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(1)

Dauervisum

Für folgende "Besuchsgruppen" kann es ein Dauervisum geben:

-  bei Familienzusammenführung - für Ruheständler

- ausländische Investoren

Es gibt noch einige andere Sonderfälle als ausländische

Investoren. Ich denke aber das betrifft sehr wenige Personen.

Bei Interesse könnt Ihr die Bestimmungen auf den Seiten der B rasilianischen Botschaft

nachlesen. Von dort stammen auch die Bestimmungen, die ich nun näher ausführe. Die Links in dem Artikel führen übrigens direkt zu den entsprechenden Seiten der Brasilianischen

Botschaft.

Nun zu den einzelnen Fällen:

bei Familienzusammenführung:

Ausländische Ehepartner eines brasilianischen Staatsbürgers können bei der für ihren

Wohnsitz zuständigen konsularischen

(2)

Daueraufenthalt stellen, wenn das Ehepaar in Brasilien leben möchte.

Folgende Unterlagen sind der Konsularabteilung einzureichen:

a) Vom brasilianischen Ehepartner:

- 1. Original und Fotokopie des brasiliani schen Personalausweises

(Carteira de Identidade oder Reisepass Seite 1, 2 und 3);

- 2. Original der Verpflichtungserklärun g für Unterhaltsleistung

und Beachtung der für den ausländischen Ehepartner geltenden

Aufenthaltsbestimmungen:

Legalisation der Unterschrift erforderlich .

(3)

b) Vom nicht-brasilianischen Ehepartner:

- 1. Original und Fotokopie der brasiliani schen Heiratsurkunde

(in Brasilien ausgestellt oder ins Heiratsregister einer brasilianischen Konsularvertretung

eingetragen);

- 2. Reisepass, nebst legalisierter Kopie aller Seiten, die persönliche Daten des

Inhabers enthalten: Legali

sation erforderlich

. Der Paß muß bei Ankunft in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein;

- 3. Polizeiliches Führungszeugnis,

nicht älter als drei Monate, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer:

Legalisation erforderlich

- 4. Meldebescheinigung aus der hervorgeht, daß der Antragsteller seit

mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz im ( Zuständigkeitsbereich

(4)

der jeweils zuständigen konsularischen Vertretung Brasiliens in Deutschland) hat,

übersetzt von einem vereidigten Übersetzer:

Legalisation erforderlich

- 5. Zwei Visaanträge (Pedido de Visto), ausgefüllt in Blockschrift oder mit

Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache, ohne nachträgliche Korrekturen (Vordrucke

als Download

oder in der Konsularabteilung der Botschaft erhältlich);

- 6. Zwei Fotos (3×4cm oder 5×7cm) frontal, auf hellem Hintergrund. Bitte auf die Formulare kleben;

- 7. In besonderen Fällen (Hier klicken) Internationales

Impfzeugnis

oder ärztliches Attest.

Vom Partner in Brasilien:

(5)

Kopie der letzten Steuererklärung mit Empfangsbestätigung

Vom Partner im Ausland:

Außer dem in Punkt 2 erwähnten Dokument Vorlage der benutzten Seiten des Reisepasses Dokumente, die nicht aus Brasilien stammen, sind, müssen konsularisch beglaubigt werden.

Die Unterschiften aller in Brasilien ausgestellten Dokumente und Fotokopie müssen von einem brasilianischen Notariat beglaubigt sein.

Der Antrag auf Erteilung eines Dauervisums muß vom Antragsteller persönlich eingereicht werden. Dieser muß zum Zeitpunkt der

Antragstellung mindestens ein Jahr im

Konsularbezirk der zuständigen konsularischen Vertretung wohnhaft sein.

(6)

Die konsularische Vertretung nimmt die

erforderlichen Unterlagen entgegen und leitet den Antrag nach Brasilien weiter. Sobald aus Brasilien eine Entscheidung über den Antrag vorliegt, wird der Antragsteller benachrichtigt.

Wenn nach Ablauf von acht Wochen keine Antwort vorliegt, sollte der Antragsteller

Verbindung mit der Konsularabteilung

aufnehmen und sich nach dem Stand des Antragsverfahrens erkundigen.

