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Verfahrenshinweise Dienstunfähigkeit; Verwendung von BEM-Protokollen

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G E S AM T P E R S O N AL R A T AK T U E L L

Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretungen der bremischen Verwaltungen und Betriebe

Bremen

Auskunft erteilt: Ina Menzel Telefon: 361 89451

-Rundschreiben Nr. 7 vom 2. April 2015

Verfahrenshinweise Dienstunfähigkeit; Verwendung von BEM-Protokollen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem anliegenden Schreiben hat die Senatorin für Finanzen auf unseren Hinweis rea- giert, dass die Verfahrenshinweise zur Feststellung der Dienstfähigkeit im Widerspruch zur Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ste- hen. Die Senatorin für Finanzen stellt nunmehr klar, dass BEM-Protokolle nur mit Einver- ständnis der Beamtin und des Beamten dem Untersuchungsauftrag beigefügt werden dürfen. Selbstverständlich gilt dies auch für den Fall, dass Tarifbeschäftigte zu einer amtsärztlichen Untersuchung geschickt werden. Auch hier wäre eine Weitergabe von BEM-Protokollen nur mit Einverständnis der Beschäftigten möglich.

Wir bitten die Personalräte, darauf zu achten, dass auf die Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten kein Druck ausgeübt wird, dieses Einverständnis zu erteilen. Die Betroffenen sollten entsprechend beraten werden, dass dieses Einverständnis vollkom- men freiwillig wäre und nur dann erteilt werden sollte, wenn dies aus Sicht der Betroffe- nen sinnvoll ist.

Mit kollegialen Grüßen

Ina Menzel

stellv. Vorsitzende Anlage

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Gesamtpersonalrat

für das Land und die Stadtgemeinde Bremen Knochenhauerstr. 20/25

28195 Bremen Fax: 496-2215

E-Mail: gesamtpersonalrat@gpr.bremen.de Internet: www.gesamtpersonalrat.bremen.de

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