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388 Fleischer, zur Geographie u. Stalislik des nördl. Libanon

schrirt elwa» meldet , ist durchaus kein Beweis gegen ihre Aeehlheil. Ver¬

gleicht man die Berichte der üllern und neuern Besucher von Persepolis , su ersieht man daraus, dass die Zerstörung, wie es sich von seihst versteht, immer weiter um sieh greift. Cornells de Bruyns , einer der sorgralligsten und zuverlässigsten ßeschreiber der Ruinen, erzählt uns, welehe Mühe er sich gegeben habe, um einige Sculpturen und einige Steine mit Inschriften mitnehmen zu können. Das gleiche werden hundert Andere gelhan baben, vielleichl auch Flower, selbsl. Wenn daher ein Stein, welchen Flower im Jahr 1667 m Persepolis sab, von den neuesten Reisenden, welche alle In scbriflen sammeln wollten, von Niebuhr, Rieh, Westergaard nichl mehr gefunden wurde, so ist diess eine sehr natürlicbe Sache, die aber den Werth der vnn Flower erhaltenen Abschrift nur um so büher schätzen lässt.

Zur Geographie und Statistik des nördlichen Libanon.

Xus dem Arabischen übersetzt von Prof.' Fielscher.

(Schluss von S. 98—106.)

In diesem Lande hält man streng über die auf Grund der Abstammung unter den Menschen bestehenden Rnngabstufungen , so dass die Standesehre weder denen, welche sie besitzen, durch Armuth verluren geht, noeh denen, welchen sie nichl zukommt, durcb Reichtbum. zu Theil wird, anch Niemund von etwas Gebrauch macht, was einem Manne seines Gleieken von Vater- und Multerseite nicht gebührt. Bei Standespersonen aber findet man grüsslen- theils auch Seelenadel , lebhaftes Khrgefubl und strenge Abweisung alles Un¬

ehrenhaften, Wahrung der Zunge vor unziemlichen Heden in ruhiger sowobl als in aufgeregter Stimmung, geduldige Krtragung von Besehwerden und W'iderwärligkeirtn , treue AufrechlerhaUung von Verträgen und von Verbin düngen mit Freunden , hochsinnige Versehmähung gemeiner Arglist gegen Feinde, beides in dem Grade, dass man einestbeils, um seinem Freunde beizustehen, unbedenklich das eigene Leben auf das Spiel setzt, anderntbeils, wenn man seinen Feind in einem unbewachten Augenblicke in seine Gewall liektHuml, ihn nieht angreift, bevor er sich wieder gesammelt hat. Khe- dem gab es im Lande viele Feindschaften zwiscben den verschiedenen Classen der Kinwohner; es kam zwischen ibnen zu verschiedenen Treffen und Viele von ihnen wurden getüdtet. Zu jeder Partei schlug sicb dann wieder eine Menge ihrer Freunde , die mit ihr an dem Kampfe theilnahmen und freiwillig, ohne persünlicbe Veranlassung, sieh in die grüsslen Gefahren slUrzlen. Die¬

ses Parteiwesen vererbte sich unler ihnen unaufhörlich , so lange es Golt gefiel, von den Vorfahren auf die Nacbkuminen, und es fand hierin kein Unterschied zwisehen Christen und Drnsen statt, wesswegen auch jede dieser beiden Völkerschaften, wie Tiir ibre Glaubensgenossen, so gelegentlich auch rür die andere Partei nahm. Aber bei diesen Feindschaften beobaehlelcn sie doch unverbrüchlich die Gesetze der Mnnnesehre und hielten sich von nie¬

drigen Handlungen fern, machten daher nuch wecbseLieitig nur .so Gefangene,

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Fleischer, zur Geographie u. Slatislik des nördl. Libanon. 389

(Iass der Eine den Andern in olTenem Kumpre überwältigte und einbrnckle.

So erzählt man Folgendes : Als ein Mann dieses Landes eines Tages am

Ilause seines Feindes vorbeiging, fand cr dessen Frau bei einer Arbeit, die ihre Kräfte überstieg. Er lenkte daher vom Wege ab, um ihr zu helfen;

während er aber damit beschäftigt war, kam ihr Mann dazu. Dieser be¬

grüsste ihn wie einen seiner Freunde und setzte ihm dann zu essen vor.

JNaeh dem Essen schickte sich der Andere zum Fortgehen an ; da wünschte ihm der Hausherr wohl zu leben und fügte dann hinzu: l'nser Verbältniss bleibt übrigens dasselbe wie vorher. — Ein anderer Fall: In el-'Arküb bestand Feindschaft zwischen den Benu '1-Ga(lban und den l.lasaniden. Letztere mach¬

ten von ibrer lebermaeht gegen die Benu 'I-Ga(lbün eiuen solchen Gehraueb>

dass diese nicbt mehr in ihren Häusern bleiben konnten, sondern auswan¬

derten. Einige Tage später traf es sich, dass ein Ilasanide auf einein weil von der Stadt entfernten Berge pflügte: da kamen zwei Männer von den Benu 'I-Gadbän bcwafl'net auf ihn los. So wie er sie erblickte, sprang er fliehend davon , stiess aber mit dem Fusse an einen oben auf einer .Mauer liegenden Stein: der Stein licl auf ihn herab ') und drückte ihn dermaassen nieder, dass cr sich nicht darunter hervor arbeiten konnte. Wäbrend er nun seinen Tod (ür gewiss bielt, sprangen die Beiden auf ihn los; als sie ihn über er¬

