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63. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2003/2004 - Ausgegeben am 12.03.2004 - 12. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

63. Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Der Senat hat in seiner Sitzung am 04. März 2004 den Beschluss der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission auf Änderung des Studienplanes für die Studienrichtung Musikwissenschaft an der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät (erschienen am 14.06.2002 im UOG 93 Mitteilungsblatt der Universität Wien, Stück XXVII, Nummer 277) in der nachfolgenden Fassung genehmigt:

§ 12 soll folgende Einfügung erhalten:

"... absolvieren, davon mindestens 8 Semesterstunden SE, 2 Semesterstunden DS und 2 Semesterstunden EX oder PR. Im Unterschied...."

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

E . W e b e r

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