Wenn das Visum genehmigt worden ist kann es vom Antragsteller innerhalb von 180 Tagen

abgeholt werden. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Visums beträgt 7 Arbeitstage.

Nach Aushändigung des Visums hat er 90 Tage Zeit, um nach Brasilien einzureisen und sich

dort innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Bundespolizei zu melden. Sollte er diese Vorschriften nicht einhalten, verliert das Visum seine Gültigkeit und ein neues

(7)

Antragsverfahren muß eingeleitet werden.

Gebühren:

Für die konsularische Legalisierung der

erforderlichen Unterlagen wird eine Gebühr von

€ 17,00 pro Dokument erhoben. Bei Erteilung eines Dauervisums ist eine Gebühr von €

170,00 fällig.

Die konsularische Vertretung behält es sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

Dauervisum zur Familienzusammenführung nach

mindestens fünf Ehejahren:

Wenn der Antragsteller bereits über fünf Jahre mit einem brasilianischen Partner verheiratet ist, wird über den Antrag für ein Dauervisum zur Familienzusammenführung in der

Konsularabteilung der Brasilianischen Botschaft

(8)

in Berlin entschieden, es sei denn, der

Antragsteller ist Staatsbürger eines Landes, für das vor der Ausstellung eines Touristenvisums eine Rückfrage in Brasilien erforderlich wäre (betrifft Bürger folgender Länder: Afghanistan, die Palästinensische Autonomiebehörde,

Nordkorea, Iran, Irak, Jordanien, Libanon,

Libyen, Nigeria, Pakistan, Syrien). Es sind die gleichen Unterlagen beizubringen wie im

obigen Fall. Die Visumsgebühr beträgt €

170,00. Weitere Legalisierungsgebühren fallen nicht an.

Die Bearbeitungszeit nach Vorlage sämtlicher Dokumente verkürzt sich auf 7 Arbeitstage.

Nach Aushändigung des Visums hat der

Antragsteller 90 Tage Zeit, um nach Brasilien einzureisen und sich dort innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Bundespolizei zu melden. Sollte er diese Vorschriften nicht

einhalten, verliert das Visum seine Gültigkeit,

(9)

und es muß ein neues Antragsverfahren eingeleitet werden.

Für Ruheständler

Das brasilianische Ministerium für Arbeit regelt über den Nationalen Einwanderungsrat die Erteilung von Dauervisen an Ausländer, die

Ruhegelder beziehen.

- Art. 1 – Das brasilianische

Außenministerium kann im Ruhestand befindlichen Ausländern, gemeinsam mit bis zu zwei wirtschaftlich von

ihnen abhängigen

Familienangehörigen nach Brasilien

einreisen wollen, ein Dauervisum

(10)

erteilen, wenn sie den Nachweis

darüber erbringen, daß sie imstande sind, monatlich mindestens US$

2.000,00 (zweitausend US-Dollar) nach Brasilien zu überweisen.

- Paragraph 1 – Sollten sich mehr als zwei finanziell vom Antragsteller abhängige Familienangehörige in

seiner Begleitung befinden, so ist für jeden dieser zusätzlich Einreisenden nochmals ein Betrag von monatlich US$ 1000,00 nach Brasilien zu

überweisen.

- Paragraph 2 – Abhängige

Familienangehörige müssen für alle in

diesem Artikel vorgesehenen Belange

die Bestimmungen erfüllen, die in der

Normenkonkretisierenden Regelung

(11)

04/97 “Familienzusammenführung”

über die Erteilung von befristeten Visa oder Dauervisa festgelegt sind.

- Art. 2 – Der Visumsantrag ist an die konsularische Vertretung

Brasiliens zu richten, die für den

Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. ( Zuständigkeit )

Folgende Unterlagen sind beizubringen:

- 1. Reisepass , nebst

(12)

legalisierter Kopie aller Seiten, die persönliche Daten des Inhabers

enthalten: Legali

sation erforderlich

. Der Paß muß bei Ankunft in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein;

- 2. ggf. Geburts- bzw.

