unter Umständen ebenfalls rechtzeitig korrigieren zu können. Die vorliegende Perspektiv- und Leitbildstudie ist ein Versuch, in beschränktem Rahmen, ngmlich für den Kanton Aargau, die Entwicklung der Landwirtschaft unter den Aspekten der Veränderungen der übrigen Volkswirtschaft und den berechtigten Forde- rungen der Landschaftserhaltung und -pflege für einen beschränkten zu- künftigen Zeitabschnitt zu untersuchen, nach den Kräften zu fragen, welche diese Entwicklung auslösen und beeinflussen und Massnahmen zu diskutieren, um diese Entwicklme in gewünschte Bahnen zu lenken. Zu diesem Zweck mussten Ziele formuliert werden, die selbstverständlich mit denjenigen auf nationaler Ebene in Einklang stehen mussten.

Der:Vdrteiii. einer Leitbildstudie für ein beschränktes Gebiet und einen beachränkten Zeitraum (bis zum Jahr 2000) liegt in der besseren libber- blickbarkeit der derzeitigen und zukünftigen Voraussetzungen, unter denen mögliche Entwicklungen betrachtet werden müssen. Aus diesem Grund hat die Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik in

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- 2 -

in Tänikon den Auftrag der Regierung des Kantons Aargau, einen Bericht über die Entwicklung und Stellung der Landwirtschaft im Kanton !e-rgau zu erstatten, gerne übernommen. Unsere Sektion Betriebswirtschaft unter der Leitung von Herrn Dr. E. Dettwiler hat nun aufgrund ihres ersten Be- richtes "Entwicklungsperspektiven der aargauischen Ländwirtschaft" eine eigentliche Leitbildstudie erarbeitet. Ich möchte Herrn Dr. E. Dettwiler und seinen Mitärbeitern für diese Arbeit herzlich dPrken und ich hoffe, dass sie dazu beitragen wird, die Ziele, Massnahmen und Folgen einer möglichen Entwicklung so transparent zu machen, dass die verantwort- lichen Stellen in die Lage versetzt werden, diese Leitbildstudie im Pinne einer nützlichen Entscheidungsgrundlage und Entscheidungshilfe an- Wenden zu können,

Dr. P. Fäessler

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Begriffe

2. Entwicklungsperspektiven der schweizerischen Landwirtschaft 2.1 Bestimmungsfaktoren

2.2 Prodliktionssträktär 2.3 Ehdrohertrag und Einkommen

2.4 Veränderungen in der Betriebsgrössenstrüktur 2.5 Entwicklung der Technik

3. Einige MerkMale der aargauischen LandWirtsbnaft 3.1 Klima

3.2 Boden

3.3 Heutige Bodennutzung 3.4 Betriebsgrössensträktur

3.5 Höhen age der Landwirtschaftsbetriebe 4. Die Verschuldung der aargauischen Landwirtschaft

4.1 Verschuldungsbegriff 4.2 Erhebungsunterlagen 4.3 Ergebnisse

5. Die Eignung des Aargauer Bodens für die landwirtschaftliche Nutzung

5.1 Häuptnutzungsarten 5.2 Beurteilungemerkmale

5.3 Beurteilungskriterien für den Gemüse-, Obst, und Weinbau 5.4 inventaäufnahme der Flächen verschiedener Eigarng mit

Hilfe eines Rasters

5.5 Hauptergebnisse des Rasters

6. Entwicklungsperspektiven der aargauischen Landwirtschaft 6.1 Die Einteilung des Kantons in Planungsregionen

6.2 Die spezifischen Bestimmungsfaktoren für die Entwicklung der aargauischen Landwirtschaft

6.3 Die Bevölkerungsdichte und -entwicklung

7 10 10 11 12 13 14 16 16 18 22 23 23 27 27 27 28

34 34 35 37

38 41 48 48 50 50 Seite

(6)

Seite

-4

6.4 Bedarf von Siedlungsflächen aufgrund der Bevöikerungs- entwicklung und Baulandreserven

6.5 Zukünftiges Produktionspotential der aargauischen Landwirtschaft

6.6 Entwicklung der Betriebsgrössen

6.7 Entwicklung der Betriebszahl und der Flächengrösse in der aArgauischen Landwirtschaft bis 1985

6.8 Betriebliches Wachstum - Gefahr der Ueberforderung 7. Tfebergeordnete Leitgedanken und Ziele der Agrarpolitik 7.1 Leitgedanken über die Entwicklung und Anpassung der

Landwirtschaft auf europäischer Ebene

7.2 Das Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Wirt- schaftsgemeinschaft und seine Bedeutung für die schwei- zerische Agrarpolitik

7.3 Bisherige Ziele der .schweizerischen Agrarpolitik und Schwerpunkte der Massnahmen

7.4 Erweiterte Zielsetzung und neue Motivation der Agrar- politik

8. Grundsätzliches zu einem agrarpolitischen Leitbild für den Kanton Aargau

8.1 Rahmenbedingungen 8.2 Ziele

51 53

56 64 64

66 66

68

69 70

74 74 75

9. Drei Leitbild-Varianten 79

9.1 Vorbemerkung 79

9.2 Der Aargau mit 3'000 1Tollerwerbsbetrieben (Leitbild 1) 79 9.3 Die Kulturlandschaft Aargau mit Haupt- und Nebenerwerbs-

betrieben (Leitbild 2) 81

9.4 Der Industriestaat Aargau mit einer aussterbenden Land-

wirtschaft (Leitbild 3) 82

9.5 Wertung der Leitbilder 83

10. Massnahmen

10.1 Massnahmen, die direkt die Landwirtschaft betreffen 90

10.2 Zielkonformität der Massnahmen 93

11. Zusammenfassung und Schlussbemerkungen 96

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Verzeichnis der Tabellen

1. Landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz, 1955 bis 2000, in 1000 ha

2. Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,

1955 bis 2000, 1970 = 100 %

3. Entwicklrng des Endrohertrages der schweizerischen Landwirtschaft, des davon abgeleiteten landwirtschaft- lichen Einkommens und des Soll-Einkommens bis zum Jähre 2000

4. Einige Vergleichsziffern über. die aargauische Land- wirtschaft

5. Prospektive Nutzung-des Aargauer Bodens, gegliedert

nach Planungsregionen -4

Rangfolge der Planungsregionen nach der Eignung und geschätztes Produktionspotential der in der Landwirt- schaftszone liegenden Flächen

7. Bisheriger und voraussichtlicher weiterer Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche bis zum Jahre 2000, nach Planungsregiönen

8. Nutzflächenverhältnis und Viehbestände im Aargau, an- teilmässige Schätzungen aufgrund der gesamtschweize- rischen Entwicklungstendenz 1985 und 2000

9. Verteilung der Kulturarten auf die Neigungszonen, 1985 und 2000

10. Wachstumsanspruch .von Typbetrieben von 1969 bis 1985 in Abhängigkeit der FutterertragSklassen

11. Wachstumsanspruch von heute geschaffenen SiedInngsbe- trieben, 1971 bis 1987

12. Zahl der Betriebe und Külturflächenanteileder Grössen- klassen 1955 bis 1969 und Schätzung für 1985

13. Zielkonformität und Zielkonflikte

14. Eindeutigkeit von Zielkonformität oder Zielkonflikt in den einzelnen Leitbildern

15. Ziel-Mittel-Matrix, Leitbild 2 93

Seite 11 12

13 24 42

45

52

55 57 59 61

63 85 88

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6 -

Verzeichnis der Graphiken

1. Mittlere jährliche Niederschläge 2. Bodenkarte der Schweiz

3. Entwicklung der Betriebsgrössenstruktur, Aargau, benach- barte Kantone und ganze Schweiz

4. Verteilung der Landwirtschaftsbetriebe nach ihrer -Höhen- lage in A, Aargau, benachbarte Kantone und ganze Schweiz 5. Streuung der VersChuldiulg der Landwirte mit Grundeigen-

tum, kantonale Steuerstatistik

6. Streuung der Verschuldung der Landwirte ohne Grundeigen- tum, kantonale Steuerstatistik

7. Entstehung eines Easters über die Hauptnutzung des Bodens und dessen Eignung in der Landwirtschaftszone

8. Plächenmässige Verteilung der Landwirtschaftszone nach Neigungsklassen und ausgewählten Planungsregionen 9. Rasterausschnitt - Computerausdruck

10. Hauptnutzungszonen und Eignung des Bodens in der Landwirt- schaftszone für die landwirtschaftliche Nutzung

11. Kanton Aargau, Debersicht der Gemeinden und der Planungs- regionen

Seite 17 20 25

26

32

32

40

43

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48

49

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1. Einleitung und Begriffe

Die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes drängt eine zunehmende Zähl unserer Landwirtschaftsbetriebe mit ihren gegebenenStandortbedin- gungen und den meistens begrenzten Wachstumsmöglichkeiten in.E±istenz- schwierigkeiten. Davon betroffen sind besonders die kleinen und mittel- grossen Betriebe. Im Bestreben, dem angestammten Berufe treu zu bleiben, suchen die betreffenden Landwirte nach neuen Möglichkeiten, ihr Einkom- men zu verbessern. Dabei stellen sich ihnen zwangsläufig eine Reihe von grundsätzlichen Fragen wie: Haben die Landwirtschaft und die einzelnen Betriebe überhaupt eine Zükunft; wie, müssen die Betriebe in Rahmen der allgemeinen technischen und wirtschaftlichen Entwicklung angepasst wer- den; welche Ziele setzt sich in diesem Zusammenhang. der Staat als Trä- ger der Interessen der gesamten Gesellschaft?