reicht hatten , hoben sie den Stein von ihm ab und sprachen zu ihm : Dieh .jelzl zu tödten, wäre ein schlechler Ituhm für uns; ein andermal aber nimm dieh in Acht ! — Ebendahin gehört was von Ibräbim jVeked , einem Drusen aus Es - Sald.idr, erzählt wird. Von einem Verdachte gegen die Treue seiuer Ehegattin beunruhigt, wollle er sieh Gewissheit verschalfen. Eines Tages, als es Abend wurde, bestieg er sein Pferd und sagte, er hahe ein Geschäft in Deir-el-Kamar, zu dessen Besorgung er diese Nacht hinreiten wolle. Hier¬

auf ritt er fort bis zu einer an der Strasse liegenden Herberge , wo er ein¬

kehrte und bis zum Einbrüche der Nacht verweilte; dann kehrte cr nach Hause zurück. In der Nähe seiner Wohnung stieg er ab, band den Zügel seines Pferdes an einen da stehenden Baum und ging zu Fusse nnch dum Hause bin. Dort angekommen, fand er die Thür verschlossen, hörte aber dahinter reden. Er rief seine Frau : diese gab eine verworrene Antwort und ölfnete nicht. Da stiess er die Thür auf, trat ein, und — fand einen Mann bei ihr.

Diesem war um so übler zu Muthe, da Ibrähim's Herzhaftigkeit Jedermann Furcht einflösste. Dieser jedoch beruhigte den Erschrockenen , nahm ihn bei der Hand und sprach: ,,Geb in Frieden; aber dass Niemand etwas davon erfahre I Das wäre dein Tod." Kaum an seine Kettung glaubend , machte der Mann sich auf und davon ; Ibrähim aber ging zu seinem Pferde hinaus, rührte es zur Streu und versorgte es ; dann kam er wieder in das Haus berein.

Wäbrend dessen erwartete seine Frau noch in dieser Naeht ihr Leben lassen zu müssen , und wäre gern entflohen, wusste aber nicbt, wie sie es anfangen sullte.

Der Mann seinerseits verfügte sich zu seinem Lager und streckte sicb darauf hin, ganz wie gewöhnlieh, ohne ihr wegen etwas Vorwürfe zu machen und

t) Allem Anschein nach hat man sich die Sache so zu denken, dass der Flüchtling bei'm L'cberspringen der Mauer un den locker liegenden Stein stiess und ibu so uuch .sich zog.

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390 Fleischer, lur Geographic u. Slalislik des nördl. Libanon.

ohn« sie über elwas zur Hede zu s'lzen, so dass es den Ansebeiii bald', wäre eben nichts vorgelallen. Darüber venvunderle sich die Frau und Lunule sicb nichl denlien, was daraus werden snllle ; indessen legte auch sie sich end lieh nieder. Den Tag darauf ging Ibrähim an seine (ieschäfte, ohne ihr ein unfreundliches Wort zu sagen; die Frau aber blieb ruhig in ihrem Gemach.

Des Abends Lam er zurück und braehle die Nacht wieder in derselben W eise hin, und so immerfort, bis sich nach langer /eil ein Anlass zur .Scheiduni;

fand, den er ohne \ erletzung seines Kbcgcfühls zur iiirentlichen Kenntnis.s bringen konnte. Da entliess er sie; von jener (ieschichte aber erfuhr Nie¬

mand etwas. — Weiter erzählt man Folgendes: 'Abdalläh er-Heisäni in el (iarb el-adnä kam eines Tages in einen ihm gehörigen Garten. Da fand er einen Mann, der viele Früchte daraus in einen Sack zusammengelesen und sich mil diesem umgürtet hatte , non aber , da er sich zu erheben versuchte, diess wegen der Schwere des Sackes nichl vermuchte. 'Abdalläh trat von hinten zu ihm und hob ihm den .Sack in die Höhe. Verwundert, dass dieser sich nun su leicht heben liess, richtete sich der Mann gerude aof und sah sich dann um: da stand Abdalläh hinter ihm. Seine Verlc|;i'iiheit war gross; 'Abdalläh aher sprach zu ihm: .,(ich unangefochten von binnen; — aber das sind gar schlimme L'iilugenden , die ich nicht bei dir zu linden gewünscht hätte!"

Dergleichen Geschichten giebl es noch viele; um aber nichl zu lang zo wer den, unterdrücken wir sie. — Khemäls zerlielen die Itewuhner diesi:s l^andes in zwei l'arteien : in Kaisiden und J e ni e n i d e n. Zwischen beiden herrschte eine so heftige Feindschaft , dass unaufhörlirhe und ununlerbrocheue liriegi^

zwischen ihnen geführt und viele Leute von beiden Seiten getödtet wurden.

Kinsl liei sogar, wie man erzählt, in einem Thale von el-Meln ein TriUfeii /.wischen ihnen vor, in welchem die Schädel so unaufhörlicb von den Itümpl'cii flogen, dass sie endlieh die ganze Oelfnung des Thaies verdäniniten , woher es den nuch jelzl üblichen INamen des Schädellhales bekam. In dieser Weise trieben sie es beständig fori, bis der zur l'arlei der Kaisiden gehörende Fürst l.laidar vom Huuse >Sihäb die Herrschaft erlangle. Da kam es zwischen ihnen in'Ain-Dära, einem Kegierungshezirke von el -' Arküb, zu einem TreH'cn, in welchem die vom Fürsten l.laidar angeführten Kaisiden die Jemeniden be siegten und ein solches lilnlbnd unler ihnen anrichteten, dass die mei.sten von ihnen umkamen, die L'eherlehenden aber ihre Leidenschaft in ihrem Innern ver sehlosien. Das war der letzte Ausbruch dieser l'artciung, dessen man sicb er¬

