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288. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Ägyptologie an der Geites- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXX, Nummer 288, am 30.06.2003, im Studienjahr 2002/03.

288. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Ägyptologie an der Geites- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ. 52.350/39-VII/6/2003 vom 16. Juni 2003 die nachstehende Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Ägyptologie an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät nicht untersagt:

7. Inkrafttreten des Studienplanes und Übereinstimmungen letzter Satz lautet:

Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des neuen Studienplanes begonnen haben, können ihr Studium gemäß § 80 (2) UniStG nach den alten Studienvorschriften abschließen, wobei der Übergangszeitraum für den zweiten Studienabschnitt die gesetzliche Studiendauer des zweiten Studienabschnitts zuzüglich dreier Semester, insgesamt somit 4 + 3 = 7 Semester umfasst.

Die Vorsitzende der Studienkommission:

H o l a u b e k

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