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Mitteilungen der Universitätsverwaltung 2003 Nr. 1

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Mitteilungen der

Universitätsverwaltung

Nr.1/03

28. Januar 2003

Inhalt:

1. Tarifvertragsabschluß am 10.01.03 2. Telefonrückrufe über 0190-Nummern 3. Alternative Auskunftsdienste

4. Kriminelle Machenschaften mit Handies 5. Verlust eines Dienstsiegels

6. Inventur Büromateriallager 7. Einsatz von Umweltpapier 8. Personalmitteilungen

Redaktion: Universitätsverwaltung, Organisationsabteilung, Telefon: 3690/2693

Internet: http: //www.uni-konstanz.de/struktur/org/orgdv/Seiten_Org/Titelseite_MDUV.html

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1. Tarifvertragsabschluss am 10.01.2003

Die Universität Konstanz wurde vom MWK am 15.01.2003 auf die Wirksamkeit des neuen Tarifvertrags für die Angestellten des öffentlichen Dienstes vom 10.01.2003 hingewiesen.

Die für Sie wichtigen Passagen des Tarifabschlussergebnisses sind untenstehend aufge- führt.

Bitte beachten Sie vor allem, dass der AZV-Tag ("Rosa Tag") ab 01.01.2003 entfällt. Dies bedeutet konkret für die Universität Konstanz: Wurde der AZV-Tag vor dem Hinweis des MWK, also vor dem 15.01.2003 genommen, hat es hierbei sein Bewenden. Für bereits bewilligte AZV-Tage ab dem 15.01.2003 kann der/die Antragsteller/in auf Wunsch einen Urlaubstag einsetzen oder vom Freistellungstag Abstand nehmen.

In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Ergebnisse des Tarifabschlusses auf die Beamten übertragen werden, lässt sich gegenwärtig nicht prognostizieren.

_____________________

DER TARIFABSCHLUSS VOM 10. JANUAR 2003

Mit 106 von 129 Stimmen hat die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungs- gewerkschaft am 10. Januar 2003 in Potsdam dem in der Nacht zuvor von Bund, Ländern und Kommunen vorgelegten Angebot zugestimmt. Damit ist dieses Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst unter Dach und Fach:

I. Einmalzahlung

Arbeitnehmer, die im Monat Februar 2003 Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis erhalten, das am 2. Januar 2003 bereits bestanden hat, erhalten im Monat März 2003 eine Einmal- zahlung in Höhe von 7,5 Prozent der Vergütung (Paragraf 26 BAT/BAT-O) einschließlich der allgemeinen Zulage beziehungsweise des Monatstabellenlohnes vom Dezember 2002, maximal 185 Euro im Tarifgebiet West beziehungsweise 166,50 Euro im Tarifgebiet Ost.

Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Höchstgrenze für die Einmalzahlung anteilig entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit.

Eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro im Tarifgebiet West beziehungsweise anteilig unter Zugrundelegung des maßgeblichen Bemessungssatzes im Tarifgebiet Ost wird im November 2004 gezahlt.

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Die Regelungen der Unterabsätze 1 und 2 gelten entsprechend auch für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz und für Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflege sowie für Ärztinnen/Ärzte im Praktikum und für Praktikantinnen/ Praktikanten mit der Maßgabe, dass der Höchstbetrag im Sinne des Unterabsatzes 1 65 Euro und der Betrag im Sinne des Unterabsatzes 2 30 Euro beträgt.

II. Anhebung der Vergütungen und Löhne

1. Die Grundvergütungen, Monatstabellenlöhne, Sozial- und Ortszuschläge der Ange- stellten und Arbeiter werden nach der bisherigen Berechnungsweise

- für die Arbeiter und die Angestellten der Vergütungsgruppen X bis IV a beziehungsweise Kr. I bis Kr. XI ab 1. Januar 2003 und für die übrigen Angestellten ab 1. April 2003 um 2,4 Prozent,

- ab 1. Januar 2004 um weitere 1,0 Prozent und - ab 1. Mai 2004 um weitere 1,0 Prozent

erhöht.

Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz und für Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflege sowie die Entgelte und Verheiratetenzuschläge der Ärztinnen/Ärzte im Praktikum und der Praktikantinnen/Praktikanten werden

- ab 1. Januar 2003 um 2,4 Prozent,

- ab 1. Januar 2004 um weitere 1,0 Prozent und - ab 1. Mai 2004 um weitere 1,0 Prozent

erhöht.

2. Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2005.

3. Die Zuwendung bleibt bis zum 31. Januar 2005 eingefroren.

. . . .