Heiratsurkunde , nebst legalisierter Kopie:

Legalisation erforderlich

; - 3. Polizeiliches Führungszeu

gnis , nicht

älter als drei Monate, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer:

Legalisation erforderlich

;

(13)

- 4. Meldebescheinigung , übersetzt von einem vereidigten Übersetzer, daß der Wohnsitz des

Antragstellers seit mindestens einem Jahr innerhalb des Konsularbezirks des zuständigen brasilianischen

Konsulats gelegen ist:

Legalisation erforderlich

; - 5. Mitteilung zur Leistung aus der gesetzlichen

Rentenversicherung

, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer:

Legalisation erforderlich

; - 6. Erklärung der Bank , dass

monatlich US 2.000,00 auf das zu

(14)

bestimmende Konto in Brasilien

überwiesen wird, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer:

Legalisation erforderlich

; - 7. drei Visaanträge (Pedido de Visto), ausgefüllt in Blockschrift oder mit Schreibmaschine in

portugiesischer oder englischer Sprache, ohne nachträgliche

Korrekturen (Vordrucke sind als Download

oder in der Konsularabteilung erhältlich);

- 8. drei Fotos (3×4cm oder 5×7cm), frontal auf hellem

Hintergrund. Bitte auf die Formulare

kleben;

(15)

- 9. In besonderen Fällen ( Hier klicken

) Internationales Impfzeugnis

oder ärztliches Attest.

Gebühren:

Für die konsularische Legalisierung wird eine Gebühr von € 17,00 pro

Dokument erhoben. Bei Erteilung des Dauervisums ist eine Gebühr von € 170,00 zu entrichten.

Der Antrag auf Erteilung eines

Dauervisums muß vom Antragsteller

persönlich eingereicht werden. Dieser

(16)

muß zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr im

Konsularbezirk der zuständigen

konsularischen Vertretung wohnhaft sein.

Die konsularische Vertretung nimmt die erforderlichen Unterlagen

entgegen und leitet den Antrag nach Brasilien weiter. Sobald aus Brasilien eine Entscheidung über den Antrag vorliegt, wird der Antragsteller

benachrichtigt. Wenn nach Ablauf von acht Wochen keine Antwort vorliegt, sollte der Antragsteller Verbindung mit der Konsularabteilung aufnehmen und sich nach dem Stand des

Antragsverfahrens erkundigen.

(17)

Wenn das Visum genehmigt worden ist kann es vom Antragsteller

innerhalb von 180 Tagen abgeholt werden. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Visums beträgt 7

Arbeitstage. Nach Aushändigung des Visums hat er 90 Tage Zeit, um nach Brasilien einzureisen und sich dort

innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Bundespolizei zu melden.

Sollte er diese Vorschriften nicht einhalten, verliert das Visum seine Gültigkeit und ein neues

Antragsverfahren muß eingeleitet

werden.

(18)

Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepaß per Post zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten Freiumschlag

(Einschreiben) beifügen (€ 3,06).

Es liegt im Ermessen der jeweiligen konsularischen Vertretung, die

Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu fordern.

Dauervisum und

Arbeitserlaubnis für

(19)

ausländische Investoren (natürliche Personen)

Normenkonkretisierende Regelung Nr. 60 vom 6.

Oktober 2004

Regelt die Erteilung von

Arbeitserlaubnissen für die

Vergabe von Dauervisa an

ausländische Investoren

(20)

(physische Personen)..

Der aufgrund von Gesetz Nr.

8490 vom 19. November 1992 errichtete Nationale

Einwanderungsrat hat in Ausübung seiner ihm per

Dekret Nr. 840 vom 22. Juni

1993 verliehenen Befugnisse

folgendes beschlossen:

(21)

Artikel 1

Das brasilianische

Arbeitsministerium kann die

Erteilung eines Dauervisums für Ausländer genehmigen, die

beabsichtigen, sich in Brasilien niederzulassen, um eigene

Mittel ausländischer Herkunft im Produktionssektor zu

investieren.

