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Amtsblatt für den
Landkreis Havelland
Öffentliche Bekanntmachung
gem. $ 64 Abs.2 Kommunalwahlgesetz des I-andes Brandenburg (BbgKWahlG)
Aufgrund des Verzichts des ehrenamtlichen Bürgermei- sters der Gemeinde Wustermark auf sein Amt zum 07. 05. 1996 gem. $ 82 Abs. 1 BbgKWahlG durch Verzichtserklärung zur Niederschrift der Gemeinde- vertretung am O7.05. 1996 muß den Rest der Wahl- periode der Gemeindevertretunggem. $ 73
Abs. 2 BbgKWahl innerhalb der nächsten drei Monate, nach Verlust seiner Rechtsstellung, eine Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wustermark stattfinden.
Gem. $ 64 Abs. 2 BbgKWahlG bestimme ich hiermit:
Tag der Neuwahl des ehrenamtlichen Bürger- meisters der Gemeinde Wustermark ist
Sonntag, der 07. Juti 1996 Die Wahlzeit ist auf
8.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt.
3. Für eine etwa notwendig werdende Stichwahl ist der Wahltag auf
Sonntag, den L4. Juli 1996 festgesetzt.
Nr. 5
Wahlvorschläge der Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Einzelbewerber sind bis zum
30. Mai 1996,12.00 Uhr (38. Tag vor der lVaht)
beim Wahlleiter der Gemeinde Wustermark Amt Wustermark
Hoppenrader Allee 1 1,4641 Wustermark
nach den Anforderungen des g 70 BbgKWahlG i.V.m. $ 33 BbgKWahlV einzureichen.
Vordrucke für Wahlvorschläge können beim zuständigen Wahlleiter angefordert werden.
Mai 1996 Jahrgang 3
1 .
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gez.Dr. B. Schröder [.andrat
Herausgeber I andkreis Flavelland, Der I-andrat, PlaE der Freiheit t, L4712 Rathenow Denststelle Nauen, Goethestr. 59 rcA, 14641, Nauen
Redaktion: Pressestelle, Petra Müller
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