innert; von da ab gab es im ganzen beruhigten Lande nur Line Partei , bis neue Streitigkeiten zwischen den Seichen Benü - Ganbeläl. und den Benu 'l-'Aiuäd ausbrachen, wubei sich ein Theil der Landeseinwohner auf die Seite dieser, ein anderer auf die .Seite jener stellte, sn dass das Land wiederum io zwei Parteien zerfiel, von denen die eine e I - G a iibeIä 1 ij j e , d. h. die Anhänger der Benü - Ganbeläl , die andere e I - J n z b e k i j j e , d. h. die Anhänger der Benu'I-'Amäd , genannt wurden, letzteres hergeleitet von ihrem rralin , ilei Jnzbek hiess. Diese Parleiung h.-it sich bis jetzt im Lande fortwährend umi allgemein uuter Kegierendeu sowobl als Hegierlen erhalten, mit ullciitigei Ausnahme des Fürslcngcschlechtes Benu '.s - Sihäb , — denn .sie .sind nicht Leute, die andern, sondern solehe, denen andere onteigeoiilnet werden,

nud drr Seichfainilie Benü-Abi-Neked . denn sie liabi n sich nie an ein'

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Fleischer, zur Geographie u, Slatislik des nördl. Libanon, 39 Y

tier beiden Parteien ansehliessen mögen und bleiben demnach abgesondert fiir sich, bis irgeud ein entscheidendes Ereigniss eintritt: beliebt es ihnen dann, so treten sie auf eine der beiden Seiten und erscbeinen somit als Leute, welche ibr das L'ebergewieht geben , nicbt als «in zu ihr selbst gehöriger Haupttbeil.

Dieses Land hat unter den zum Bilid el-'asäVr (Land der Stämme,

nämlich der Stämme auf uod um den Libanon) gehörigen Districten das

höchste Ansehn, die tapfersten Krieger, den zahlreichsten Adel und die wei¬

teste Ausdehnung. Der Regent desselben ist der grösste unter den Regenten der Stämme ; sie alle leiten ihre Machl von ibm ab und ballen Iba hoch in Ehren, besonders die Herrn von 6ebel-'Amil •), Wädi-et-Teim und Ba'lbek;

denn diese betrachten ihn als einen über ihnen stehenden Herrscher und han¬

deln in wichtigen Angelegenbeiten nur naeh seinem Befehl. Das Herkommen biosicbtlich der Sibibiden - Fürsten bringt es in diesem Lande so mit sich, dass niemand zu hoch steht um ibnen dienstbar zu seyn, dass man ihnen nicht in's Gesicht widerspricht und niemand sicb ihnen widersetzt ; wollen daher die Standesherro des Landes sich einem Sihäbiden widersetzen , so müssen sie nothwendig eiu anderes Mitglied dieses Geschlechtes, war'

es aucb nur einen Knaben, Tür sicb gewinnen, damit der Widerstand in

seinem IVamen erfolgen kann. Die Sihäbiden sind diejenigen , welche die Fürsten und Seiche im Lande über die Steuerbezirke gesetzt, die Mukaddamin Benü-Abi'l-luma' zu Fürsten, die Benü-Abi-iVeked und die Benü-Telhük zu Seichen gemacbt haben. Diess geschah unter der Regierung ihres Ahns, des Fürsten Ijaidur, Sobnes des Fürsten .Müsä, nach der Kniscbeidung des Trelfens zwiscben den Kaisiden und Jemeniden in 'Ain-Dära ^). Damals nämlieh be¬

gnadigle er mit dieser Standescrhübung den Mukaddam Muliammed und den Mukaddam Muräd vom Hause Abi 'l-luma', ferner den Mubammed Telhük und den 'Ali Abü-Neked, weil sie sich in jenem Trelfen sebr wacker gebalten hatten. El-Metn, welches damals unmiltelbar unter der Herrsehafl des Re¬

genten stand , stellte er unter die V erwaltung der beiden obengenannten Fürsten Muliammed und Muräd vom Ilause Abu'l-lumu' und stiftete zwi¬

schen sieh und ibnen eine nähere Verbindung durch Heiratli , um zwischen ibnen allen auf die Dauer ein gemeinschaftliches Parteiinieresse zu erbalteu.

Uer Fürst Jüsuf Raslän, der Herr von el-Garb und es-Sahhär, war damals auf die Seite der Jemeniden getreten ; dafür entzog ibm Fürst l,laidar die Herrschaft über es-Sabhür und el-Uarb el-'alä, dagegen gab er dem Seich

1) D. h. das Küstengebirge zwischen Saidä und "Akkä; s. Ztschr. V, S. 488, Z. ÜI u. 22. Die verunglückte Vermuthung in der Anm. nehme ich hiermit zurück.

2) S. Ztsebr. V, S. 501 , Z. 16 IT. Die Textesworte JUaiil Jou

^^'^ «3 *'i^'**^^> ^ifo^ft^l zeigen iü^ in der ganz speciellen Bedeutung (khlncht, Treffen, nämlieh insofern dadurcb ein Wechsel des Kriegsglüekes oder ein Sieg auf der einen uiiiI eine Niederlage auf der andern Seile berliei- gefübrt wird. So Abulf. Ann. Musl. 1, p. 280, 1. 8, und Tausend und Eine Nachl, Bresl. Ausg., Bd. 10, S. 422, Z. 1, wo die Entscheidungsschlilchi

zwiscben. ^aläheddin und den Kreuzfahrern bei yiltin (^|^;l3:> f^*' hei.sst 2 0

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392 Fleischer, zur Geographie u. Slalislik des nördl. Libanon.

