• Keine Ergebnisse gefunden

115. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung "Völkerkunde"

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "115. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung "Völkerkunde""

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2003/2004 - Ausgegeben am 03.05.2004 - 18. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

115. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung "Kultur- und Sozialanthropologie (Völkerkunde)"

Der Senat hat in seiner Sitzung am 04. März 2004 den Beschluss der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 22. Jänner 2004 auf Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung "Völkerkunde" (erschienen am 25.06.2002 im UOG 93 Mitteilungsblatt der Universität Wien, Stück XXXI, Nummer 312) in der nachfolgenden Fassung genehmigt:

1.

Umbenennung der Studienrichtung in "Kultur- und Sozialanthropologie (Völkerkunde)".

2. Änderungen des Studienplans:

Zu Punkt 3.1.

Der vorletzte Absatz hat zu lauten:

Die wissenschaftliche Schwerpunktbildung erfolgt durch die zwei Pakete, von denen jedenfalls Paket 1 verpflichtend ist innerhalb der Pakete ...

Zu Punkt 4 B 2

Alle Lehrveranstaltungen im Fachbereich Methode sind Pflichtlehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl. Die positive Absolvierung des PS "Kultur- und sozialanthropologisches Arbeiten" gilt als Voraussetzung für den Besuch der anderen Proseminare.

Zu Punkt 4 C 1 c

Eine der angeführten Varianten ist auszuwählen:

Variante 32 SSt

Wissmeth 8 SSt

Paket 1 8 SSt

Paket 2 8 SSt

Modul 1 - 6 jeweils 8 SSt

Variante 1 Ja Ja ja ein Modul aus 1 - 6

Variante 2 Ja Ja nein zwei Module aus 1 - 6

Variante 3

Gender Ja Ja Paket Gender

aus Wahlfächern der ein Modul aus 1 - 6

(2)

Völkerkunde 8 SSt Variante 4

Individual

Ja Ja freie

Wahlfächer 8 SSt

ein Modul aus 1 - 6

Im zweiten Studienabschnitt ist die Absolvierung von Paket 1 in jeder der folgenden Varianten für alle Studierenden verpflichtend.

Variante 2:

Die Variante 2 besteht aus Wissmeth, Paket 1 und nach Wahl des/der Studierenden 2 von 6 Modulen.

(3)

Variante 3 (Gender):

Variante 4 (Individual):

In beiden Absätzen ist jeweils die Wortfolge "oder Paket 2" durch und zu ersetzen.

Ad 4. C 1 b

Die Angabe zu Paket 1 hat zu lauten:

Im zweiten Studienabschnitt ist die Absolvierung von Paket 1 in jeder der folgenden Varianten für alle Studierenden verpflichtend.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

E . W e b e r

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 29.04.2004 auf Änderung des Studienplanes für das Diplomstudium Soziologie der

a) ABWL: Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ABWL1 bis ABWL V (exklusive Einführung in die Informationstechnologien) wird die positive Absolvierung der GZABWL sowie

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission auf Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Geistes-

Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des neuen Studienplanes begonnen haben, können ihr Studium gemäß § 80 (2) UniStG nach den alten Studienvorschriften

Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des neuen Studienplanes begonnen haben, können ihr Studium gemäß § 80 (2) UniStG nach den alten Studienvorschriften

"Ordentliche Studierende sind berechtigt, den ersten Studienabschnitt, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, in der letztgültigen Fassung des AHStG-Studienplans

"Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des neuen Studienplans begonnen haben, können ihr Studium gemäß § 80 (2) UniStG nach den alten Studienvorschriften abschließen,

Änderung des Studienplanes für die interuniversitäre Studienrichtung Wirtschafts- informatik an der Universität Wien gemeinsam mit der Technischen Universität Wien