Aehnliche Fragen stellen sich auch der Betriebsberatung und allen pri- vaten und öffentlichen Institutionen, welche die Verantwortung für eine zielgerechte Entwicklung der Landwirtschaft mittragen. Der Kanton Aargau hat sich die Aufgäbe gestellt, auf diese Fragen eine Antwort zu suchen und sich in Rahmen der einem Kanton gegebenen Möglichkeiten bestimmte Ziele zu setzen. Dieses Vorhaben geht unter anderem auf eine Notion zu- rück, die Dr. J. Binder in Grossen Rat einreichte und am 6. Mai 1969 begründete. Der Motionär forderte darin die Regierung auf, einen umfas- senden Bericht über die Entwicklung und Stellung der Landwirtschaft in Kanton Aargau zu erstatten.

Im Oktober 1970 übertrug das Finanzdepartement des Kantons Aargau der Forschungsanstalt Tnrikon einen entsprechenden Auftrag mit dem Wunsch, sie möchte zugleich eine besondere Untersuchung über die Verschuldung der argauischen Landwirtschaft anstellen. Der erste, in Dezember 1971 erstattete Bericht trägt den Titel "Entwicklungsperspektiven der aP-rgau- ischen Landwirtschaft" und umfasst im wesentlichen eine Aufnähme des Ist-Zustandes und der möglichen Entwicklung der aargauischen Landwirt- schaft unter angenommenen übergeordneten Entwicklungstendenzen .der ge- samtschweizerischen Land- und. Volkswirtschaft. Diese übergeordneten An- nahmen waren mit dem Bericht "Entwicklungsperspektiven der schweize- rischen Landwirtschaft bis zum Jähre 2000"', de in Rahmen von Perspek-

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tivstudien über die schweizerische Volkswirtschaft (Oberleitung: Prof.

Dr. F. Kneschaurek) von Dr. H. Graf und Dr. J. Petricevic 'verfasst wor- den war.

Dem erbten Bericht der Forschungsanstalt Tänikon folgte im Jahre 1973 ein zweiter mit dem Titel "Agrarpolitisches Leitbild für den Kanton Aargau". Die Bezeichnung "Leitbild" lässt vielleicht mähr erwarten als dem Ergebnis dieses zweiten Berichtes entspricht. Denn im Laufe der Untersuchung zeigte sich, dass die übergeordneten Rahmenbedingungen, das heisst insbesondere auch ein übergeordnetes Leitbild für die schweize- rische Landwirtschaft zu wenig bestimmt sind, um ein entsprechendes Leitbild auf kantänaler Ebene genau definieren zu können. Anstelle des Ausdruckes "Leitbild" wäre daher die Bezeichnung "Leitgedanken" rich- tiger gewesen.

Während ihrer Arbeiten konnte die Forschungsanstalt Tänikon auf die Mit- wirkung verschiedener Stellen der Verwaltung des Kantons Aargau zählen.

Fie die Formulierung eines agrarpolitischen Leitbildes fanden in Jahre 1972 verschiedene Sitzungin unter dem Vorsitz von Her= Regierungsrat Dr. L. Weber statt, an welchen ebenfalls Fachleüte aus der kantonalen Verwaltung teilnähmen. Viele Anregungen wurden aus diesän Besprechungen übernommen. Dies betrifft vor allem auch die drei Leitbildvarianten im Abschnitt 9. Ihre WertUng entspricht jedoch der subjektiven Auffassung des Verfassers und verpflichtet die beteiligten Stellen der kantonalen Verwaltung in keiner Weise.

Die vorliegende Schrift enthält eine Zusammenfassung der beiden dem Fi- nanzdepartement des Kantons Aargau überreichten Berichte. An der Be- reitstellung von Unterlagen für die Abschnitte 3 bis 6 wirkten von der Forschungsanstalt unter anderen diä Mitarbeiter G. Brunner; W. Luder und R. Liechti mit. Die Schrift ist auch für Leser bestimmt, die wenig mit landwirtschaftlichen Fragen vertraut sind'. Bei der Redaktion wurde daher darauf geachtet, möglichst wenig Fachausdrücke zu verwenden.

Einige grundlegende Begriffe werden hier anschliessend erläutert:

Mit Entwicklungsperspektiven werden mögliche Grundtendenzen der wirt- schaftlichen Entwicklung der Landwirtschaft aufgezeichnet, die mit be- wussten Massnahmen korrigiert werden können, falls sie als unerwünscht betrachtet werden sollten.

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Ein Leitbild'beechreibt einen künftigen, auf besti.mite Ziele ausgerich7 teten Zustand; der durch zweclimässigeSittel erreicht werden kann. Daa Leitbild muss in sich widerspruchsfrei sein; es muss ferner auf die räumlichen, technischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und poli- tischen Entwicklungen insgesamt. (Rahmenbedingungen) bezogen und an ihnen überprüfbar sein.

Unter Rahmenbedingungen werden hier für die Darstellung eines Leitbildes auf kantonaler Ebene alle Faktoren verstandeg, die die weitere Entwick- lung der aargauischen Landwirtschaft bestimmen, jedoch nicht oder nur im bescheidenen Masse im direkten Bereich von kantonalen Institutionen liegen. Dazu zählen:

- durch den Bund vorgegebene Bereiche:

allgemein: Alle Bereiche, die unser Staatswesen sowie unsere Wirt- schafts- und Gesellschaftsstruktur prägen.

spezifisch: Agrarpolitische Leitbilder auf europäischer und Landes- ebene.

- durch den Raum bestimmte Umweltfaktoren wie Klima, Oberflächengestal- tung des Bodens und seine Eignung für die verschiedenen Nutzungsarten (land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Besiedlung usw.)

- Entwicklung der Technik; in der Landwirtschaft speziell die Entwick- lung der Betriebstechnik, welche für die verschiedenen Prodüktions- yerfahren im PflRrwenbau und in der Tierproduktion verfügbar ist.

Mit den Mitteln werden der Weg, die Massnahmen oder Aktionen bezeichnet, welche zur Erreichung eines Zieles eingesetzt werden können.

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-10-

2. Ehtwicklungsperspektien der schweizerischen Landwirtschaft Dieser Abschnitt enthält im wesentlichen die Ergebnisse des erwähnten Berichtes "Die Entwicklungsperspektiven der schweizerischen Landwirt.?

schaft bis zum Jahre 2000". Der Veröffentlichung dieser Perspektivstudie folgten verschiedene Stellungnahmen sowohl in bezug auf methodische Fra- gen als auch in bezug auf die Ergebnisse, auf die hier nicht eingetreten werden kann. 1) Die Studie ist gesamthaft als ein Versuch zu werten, die möglichen Grundtendenzen der wirtschaftlichen Entwicklung der Landwirt- schaft aufzuzeichnen. Diese Entwicklung kann wie erwähnt mit entsprechen- den Massnahmen gesteuert werden, falls sie als unerwünsca betrachtet wird.

2.1 Bestimmungsfaktoren

Als wichtigste Bestimmungsfaktoren für die mögliche zukünftige Entwick- lung der schweizerischen Landwirtschaft werden genannt:

- Wachstum der schweizerischen Wohnbevölkerung - Kulturlandverlust

- Veränderungen der Verbrauchsstruktur der Nahrungsmittel

- Gesamtnachfrage für die verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeug- nisse des Inlandes und aus Importen

- Grad der Selbstversorgung der schweizerischen Wohnbevölkerung mit in- ländischen Erzeugnissen und deren E2portmöglichkeiten

- Produktionspotential der schweizerischen Landwirtschaft

- Pro-Kopf-Einkommen in der Landwirtschaft im Verhältnis zum Pro-Kopf- Einkommen in der Gesamtwirtschaft.

