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(„Regionalbeihilfeleitlinien“) Entwurf der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Konsultation zum Kommissionsvorschlag stellungnahme

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Deutscher Gewerkschaftsbund

Rückfragen bitte an:

Dr. Christel Degen

Abteilung Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik

SID-de/spk

christel.degen@dgb.de Telefon: (030) 240 60-284 Telefax: (030) 240 60-677 Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin www.dgb.de

Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Stellungnahmen zum Ent- wurf der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen („Regionalbeihilfeleitli- nien“) einzuholen. Bis zum 30. September 2020 können Beiträge zu dieser Konsultation übermittelt werden.

Die Regionalbeihilfeleitlinien bedürfen einer Überarbeitung, um die Strukturpolitik für die Förderperiode 2021 bis 2027 fit für die aktuellen Herausforderungen zu machen. Wir be- grüßen insbesondere, dass die EU-Kommission in ihrem Entwurf die Qualität der zu schaf- fenden Arbeitsplätze und deren Qualifizierungsniveau als Indikatoren für die Beihilfefähig- keit von Unternehmensförderung aufnimmt. Damit wird einer langjährigen Forderung von DGB und EGB Rechnung getragen. Aktuellen Tendenzen, länderspezifische Verordnungen in Deutschland aufgrund von Corona zu lockern und sogar den Erhalt von Arbeitsplätzen als Förderkriterium aufzugeben, wird damit ein Stück weit entgegengewirkt.

Im Einzelnen nehmen wir Stellung zu ausgewählten Punkten:

zu Teil 5.1.

Regionalbeihilfen sollen die am stärksten von Strukturschwäche betroffenen Gebiete för- dern. Der DGB begrüßt, dass in der kommenden Förderperiode Regionalbeihilfen nicht zur Förderung umweltschädlicher Tätigkeiten eingesetzt werden sollen und damit zur Abkop- pelung von Wirtschaftswachstum und Ressourcennutzung beitragen sollen. Damit sollen Regionalbeihilfen zu einem ökologischen, fairen und digitalen Wandel beitragen.

Erfreulich ist auch, dass Regionalbeihilfen für Investitionen auch in Großunternehmen in C- Gebieten eingesetzt werden können, wenn es um neue Tätigkeitsgebiete geht. Die Binde- frist sollte jedoch aus Arbeitnehmersicht auf sieben statt auf fünf Jahre (KMU von drei auf fünf Jahre) erhöht werden.

stellungnahme

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Konsultation zum Kommissionsvorschlag

Entwurf der überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen („Regionalbeihilfeleitlinien“)

23.09.2020

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Seite 2 von 2 der Titel von Seite 1 vom 23.09.2020

zu Teil 5.1.2. Anmeldepflichtige Einzelinvestitionsbeihilfen

Der DGB begrüßt, dass unter den Nummern 55 a bis d explizit die Qualität und das Qualifi- kationsniveau der Arbeit als beihilfefähige Indikatoren genannt werden. Dies gilt ebenso für umfangreiche Ausbildungsmaßnahmen und die Verbesserung der fachlichen und allge- meinen Fähigkeiten von Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen, dass auch die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit für Fertigkeiten außerhalb des Unternehmens hier genannt wird.

Dieses ist für den politisch gewollten Strukturwandel hin zu einer CO2-armen, grünen und resilienten Wirtschaft unerlässlich. Zusätzlich sollte auch eine gute Bezahlung ein Kriterium sein. Zwar werden unter Nummer 56 die Gehälter erwähnt, jedoch fehlen Formulierungen, die das Thema nach vorne treiben.

Zu den Nummern 55 d und f: Wissens-Spillovers sind ebenfalls zu begrüßen. Es wäre wün- schenswert, wenn gerade formal gering qualifizierte und ältere Beschäftigte von Aus- und Weiterbildung und von Wissens-Spillover-Effekten profitieren würden. Zu Nummer 55 g:

Die Entwicklung neuer Technologien ist wichtig; dabei müssen aus gewerkschaftlicher Per- spektive die Arbeitsbedingungen verbessert und die Beschäftigten beteiligt werden. Der Wissensträger Mensch muss in Innovationsprozessen eine stärkere Rolle spielen, indem die Arbeitnehmer*innen stärker beteiligt werden.

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