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259. Änderung des Studienplanes für das Diplomstudium Deutsche Philologie an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XXVIII, Nummer 259, am 26.06.2003, im Studienjahr 2002/03.

259. Änderung des Studienplanes für das Diplomstudium Deutsche Philologie an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Mitteilungsblatt der Universität Wien Stück XXVII Nr. 273 vom 14. 6. 2002) - 7.1 Übergangsbestimmungen

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit GZ. 52.350/57- VII/6/2003 vom 24. Juni 2003 die Änderung des Studienplanes für das Diplomstudium Deutsche Philologie an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Mitteilungsblatt der Universität Wien Stück XXVII Nr. 273 vom 14.6.2002) in nachstehender Fassung nicht untersagt:

7.1 Übereinstimmungen

Die Studienkommission für das Diplomstudium Deutsche Philologie hat in einer Abstimmung im Umlaufweg folgende Abänderung beschlossen: ab dem Inkrafttreten des jeweiligen Studienplanes aufgrund des UniStG sind die Studierenden berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplanes noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Dieser Zeitraum wird hiemit für das gesamte Studium um insgesamt zwei Semester erstreckt, da die grundlegende Umgestaltung des Studiums einen längeren Übergangszeitraum erfordert. Der Übergangszeitraum für den zweiten Studienabschnitt umfasst demnach die gesetzliche Studiendauer zuzüglich maximal dreier (4 + 3 = 7) Semester.

Der Vorsitzende der Studienkommission:

K r ä m e r

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