Da die Perspektivstudie konstante Preise voraussetzt, blieb die Ent- wicklung des Austauschverhältnisses von landwirtschaftlichen Erzeug- nissen gegen zugekaufte Produktionsmittel und Leistungen als weiterer Bestimmungsfaktor unberücksichtigt.

1 Unter anderem sei auf die Stellungnahme des Schweizerischen Bauernver- bandes hingewiesen - LID-Dokumentationsdienst Nr. 44, 1972.

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Der Grad der Selbstversorgung une damit die mögliche Ausnutzüng des Pro- duktionspotentials der schweizerischen Landwirtschaft geht ferner von der grundlegenden Voraussetzung aus, dass sowohl der Per-Saldo-Effekt der Einflussnahme des Staates sowie der Interessengruppen auf die Land- wirtschaft im bisherigen Umfang weiterwirkt, und dass auch die spezi- fischen Nassnahmen auf den Einzelneeten, wie sie zur Zeit sind, in Zu- kunft beibehalten werden.

2.2 Produktionsstruktur

Aufgrund dieser AnnahMen und Voraussetzungen ergeben sich die in den beiden Tabellen wiedergegebenen Ehtwicklunien bezüglich der verfüg- baren landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz und: ihrer NUtzüng.

sowie der Produktion von inländischen Erzeugnissen.

Tabelle 1: Landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz, 1955 bis 2000, in 100011a

1955: Ergebnisse laut Eidg. Betriebszählung 1955 1971

1985 PerspektivengemässStudie B.G. Graf/J. Petricevic 2000

Kulturarten und -pflarmen 1955 1970 1985 2000

Brotgetreide 123 115 115 110

FUttergetreide ohne Körnermais 47 53 66 75 Total Getreide ohne Körnermais 170 168 181 185'

Körnermais 1 11 17 25

Silo- und Grünmais 3 11 22 25

Kartoffeln 57 33 27 26

Andere Ackerfrüchte (Zuckerrüben,

Futterrüben, Raps, Feldgemüse, 35 35 36 37 Tabak, Medizinalpflanzen usw.)

Total offene Ackerfläche 266 258 283 298

Rebfläche 13 12 14 17

Wiesen und Weiden 1) 884 841 775 733

Total landw. Nutzfläche 2) 1'163 1'111 1072 1'048 1) Inklusive Sömmerungsweiden umgerechnet auf Kulturland mittlerer Er-

tragsfähigkeit des Mittellandes (1970, 1985 und 2000 nach Abzug der Flächen der Obstanlageh)

2) Ohne Streueland und "andere Kulturen"

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-12-

Tabelle 2: Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, 1955 bis 2000, 1970 =1100 %

Erzeugnisse der Tierhaltung Erzeugnisse -des Pflanzenbaues Erzeugnis 1955

% 1970

% 1985

% 2000

%

Erzeugnis 1955

% 1970

% 1985

% 2000

% Kalbfleisch 65 100 120 131. Brotgetreide 83 100 113 118 Rindfleisch 62 100 119 142 Kartoffeln 105 100 100 103 Schweinefleisch 52 100 120 140 Gemüse 113 100 113 116 Geflügelfleisch 27 100 200 267 Obst 119 100 144 167

Eier 84 100 105 111 Zucker 55 100 124 155

Milch 88 100 115 139 Wein und Bier 66 100 113 143

Aufgrund dieser beiden Tabellen wird sichdie.,Produktionssträktur.zu-., gunsten der Erzeugnisse der Tierhaltung verändern, wobei die leicht steigende Milchproduktion auf dem Wege von Milcherzeugnissen verwertet werden soll; der Trinkmilchabsatz wird abnähmen.

2.5 Endrohertrag und Einkommen

Der Endrohertrag der schweizerischen Landwirtschaft, der alle landwirt- schaftlichen Erzeugnisse zusammenfasst und hier zu konstanten Preisen gerechnet wird, steigt etwas stärker an als die oben dargestellte Pro- duktionsentwicklüng vermuten lässt, weil mit der erwähnten Verschiebung in der Produktionsstruktur gleichzeitig eine solche von billigeren zu hochwertigeren Produkteinheiten einhergeht.

In der Tabelle 3 wird das vom Ehdrohertrag abgeleitete landwirtschaft- liche Einkommen dem Soll-Einkommen gegenübergestellt, wofür die drei folgenden Varianten angenommen wurden:

Variante A: Das Pro-Konf-Einkemmen der Landwirtschaft wächst bis zum Jahre 2000 ingleichen Verhältnis wie das Pro-Kopf-Einkom- men der Gesamtwirtschaft und bleibt somit wie pro 1970 ständig um 30 % zurück.

Variante B: Das Verhältnis der beiden Pro-Kopf-Einkommen verbessert sich jährlich um rund 0,8 % pro Jahr, so dass sie in Jahre 2000 noch um 10 % voneinander abweichen.

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Variante C: Das Verhältnis der,beiden.Pro-Kopf-Eihkommen.verbessert sich um 1. % pro 3ähr; so dass der Rückstand, des landwirt- schaftlichen Pro-Kopf-Einkommens bis zum Jah-re 2000 auf- geholt ist und somit vollständige EinkoMmensparität er- reicht wird.

Tabelle 3: Entwicklung des Endrohertrages der schweizerischen Land- wirtschaft, des davon abgeleiteten landwirtschaftlichen 71inkommens und des Soll-Einkommens ohne (A), beziehungs- weise mit teilweiser (B), beziehungsweise mit voller An- passung der Parität (C) bis zum Jähre 2000

Endrohertrag Landwirtschaft- Soll-Einkommen Jähr .liches Einkommen Index, 1970 = 100

Mio Fr. Index Mio Fr. Index A, B C

1955 3,037 75 1'888 68 .- - -

1970 .4'072 100 2'794 100 100 100 100 1985 5'407 133 3,636 131 .143: 139 173 2000 6,866 169 4'573 164 198 255 282 Wir setzen in Tabelle 3 zunächst eine zahlenmgsmig gleiche lanawist- schaftliche Bevölkerung voraus. Die mögliche Zuwachsrate des landwirt- schaftlichen Einkommens bleibt unter dieser Voraussetzung in Vergleich zu jeder der drei Paritätsvarianten hinter dem Soll-Einkommen. Die pro 1970 festgestellte Disparität würde sich somit vergrössern.

Soll jedoch das Pro-Kopf-Einkommen der Landwirtschaft mindestens pro- portional mit dem Pro-Kopf-Einkommen der Gesamtwirtschaft wachsen oder soll eine Annäherung der ersten Grösse an die zweite bis zur vollstän- digen Einkommensparität erreiCht werden, so ist einentsprechender Rückgang der landwirtschaftlichen Bevölkerung und damit der in der Landwirtschaft Beschäftigten erforderlich.

2.4 Veränderungen in der Betriebsgrössenstrüktur

In der erwähnten Perspektivstudie Graf/Petricevic wird der Schluss ge- zogen, dass nach rein ökonomischen Gesichtspunkten

- die 7ahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten mit einer jährlichen Rate von 0,8 bis 2,0 % je nach Paritätsvariante abnehmen müsste - und analog auch ein weiterer Rückgang der Zahl der Landwirtschaftsbe-

triebe zu erwarten ist.

(16)

-14-

Die 7,4h1 der Betriebe von hauptberuflichen Landwirten, die gemäss der Landwirtschaftszählung 1969 rund 89'000 lautete, wira-aufgrund der an- genommenen mittleren Paritätsvariante (B) für das Jahr 2000 auf noch 45'000 geschätzt. Die mittlere Betriebsfläähe pro hauptberuflichen Land- wirt dürfte sich nach diesen Annähmen im Jahre 2000 auf rund 20 Hektaren gegenüber 13 Hektaren im Jähre 1969 und 8 Hektaren im Jähre 1955 erhöhen.

Die Studie geht im weiteren von der erwähnten Annähme aus, dass sich das Austauschverhältnis von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und Leistungen nicht noch mehr verschlechtere. Wäre dies wie in den ver- gangenen_Jährzähnten der Fall, so müsste die landwirtschaftliche Be- Vöikerung, die Zahl der Beschäftigten sowie die -Zahl der Betriebe weiter zurückgehen als oben angeführt, damit das paritätisehe Pro-Kopf-Einkom- men gemäss einer der drei Varianten erreicht Werden kann.

