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Warnstreiks im öffentlichen Dienst Ost - Harter Job für die Schlichter

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Tarifpolitik

Warnstreiks im öffentlichen Dienst Ost - Harter Job für die Schlichter

Von Alberdina Körner

Stuttgart/Hilden. Die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst in

Stuttgart sind am 6. Mai nach der dritten Verhandlungsrunde gescheitert.

Die Arbeitgeber haben die Schlichtung angerufen. GdP-Vorsitzender Norbert Spinrath: "Wenn die Tarifrunde 2000 mit einer Schlichtung beendet werden soll, müssen die Schlichter noch kräftig arbeiten."

Spinrath bezeichnete die Absicht der Arbeitgeber, die gegenwärtige unterschiedliche Bezahlung in Ost und West auf Jahre hinaus festzuschreiben, als einen "Affront gegen die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Ost, die die gleichen Leistungen wie ihre

Westkolleginnen und -kollegen erbringen. Wer solche Bedingungen stellt, kann es mit dem sozialen Ausgleich zwischen Ost und West nicht ernst meinen."

Die wichtigsten Eckpunkte des Arbeitgeberangebots:

Angleichung Ost

Über die Angleichung Ost könne nur unter Berücksichtigung folgender Kriterien, die gleichzeitig eintreten müssen, verhandelt werden:

• Wenn die Steuerkraft Ost 90 Prozent des Westniveaus erreicht hat,

• wenn das Wirtschaftswachstum Ost deutlich über das des Westens liegt,

• wenn die Effektivverdienste in den Wirtschaftsbereichen Ost wieder steigen.

Einkommen

Erhöhung der Einkommen um 1 Prozent ab 1. Juni 2000 und um weitere 1,3 Prozent ab 1. Juni 2001.

Laufzeit bis Ende März 2002. Für April und Mai 2000 zwei Null-Monate.

Zusatzversorgung

Drastische Eingriffe in das Leistungsrecht. Es sei eine besondere Pflicht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und der Gewerkschaften, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, sagten die Arbeitgeber. Ihnen reichten die Zugeständnisse der Gewerkschaften bei der VBL nicht aus.

Die Gewerkschaften hatten sich in den Verhandlungen bemüht, zur Finanzierungslücke der VBL eine Lösung zu finden, die es ermöglicht, über die weitere Ausgestaltung der Zusatzversorgung die Verhandlungen nach der Tarifrunde fortzusetzen. Dies hat den Arbeitgebern nicht ausgereicht. Sie haben auf erhebliche Einschnitte bei den Leistungen bestanden, um die Finanzierungslücke von vier Milliarden DM bei der VBL zu decken.

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Ausbildungsplätze/Übernahme

Die Ausbildungsquote wird nicht erhöht. Auch eine längere Übernahmezusage als sechs Monate wird abgelehnt.

Altersteilzeit

Es besteht Bereitschaft, die geltenden Altersteilzeitregelungen ab 1. Juni 2000 auch auf Teilzeitbeschäftigte anzuwenden.

Zwang zur Friedenspflicht

Bereits nach der dritten Verhandlungsrunde war offensichtlich geworden, dass es die Arbeitgeber mit ihrer zu Beginn der Tarifrunde erklärten Absicht, ein Ergebnis "in freien Verhandlungen" anzustreben, nicht ernst gewesen sein konnte. Zu unüberbrückbar war die Differenz zwischen ihrem Angebot und der Kompromissbereitschaft der Gewerkschaften.

"Diese Magerkost ist für uns nicht hinnehmbar," erklärte Helmut Hinsenhofen, im GBV zuständig für Tarifpolitik, nach dem Scheitern der Verhandlungen. Auch die Gewerkschaften würden für solide Staatsfinanzen plädieren. Aber die Lasten dazu dürfen nicht überproportional den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auferlegt werden. Sie seien nicht die Zahlmeister der Nation.

Als einen "unverzeihlichen Mangel an Gespür für die Belange der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes" bezeichnete Hinsenhofen die Argumentation der Arbeitgeber, der Tarifabschluss vom letzten Jahr sei zu üppig ausgefallen und müsse jetzt korrigiert werden. Das von den Arbeitgebern initiierte Schlichtungsverfahren zwang die Arbeitnehmerseite bis zum Abschluß des Verfahrens, der zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe noch nicht absehbar war, in die

Friedenspflicht.

Diese Friedenspflicht endet, wenn die Einigungsempfehlung der Schlichter nicht fristgemäß zugestellt wird oder wenn eine Tarifvertragspartei nach Wiederaufnahme der Verhandlungen (nach Ablauf der Schlichtung) die Verhandlungen für gescheitert erklärt.

Vorsitzende der Schlichtung waren auf Arbeitnehmerseite der ehemalige Bremer Bürgermeister Hans Koschnick (SPD) und auf Arbeitgeberseite Hinrich Lehmann-Grube (SPD), ehemaliger

Oberbürgermeister von Leipzig und vorher Stadtdirektor von Hannover. Die Arbeitgeber hatten angekündigt, dass die Staatssekretärin Zypries die Schlichtung auf Seiten des Bundes führe.

Stimmberechtigt war der Arbeitgeberschlichter. Die Schlichtungskommission selbst setzte sich zusammen aus den beiden unparteiischen Vorsitzenden (s.o.) und je drei Vertretern des Bundes, der TdL und der VKA einerseits und sieben Vertretern der ÖTV und zwei Vertretern der DAG andererseits.

Die Schlichtung fand in Leipzig und Dresden statt. Die Frist der Schlichtungsempfehlung war wegen der Fülle des zu verhandelnden Stoffes bereits zu Beginn der Schlichtung am 15. Mai um drei Tage auf den 25. Mai verlängert worden. Spätestens am dritten Werktag nach der Zustellung der

Schlichtungsempfehlung an die Tarifparteien müssen laut Schlichtungsvereinbarung die

Tarifverhandlungen wieder aufgenommen werden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag diese Frist zwischen dem 29. und 31. Mai.

(aus DEUTSCHE POLIZEI 6/2000)

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