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Musikalische Früherziehung ANMELDUNG

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Academic year: 2022

Aktie "Musikalische Früherziehung ANMELDUNG"

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Liebe Eltern! Liebe Kinder!

Liebe Musikfreunde!

Als Gegenpol zum passiven Musikkonsum durch CD, Radio und Fernsehen ist die Musikschule ein wesentliches Zentrum von Kreativität, musischer

und sozialer Erfahrung für Menschen aller Altersgruppen. Derzeit werden an der Musikschule der Stadt Innsbruck über 4.000 MusikschülerInnen

von über 90 Lehrkräften unterrichtet.

Neben dem Unterricht in Instrumentalfächern und Singende Schule bietet die Musikschule in den verschiedensten Kindergärten und Volksschulen

Musikalische Früherziehung für alle Kinder ab vier Jahren 2) an.

Die Musikalische Früherziehung umfasst grundsätzlich einen mehrjährigen Lehrgang und ist

für Kinder, die spielend die Musik erlernen wollen, eine wichtige Vorbereitung.

Für Kinder, welche die Musikalische Früherziehung besucht haben, aber zum Erlernen eines

Instrumentes noch zu klein sind, ist die Musikwerkstatt die beste Fortsetzung.

Dr. MMag. Wolfram Rosenberger Direktor

Mag.a Uschi Schwarzl amtsf. Stadträtin

1) Für die Musikalische Früherziehung und Musikwerkstatt gibt es seit dem Schuljahr 2014/2015 eine Familienabstufung!

2) Aufnahme nach Maßgabe der Plätze!

3) In diesen Außenstellen wird zusätzlich zur Musikalischen Früherziehung nach Bedarf die Musikwerkstatt angeboten!

(Für Anmeldungen zur Musikwerkstatt verwenden Sie bitte das Formular „Neuanmeldung für den Instrumental- und

Gesangsunterricht“.)

Stand: 01. September 2021. Änderungen vorbehalten!

Kindergärten Unterrichtstag/-zeit (Volksschulen)

KG Allerheiligen Dienstag (Vormittag) VS Amras 3) Dienstag (Nachmittag) KG Arzl Montag (Vormittag) KG Dreiheiligen Dienstag (Mittag) KG Erzh-Eugen-Str. Donnerstag (Vormittag) KG Hötting 3) Donnerstag (Vormittag) KG Hötting West 3) Dienstag (Vormittag) KG Hungerburg Mittwoch (Nachmittag) KG Igls Donnerstag (Nachmittag) KG In der Au Donnerstag (Vormittag) KG Innerkoflerstraße Donnerstag (Vormittag) Integrativer KG Dienstag (Vormittag) Kinder am Tivoli Donnerstag (Vormittag) KG Kranebitten Donnerstag (Vormittag) KG Lönsstraße Mittwoch (Vormittag) KG Mariahilf Mittwoch (Nachmittag) KG Mitterweg 3) Donnerstag (Vormittag und

Nachmittag) KG Mühlau Montag (Nachmittag) KG Olympisches Dorf Mittwoch (Vormittag) KG Pechegarten Mittwoch (Vormittag) KG Peergründe 3) Dienstag (Vormittag) KG Pradl Freitag (Vormittag) KG Reichenau Dienstag (Nachmittag) KG Reichenau Ost Freitag (Vormittag) KG Reichenau Süd Montag (Vormittag) KG Schützenstraße Donnerstag (Vormittag) KG Sieglanger Dienstag (Vormittag) KG Siegmair Dienstag (Vormittag) VS St. Nikolaus 3) Montag (Nachmittag) KG Walderkammweg Freitag (Vormittag) KG Wilten West Montag (Vormittag) Musikschule/Zentrum Mittwoch (Nachmittag)

nur Musikwerkstatt

Semestergebühr Musikalische Früherziehung und Musikwerkstatt: € 80,00 1)

Musikschule der Stadt Innsbruck, MA V Innrain 5, 6020 Innsbruck, Tel. +43 512 585425 0