2.5 Entwicklimp der Technik

Es stellte sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob die in der Land- wirtschaft verbleibenden Arbeitskräfte in dem Masse mit technischen Hilfsmitteln ausgerüstet werden könnten, wie die Bewirtschaftung wach- sender Betriebe dies erfordert. In seiner Perspektivstudie über die Aargauische Landwirtschaft ging der Verfasser dieses Berichtes dieser Fragemach, um das Bild auch auf schweizerischer Ebene abzurunden. Er kam dabei zum Schluss, dass die technische Entwicklung rascher fort- schreitet als die Möglichkeit, sie in unserem Lande auszunutzen. Die Landwirtschaftsbetriebe könnten aus dieser Sicht ohne irgendwelche Be- schränkungen wachsen, um

- die zunehmende Leistungsfähigkeit der Maschinen und innerbetrieb- lichen Einrichtungen besser auszunutzen und

- die damit verbundenen erheblichen Investitionen überhaupt zu ermög- lichen und deren laufende Kosten auf eine breitere Betriebsbasis zu verteilen.

Da jedoch zwischen der wirtschaftlich erforderlichen und technisch möglichen Grössenentwicklung der Betriebe einerseits und der sozio- logisch vertretbaren Reduktion ihrer Zähl anderseits eine zunehmende Diskrepanz zu erwarten ist, müssen zwei Gruppen von Massnahmen, welche

(17)

. sich bereits in den vergangenen Jähren tendenzmässig immer deutlicher abzeichneten, gefördert werden:

- überbetriebliche Zusammenarbeit in bezug auf die gemeinsame Nutzung von Maschinen und Gebäuden.

- Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Betrieben und entsprechende Spezialisierung, wozu auch die vertikale Integration zählt.

Bezüglich der Frage der Mechanisierung im Berggebiet und der weiteren Entwicklung sei auf den Originalbericht verwiesen.

(18)

-16-

3. Einige Merkmale der aargauischen Landwirtschaft

3.1 Klima

3.11 Temperaturen (Mittel 1931 -. 1960)

Die mittlere Jahrestemperatur im schweizerischen Mittelland beträgt im allgemeinen 7 bis 80 0, stellenweise etwas unter 70 C. Im Aargau ist die Temperatur der Täler am Unterlauf der Limmat (ab Baden) und der Aare (ab Brugg), des -Rheintals. (ab Koblenz). sowie der Südlage eM Fuss von HombegiGisliflue im Jahresdurchschnitt um rund 10 C höher.

Die mittlere Januartemperatur des Mittellandes schwankt zwischen etwa 00 C und. -20 C; im aargauischen'Teil.bieibt sie im Befeich von. 0 bis -10 C.

Die mittlere Julitemperatur weist auf eine rlimatische Begünstigung der weiten Flusstäler hin. lehrend im übrigen Mittellend das Juli- Monats-Mittel zwischen 17 und 180 C bleibt, steigt es in einem grossen zusammermingenden, aber mehrfachen verzweigten Gebiet um. rund 10 C.

Verzweigungen dieser wärmeren Zone reichen in verschiedene, nach Süden gerichtete Aargauer Täler.

3.12 Niederschläge .(siehe Niederschlagskarte auf folgender Seite2 Auf der Niederschlagskarte erstreckt sich das hellste Gebiet mit jähr- lichen Niederschlagsmengen von 100 bis 200 cm vom Genfersee bis um Bodensee. Auf der Höhe des Aargaus - genauer zwischen Luzern und Aargauer Rheintal - erreicht es seine grösste Breite und umfasst ausser dem Nordwest- und dem Nordostzipfel den ganzen Kanton. In Rheinfelden hingegen betrug der langjährige Mittelwert 1931 bis 1960

97 cm, in Angst sogar nur 89 cm und in Kaiserstuhl 95 cm.

Die Niederschlagshäufigkeit, das heisst die mittlere nZahl der Tage mit Werigstens 1,0 mm Niederschlag liegt im Aargau zwischen 130 und 135.

(19)

Vermerk: Aus Atlas der Schweiz. Redaktion: Prof. Dr. Ed: Imhof, ETH Zürich. Sachbearbeiter: Heinrich littinger. Reproduktien: Eidg. Landestopographie Wabern. Reproduiiert-mit Bewilligung der Eidg. Landestopographie vom 5. Dezember4973.

(20)

-18-

3.13 Hagelhäufigkeit

Die Karte der Gewitter- und Hagelhufigkeit von 1941 bis 1965 zeigt, dass das Rheingebiet von Basel bis Laufenburgund das Aaregebiet von unterhalb Olten bis Wildegg und weiter bis hinüber nach Mellingen bagel- arm sind. Das übrige Kantonsgebiet weist eine geringfügig grössere Hagelhäufigkeit auf.

3.14 Typische Windströmungen

Die nordöstliche Hälfte des Mittellandes - hauptsächlich die Kantone Aargau, Zürich und Thurgau.- liegt in Strömungsbereich des Westwindes.

Dieser kann, durch Höhenzüge oder. Täler kanalisiert, auch als "Südwind"

empfunden werden. Föhne und Bise sind im Aargau selten.

3.15 Nebelhäufigkeit

Das aargauische Mittelland ist nebelreich, besonders das Aaretal. Wenig Nebel dagegen kennt der Tafeljura mit der Nordabdachung bis an den Rhein.

3.2 Boden

5.21 Die Böden des aargauischen Mittellandes

Die Braunerden des Schweizer Mittellandes sind in allgemeinen frucht- bare, tiefgründige und tätige Böden. Ihr Mättergestein ist alpines Ge- röll, das die Gletscher und Flüsse der Eiszeit in die Täler und Ebenen hinein- und zur Vielfalt der aprgauischen.Böden beigetragen haben.

Die unterschiedlich hohen Schotteraufschüttungen in den Tälern dürften das Werk von Flüssen der ZWischeneiszeit sein, während da und dort ver- streut, teils auch auf der Schotterebene aufgesetzt, die Gletscher ihre Moränen zurückgelassen haben. Besonders in den Paralleltälern des aar- gauischen Mittellandes haben diese Stirn-Moränenwälle eine gewisse strukturierende Fünktion, indem sie nämlich die Talsohlen in mähr oder weniger geschlossene Geländekammern aufteilen.

(21)

Entlang der Höhenzüge . haben die Gletscher ihre Seitenmoränen zurückge- lassen, aus denen auch die fruchtbaren und herrlich gelegenen Terassen am Fuss des Lindenberges oder des Heitersberges bestehen.

Verwitterte Moränen ergeben einen warmen, fruchtbaren Boden mit gutem Luft-, Wässer- und Nährstoffhaushalt. Kleinere und grössere Steinbrocken können allerdings die Bearbeitbarkeit beeinträchtigen.

Die Schotterböden sind vorwiegend schon tief zu fruchtbaren, warmen Bö- den verwittert. Da sie sehr durchlässig sind, ist ihre Nährstoffaus4.

waschung etwas erhöht, und sie neigen zur Trockenheit; dies besonders wo sich die wasserabführenden Flüsse schon tief in den Schotter einge- fressen haben und demzufolge der Grundwasserspiegel ziemlich tief ge- sunken ist (zum Beispiel Aareunterladf, Aargauer Rheinebene).

In einer Zwischeneiszeit soll der Grundmoränenschlamm der zurückge- schmolzenen Gletscher ausgetrocknet und durch den Wind ausgeblasen wor- den sein. Das feine, vom Wind verfrachtete Material bedeckt heute als fruchtbare Iössdecke Teile einzelner Schotterterassen in Aargau. Es ver- mag das Wässer weit besser zu halten als der kiesiggrobe Untergrund.

Diesen, nicht die ganzen Terassenflächen überziehenden Löss- oder Löss- lehmdecken verdanken beispielsweise das Ruckfeld und das Malinerfeld ihren Ruf als vorzügliche Ackergebiete.

Junge (alluviale) Böden aus der Näöheiszeit finden wir vor allem in den Talsohlen der Flussoberläufe, so im Sdhrental bis zur Stirnmoräne zwischen Staffelbach und Kirchleerau, im Wnental bis zum Stirnmoränen- wall von Zetzwil, im Seetal bis zur Moräne von Seon und im Münztal bis Dottikon. Die Reuss hat die Talsohle bis auf die Höhe ‚der Schlaufe von.

Bremgarten durchgehend mit alluvialem-Schwemmland bedeckt. Bei den Schlaufen von Eggenwil und Sulz liegen weitere Alluvialböden.

