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Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt

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Kanülenstichverletzungen

Herausgegeben im Rahmen der Sonderaktion

„Sicherheit und Gesundheitsschutz an nichtstationären Arbeitsplätzen SANA 2003“

Landesamt für Verbraucherschutz

Arbeitsschutzverwaltung Sachsen-Anhalt

LAV 05/2003-103

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Kanülenstichverletzungen Kanülenstichverletzungen

Jede gebrauchte K üle könnte mit Krankheitserregern behaftet sein.

Bei e tzung besteht das Risiko, sich z. B. mit itis B, Hepatitis C oder HIV

zu infizieren.

DESHALB:

 B h sofort und sachgerecht selbst entsorgen.

 Auf en Schutzkappen nicht wieder aufsetzen.

 Einwe zen unmmittelbar nach Gebrauch und nach Möglichkeit komplett in Sammelbehälter abwwerfen.

 Sammelbehälter müssen

• unzerbrechlich,

• verschließbar,

• flüssigkeitsdicht und

• durchstichfest bei bestimmungsgemäßen Gebrauch sein.

 Minimierung der Verletzungsgefahr durch speziell konzipierte Sicherheitsprodukte

• Injektionsnadeln, die sich nach Gebrauch selbsttätig in eine Schutzhülle zurückziehen

• Injektionsnadeln mit leicht arretierbarem Kanülenschutz

• Injektionsnadeln, die nach Herausziehen automatisch stumpf werden Verhalten, wenn es trotz aller Vorsicht zur Nadelstichverletzung kam

 Jede Nadelstichverletzung oder ähnliche Verletzung mit spitzen oder scharfen, mit Blut oder Körperflüssigkeiten benetzten Instrumenten muss dem Arbeitgeber gemeldet und dokumentiert werden

 D-Arzt oder Betriebsarzt konsultieren

 Jede Nadelstichverletzung muss prophylaktische Maßnahmen nach sich ziehen, z. B.

• geeignete Wundversorgung (Blutung anregen, Desinfektion bis tief in den Stichkanal)

• Überprüfung des Impfstatus

• ggf. aktive und/oder passive Immunisierung

• ggf. medikamentöse HIV-Prophylaxe

• Überprüfung des serologischen Status

• serologische Nachkontrolle

Informationen über das optimale Vorgehen im Einzelfall unter:

www.rki.de

www.bgw-online.de

www.nadelstichverletzung.de

Referenzen

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