'Ali Neked el-MaoSsir und Sahliär - el - (iarb , und dein Seicb Telhük el-Garb el-'ulä, dem Fürsten Jüsuf Raslän aber liess er bloss die Herrschaft über el-Garb el-adna. — Diese Sihäbiden-Familie bat um das Land grosse Ver¬

dienste; sie zeigen dem Volke immer ein freundliches Gesicht und behandeln es mit Sanftmuth, Gelindigkeit und Herablassung; sie sind die, welche das Land fiir den Verkehr gebahnt und seine unwegsamen Strecken gangbar ge¬

macht, die L'nbilden der Landfriedensstürer und Kmpörer von seinen Hewob- nern zurückgeschlagen und den im Volke festgewurzelten Feindseligkeiten und Zerwürfnissen , gegen welche mehrere vor ihnen dahingegangene Herrseher-' geschlecbter nichts vermocht hatten, ein Knde gemacht baben.

So viel in Bezug auf die Grundverfassung und die herkömmlichen Regeln der guten Lebensart. Was nun aber die religionsgesetzliehen Bestimmungen betrilft, so verführt die grosse Mehrzahl im Geschaftsleben nucb den Grund¬

sätzen des moslemischen Gesetzes, ausser in wenigen Punklen, wie z. B.

darin , dass man dem Pfandverleiher das Recht zugesteht , Getreide als Pfand zu nehmen, und darin, dass man Zinsen zu nehmen gestattet, die von einem Zehntel bis zu einem Achtel des Capitals steigen. Das ist ein durch L'eber- einkunft festgestellter Gebrauch, welchen der Regent gutheisst, um dadurch einen schwunghaftem (jesehäftsbetricb im Lande zu fördern. — Die Drusen haben in ihrem Geschäftsverkehr, in ihren ReligioiisUbungeii und andern der gleichen Dingen mehrere besondere Einrichtungen und Gebräuche. So kann ein Druse sein ganzes Vermögen einem seiner Kinder oder einer andern Person als Vermächtniss hinterlassen und die andern Erbbereehtigteii dabei über¬

gehen, unter der Bedingung, dass er das Erbtheil der Letztem, wenn aucb auf den geringsten Betrag herabgesetzt, davon auss'^heidet , wurauf dann die testamentarische Verfügung hinsichtlich des Vermächtnisses zum Nacbtheil der Erben zwangsweise zur Aii.sfülirnng kommt. Anders im moslemischen' Gesetze:

dieses lässt die Stiftung eines Vermächtnisses nur unter der Voraussetzung zu , dass der Vermächtnissempfänger nicht einer der Erbberechtigten isl und das Vermächtniss höchstens ein Drittel der llinterlassens::haft beträgt ; sonst kommt die bezügliche testamenlariscbe Verfügung nur auf besondere Zulas¬

sung der Erben zur Ausführung. Ferner haben die Kinder eines Drusen das Recht, die Gütertheilung von ihm zu verlangen, wofern er dus io siMiiein Besitze belindliehe Vermögen von seinen Vorfahren ererbt hat; denn dieses gilt dann als Farailieneigentlium , woran die Asccndcnten und Descendenten gleiche Ansprüche haben. Hat er es aber durch eigene Arbeil erworben , so haben sie jenes Recht niehl, weil es dann als persönliches, ibm ausschliesslich angehörendes Vermögen gilt. Anders im moslemischen Gesetze: nach diesem ist jenes Verfahren in keinem Falle zulässig, weil die Iwbschaflsiuasse hier als etwas nur der Person des Vaters Angehörendes gilt , vurauf der Suhn daher erst nach dem Tode seines Vaters rechtliche Ansprüche hat. — J)ie Standesherrn der Drusen haben ein nur bei ihnen bestehendes llerkumincn in Bezug auf die Erbtheile der Weiber. Die Frau erbt nämlicb bei ihnen iiicht.s aus dem Hause ihres Vaters, wenn der, in dessen Besitze die Erbschaftsinasse ist, sei es ihr Vater oder einer ihrer Brüder oder irgend eine andere Person, mit Tode abgehl, lliuwiederom erben auch diese niehls von ihr, wenn sie stirbt.

Dadurch will mau den Vcrwickeluugen eines zwiscben den Fainilieiigliederii

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Fleischer, zur Geographie u. Slalislik des nördl. Libanon. 393

vielfach hinüber- und herübergehenden Güterbesitzes vurbeugen, um die Ver anlassungen zu Streitigkeiten fern zu halten, nnd im Streben danach, dass das Faniilienvenniih'en denen erhalten bleibe, Welcben es zukummt. Dieses Herkom¬

men bat solche Verbreitung gewonnen , dass es bei sämmtlicben Standesherrn aller N iilkcrschaften des Landes zur Geltung gekommen ist Was ihre Heirnths- gebräoche anlangt, so sind es folgende: Wenn ein Mann um ein Weib freien will , so schickt er zur V erhandlung darüber einen Abgesandten an ihre An- gchiirigen. Geben diese auf seine Werbung ein, so tragen sie irgend etwns Süsses nuf, wie Rosinen u. dgl., was dann die No'mänijje genannt wird;

und wenn sie diese No'mänijje mit dem Abgesandten des Freiers essen, so gilt diess als eine unaullösliche Schliessung des Verlöbnisses. Alsdann schickt der liriiutigaui zu den Angehörigen der Braut eine Person, welche den Khe- vertrag mit Zusicherung eines bestimmten Ausgedinges niederschreibt. Hiermit nun ist die Braut seine Khegattin geworden, die er zu sicb holen kann wenn er will. Passt sie fiir ihn, so behält er sie; wo nieht, so entlässt er siu und hciratliet eine andere, und so nach Belieben ins Unendliche fort. Zwei Weiber zugleich zu heirathen ist hei ihnen nicht erlaubt , sondern um eine zweite zu heirathen, muss man die erste entlassen. Die Kheschei- dnng kommt bei ihnen durch diu unbedeutendste Handlung oder Aeusserung