IV. Weitere Regelungen

1. Der AZV-Tag entfällt mit Wirkung ab 1. Januar 2003.

2. Fällt der Aufstieg in die nächste Lebensalterstufe/Stufe der Grundvergütung bezie- hungsweise Lohnstufe in die Zeit vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004, wird der Unterschiedsbetrag zur nächsten Stufe für die Dauer eines Jahres nur zur Hälfte ge-

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zahlt. Nach Ablauf dieser Jahresfrist berechnet sich die Stufenzuweisung wieder nach den tariflichen Regelungen.

3. Der Termin für die Auszahlung der Bezüge kann ab Dezember 2003 jeweils im Dezem- ber vom 15. auf den letzten Tag des Monats verschoben werden.

. . . .

VI. Beschäftigungssicherung

Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, dass Auszubildende nach erfolgreich bestan- dener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernom- men werden, soweit nicht personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen.

Dies gilt nicht, soweit die Verwaltung beziehungsweise der Betrieb über Bedarf ausgebil- det hat. Die Regelung tritt mit Ablauf des 31. Januar 2005 außer Kraft.

VII. Ausnahmen vom Geltungsbereich

Die Vereinbarungen werden nicht angewandt auf Arbeitnehmer, die spätestens am 9.

Januar 2003 ausscheiden.

. . . .

Gesamttext: www.verdi.de

2. Telefonrückrufe über 0190-Nummern

Anbieter von Telefondienstleistungen entwickeln ständig neue Möglichkeiten, ihren Um- satz zu erhöhen. Leider geht dies in manchen Fällen zu Lasten der Kunden, denen sogar die Möglichkeit der Abwehr genommen ist.

So wird ein Rückruf-Dienst angeboten, bei dem durch Anruf einer kostenfreien Rufnummer (0800....) oder über dasInternet die Möglichkeit besteht, einen Rückruf zu einer beliebigen Zielrufnummer auszulösen. Der Anbieter baut eine Verbindung zu dieser Zielrufnummer auf und fragt die Kostenübernahmebereitschaft ab. Sobald diese Zustimmung vorliegt, wird eine Gesprächsverbindung zum ursprünglichen Anrufer hergestellt.

Diese technischen Möglichkeiten werden teilweise auch von unseriösen Anbietern von Mehrwertdiensten (Rufnummern 0190 ...) genutzt bzw. missbraucht. Dabei werden die Rückrufe von Mehrwertdiensten ausgelöst, die sehr hohe Verbindungskosten (1,99 € pro Minute und mehr) aufweisen. Es ist nicht auszuschließen, dass derartige „Rückrufe“ sogar ohne Anforderung getätigt werden, da der Kunde kaum beweisen kann, dass er den Rück-

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ruf nicht bestellt hat: Anrufe auf kostenfreie 0800-Nummern dürfen von den Carriern nicht gespeichert werden, da sie für die Abrechnung nicht relevant sind.

Eine automatische Abwehr derartiger Anrufe durch Sperren in der TK-Anlage sind nicht möglich, da diese nur für abgehende, nicht jedoch gegen ankommende Gespräche wirk- sam sind.

Wie kann man hier möglichen Schaden erkennen und minimieren?

Informieren Sie das Personal und prüfen Sie die Rechnung sehr aufmerksam. Verdächtig sind Verbindungen zu 0190-Nummer und Rechnungspositionen mit Bezeichnungen wie

„TeleInternet Service“. Bezahlen Sie nur die unstrittigen Beträge. Falls die Rechnung ab- gebucht wird, stornieren Sie die Abbuchung und überweisen sie den korrekten Betrag.

Weisen Sie den Rechnungsersteller (z.B. Deutsche Telekom) ggf. darauf hin, dass der Abbuchungsauftrag nicht erlöschen soll.

Widersprechen Sie dem strittigen Rechnungsbetrag und informieren Sie den Rechnungs- ersteller welchen Posten Sie gekürzt haben, da sonst jeder Rechnungsposten anteilig gekürzt wird. Für den Fall, dass dann ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht wird, sollten sie rechtlichen Rat einholen.

3. Alternative Auskunftsdienste, keine Weitervermittlung annehmen

In letzter Zeit häufen sich Meldungen, dass Gespräche den Positionen in der Telefonrech- nung nicht zugeordnet werden können. In der Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG sind Gesprächsverbindungen zu anderen Verbindungsnetzbetreibern enthalten, ob- wohl die Zugangskennzahlen „010..“ in der TK-Anlage oder bei der Deutschen Telekom AG gesperrt wurden. Die Ursache dafür liegt meist darin, dass bei der Nutzung von Tele- fonauskunftsdiensten (11 8 ..) das Angebot zur Weitervermittlung an den erfragten An- schluss in Anspruch genommen wird. In diesem Fall wird die Gesprächsverbindung über das Netz des Auskunftsanbieters (und nicht über die Deutsche Telekom AG) hergestellt - in aller Regel zu wesentlich höheren Kosten.