Die tiefliegendsten Gebiete im Freiamt neigen zur Staunässe. Bereits entwässert, aber noch nicht vollwertig nutzbar ist das Torfgebiet bei Boswil-Bünzen im oberen Bünztal. Wo die Drainage gesichert ist, können die jungen, kies-, torf- oder lehmreichen Schwemmlandböden dank der Be- wirtschaftung als fruchtbar bewertet Werden. Der hohe Grundwasserspiegel ermöglicht besonders auch in trockenen Jahrgängen sehr hohe Grünfutter- erträge.

(22)

Bodenassoziationen Gesteinsrohbd Ranker Podsole Braunpodsole Saure Braunerden

1113

Parabraunerden Rendzinen Fiohhumusrendzinen Hydromorphe.Bee

Bodenkarte der Schweiz Sachbearbeiter: Prof. Dr. R. Bach und Dr. E. Frei. Reproduziert mit Bewilligung der Eidg. Landestopographie und der Schweizerischen Geotechnischen Kommission vom 5. Dezember 1973.

(23)

3.22 Die Böden des Juras

Während die Bratinerden aus dem mineralienreichen Silikat- und Mischge- stein entstanden sind, haben die Humuskarbonatböden (= Rendzinen) des Juras als Ausgangsmaterial das Kalkgestein.

Der Nährstoffhaushalt der Rendzinen ist insofern ungünstig, weil ihr Kalziumgehalt weit höher als derjenige an Kalium und Phosphor ist.

Stellt man sich die Entstehung des Juras mit den Verwerfungen und Fal- tungen und besonders mit der nachfolgenden gewaltigen Erosion vor, be- greift man sofort, weshalb die Bodenverhältnisse auf so kleinem Raum so oft und beinahe sprunghaft wechseln können. Wo die Kuppen der einseiti- gen Kalkfalten abgetragen sind, kommen streifen- oder'etufenweise älte- re Schichten unterschiedlicher Härte und Zusammense.4ng zum Vorschein.

Diese können beispielsweise zu warmen, trockenen Ge.gee.ideböden verwit- tert sein oder fettige,. fruchtbare Tonschichten bilden, ' welche beson- ders an schattigen uanglagen zum Abrutschen. neigen.

Die Südhänge des Juras sind meist heiss und trocken. Ohne Wasser kein Wachstum - ohne Wachstum kein Humus. Selbst wenn noch wenig organisches Material anfällt, kann es bei Trockenheit nicht humifiziert werden. In trockenen Jahrgängen verbrennt der Humus, besonders wenn der Boden flachgründig auf steiniger Unterlage liegt. Humusamme Gebiete sind be- stenfalls Standorte für Magerweiden oder werden mit Vorteil forstlich genutzt.

Ist die Verwitterung und Verlagerung fortgeschritten, das heisst der Kalk der Humusschicht hat sich schon etwas in die Tiefe verlagert, so

ist der Boden im allgemeinen fruchtbar und für vielseitige Nutzung ge- eignet. Dies betrifft insbesondere jene Gebiete, wo die grösste Ver- gletscherung Moränen und Schotter zurückgelassen hat. Diese Moränen liefern die gleiche "Braün"-Erde wie jene des Mittellandes, mit der Ein- schränkung, dass sie im Jura kalkreicher ist.

Im Fricktal liegt auf der Talsohle der gleiche Schotter, wie im Rhein- und Aaretal; das Bodenprofil ist also vergleichbar. Der Grundwasser- spiegel ist jedoch im Fricktal höher als dem Rhein entlang.

In den Nebentälern des Fricktäls herrschen Tone älterer Schichten vor.

Der schwere, teils schmierige Boden liefert gute Grünfuttererträge.

(24)

-22-

len. besonderen Bodeneigenschaften gewisser Gebiete - gepaart mit den zu- gehörigen klimatischen Vorzügen - verdankt das Fricktal seinen Ruf als Kirschenland der Schweiz.

3.3 Heutige Bodennutzung

Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Boden in Aargau nach dem System der Dräifelderwirtschaft bebaut. Auf der Mdinterzele wuchs Wei- zen, Roggen, Gerste, Spelz oder Dinkälr die "Sommerzelg" lieferte Ein- korn und.Ebmer, Sommergerste, Hafer und Hirse; auf der uBradhzelgu wei- dete das Vieh hie und da. das Unkraut ab.

Ausserhalb des bebauten Ackerlandes lagen die Allmenden (Weide) und der Wald.

In der Dreifelderwirtschaft war der Anteil des Ackerlandes übermässig gross. Vorn Ackerland entfiel wiederum der grösste Teil auf das Getreide- land. So' beanspruchte im Fricktal des 18. Jahrhunderts der Getreidebau allein über zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Die magere, ungedüngte Allmend und die.Brachzelge lieferten zu wenig nit- ter für grössere Viehbestände. So beschränkte sich die Viehhabe eines Bauern oft.auf-einige Ziegen oder bestenfalls auf ein bis zwei Milch- kühe. Mir in Freiamt trieb das Kloster Mimi Viehzucht.

Von dieser geschichtlichen Perspektive aus gesehen ist es wohl nicht ver- wunderlich, dass im Aargau die offene Ackerfläche noch heute zieblich ge- nau einen Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) umfasst (ver- gleiche Tabelle 4).

Hauptgebiete des Aökerbaues sind die Regionen Lenzburg, Unteres Bünztal, Brugg (rechts der Aare), ferner das Rinikerfeld, Ruckfeld und Rheintal mit dem Möhlinerfeld.

Im Süden zwischen HalUTilersee und Wiggertal sowie in Freiamt liegen die ausgesprochenen Acker-Futterbaugebiete. Im oberen FreiäMt macht die of- fene Ackerfläche in Duschschnitt weniger als 20 %;der LN aus.

Auch in Jura erreicht der Anteil des Ackerlandes nicht das Kantonsmittel;

doch fällt auf, dass selbst die ackerärmsten Gemeinden wie Küttigen,

(25)

Gansingen, Sulz und Densbüren noch 15 bis 17 % der LN,unter dem Pflug haben. Dieses beharrliche Festhalten am Ackerbau ist zum Teil histo- risch bedingt.

3.4 Betriebsgrössenstruktur

In der Mitte der Tabelle 4 sind die Verteilung der Kulturfläche auf 6 abgestufte Betriebsgrössenklassen und die prozentuale Veränderung in- nerhalb der Klassen in der Zeitspanne 1955 bis 1969 dargestellt. Es zeigt sich, dass sowohl in gesamtschweizerischen Mittel wie in jenem der Vergleichskantone die Klassen der Betriebe unter 10 ha durchgehend kleiner wurden. Die stärkste Schrumpfung erfuhr dabei die Klasse von 1 bis 5 ha mit 54 A gefolgt von der 71Kchst grösseren mit 45 A

Die Klassen über 10 ha nahmen zu. Die Zähl der Betriebe mit 20 bis 50 ha Kulturfläche verdoppelte sich in Aargau seit 1955 und umfasste 1969 391 Betriebe. Das ist - verglichen mit dem Gesamtbestand. des Kantons - ein Anteil von knapp 4 A doch entfallen immerhin rund 14 % der Kul- turfläche auf diese 391 Betriebe, wenn man ihren Durchschnitt mit 25;5 ha ansetzt.

3.5 Höhenlage der Landwirtschaftsbetriebe

Mit zunehmender Höhenlage verkürzt, sich die Dauer der Grünfütterung (erster Veidetag in Frühjahr bis letzter Grünfuttertag im Herbst). Da-

von hängen auch der Futterertrag und die benötigte RadhfUtterfläche pro Grossvieheinheit ab.

Eine gewisse Abhängigkeit zwischen Höhenlage und Raefutterfläche je GVE kann auf gesamtschweizerischer Ebene nachgewiesen werden. Graphik 8 zeigt jedoch, dass der Aargau zu den flachen Kantonen zählt. Die Höhenstufen sind weniger extrem als in anderen Kantonen und vor allem in der Gesamtheit aller Betriebe der SChweiz. Da andere Faktoren wie Exposition, Niederschläge und Bodenverhältnisse den Fütterertrag eben- falls beeinflussen, kommt die obenerwähnte Abhängigkeit in Aargau we- niger zum Ausdruck.