zu Stande, wäre diese auch nur das Werk reiner Unachtsamkeit; sagt

z. II. der Mann zur Frau: ,,(!eh in den (larten !" uhne sogleich darauf hinzuzufügen: ,, Und komm zurück!" so ist sie entlassen. Bisweilen hebt der .Mann nur den ehelichen Umgang mit der Frau auf, ohne sieh fönnlicfa von ihr zu scheiden; in diesem .Mittelzustande bleibt sie dann, so lange er nicht eine andere heirathet; so wie er aber diess thut, ist die frühere Frau einfach durch seine weitere Verheirathung entlassen und kann dann auch ihrerseits einen andern Mann heirathen. Die entlassenen und die verlobten Frauenspersonen verschleiern sich vor denen , von welchen sie entlassen und mit welchen sie verlobt sind, mehr als vor undern, ihnen fremden Männern, und diess bis zu einem alle Maassbestimmung übersteigenden Grade. Ks gehl diess su weit, dass eine Frauensperson in dem einen und dem andern Falle eifrig darüber bält, dass der resp. Mann sogar ihrKIcid nicht zu seben bekomme.

Kine zuverlässige Person erzählte, ein kleines Mädchen, welches mit einem noch kleinern Vetter verlobt war, um mit ihm, wenn er erwachsen seyn würde, verheirathet zu werden hahe sieh sogar dann vor ihm verschleiert, wenn er mit Trinken an der Mutterbrust beschäftigt gewesen sey , also sieh um seine Braut gewiss nieht geküiuinerl habe. Kine entlassene Frau kann bei ihnen vun ibrem ehemaligen Manne unter keiner Bedingung wiedergenommen werden, selbst in dem Falle nicht, dass sie einen andern heirathet und von diesem

wiederum entlassen wird , — im Gegensatze zu dem bei den Moslemiii

Ueblichen. Bereut der Mann also , die Frau enilasscn zu haben , su bleibt ihm kein anderer Ausweg übrig, als die Wahrheil ihrer Angabe über die erfolgte Knllassung zu leugnen, — was indessen nur so lange möglieh isl, als nicbl Zeugen dafür vorhanden sind , welche sich nichl weigern jene Tbalsacho durch ihre Aussage zu erhärten . wudurch ihm dunn alle Auswege nbguschnittcii werden.

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Hinsichtlich der Kleidertracbt igt der Gebranch bei deo Drusen der dass Männer und Weiber im Allgemeinen einrarbige Kleider mit engen und kurzen Aermeln tragen ; durchaus ist diess der Fall bei den Männern von der Classe der'Okkül (der in die religiöse Gebeimlehre Eingeweihten) und bei alleu Weibern , grösstentheils auch bei den Männern von der Classe der d o b h ü 1 (der Uneingeweihlen, Laien). Die 'Okkäl macbeo es sicb zum Gesetz, Kleider zu tragen, die mit ihrem kurzen Saume nur bis in die Gegend der Kniee reichen und rein weiss oder blau obne Beimischung einer andern Farbe sind. L'eber diesem Kleide trägt dann Jeder von ihnen einen Ueberwurf aus grobem Wull- stolT ('abäa, gew. 'abäje) mit breiten weissen und schwarzen Streifen '), wäbrend sein Kopf mit einem weissen, runden Turban ('imäme) bedeckt ist; anch moss er, selbst wenn er noch im ersten Jünglingsalter steht, noth¬

wendig den Bart lang wachsen lassen. Die Weiber tragen ein langes Kleid von den nämlichen Farben wie die Männer, doch ist es bisweilen auch roth oder grün; gehen sie aus, so ist es Tdr sie unerlässlich, ein Stück Zeug anzulegen, welcbes sie in ihrem Gürtel befestigen und das von da big auf die Füsse herabfällt, währecd ihr Kopf mit einer hornähnlicben Mütze (tortür) bedeckt ist, welche sie sicb aus Pappe, mit Mehlkleister zusammengeklebt (el-kirtäs es - saf i k m u 1 1 as ik a n bi'l-'a^in), verfertigen '); über diese wird ein die ganze Gestalt verhüllender Ueberwurf (muläa, gew.

miläje) gelegt *), mit dem sie sich jederzeit vor den Männern, denen sie zo Gesicht kommen, verschleiern; jedocb bedecken sie damit nur das eine Auge nnd die angränzenden Theile, wäbrend sie das «ödere and seine Um¬

gebung unbedeckt lassen ; indessen auch diess nar in dem Fall , dass der Mann, um den es sich eben handelt, nicht einer der Mahärim ist, die sie nicbt heirathen dürfen: Vater, Sohn, Bruder, Vaters- und Muttersbruder;

denn vor diesen bleiben sie ganz unverscbleierl. Schmucksachen aus Silber ond Gold tragen sie nicht; nur selten kommen hiervon Ausnahmen vor bei den Gäbilät (weiblieben Uneingeweihten), denn diese hahen darin eioe grössere Freiheit. Jeder Eingeweihte , Mann oder Weib , muss sein Auge durchaus jeden Ta^ sorgfältig mit Spiessglanzsalbe (ko^l) bestreichen *). Für jedes Aage beitiminen sie jährlich eine Unze (ükijje) dieser Salbe >), welche sie vom Jahresanfang an zum Gebrauche aufbewahren.

In den die Religion betrelfenden Dingen ist ihre herkömmliche Weise ful¬

gende : Aeusserlich bekennen sie sicb zum Isläm, in ibrem Innern aber sind sie geheimen Glaabenslehren zugelhan, die bei ihnen verborgen gehalten werden nnd die sie nur denjenigen von ihnen selbst eatdeeken, welcben sie ganz

1) S. Lnne, Manners «nd Customs etc. I, S. 35, 37 «. 38, Dozy, Diel, des noms des velements cbez les Arabes, S. 292—97, uod hosen , Ztschr. IV, S. 392, Z. 22-25.