Bei Nutzung der Telefonauskunft sollte daher in jedem Fall auf die Weitervermittlung verzichtet und die Rufnummer eigenhändig gewählt werden.

4. Kriminelle Machenschaften mit Handies

„0190-Gauner“ versuchen, Handynutzer z.B. durch vermeintlich dringende Botschaften oder aber durch einmaliges Klingeln lassen zu unvorsichtigen Rückrufen auf 0190er-

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Nummern zu veranlassen. In einigen Fällen werden diese Gespräch angenommen und per Band ein Rufzeichen (Klingeln) eingespielt, um die Verbindungsdauer – und damit die Kosten – künstlich in die Höhe zu ziehen. In jedem Fall entstehen so nicht unerhebliche Kosten für den Inhaber des Handy-Anschlusses.

Noch gefährlicher ist ein anderer Trick: Sie erhalten über SMS oder auf der Sprachbox eine Nachricht, dass Sie wegen einem besonderen Problem eine bestimmte Rufnummer anwählen sollen. Bei dieser Nachricht wird Ihnen weder der Absender, noch der Adressat bekannt gemacht. Es kommt vor, dass sich der betrügerische Anrufer als Netzbetreiber ausgeben. Wenn Sie bei der angegebenen Rufnummer anrufen, bezahlen Sie in der Re- gel hohe Kosten und werden während des Gesprächs gebeten, die PIN einzugeben. Falls Sie dieser Aufforderung folgen, kann eine „schwarze SIM-Karte“ erstellt werden, mit deren Hilfe andere auf Ihre Kosten telefonieren.

!! Bitte lassen Sie hier besondere Vorsicht walten!!

5. Verlust eines Dienstsiegels

bei der Universität Tübingen ist ein großes Dienstsiegel in Verlust geraten. Da die Mög- lichkeit eines Missbrauchs nicht ausgeschlossen werden kann, wird dieses Dienstsiegel für ungültig erklärt. Es trägt das Landeswapppen mit der Umschrift

Universität Tübingen Pharmazeutisches Institut

Vor dem Wort Universität und nach dem Wort Tübingen befinden sich zwei nebeneinan- derliegende Punkte (Symbol-Nr. 2).

6. Inventur Büromateriallager

Wegen Inventur bleibt das Büromateriallager und die Schlüsselverwaltung am 25.02.03 und 26.02.03 geschlossen.

7. Einsatz von umweltfreundlich hergestelltem Papier

Der Ministerrat hat am 19.07.1999 den sachgerechten Einsatz von Recyclingpapier und von Frischfaserpapier aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Landesverwaltung beschlos- sen. Die Universitätsverwaltung hat deshalb bereits in den Mitteilungen Nr. 1 vom 16.01.2001 darauf hingewiesen, dass zum Kopieren und zur Vervielfältigung von Schrift- gut sowie zur Herstellung von Broschüren, und anderen Unterlagen, grundsätzlich Recyc-

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lingpapier zu verwenden ist. Trotzdem wurde bisher überwiegend rein weißes Papier im Büromateriallager ausgegeben.

Aufgrund eines Verbesserungsvorschlags und um der besonderen Verantwortung der Universität für den schonenden Umgang mit der Umwelt nachzukommen, ist entschieden worden, im Büromateriallager künftig grundsätzlich nur noch Papier mit 80 % Weißgrad auszugeben. Durch diese Umstellung können zudem die Kosten für Papier um jährlich ca.

5.000 EUR reduziert werden.

Kein Grundsatz ohne Ausnahme. Für besonders begründete Fälle, z.B. für das Schreiben von Urkunden oder für Repräsentationsschreiben wird weiterhin rein weißes Papier, je- doch nicht in größeren Mengen, ausgegeben.

Das heute produzierte Umweltpapier ist den hohen Anforderungen moderner Bürogeräte gewachsen und kann ohne Einschränkungen auf allen gängigen Kopierern, Faxgeräten, Laser- und Inkjet-Druckern eingesetzt werden.

Bei der Verwendung von Umweltpapier wird auch nicht mehr Toner verbraucht, da sich die Menge des verwendeten Toners nicht nach dem Papier, sondern nach der Einstellung des jeweiligen Geräts richtet. Ein Drucker erkennt nicht automatisch, welches Papier eingelegt wurde. Der Verbrauch ist bei allen Papiersorten generell gleich.

8. Personalmitteilungen

Entfällt in der Online-Version.

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