(26)

-24—

Tabelle 4: Einige Vergleichsziffern über die Aargauische Landwirtschaft

Merkmale

Stand 1969 Entwicklung seit 1955

CH BL LU ZH AG CH BL LU ZH AG

Landwirtschaftsbe- triebe total davon hauptberuf- liche Landwirte

149'306 881.604

2'081 11276

8'890 7'374

91825 6'839

101041 5'616

- 28 - 40

,- 41 - 45

- 10 - 14

- 33 - 39

- 34 - 42

in % 59 61 83 70 56 '

Zahl der Betriebe mit einer Kultur- fläche von ... ha

bis 1 ha 30'066 286 751 1'491 . 21158 - 29 - 62 - 3 - 40 - 35 1,01 bis 5 ha 35'635 474 11382 1'553 2'484 - 47 - 54 - 35 - 51 - 54 5,01 bis 10 ha .33346 393 21580 • 2'341 21507 - 37 - 56 - 15 -47 - 45 10,01 bis 20 ha 371964 695 3'041 31775 21480 + 9 + 3 + 5 + 15 + 40 20,01 bis 50 ha 11'475 207 1'088 625 391 + 43 • + 67 + 9 + 89 +104 über 50 ha 820 26 48 40 21 + 60 +86 + 78 + 88 + 75 Lande. Nutzfläche

je Betrieb in Aren 781 978 960 852 680 + 35 + 62 + 14 + 38 + 41 Von der lande.

Nutzfläche ent- fallen auf:

Wiesen und Heiden (ohne Sömmerungs-

weiden) 74 70 84 66 66 unwesentliche

offenes Ackerland übrige Kulturen

23 3

28 2

14 2

30 4

33

, 1. Verschiebungen

Quelle: Eidg. Statistisches Amt, Bern, Betriebs— und Landwirtschafts—

zählrugen 1955 bzw. 1969.

(27)

Qraphik 3

'ENTWICKLUNG DER BETRIEBSGRÖSSENSTRUKTUR, AARGAU, BENACHBARTE KANTONE 'UND GANZE SCHWEIZ

% Verteilung 1955

% Verteilung 1969

ZH LU

bis 1 1-5 5-10 10-20 20 ha bis 1 1-5 5-10 10-20 20 ha

AG BL

33

-TA

bis 1 1-5 5-10 10-20 20 Im bis 1 1-5 5-10 10-20 20 ha

CH

bis 1 1-5 5-10 10-20 20 Im

(28)

ZH •

22fl 63 Wei 112 IAMerkeel 226 leeteepeeeeem

473

leeereaggeee= enummeekeiAmemem

97

HÖ HE

- 1300 - 1200 - 1100 - 1000 - 900 800 - 700 600 SOO 400 - 300

Graphik 4

VERTEILUNG DER LANDWIRTSCHAFTSBETRIEBE NACH IHRER HÖHENLAGE IN Voo, AARGAU, BENACHBARTE KANTONE UND GANZE SCHWEIZ

2 2 11

24

Al 47

late eel 91 l'Ag2gigeel 132

71iffeeleAl 202

leeueme egemeeex1306 - paimew Nieee'el tee "

LU

- 1300 - 1200 - 1100

7 1000

- 900

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700 600.

AG

3 46 NM 196 liegegiefige

4 7.

heeeemeemeeleugueemeup»xiel

400 500 303 peeeuteuzemeggemeel

,4 300

BL _

2 10 i 28

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232

le el 67

1600 1500 1400 1300

11

II

11 10 15

1200 22

1100 23

1000 e;

56

SOO 82

800

106

700 7,ke 119

600

500, ME2323 176

geeteeleeelee 265

400 300 56

II 16

(29)

4.,

Die Verschuldung der aargauischen Landwirtschaft

4.1 Verschuldungsbegriff

Um die Verschuldung der Landwirtschaft zu beurteilen, können zwei Mass:- stäbe dienen:

- Schulden in Prozent des Vermögens - Schulden je ha

Der erstgenannte Massstab ist aus der Sicht einer bnehhalterischen Bi- lanz wie auch betriebswirtschaftlich auSsagekräftiger„ Dagegen hängt die Höhe der Schulden, bezogen auf eine Flächeneinheit, von verschie- denen weiteren betrieblichen Faktoren ab, die zur Beurteilung des Ver- schuldungsgrades im' Einzelfall bekannt sein müssen.. Als allgemeine und grobe Durchschnittszahl 'hat dieser zweite Massstab in der Landwirtschaft dennoch eine gewisse Bedeutung, vor allem auch deshalb,. weil Vergleichs- grössen wie Ertragswert, Schätiungswert oder Belehnungsgrenze oft auf

Flächeneinheit bezogen werden. In der vorliegenden Untersuchung stand der prozentuale Anteil der Schulden am Gesamtvermögen aus erhe- brngstechnischen Gründen im Vordergrund. Was die Verschuldung je ha betrifft, versuchten wir, einen Einblick auf der Grundlage einer klei- nen'Stichprobe zu geben.

4.2 Erhebungsunterlagen

Als Unterlage für die Untersuchung dienten:

- Eine Sonderauswertung der Steuerstatistik, die der Kanton Aargau für

das Jahr 1969 erstellte. •

- Eine eigene Erhebung bei den Steuerämtern von 16 Aargauer Gemeinden.

Die kantonale Steuerstatistik erfasste die Unterlagen der Steuerpflich- tigen mit dem Hauptberuf "Urproduktion" Bowie mit land- und forstwirt- schaftlichem Betriebsvermögen 1). Aufgrund dieser beiden Auswähikri- 1) Gemäss Ziffer 38 bis 41 der Steuererklärung 15 B.

(30)

-28-

terien schied das Rechenzentrum der kantonalen Verwaltung folgende Wer- te von' 5,151 Steuerpflichtigen aus:

- Wert, des Grundeigentums - Gesamtvermögen

- Gesamtschulden

- Prozentualer Anteil der Gesamtschulden am Gesamtvermögen

Unsere Erhebung bei 16 GemeindesteueräMtern war notwendig, weil die kantonale Erhebung nicht auf die vorliegende Untersuchung. abgestimmt war. Sie bezog sich ebenfalls auf die hauptberuflichen Landwirte und hatte zum Ziel, Angaben über die von den Steuerpflichtigen bewirt- schafteten llächen sowie Grundlagen über die besonderen Verhältnisse der Pachtbetriebe zu erhalten.

Zur Auswertung dieser beiden Grundlagen ist folgendes.zu.bemerkeu - Die Unterlagen, die das kantonale Rechenzentrum erarbeitete, hätten

es in Zuge der Auswertung durchaus ermöglicht, weitere, Probleme so:

untersuchen. Wir beschränkten uns jedoch auf die einzige Frage der Verschuldung, weil wir der gleichzeitig von der statistischen Ab- teilung, der kantonaleit Verwaltung durchgeführten Untersuchung nicht vorgreifen wollten.

- Die Abgrenzung zwisöhen hauptberuflichen und nebenberuflichen Land- wirten konnte nicht überall gleich erfolgen .und ist auch nicht iden- tiseh mit der Abgrenzung gemäss Landwirtschaftszählung des Eidg.

Statistischen Amtes I). Auch wegen erhebungstechnischen Unzuläng- lichkeiten müssen Vorbehalte zu den ermittelten Ergebnissen ge- macht werden.

- Die Auswertung erfolgte getrennt für Landwirte mit und ohne Grund- eigentum. Anteilmässig Zählen 85 % der erfassten 5,151 Landwirte zur- ersten und 15 % zur zweiten Gruppe. Entsprechende Vergleichszahlen sind aus der Eidg. Betriebszählung 1965 bekannt und lauten 92 % bzw. 8 %.

4.3 Ergebnisse

4.31 Die Betriebe mit Grundeigentum weisen folgende Ziffern aus:

Bewirtschaftete a Land mit Eigentum Zugepachtetes Land

Total bewirtschaftetes Land

7,31 ha 3,56 ha 10,87 ha

1) Hier sind 5,151 Bätriebe mit dem Hauptberuf "Landwirt erfasst, in der Landwirtschaftszählung 1969 wurden aus einem Total von 10'041 Betrieben.51616 Betriebe von hauptberuflichen Landwirten ausgeschieden.

(31)

-GesamtverMögen

Devon Wert des Grundeigentums Gesamtschulden

Schulden in Prozent des Vermögens Schulden in Prozent des Wertes des

Fr. 124.1 600..;.,- Fr. 63'900.--.

Pr. 65'000.-- 52,2 % Grundeigentums . 101,7 % Wert des Grundeigentums je ha eigenes Land Fr. 8f740,__

Schulden je ha eigenes Land Fr. 8'890.-- Die Fläche von total 10,87 ha entspricht annähernd jener, die in der Landwirtschaftszählung 1969 des Eidg., Statistischen Amtes für die Be- triebe von hauptberuflichen Landwirten ausgewiesen murde. Auch,eie übrigen Ziffern halten sich im Rahmen der für die schweizerische Land- wirtschaft bekannten Verhältnisse. Zu den Zählen je ha eigenes Land sind hier jedoch besondere Vorbehalte anzubringen:

Die im Grundeigentum enthaltenen Oekonomiegebäude dienen zur Bewirt- schaftung einer gepachteten Fläche. Die Gebäude müssen demnach be- züglich Futterlagerraum, Viehplätze und pemise grösser dimensioniert sein als wenn sie nur dem eigenen bewirtschafteten Land entsprechen würden. Aus dieser Sicht scheint es. falsch zu sein, den Wert des Grundeigentums und die Schulden nur auf die eigene Fläche zu beziehen.