Artikel 2

Die Erteilung eines

(22)

Dauervisums für Ausländer kann nur erfolgen, wenn

erwiesenermaßen Devisen in Höhe von mindestens US$

50.000,00 (Fünfzigtausend US-Dollar) investiert werden.

- 1 § Die Bestimmungen dieses Artikels gelten sowohl für neue wie auch für bereits bestehende Unternehmen.

- 2 § Wenn aufgrund des Investitionsvorhabens laut

eines vorzulegenden

(23)

Beschäftigungsplans mindestens zehn neue Arbeitsplätze über den

Zeitraum von fünf Jahren für

Brasilianer geschaffen werden, kann der Nationale

Einwanderungsrat die Erteilung eines Dauervisums an einen

Ausländer auch bei

Unterschreitung des in Artikel 2 oben geforderten

Anlagekapitals genehmigen.

(24)

Artikel 3

Dem Antrag auf Erteilung eines Dauervisums für ausländische Investoren sind folgende

Unterlagen beizufügen:

- I Formloser Antrag

- II Öffentlich beglaubigte Vollmacht (procuração por

instrumento público) - nur erforderlich, falls sich der

ausländische Investor durch einen Bevollmächtigten

vertreten läßt

(25)

- III Gesellschaftsvertrag bzw. Gründungsurkunde des

ordnungsgemäß eingetragenen Unternehmens, in das investiert werden soll

- IV Nachweis der

ausländischen Direktinvestition durch das Informationssystem der Zentralbank (SISBACEN = Sistema de Informação do

Banco Central) oder Beleg der Empfängerbank

- V Originalbeleg über die Entrichtung der Individuellen

Einwanderungsabgabe (DARF -

(26)

código 6922) auf den Namen des Unternehmens, das den Antrag gestellt hat

- VI Beleg über die Einreichung der letzten Steuererklärung des

antragstellenden Unternehmens

Artikel 4

Das Arbeitsministerium macht dem brasilianischen

Ministerium für Auswärtige

(27)

Angelegenheiten Mitteilung über die gewährte

Arbeitserlaubnis, damit die für den Wohnort des Antragstellers zuständige diplomatische

Vertretung, berufskonsularische Vertretung oder das

Vizekonsulat das beantragte Dauervisum erteilen kann.

Artikel 5

Der erste Ausweis, den der

Ausländer erhält, vermerkt, daß

(28)

sich der Inhaber als Investor in Brasilien aufhält, er besitzt eine Gültigkeitsdauer von fünf

Jahren.

Artikel 6

Die brasilianische

Bundespolizei ersetzt das Personaldokument bei

Auslaufen der Gültigkeitsfrist,

sofern der Inhaber nachweist,

daß er sich nach wie vor als

Investor in Brasilien aufhält.

(29)

Einziger Paragraph: Der

Nachweis, auf den im ersten Absatz dieses Artikels Bezug genommen wird, kann durch Vorlage folgender Unterlagen erbracht werden:

- I Nachweis über die Entrichtung von Steuern

GAR/FUNAPOL

- II Personaldokument des Ausländers

- III Beglaubigte Kopie

des unterschriebenen

(30)

Gesellschaftsvertrags des Unternehmens

- IV Beglaubige Kopie der Steuererklärung für das letzte

Steuerjahr des Unternehmens - V Kopie der

Jahresübersicht

Sozialinformationen (Relação

Anual de Informações Sociais) - RAIS für die letzten fünf Jahre

Artikel 7

Bei Nichterfüllung der unter

(31)

Artikel 6 genannten

Bedingungen wird das Dauervisum entzogen.

Artikel 8

Die Normenkonkretisierende Regelung Nr. 28 vom 25.

November 1998 wird hiermit außer Kraft gesetzt.

Artikel 9

(32)

Die vorliegende

Normenkonkretisierende

Regelung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

NILTON FREITAS

Präsident des Nationalen

Einwanderungsrates

(33)

Veröffentlicht im

Regierungsanzeiger “Diário Oficial” Nr. 199 vom 15.

Oktober 2004, Sektion 1, Seite 83

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