Mitteilungen der
Universitätsverwaltung
Nr. 3/00
18. September 2000
Inhalt:
§ Leistungsabhängiges Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen für Beamte
§ Änderung des Altersteilzeittarifvertrages
§ Lohnsteuerkarten 2001
§ Parkkartenstelle verlegt
§ Abgabestelle für EDV-Altgeräte und Elektronikschrott verlegt
§ Einsammeln von Geschirr des Studentenwerks
§ Neue Gehaltstabellen für Angestellte und Arbeiter
§ Grippeschutzimpfung
Redaktion: Universitätsverwaltung, Organisationsabteilung, Telefon: 3690/2693
2 3/00 vom 18. September 2000
1. Leistungsabhängiges Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen für Beamte
Nach § 27 Bundesbesoldungsgesetz steigt das Grundgehalt der Beamten in der Besol- dungsgruppe A entsprechend dem Besoldungsdienstalter (BDA)
• in den Anfangsjahren bis zur Stufe 5 im 2-Jahresrhythmus
• danach bis zur Stufe 9 im 3-Jahresrhythmus
• und darüber hinaus bis zur Endstufe im 4-Jahresrhythmus
Die Landesregierung hat eine Verordnung über das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen (Leistungsstufenverordnung – LStuVO) erlassen, wonach ab dem Jahre 2000 jährlich bis zu 10% der vorhandenen Beamten der Bes.-Gr. A (nicht C- und R- Besoldung), die das Endgrundgehalt noch nicht erreicht haben und eine dauerhaft herausragende Leistung erbringen, eine Leistungsstufe erhalten können.
Leistungsstufe bedeutet, dass die nächsthöhere Stufe des Grundgehalts vorzeitig festge- setzt wird und damit die Gehaltsverbesserung bereits zu einem früheren Zeitpunkt eintritt (leistungsbezogene Besoldung). Sie kann jedoch frühestens nach der Hälfte der o.a. Jah- resrhythmen bewilligt werden. Die Leistungsstufe bezieht sich aber immer nur auf eine Stufe. Die nachfolgenden Stufen werden zu den unveränderten Zeitpunkten des Grund- rhythmus erreicht.
Sofern die Leistungen nicht den mit dem Amt verbundenen durchschnittlichen Anforde- rungen entsprechen, bleibt der Beamte in seiner bisherigen Stufe und steigt nicht nach dem o.a. Rhythmus weiter auf (Aufstiegshemmung). Dies ist dann der Fall, wenn der Beamte mit dem Ergebnis „entspricht nicht bzw. nur eingeschränkt den Leistungserwar- tungen“ beurteilt ist.
Für das Jahr 2000 können eine Leistungsstufe erhalten:
2 Beamte in der Verwaltung 3 Beamte in der Bibliothek 2 Beamte in der Wissenschaft
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Die betreffenden Beamten werden von der Universitätsverwaltung entsprechend unter- richtet.
Für weitere Auskünfte stehen von der Personalabteilung Herr Kaiser (Tel.: 2767) für den Verwaltungs- und Wissenschaftsbereich und Frau Wirich (Tel.: 2054) für den Bibliotheks- bereich gerne zur Verfügung.
2. Änderung des Altersteilzeitvertrages
Zum 01.07.00 wurde der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit geändert.
• Die Höchstdauer der Altersteilzeit beträgt statt bisher fünf nun sechs Jahre, sofern nicht schon früher ein ungekürzter Altersrentenanspruch in der gesetzlichen Renten- versicherung besteht.
• Altersteilzeitarbeit ist nun auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich, die schon in Teilzeit beschäftigt sind. Auch Sie müssen wie Vollbeschäftigte ihre bisherige Arbeitszeit halbieren und dabei noch mehr als geringfügig beschäftigt sein. Der Halbierung darf höchstens die Arbeitszeit zugrunde gelegt werden, die im Durchschnitt der letzten 24 Monate vor Beginn der Altersteilzeit vereinbart war.
3. Lohnsteuerkarten 2001
Beamte, Angestellte, Arbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte senden die Lohnsteuerkarte 2001 bitte unmittelbar an das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden- Württemberg in Fellbach. (Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Lohnsteuerkarten bei der Poststelle in der Universitätsverwaltung als private Postsache - im verschlossenen Briefumschlag mit Anschrift an das LBV in Fellbach - den dienstlichen Postsendungen beizufügen).
Bitte nicht vergessen, zuvor auf der Lohnsteuerkarte rechts oben mit schwarzem oder blauem Kugelschreiber (kein Bleistift) unter „Ordnungsmerkmale des Arbeitgebers“ die vollständige Personal-Nr. zu vermerken.
Vor der Übersendung der Lohnsteuerkarten an das LBV überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit.
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4. Parkartenstelle verlegt
Die Parkartenstelle für die Codierung und Ausgabe von Parkkarten der Parkraumgesell- schaft Baden-Württemberg (PBW) ist in den i-Punkt (A 509) verlegt worden.
Die Öffnungszeiten:
Bedienstete: montags und mittwochs, Studenten dienstags und donnerstags
jeweils von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr bleiben bestehen.
Bitte beachten Sie, dass bei jeder Änderung der Codierung der Parkkarte der Kfz-Schein vorgelegt werden muss.
5. Abgabestelle für EDV-Altgeräte und Elektronikschrott verlegt
Aus organisatorischen Gründen muss während des Bibliotheksanbaus die Abgabestelle von EDV- und Wissenschaftsgeräteschrott für die kommenden zwei Jahre von V 202 nach P 509 verlegt worden.
Der wöchentliche Termin: mittwochs von 11.00 Uhr bis 12.00 bleibt am neuen Ort bestehen.
Im Bedarfsfall melden Sie sich auf Telefon-Nr. 2512 (Frau Emele) und bitten um Kontakt- aufnahme durch Herrn Matt, welcher die Abgabestelle betreut.
6. Einsammeln von Geschirr des Studentenwerks
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten, ihre in den Büros vorhandenen Ge- schirrbestände aus der Cafeteria und Mensa wieder dorthin zurückzubringen bzw. zumin- dest in die Teeküchen zu stellen.
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7. Neue Gehaltstabellen für Angestellte und Arbeiter
Ab 1. August 2000 haben sich die Gehälter der Angestellten und Arbeiter um 2,4% erhöht und werden ab 01.09.2001 um weitere 2,4% steigen. Bei den Beamten ist in dieser Sache noch keine Entscheidung getroffen worden. Die Gehälter bleiben daher vorerst auf dem alten Stand.
Die neuen Gehaltstabellen sind als Anlage (1) beigefügt.
8. Grippeschutzimpfung
An der Universität wird vom betriebsärztlichen Dienst am Mittwoch, den 27.09.00 von 13.00 bis 16.00 Uhr am Mittwoch, den 04.10.00 von 08.30 bis 12.00 Uhr am Mittwoch, den 25.10.00 von 08.00 bis 11.30 Uhr sowie von 12.30 bis 15.00 Uhr am Montag, den 30.10.00 von 13.00 bis 15.00 Uhr in Raum G 430 eine Grippeschutzimpfung durchgeführt.
Interessenten werden gebeten, sich mit dem als Anlage (2) beigefügten Abschnitt zu den genannten Terminen einzufinden.
Bei den Pflichtversicherten werden die Kosten für die Impfung vom Betriebsärztlichen Dienst direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte sollten die Impfung (12,50 DM) sofort bezahlen und erhalten eine Quittung.
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