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Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRW (MG NRW) sowie nach dem Melderechtsrahmengesetz (MRRG)

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Stadt Bottrop, Stand: 07/2011

Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRW (MG NRW) sowie nach dem Melderechtsrahmengesetz (MRRG)

Hinweise

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach den meldegesetzlichen Regelungen erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad und Anschriften) an

- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen oder unmittelbaren Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten (§ 35 Abs. 1 MG NRW),

- Antragsteller/innen und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden (§ 35 Abs. 2 MG NRW)

- Dritte über das Internet im Wege einer elektronischen Melderegisterauskunft (§ 34 Abs 1b MG NRW) sowie an - die Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterialien für alle diejenigen Personen mit

deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden (§ 18 Abs. 7 MRRG).

Außerdem können Sie als Familienangehöriger (das sind Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft einer Weitergabe Ihrer Daten an diese

Religionsgesellschaft widersprechen (§ 32 Abs. 2 MG NRW), wenn Sie nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt jedoch nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechtes der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.

Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler

Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer Einwilligung erteilen (§ 35 Abs. 3 MG NRW). Eine Datenweitergabe an Adressbuchverlage, ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern, bei der eine Verknüpfung mit anderen personenbezogenen Daten nicht zulässig ist, darf nur erfolgen, sofern Sie zuvor schriftlich Ihre Einwilligung erteilt haben (§ 35 Abs. 4 MG NRW). Soweit die Datenweitergabe nur nach Einwilligung erfolgen darf, können Sie diese verweigern bzw. eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Auch im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Widerruf der Einwilligung dürfen Ihnen keine Kosten auferlegt werden.

Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können Sie bei der Anmeldung durch Erklärung auf diesem Formular oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Für mitangemeldete

Familienangehörige erhalten Sie auf Wunsch entsprechende Formulare von der Meldebehörde. Die Erklärungen können auch ohne die Verwendung dieses Formulars zu jeder Zeit abgegeben werden.

Name, Doktorgrad, Vorname Geburtsdatum

Wohnanschrift ( Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)

Erklärung (Zutreffendes bitte ankreuzen)

Ich erhebe Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten:

an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Wahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern;

an Antragsteller/innen und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden und Bürgerentscheiden;

über das Internet im Wege der elektronischen Melderegisterauskunft an die Wehrverwaltung,

an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft meiner Familienangehörigen .

Ich erteile meine Einwilligung zur Weitergabe meiner Daten (Vor- und Familiennamen, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an:

Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen;

Adressbuchverlage

_________________________________ _________________________________

Ort, Datum Unterschrift

Der Antrag kann am Bildschirm ausgefüllt werden.

Unterschrift nicht vergessen!

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