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292. Änderung des Studienplanes für das Diplomstudium Slawistik an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät, veröffentlicht am 28.06.2002, Nr. 340

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXX, Nummer 292, am 30.06.2003, im Studienjahr 2002/03.

292. Änderung des Studienplanes für das Diplomstudium Slawistik an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät, veröffentlicht am 28.06.2002, Nr. 340

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ. 52.350/63-VII/6/2003 vom 26. Juni 2003 die Änderung des Studienplanes für das Diplomstudium Slawistik an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät in nachstehender Fassung nicht untersagt:

§ 24 Übergangsbestimmungen lautet:

"Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des neuen Studienplanes begonnen haben, können ihr Studium nach den alten Studienvorschriften abschließen, wobei der Übergangszeitraum für den zweiten Studienabschnitt die gesetzliche Studiendauer des zweiten Abschnitts zuzüglich dreier Semester, insgesamt somit sieben Semester, umfasst."

Der Vorsitzende der Studienkommission:

N o z s i c s k a

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