Anderseits ist das zugepachtete Land Grundeigentum einer Drittperson und möglicherweise von dieser belehnt. Nehmen wir an, der Steuerwert des zugepachteten Landes laute Fr. 4'000, pro ha und die Grundstücke seien in. derselben Höhe mit einer Grundpfandschuld belastet, so er- gibt sich aus dieser Deberlegung folgende Rechnung:

Vermögen und Schulden Wert des Schulden

Grundeigentums - des Bewirtschafters bezogen auf

7,31 ha eigenes Land (wie oben) 63'900.-- 65,000.-- - des Verpächters bezogen auf das

Pachtland (3/56 ha x Fr. 4'000.-) 14'200, 14'200.--

Total 18'100.-- 79,200.--

Total je ha Gesamtfläche (10,87 ha) 7'185.-- 7'285.-- Diese Zählen vermitteln zweifellos ein zutreffendes. Bild über die Ver- schuldungsverhältnisse je ha.. Jedoch ist die Höhe der tatsächlichen Belastung des Zupachtlandes nicht bekannt. Ferner less angenommen wer-

(32)

-3o-

den, dass der Vexpächter in den meisten Fällen kein Landwirt ist und die Belehnung der betreffenden Grundstücke für Investitionen ausser- halb der Landwirtschaft diente, so dass nicht mehr ohne weiteres von einer "Verschuldung der aAngauischen Landwirtschaft" gesprochen wer- den könnte.

Diese Ueberlegungen lassen den Schluss zu, dass die am Anfang dieses Abschnittes genannten Ziffern von Fr. 8'740.-- und Fe. 8'890.-- für das Grundeigentum bzw. die Schulden je ha eigen Land zu hoch er- scheinen, wobei aber die richtige Grössenordnung nicht ermittelt wer- den kann. Von grösserem Aussagewert ist daher das Verhältnis der Schul- -den zum Gesamtvermögen und zum Wert des Grundeigentums. Auf diese bei-

den Prozentzahlen werden wir noch zurückkommen.

4.32 In den Betrieben ohne Grundeigentum (Pächterbetriebe) ergeben sich folgende Durchschnittswerte:

Bewirtschaftetes Pachtland. 12,67 ha Gesamtvermögen " Fr. 70'150.--

Gesamtschulden Fr. 24'900.--

Schulden in Prozent des Vermögens 35,5 % Die hier ausgewiesenen Schulden bestehen zur Hauptsache aus festen, aber nicht grundpfandversicherten Tionlehen für Investitionen in Vieh und Fahrhabe und zum Teil aus laufenden Betriebsschulden. Während der Landwirt mit Grundeigentum zur Finanzierung solcher Investitionen 'vorerst die Möglichkeit des Grundpfandkredites ausnützt, muss der

Pächter andere Finanzierungswege suchen. Aus diesem Grande sind die hier ausgewiesenen Schulden im Vergleich zum Vermögen, das vorwiegend Umlaufs- und nicht Anlagevermögen ist, verhältnismässig hoch. Aehn- liche Verhältnisse werden auch in den Buchhaltungsbetrieben des Schwei- zerischen Bauernsekretariates ausgewiesen.

4.33 Hinter den erwähnten durchschnittlichen Verschuldungsziffern ver- birgt sich eine Streuung von Einzelwerten, die in den Graphiken 5 und 6 getrennt für. Landwirte mit und ohne Grundeigentum dargestellt sind.

Achnliche Untersuchungen stellte die "Ebrpertenkommission für Ent-

(33)

schuldungsfragen der Landwirtschaft" in ihrem Bericht vom 27. November 1968 an das EVD an 1).•

Man könnte annehmen, dass die mittlere Verschuldung der Landwirte in Gemeinden mit erheblichem Bevölkerungswachstum oder grösseren Badzonen- reserven kleiner sein müsste, weil der Verkauf von Boden zu Bauland- preien Gelegenheit geboten hätte, Schulden Zu tilgen oder Kapitalre- serven zu bilden. Entsprechende Untersuchungen bestätigen unsere An- nahme bis jetzt nicht. Es gibt Gemeinden wie beispielsweise Mandlre, die praktisch keine Bauzonenreserve ausgeschieden haben und deren Wohn- bevölkerung in letzten Jahrzehnt abnahm. Ihre Landwirte sind dennoch im Gämeindemittel weniger verschuldet als in anderen Gemeinden mit

starker Entwicklung.

4.34 Diese Ergebnisse werfen die Frage auf, wieweit die Aargauer Land- wirte die FinAnvierung Von zukünftigen Investitionen, die über den laufenden Erneuerungsbedarf ihres Anlagevermögens hinausgehen, mit eigenen Mitteln oder auf dem normalen Kreditweg sicherstellen.kön- nen. Auch wenn aufgrund der dargestellten Streuire des Verschuldungs- grades eine Schlussfolgerung gewagt erscheint, muss festgestellt wer- den, dass bei den Landwirten 'Bit Grundeigentum die mittlere Verschul- dung nahe an die Belehnungsgrenze 2) reicht und der Anteil des Eigen- kapitals zum grössten Teil in der Vieh- und Fal'iThabe sowie im umlau- fenden Betriebskapital gebunden ist. Das heisst mit anderen Worten, dass für die Finanzierung von grösseren Projekten - etwa von Neubauten - zumeist fast keine Reserven zur Verfügung stehen. Wenn wir die Kosten für landwirtschaftliche Bauten vergleichen, müssen wir leider feststel- len, dass der Durchschnitts-Landwirt in Aargau keine grösseren Projekte selbst finanzieren kann, auch wenn in Zusammenhang mit söldhen Investi- tionen der Ertragswert der Liegenschaft neu festgelegt und die Beleh- nungsgrenze entsprechend erhöht wird.

Diese werig ermutigende Tatsache wird dusch die Verschuldurgsverhält- blase von Landwirten bestätigt, welche eine Investition vorgenommen

1) Abschnitt "Streuung der Verschuldung", Seite 41.6 - /2, im Bericht der E±pertenkommission an das EVD, "Zur Frage einer neuen Entschgdung der schweizerischen Landwirtschaft", 27. November 1968.

2) Die Belehnungsgrenze entspricht dem Schätzungswert einer Liegen- schaft, der um 15 - 25 % über dem Ertragswert liegt.

(34)

Graphik 5-

STREUUNG DER VERSCHULDUNG *) DER LANDWIRTE MIT GRUNDEIGENTUM, KANTONALE STEUERSTATISTIK 1969

Zahl der Fälle- in % der Gesamtheit

e

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*) Vereehurldung Schulden in % des Véiinlgehie, Denhanhnitt aller Trozentzahlen.

Graphik 6

STREUUNG DER VERSCHULDUNG *) DER LANDWIRTE OHNE GRUNDEIGENTUM, KANTONALE STEUERSTATISTIK 1969,

.Zahl der Fälle der IlesaMtheit

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10%

(35)

und hi8für Investitienskxedite erhalten haben. Bezogen auf die Aktiven dieses Betriebes, das heisst die SumMe des Ertragswertes der Liegen- schaft und den Wert der Vieh- und Fährhabe (ohne umlaufendes Betriebs- kapital) lautet die Passivseite:

Investitionskredite 21 % Uebrige fremde Gelder 73 % Eigenkapital

Total %

Diese Zahlen 'betreffen Landwirte im: Aargau und geben den Stand der Ver- hältnisse im Jahre 1969 wieder.

