• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Ärztliches Geschäftskonto: Nachteile der Zentralisierung" (25.11.2011)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Ärztliches Geschäftskonto: Nachteile der Zentralisierung" (25.11.2011)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 47

|

25. November 2011 [74]

ÄRZTLICHES GESCHÄFTSKONTO

Nachteile der Zentralisierung

Höhere Eigenkapitalanforderungen, zweifelhafte Staatsanleihen im Eigenbestand, drohende Regulierungsmaßnahmen im Wertpapiergeschäft: Banken reagieren auf diese Herausforderungen anders, als es so manchem Arzt recht sein kann.

D

ie Vorteile der Geschäftsbe- ziehung zur örtlichen Filiale der Volksbank lassen sich für Rü - diger R., einen Praxisinhaber aus Westdeutschland, mit wenigen Wor- ten darstellen: kurze Entscheidungs- wege und ein hohes Maß an banksei- tiger Flexibilität beispielsweise bei kurzfristigen Kreditüberziehungen des Geschäftskontos. Diese Aspekte waren für ihn entscheidend, als er vor zwei Jahren die Zweitverbin- dung zur Sparkasse auf ein Mini- mum reduzierte und dort seitdem nur noch einige wenige Geschäfte abwi- ckelt. Bei der Sparkasse war seiner- zeit bereits erkennbar, dass die Filial- mitarbeiter nahezu jede auch nur halbwegs relevante Entscheidung erst in einem aufwendigen internen Verfahren mit der Zentrale abstim- men mussten. Dies dauerte oft lange.

Anderer Gesprächspartner Doch vor ein paar Monaten erhielt R. auch von der Volksbank eine schriftliche Information mit der Aussage, dass „ab sofort Herr . . . aus der Hauptstelle in allen Fragen des Kreditgeschäfts“ sein Ansprech- partner sein werde. Die Volksbank habe sich zu diesem Schritt ent- schlossen, um „noch mehr als bisher kurze Entscheidungswege zu ge- währleisten“. Einen Vorschlag zu ei- nem persönlichen Vorstellungsge- spräch dieses für R. neuen Mitarbei- ters gab es in dem Schreiben jedoch ebenso wenig wie eine Erklärung, wie denn künftig diese „kurzen Ent- scheidungswege“ aussehen sollen.

Auch ein darauf folgendes Gespräch mit dem bisher für ihn verantwortli- chen Filialleiter brachte R. nicht weiter. Dieser bedauerte lediglich die Entwicklung und bat R., der Volksbank treu zu bleiben. S. ent- schloss sich daraufhin, zunächst ab- zuwarten und die weitere Entwick-

lung zu beobachten. Er sah dar über hinaus keine Veranlassung, von sich aus Kontakt zu seinem künfti- gen Gesprächspartner aufzunehmen.

Dies sollte sich aber relativ schnell ändern, weil R. wegen erforderlicher Zahlungen wieder einmal eine vor - übergehende Erhöhung seines Kre- ditlimits benötigte. R. telefonierte mit dem nun für ihn verantwortli- chen Bankmitarbeiter in der Haupt- stelle der Volksbank und bat um eine Erhöhung seines Überziehungskre- dites um 12 000 Euro für „nur weni- ge Wochen“. Tatsächlich erhielt der Arzt auch recht schnell die Zusage, so dass es während der darauf fol- genden Wochen auch keine Proble- me gab und Überweisungen sowie Lastschriften regelmäßig ausgeführt und eingelöst wurden.