2) S. Dozy, Diet. etc. S. 262 — 266, and Berggren, Guide fran^ais- arabe, Col. 806. Die Angabe, dass der (ortfir aach aus Pappe gemacht wird, fehlt bei Beiden.

3) S. Lane, .Manners and Customs etc. 1, S. 66, und Dozy, Diel. etc.

S. 408 411.

4) S. Hille, Ztschr. V, S. 2.36—242.

5) S. Lanc, Manners and Customs etc. 11, S. 372.

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Fleischer, zur Geographie u. Slatislik des nördl. Libanon. 395

vertrauen können. Demgemäss lerrallen sie in 'Okkäl und Goblinl, die

'Ukkül wiederum in zwei Classen ((a bo ka t e in) : 1) eine besondere, esote rische (cbussa), bestehend ans denen, welchen sie volles Vertrauen ge¬

schenkt und die daher aucb volle Kenntniss von ihrer Heligion erlangt haben, 2) eine allgemeine, exoteriscbe ('fimma), bestehend aus denen, von welchen man nur eine gute Meinung bat und die daher wenigslens etwas von ihrer Heligion haben kennen lernen. Die Gohhäl hingegen errahren gor nichts davon und gehören nur insorern dazu , als sie unter den Nameo Drusen mit- begrilfen werden. Die besonders Frommen (el-atkijä) unter den 'Okkäl legen sich Kinsiedeleien (chalawät) an, d. h. einzeln stehende Gebäude auf den höchsten Bergspitzen , welche sie ganz allein bewohnen ; ausserdem aber auch Versammlungsorte (mejiälis) in den Flecken und Dörfern, d. h.

Häuser, die in ihrem Innern wiederum andere Häuser einschliessen. Darin kommen in der INachl auf den Freitag Leute von beiden Classen zusammen, lassen sicb in dem äussern Hause nieder und lesen paränetische Tractate, die eben zur Hand sind, und andere dergleichen Schriften ; dann werden Kosinen u. dgl.

aufgetragen und gegessen; hierauf tritt die e.\oteriscbe Classe ab, die esote¬

rische aber verfiigt sich in das innere Haus , dessen Tbüren verschlossen werden, und da nun theilt Einer dem Andern Dinge mit, w'elcbe vor den L'ebrigen geheim gehalten wurden. Die 'Okkäl haben einen Seich, der dar¬

über, ub etwas für erlaubt oder für unerlaubt zu halten ist, und über andere dergleicbeu religiöse Fragepunkte von Amis wegen enischeidet. .Man nennt ihn den Seich der höhern Einsicht (S e i c h - e I-'a k 1) , und vor ibn kommen in letzter Instanz ihre uuf jene Gegenstände bezüglichen Streitsachen ; bezichen sich diese hingegen auf wellliche Verbandlungen, so kommen sie zur schliess- licben Entscheidung vor den Kicbter des Gemeinwesens (K ädi-e l-(i um h ur), welchen man im Lande einsetzt. Der Seich-el-'akl muss regelmässig von Zeit xu Zeit die 'Okkäl besuchen , indem er in den Wohnungen der meisten von ihnen einen L'mgang hält , bei welchem Besuche ihn meislentheils einige der besonders Frommen unter den 'Okkäl begleiten, die man die Aufseher (el - Ul oliäf i f in) nennt; ist es ihm unmöglich, die'Okkäl in den dazu be¬

stimmten Zeiten zu besuchen, so schickt er diese Aufseher, um die Visite bei ihnen an seiner Stelle abzuhalten. Oft besuchen die Aufseher die 'Okkäl aach ia ihrem eigenen Namen, weil sie dazu angestellt und gleichsam die Vezire des Seich sowohl hinsichtlich seiner L'rtheile und EntSchliessungen als seiner Handlungen sind. Ks giebt auch nocb eine andere Classe der 'Okkäl, die man gewöhnlich die Ueinheilshelliessenen (e l - M u t en e z z i h 1 n) nennt Die dieser Classe Angehörigen rühren ein streng religiöses und ent¬

haltsames Leben ; einige vnn ibnen bleiben bis zu ihrem Tode unverheiralhut und in jungfräulichem Stande ; andere faslen jeden Tag bis zum Abend ; andere essen ia ihrem ganzen Leben kein Fleisch. Zu dieser Classe gehörte der

^ch llosein el-Mädi. Er war Seich-el-'akl auf dem Gebirge es-Süf, uud ass auch keine Baumfrüchlc ; nur so oft eile Art Friii'hle zeitig wnrde, nahm er ein wenig davon zu sich , dann aber enthielt er sich derselben und ass bis zum nächstfolgenden Jahre nichts wieder davon. Einer seiner Freunde, erzählt man, bekritelte ihn einsl wegen dieser nicht völligen Enthallsauikeil : da sprach er : „Kostete icb gar keine Frucht , sn würde sich Hochmulh in 2 r, »

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396 Fleischer, zur Geographie u. Slalislik des niirdl. Libanon.