E-Mail: post.musikschule@innsbruck.gv.at Homepage: www.innsbruck.gv.at/musikschule

ANMELDUNG Musikalische Früherziehung im Kindergarten / in der Volksschule

………

(für das Schuljahr 2021/22) Semestergebühr: € 80,00 1)

Name des Kindes:

Familienname:

Vorname:

 männlich

 weiblich

Nationalität:

Geburtsdatum:

Geburtsort:

Straße/HNr/Top:

PLZ / Ort:

Erziehungsberechtigte/r (Zahlungspflichtige/r):

Familienname:

Vorname:

Straße/HNr/Top:

PLZ / Ort:

Tel.Nr. / Handy:

E-Mail:

Datum: ……….………..

……….………..

Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten (Anmeldung bitte abtrennen und bei der

Kindergartenleitung oder in der Musikschule abgeben!)

(2)

MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG:

Die „Musikalische Früherziehung“ bezieht sich auf das Erlernen, Erfassen und Begreifen der Bereiche Musik und Bewegung und erfolgt über eine ganzheitliche Wahrnehmung unter Berücksichtigung der Sinne, des

Körpers, der Emotion und des Intellektes. Gefördert werden schwerpunktmäßig Einstellung, Fähigkeit und

Fertigkeit in folgenden Bereichen:

MUSIK: Singen und Sprechen; Elementares Instrumentalspiel am kleinen Schlagwerk; Musikhören;

Instrumenteninformation; Begreifen von Rhythmus, rhythmischen und melodischen Bausteinen;

musikalische und seelische Erfahrungen;

BEWEGUNG: Erfahren des Bewegungssinnes, Berührungssinnes und Balancesinnes; Kindertänze,

Reigentänze, traditionelle Tänze;

Bewegungsimprovisation; Bewegungsbegleitung;

Grundfähigkeiten in Bezug zu Partner, Raum und Zeit;

Die pädagogische Arbeit erfolgt in Gruppen und ist auf die Dispositionen der Kinder gerichtet. Ganzheitliches Lernen wird in Spiel- und Lernsituationen eingebettet.

Die „Musikalische Früherziehung“ ist eine optimale Grundlage für ein späteres Erlernen eines Instrumentes oder den Besuch der Musikwerkstatt.

MUSIKWERKSTATT:

Ziel der Musikwerkstatt ist es, den Kindern Spaß am gemeinsamen Musizieren zu vermitteln, die ersten Anfänge des Notenlesens zu erarbeiten und vor allem

das selber Komponieren und Spielen von Rhythmen und Melodien so richtig ins Blut gehen zu lassen.

Gespielt wird auf verschiedensten

Rhythmusinstrumenten, welche die Musikschule zur Verfügung stellt. Das bedeutet, die Kinder brauchen zu

Hause kein Instrument zum Üben.

Es soll im Rahmen der Musikwerkstatt eine musikalische Basis geschaffen werden, die den Einstieg in den Instrumentalunterricht erleichtern soll.

Datenschutzgrundverordnung: Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten (Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail Adresse) zum Zweck der Bearbeitung meiner Anmeldung gespeichert werden. Die Daten werden intern verarbeitet. Die Daten können bei Zahlungsrückständen einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Inkassobüro zur weiteren Betreibung übermittelt werden. Bei Nichtbereitstellung der für die Anmeldung benötigten Daten kann Ihre Anmeldung leider nicht berücksichtigt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass mit der Anmeldung die §§ 20a und 20b der Schulordnung der Musikschule (Aushang im Stiegenhaus der Musikschule, 1. Stock) zur Kenntnis genommen werden. Die Daten werden 15 Jahre nach der Abmeldung von der Musikschule bzw. Begleichung aller Kosten gespeichert. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Identitätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.at ausüben. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung Ihrer Betroffenenrechte gesetzlich vorgeschrieben. Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@innsbruck.gv.at zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb@dsb.at, www.dsb.gv.at). .

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