Die Ursachä der Verschuldung der Landwirte konnte nicht näher unteX- sucht werden. Die Ekpertenkommission lex-Entschldungsfragen der Land- wirtschaft nennt in ihrem Bericht zusamäenfadaend folgende Ursachen

(Seite 87 ff.):

a) Die relative Verschuldung von rund 50 %, wie sie bis Ende der Fünf- zigerjahre festgestellt wurde, ist eine direkte Folge der Betriebs- übernahme und der Praxis der Gläubiger in: baiug auf die Tilgung ihrer Darlehen. Die Tatsache, dass sie ziemlicbJconstantblieb, lässt darauf schliessen, dass bis zu diesem Zeitpunkt kaum von einer Mehr- verschuldung im Sinne einer steigenden relativen Verschuldung ge- sprochen Werden kann. Verschiedene Gründe - Liquiditätsstreben, Steuerfurcht, positive Differenz zwischen dem Zinsfuss für Wert- papiere und Hypotheka-rearlehen u.a. - mögen dazu beigetragen haben, dass in den Kantonen ohne obligatorische Schuldentilgung keine we- sentlichen freiwilligen Rückzahlungen vorgenommen wurden.

b) Die nach 1960 festgestellte steigende Tendenz der relativen Verschul- dang im Sinne einer gewissenliehrverschuidung ist darauf zurückzü- führen, dass ein grösserer Anteil am Bruttoeinkommen der Landwirt- schaft für Investitionen in Gebäuden, Meliorationen, Geräten uneMa- schinen aufgewendet werden musste. Mittelbare Ursache für diese Ent- wicklung dürfte die beschleunigte Reduktion der Zähl der Betriebe sowie der in der Landwirtschaft beschäftigteh Personen sein.

(36)

-34-

5.

Die Eignung des Aargauer Bodens für die landwirtschaftliche Nutzung

5.1 Hauptnutzungsarten

Zur Untersuchung der Eignung des Aargauer Bodens für die landwirt- schaftliche Nutzung wurde ein 4-Hektaren-Raster über das ganze Kantons- gebiet gelegt und für jede Rastereinheit zuerst die Hauptnutzungsarten ausgeschieden. Damit wurde das gesamte Areal des Kantons Aargau Mit rund 1'400 km2 (= 140'000 ha) Javier folgende.Hauptnutzungszonenein- geteilt:

Wald Gewässer Besiedlungszone Landwirtschaftszone

Unter Wald ist in erster Linie die bestockte Fläche zu verstehen. Zu den Gewässern zählen die Seen, nicht aber die Flüsse und Bäche, welche die übrigen Zonen durchfliessen. Die Besiedlungszone umfasst die Wohn- und Industrieflächen, die Verkehrsflächen innerorts, die Sport- und Parkanlagen, die Flüsse, Bäche und allfällige unproduktive Flächen in Bereich dieser Zonen.

Die Landwirtschaftszone besteht in erster Linie aus der landwirtschaft- lichen Nutzfläche im engeren Sinne; sie schliesst aber auch die Ver- kehrsflächen ausserorts, die. Flüsse und Bäche sowie das unprodüktive Land in Beräich dieser Zone ein. Mit zunehmender Besiedlungsdichte nimmt der,Ahteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche innerhalb der Landwirtschaftszone in Zusammenhang mit dem Ausbau des Strassennetzes etwas ab.

Von den erwähnten 140'000 ha entfallen heute rund

34 %

auf die beiden Fixzonen Wald unfl Gewässer,

9 %

auf die Besiedlungszone und der Rest, das heisst 79'600 ha oder

57 %

auf die Landwirtschaftszone. Diese Zone ist wie erwähnt von Flüssen, 'RUchen und einem Verkehrsnetz zerschnit- ten, so dass für die eigentliche landwirtschaftliche Nutzung gemäss Landwirtschaftszählung 1969 noch rund 66'700 ha zur Verfügung standen.

Es ist somit zwischen Landwirtschaftszone und landwirtschaftlicher Nutzfläche zu unterscheiden.

(37)

Von der Beurteilung der Eignung des Aargauer Bodens für die landwirt- schaftliche Nutzung wurden vorweg auch jene Flächen ausgeschieden und nicht mehr als "für die Landwirtschaft verfügbar" bezeichnet, die in ausgewiesenen Bau- oder GKP-Zonen lagen. Dieses Vorgehen eröffnete. wert- volle Möglichkeiten der Gegenüberstellung vom zukünftigen Besiedlungs- flächenbedarf und -angebot sowie dem voraussichtlichen Verlust von land- wirtschaftlicher Nutzfläche. NäCh Abzug der erwähnten Bau- und GKP- Zonen (Stand 1971) würde eine Landwirtschaftszone von rund 66,600 ha übrig bleiben. Die nachfolgende Beurteilung der Eignung des Aargauer Bodens für die landwirtschaftliche Nutzung bezieht sich auf diese Fläche, obwohl an7unehmen ist, dass mit zunehmender Besiedlung die Landwirt- schaftszone nicht nur zurückgedrängt, sondern auch diese selbst mit einem etwas dichteren Verkehrsnetz belegt wird, welche mit der vorge- nommenen Rasterung im heutigen Zeitpunkt natürlich nicht erfasst wer- den kailn. Die dazumal noch verfügbare effektive landwirtschaftliche Nützfläche würde sich nach groben Schätzungen auf rund 55,000'ha be- laufen.

5.2 Beurteilungsmerkmäle

Um die Eignung zu beurteilen, wurden zuerst die "hichtlinien für die Eignungsbewertüng von Landwirtschaftsgebieten", herausgegeben voM ORI, Institüt an der ETHZ, herangezongen. Diese Richtlinien könnten zu einem vielseitigen Inforffiationssystem über das Produktionspotential der schwei- zerischen Landwirtschaft ausgebaut werden, whei veränderte'Standortan- sprüche neu gezüchteter Kulturpflanzen sowie die fortschreitende Land- arbeietechnik fortlaufend zui berücksichtigen wären. Vorläufig fehlen jedoch quantifizierbare Zusammenhänge zwischen den verschiedenen a.g- nungsstüfen einerseits und den erzielbaren Mengenerträgen und dem ent- sprechend angepassten Einsatz an Produktionsfaktoren anderseits. Diese Zusammenhänge müssten noch erarbeitet werden.

Wir stützten uns auf folgende Kriterien, um die Eignung der Landwirt- schaftszone zu beurteilen:

Hanglage: Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung im Landmaschinen- wesen (siehe Abschnitt 2.5 und Tab. 9) Muss sich der Ackerbau zu-

(38)

-36-

nähmend auf Flächen mit einer durchschnittlichen Neigung bis zu 10 % be- schrgnken. An Fanglagen mit über 20 % Neigung wird der Naturfutterbau noch möglich sein, jedoch mit besonderen, der FPngbeWirtschaftung ange- passten Asbeitsverfahren. Wesentlich steuere fflnge, die nur noch als Weide benutzt werden könnten, sind imlargau wohl vorhanden, aber weni- ger in zusammenhängenden grossen Flächen, so dass diese nicht eigens berücksichtigt werde:Imüssen. Diese, Hänge sind meistens Teil von Be- trieben, welche die weniger steilen Flächen mähen und die steileren weiden. Aufgrund dieser, von zukünftigen Entwicklungstendenzen getra- genen Ueberlegungen wurde die Hanglage wie folgt nach mittlerer Nei- gung abgestuft:

bis 10 % Neigung 10 - 20 % Neigung über 20 %Neigung

Ertragszonen für den Acker- und Futterbau: Zur objektiven Bestimmung von Ertragszonen innerhalb des Aargaus müssten Daten über die natür- lichen Produktionsbedingungen bezüglich Boden, Klima und Niederschläge

herangezogen werden. Leider standen in Zeitpunkt der Definition der Beurteilungsmerkmale nur über die zwei letzteren Faktoren, nicht aber über die Bodenverhältnisse genügend Unterlagen zur Verfügung.

Ueber die Erträge von Ackerfrüchten stand auch anderweitig kein sta- tistisches Material zur Verfügung, das Hinweise über gesicherte Er- tragsunterschiede zwischen einzelnen Gebieten geliefert hätte. Nach Aussagen von Aargauer Fachleuten sind grossflächig beurteilt auch keine erheblichen Ertragsunterschiede bei den Ackerfrüchten zu erwarten, so- fern man sich auf die Böden bis zu 10 %bittlerer Neigung beschränkt.

Die Niederschlagsmenge und deren Verteilung während der Sommermonate werden den Anbau bestimmter Ackerfrüchte in gewissen Gebieten wie bei- spielsweise in Freiamt wohl erschweren, doch lassen sich die Erschwer- nisse wie auch besonderen Bodenverhältnisse mit einer entsprechenden Betriebsorganisation und Kulturmassnahmen ausgleichen. Wir haben aus diesem Grunde in ganzen Kantonsgebiet für die Neigungsstufe, bis zu welcher in fernerer Zukunft der Ackerbau geeignet erscheint, diesel- ben Ertragsverhältnisse für Ackerfrüchte angenommen. Diese grobe An.,.

nahme konnte auch deshalb getroffen werden, weil wir heute die Stand- ortansprüche der in zwei oder drei Jahrzehnten angebauten Sorten von Ackerfrüchten nicht kennen.

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