meine Seele einschleiehen ; ässe ich hest'^ndig Früchte, so würde die Strenge der Lebensordnung darüber zu Grunde gehen; desswegen vcnnillle icli Leide Kxtreme." Durchaus kein Eingeweihter ('äkil) geniesst irgend etwas mit Zucker An- oder Eingemachtes und andere dergleichen Dinge , wäre er auch in der Zeit, da er noeb zu den Uneingeweihten gehörte, ihrem fortwährenden Genüsse ergeben gewesen \ in keinem Fall erlaubt er sich unziemliche Aus- Hille gegen Andere, wäre er früher auch noeh so rücksichtslos darin gewesen' nie spricht er mit überlauter Stimme, selbst nicht im Zorn; nie lässt er sich im Keden so weit gehen, dass er Dinge sngen sollte, die ihm vorgerückt werden könnten , wäre er früher auch ein recht ungewaschner Schwätzer gewesen ; nie überschreitet er im Essen und Trinken das Maass , wenn auch dus natürliche Bedürfniss selbst Veranlassung dazu geben sollte. Alles diess ist anfänglich allerdings nur ein Selbstzwang, später wird es zur Ge¬

wohnheit, endlieb aber zur andern Nalur, von welcher der Eingeweihte sieh niclil mehr losmachen kann und der zu folgen ibm keine Beschwerde mehr verursacht. Die Okkal untersagen es sicb als religiös unerlaubt, Dinge irgend einer Arl, welche Regierungs- und Verwallungsbeamlen angehört baben oder angehören , zu gebrauchen oder zu geniessen; sie essen und trinken daher weder etwas aus dem Ilause des Regenten, noch aus dem Ilause eines seiner Diener, nocb von Dingen, welche einem für sein Geld gekauften Lastthiere aufgeladen , noch von solchen , welche in einer auf seine Kosten erriehtelen Werkstätte verfertig* werden ; ja sie mahlen selbst ihren Weizen nieht auf seiner Mühle , pressen ihre Oliven nichl auf seinen Oelpressen, ll. s. w. Die besonders Frommen unler den 'Okkäl aber untersagen sich sogar den Gebrauch ;ind Genuss schlechlhin von Allem, was nicht Besitzthum der 'Ok^äl war oder ist; desswegen geniessen sie niehls aus den Häusern anderer Personen , gehörten diese selbst zu den Gohhäl ihres eigenen Volkes, weil sie wissen , dass der Besitzer eines solehen Hauses sieh kein Gewissen daraus macbt, die Dinge zu besitzen und zu gebraueben, deren, als un¬

erlaubter, sie sieh selbst enthalten. Alle aber gestatten sich, als religiös erlaubt, den Gebrauch von Dingen, welehe Besitzthum von Kaufleulen waren oder sind , von welcher Arl sie immer scyn mögen. Wenn sie daher ver¬

botenes Geld einnehmen , so bringen sie es zum Kaufmann , um von ihm

anderes dagegen einzuwechseln. Manche Kuulleule nehmen das Geld von

ihnen nur für einige Zeit und geben es ihnen dann in denselben Stücken zurück, was sie dann auch, selbst wenn sie es wiedererkennen, als erlaubt annehmen , gestützt auf den bei ihnen geltenden Grundsatz , dass der äu.sscre Schein maassgebend sey. Ebemals, so erzäblt man, fragten sie den Kaufmann, woher es sein Geld und seine Waaren habe , um sich Gewissheit zu ver¬

schalfen , dass sie beide als erlaubt annehmen könnten. Eine solehe Frage richtete auch der Seich Jüsuf aus Kefr-Kük eines Tages in Damaskus, wo er eben war, an eine Brotverkäuferin , erhielt aher eine sehr unfeine Antwort vun ihr. Als erste Autorität in den religiösen Angelegenheiten der Drusen, ordnete er darauf die Ahschall'ung jenes Gebrauches an , der denn auch bis anf heutigen Tag abgesclialft geblieben ist , indem sie noch immer kanfcn ohne zu fragen. Sieh selbsl nennen die 'Okkäl die Einheilsbekenner (el-mu- waliliidin). die besonders Fiomnien unter sieh die Treulichsten (el-a);ä

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Fleischer, zur Geographie a, Slalisiik des niirdl. Libanon. 397

wid), ihre (iohh.ll aher die unglüuhigen Drusen ( kuf f ü r-ed - d u rü z) Auf göttlicher \'orschrifl beruhende religiöse Pflichten, wie Fasten, Beten, Wallfahrten u. s, w. , erkennen sie nicht an , dagegen verpflichten sie sich selbst zur Wahrung ihrer Zunge vor allem l'nziemlichen , zur Verschweigunp von (Geheimnissen, zur Pflege wahren Seelenadels und zur unverbrüchlichen Beobachtung guter Sitte in Worten und Werken. Nach diesen Sittenmustern hilden sicb auch viele- Gohhäl,- und es pflanzt sieh diese Nachahmung selbst zu den benachbarten , nichl zu ihnen gehörenden Völkerschaften fort. Kinen Iieiligen zu dem man pilgert (welijjun juzäru) giebt es bei ihnen bloss einen; den Fürsten 'Abdallah et-Tenüchi, welchen sie den Herrn (cs-sejjid) tituliren. Kr hiilt sich an einem Orte iri Sal.diär-cl-Garb auf, wohin die ihu besuchenden Pilger Gelübde und fromme Gaben mitbringen. \'on Wissen Schäften findet sich bei ihnen nicbts als Astrologie , Apoteicsmatik u. dgl. ; bisweilen befasst sich jedoch Einer und der Andere von ihnen, der sieh zum Richteramte heranbilden will, auch mit Recblskunde. Von Icchnischcn Ge¬

werben üben sie nur, wiewohl in geringem Grqde , das Zimiiicrbandwerk , in noch geringerem die Weberei , und endlich in noch geringerem die Färberei.

