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255. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Afrikanistik an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVIII, Nummer 255, am 26.06.2003, im Studienjahr 2002/03.

255. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Afrikanistik an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ. 52.350/11- VII/6/2003 vom 10. Juni 2003 die Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Afrikanistik an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät in nachstehender Fassung nicht untersagt:

Abschnitt 7 des Studienplanes für die Studienrichtung Afrikanistik, veröffentlicht am 14. Juni 2002, UOG 93 Mitteilungsblatt, Nr. 268, wird um nachstehenden Absatz erweitert:

"Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten des neuen Studienplans begonnen haben, können ihr Studium gemäß § 80 (2) UniStG nach den alten Studienvorschriften abschließen, wobei der Übergangszeitraum für den zweiten Studienabschnitt die gesetzliche Dauer des zweiten Studienabschnitts zuzüglich dreier Semester, insgesamt somit sieben Semester umfasst."

Der Vorsitzende der Studienkommission:

Z a c h

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