Umso überraschter war R., als er eine schriftliche Mitteilung der Volksbank erhielt, dass zwei Last- schriften über jeweils noch nicht einmal 500 Euro aufgrund „nicht genehmigter Kontoüberziehungen“

nicht eingelöst worden seien. Die Folgen waren für R. erheblich: Da es sich beim Empfänger der Last- schriften um einen für für R. sehr wichtigen Geschäftspartner handel- te, stand die Geschäftsverbindung kurzzeitig auf der Kippe. Erst nach intensiven Gesprächen gelang es R., seinen Geschäftspartner davon zu überzeugen, dass es sich um Missverständnisse handelte, die sich „selbstverständlich nicht wie- derholen würden“, wie R. kleinlaut erklären musste. Im folgenden Tele- fongespräch mit dem Bankmitar- beiter erklärte ihm dieser, dass nach seinen Unterlagen die Krediterhö- hung nur für einen Monat verein- bart war. Außerdem, so rechtfertigte er sich, habe er versucht, R. telefo- nisch zu erreichen. Erst als dies nicht gelang, musste er die Last-

schriften gemäß seinen internen An- weisungen zurückbuchen. Auch der Einwand von R., dass es sich um vergleichsweise geringe Beträge handelte und diese Einlösungen bis- her immer problemlos stattfanden, wurde lapidar mit einem erneuten Hinweis auf entsprechende Dienst- anweisungen erwidert.

Wichtiges Gespräch

Der Praxisinhaber zog aus dieser Er- fahrung seine Lehren und hat zwi- schenzeitlich in der Volksbankzen- trale ein Gespräch mit seinem An- sprechpartner geführt, das für ihn wertvolle Informationen brachte. So sieht er nun vor allem ein, dass durch die veränderte Geschäftsstruktur der Volksbank, vor allem bedingt durch die aktuellen Herausforderungen, ei- ne persönliche Kundenbetreuung, wie er sie bisher von seinem Filial- leiter gewohnt war, nicht mehr mög- lich ist. Der Bankmitarbeiter sprach von etwa 100 mittelständischen Kunden und Freiberuflern, für die er allein zuständig sei. Auch der Ver- such, R. vor Nichteinlösung der Last- schriften telefonisch zu erreichen, war nach Aussage seines Gesprächs- partners „keineswegs normal“. Üb- lich ist vielmehr, dass Lastschriften quasi automatisch zurückgebucht werden, wenn Kontoguthaben bezie- hungsweise ein Kreditlimit für ei- ne ordnungsgemäße Einlösung nicht ausreichen.

R. zog aus diesem Gespräch die Erkenntnis, dass es ein Fehler war, sich nur noch einer Bank anzuver- trauen. Er wird sich mit weiteren Kreditinstituten zusammenzusetzen, um die Möglichkeiten einer Zusam- menarbeit zu bereden. Möglicher- weise wird das Thema der Zentrali- sierung nicht von allen Geschäfts- banken gleich behandelt.

Michael Vetter

B E R U F

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Juli 1993 wurde über das Bestre- ben einiger privater Krankenversiche- rungen (vor allem Deutscher Ring) be- richtet, die Minderungspflicht nach § 6a GOÄ auch auf Leistungen

Falls der Arbeitgeber bereits angestellte Mitarbeitende, deren Lohn bisher in Schweizer Franken ausbezahlt wurde, neu in Euro entlöhnen will, stehen ihm zur Durchsetzung

Weiter verlangt die Verfassung, dass durch einen Finanzausgleich die Steuerkraft der Gemeinden auszugleichen ist und ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung anzustreben

wenn ich das sage will mich niemand mehr dann bin ich noch mehr ganz allein auf der Welt“ (S. 166); „sie wol- len mich doch nicht haben niemand will mich behalten und ich hab

Die wesentlichen Argumente gegen die Annahme einer ungeschriebenen Hauptversammlungszuständigkeit auf Ebene der abhängigen Gesellschaft.. Die Ablehnung der Annahme

Nur eine Sache nervt : Lena stellt sich sehr an, wenn es um andere Mädchen geht.. Wenn Mädchen mit mir in der Pause reden , meckert sie mich an

Für kleinere Forderungen (unter 150 Euro) setzen Inkassounternehmen freiwillig eine deutlich reduzierte Kostenstufe auf Basis der RVG-Sätze

Rot oder Rosa, das ist hier die Frage   Heute können Frauen nicht nur zwischen tau- senden Farben wählen, sondern auch zwischen Produkten zum Aufkleben oder Abziehen.. Doch nach