Was Uire religiösen Glaubenslehren bctrifl't, so ist bier nieht der Ort, darüber l'ntersuchungen anzustellen, Sie werden sehr geheim gehalten, und vom J. d. H. 400 (Chr. 1009 — 1010) bis in das J. d. H. 1250 (Chr. 1834

18,35) blieben sie auch wirklich der Welt verborgen; zu der letztgenannten Zeit aber, da Ibrähim Pasa, der ägyptische Oberstatthalter, die Drusen in Wädi-et-Teim aufs Haupt schlug und seine Truppen die Einsiedelei Seb'a

plünderten , kamen viele Schriften , die dort gelegen hatten , in Um¬

lauf und wurden allgemein bekannt , während sie früber mit einer bis aufs Aeussersle getriebenen Sorgfalt gehütet und geheim gehalten worden waren.

Jedoch erlangte man mit wenigen Ausnahmen aueh so keine vollkommen klare Einsicht in sie , indem die meisten von ihnen nur Ermahnungen , Sittenregeln und (beschichten enthalten, Alles aber, was nicht iu diese Classe gehört, in den Sehleier räthselhafter und uneigentlicher Ausdrücke gehüllt ist. Denn da sie, eifrig über ihre Lehren ballend, dieselben nicht gern deutlich aus¬

sprechen , so verbergen sie ihre wahren Gedanken unter gelicimnissvollen und nur andeutenden Worten. Davon giebt es bloss in einigen Abhandlungen ein paar seltene Ausnahmen , von denen erst einige Wenige Hennlniss erhielten und deren Inbalt dann durch Mittheilung von Mund zu Mund im grössern Publikum bekannt geworden ist.

Schliesslich die Bemerkung , dass dieses Land , d. b. sowohl die ur¬

sprünglichen als die ihnen anneclirten Steuerbezirke , gegen 500 Orlschafteii (kurä) enthält, uud diese von etwa 50,000 Christen, etwa 10,000 Drusen und ungefähr 5,(X)0 Moslemin, Metäwile und Juden, mit Ausschluss der Wei ber und Kinder, bewohnt werden. Gutt, der Preiswürdige, weiss es besser, liecndigl von der Feder des Gottesbedürftigen , der es gesehrieben , iiu J. Chr. 1833,

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398 Stickel, drittes Schreiben über einen Abbasiden-Dirhem.

SchlussbemerkuDg des üebersetierg.

Die LVsehrift des obigen Aufsatzes wird man S. 209—230 der jetzt unter der Presse befindliehen arabisehen Chrestomathie des Herrn Dr. Arnold ab¬

gedruckt finden. — l'eber das Gebirge er-Reihän (s. oben S. 102, Anm. 2) ver¬

danke icb der Mittbeilung der Herrn Prof. Dr. Tuch folgende Notiz: „Dlbebel er-Rihän ist der Rücken, der sich an den Sennin, den südliehen der beiden höchsten Gipfel des Libanon , naeh Süden zu anlehnt. Die Heerstrasse von ISeirül nach Damask gebt am nördlichen Ende des Dfbebel er-Rihan vorbei.

El -'Arküb liegt am westlichen Abhänge und der bei Reisenden oft genannte Urt Mekseh an der Ostseite des Dlbebel er-Rihän."

Drilles SchreibcB des Prof. Stickel an Prof. Fleischer über

einen Abbasideu-Dirhem von Sarendsch.

Jena, d. 21. Mai 1852.

Hat es doch fast den Ansehein, verehrter Freund, als sullte dos kleine Haruniscbe Münzstück, welches Sie mir zuerst vor Augen gebracht haben, dem Erklärer ein Schräubchen ohne Ende werden , indem Sie mich wenig¬

stens mittelbar veranlassen, zu einem dritten Mal darauf zurückzukommen.

Aber es ist recht, dass Sie also tbun; denn die wissenscbuftliche Forschung darf, wie lange noch Material zur Lösung eines Problems zufliesst, nicht eher zur Hube kommen, als bis Alles ausgebeutet, erhobene Einwände er¬

ledigt oder wenigstens von dem andern Standpunkt aus beleuchtet sind. L'nd das fragliche Stück ist in der That von solcber Merkwürdigkeit, dass wir es nicht im Stich lassen dürfen ; zumal nun auch die treue , im vorigen Hefl mitgetheilte , galvanuplastische Copie allen Lesern dieser Zeitschrift ein selbst¬

ständiges l'rtheil verstattet.

Meine erste .Millheilung hat an zwei , räumlich weit von einander ent¬

legenen Punkten Theilnabme erregt. Aus Genf bat Hr. Geheimer Legations- rath, Comthur Dr. Soret, ehenso sehr durch seiue reiche orientalische Münz¬

sammlung, eine der schönsten, die je ein Privatmann besessen, wie durch seine sorgfältigen litterariscben Arbeilen um die Numismatik hoch verdient , sieh

brieflieh über meine Erklärung ausgesprochen. Ich hatte sie ihm vor

dem Abdruck meiner beiden an Sic gerichteten Schreiben kurz skizzirt. L'eber den ersten bei unserm Münzslück in Frage kommenden Hauptpunkt, die Präg- slätle, die ich für Sarendsch halte, stimmt Hr. Dr. Soret vollkommen bei.

„Le dirhem", schreibt er, „dont vous me parlez est fort interessant par sa date nouvelle et par la localite , qui rae paroit etre indubilablemenl Sarendj, lors meme qne lc ^ final manqueroit; la prisence de cette lettre doit ecarter toute objection." In gleicher Weise ist Ilr. Staatsralh von Dorn in Sl. Peters¬

burg, der zweite Gelehrte, dessen Ansichten mir über diesen Gegenstand bekannt geworden , über den Prägort mit mir einverstanden. Wenigstens glaube ich das aus dem Sehreiben an Sie, dessen öCTentlicben Gebrauch Sie mir gestalteten, sehliessen zu dürfen, sofern dasselbe die andern aus Sarendsch stammenden Münzen Haran's aufzählt, welche im Kaiserl. Museum

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