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Hygiene aktuell:HPV-Impfung gegen Cervixkar-

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Hygiene aktuell:

HPV-Impfung gegen Cervixkar- zinom ab 1. 4. 2007 als Stan- dardimpfung

Die Sächsische Impfkommission (SIKO) hat in Übereinstimmung mit den Voten der Ständigen Impfkom- mission (STIKO) beschlossen, die Imp- fung gegen humane Papillomviren (HPV-Impfumg) zur Prophylaxe des Cervixkarzinoms bereits ab 1. 4. 2007 als Standardimpfung zu empfehlen.

Damit wird deutschlandweit eine einheitliche Vorgehensweise ange- strebt und es werden die Vorausset- zungen für eine hohe Durchimmuni- sierungsrate geschaffen, da mit die- sem Datum die Vorauszahlung des Impfstoffes durch den Probanden und die Privatliquidation entfallen.

Damit wird diese Impfung jedem Berechtigten über die gesetzlichen Krankenkassen zugänglich; die Impf- stoffbeschaffung erfolgt durch den Arzt in gewohnter Weise über Sam- melrezept (auf dem Rezeptvordruck Muster 16 im Feld 8 diese 8 nach- schreiben, keinen Namen in das Per- sonalfeld sondern „Impfstoffbestel- lung“ eintragen usw.).

Die einheitliche Empfehlung hat fol- genden Wortlaut:

Standardimpfung für alle Mäd- chen/weiblichen Jugendlichen zwischen dem 13. bis 18. Lebens- jahr (= ab 12. Geburtstag bis zum 18. Geburtstag – die STIKO gibt vollendete Lebensjahre ohne Kommentar an, also 12 bis 17).

Die Impfserie sollte vor Auf- nahme des Geschlechtsverkehrs abgeschlossen sein.

Für Frauen nach dem 18. Geburtstag, die bisher keine HPV-Impfung erhal- ten haben, kann eine Impfung zu diesem späteren Zeitpunkt ebenfalls von Nutzen sein. Es liegt in der Ver- antwortung des Arztes, seine Pati- enten auf der Basis der Impfstoffzu- lassung darauf hinzuweisen. Eine Kostenübernahme durch die Gesetz- lichen Krankenkassen erfolgt in der Regel zurzeit nicht.

Die zeitgleiche Gabe anderer Impf- stoffe (Simultanimpfung) wurde bisher nur für Hepatitis-B untersucht. Diese hemmt die Immunantwort auf die HPV-Typen nicht; gegen HBV (Anti- HBs) wurden aber niedrigere Anti- körperkonzentrationen beobachtet.

Seitens der Ärzte ist zum Impfzeit- punkt eine umfassende Aufklärung erforderlich (Wirkung nur gegen die im Impfstoff enthaltenen Hochrisiko- typen 16 und 18, trotz Impfung also weiter konsequente Inanspruchnah- me der gynäkologischen Vorsorge- untersuchungen erforderlich, Verhal- tensbedingte Risikofaktoren usw.).

Es sind seitens der SIKO die Verhand- lungspartner für die Erweiterung der bestehenden Impfvereinbarungen (Gesetzliche Krankenkassen und Kas- senärztliche Vereinigung Sachsen) informiert worden. Es sind festzule- gen:

Abrechnungsnummer nach EBM und Honorarkosten für die ärztliche Leis- tung der Impfung.

Vertreter der GKK haben zugesagt, dass in der Regel eine vor dem 18. Lebensjahr begonnene Impfserie (= 1. oder 1. und 2. Impfung) nach dem 18. Geburtstag auf Kassenkos- ten komplettiert werden kann.

Die Impfstoffkosten der HPV-Imp- fung sind enorm. Die Ausgaben für alle Impfstoffe erhöhen sich mit die- ser Standardimpfung um über 100 Prozent = um über 100 Mill. € jährlich allein in Sachsen. Die Dauer der Immu- nität nach Verabreichung der drei Impfdosen (Schema 0, 2, 6 Monate) ist bisher nur über etwa fünf Jahre nachgewiesen; die Frage der Not- wendigkeit eventuell Booster kann also derzeit nicht beantwortet wer- den. Wegen der Kürze der bisherigen Beoachtungsdauer liegen naturge- mäß bisher nur indirekte Beweise der protektiven Wirkung der Impfung vor: Reduzierung der virusassoziier- ten Genitalwarzen und der Präkan- zerosen CIN 1 bis 3, nicht aber der direkte Beweis der Reduzierung oder Verhinderung des Cervixkarzinoms.

Dies alles begründet die zwingend notwendigen Erfolgskontrollen (Ver- gleich mit dem Krebsregister und anderen) in 10 bis 20 Jahren.

Alle Impfärzte werden deshalb auf ihre Pflicht der sorgfältigen Doku- mentation der Impfungen nach IfSG

§ 22 hingewiesen. (Im Sächsischen Impfausweis unter „Weitere Schutz- impfungen“ Seite 25, in den Neuauf- lagen wird die HPV-Impfung geson- dert aufgeführt sein). Seitens der SIKO war dies unter anderem ein aktueller wichtiger Grund, beim SMS die Errichtung einer EDV-„Impfda- tenbank Sachsen“ unter staatlicher Regie zu beantragen.

Prof. Dr. med. habil. Siegwart Bigl Vorsitzender der Sächsischen Impfkommission Ludwigsburgstraße 21, 09114 Chemnitz

Gesundheitspolitik

Ärzteblatt Sachsen 4 / 2007

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