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Erläuternder Bericht zur Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02)

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Academic year: 2022

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

November 2021

Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung

(EnEV, SR 730.02)

(2)

Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02)

Inhaltsverzeichnis

1. Grundzüge der Vorlage ...1

2. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden ...1

3. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft ...1

4. Verhältnis zum europäischen Recht ...1

(3)

Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02)

1

1. Grundzüge der Vorlage

Mit der Revision der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV; SR 730.02), die per 15. Mai 2020 in Kraft trat, wurden im Bereich Elektrogeräte verschiedene Änderungen des EU-Rechts übernommen. Mit den nun geplanten Änderungen in den Anhängen der EnEV werden verschiedene Korrekturen, Präzisierungen und Ergänzungen, die die EU in ihren Rechtsakten seither vorgenommen hat, auch ins Schweizer Recht übernommen. Dies bedingt Anpassungen in den Anhängen 1.1, 1.2, 1.5, 1.12, 1.21, 1.22, 2.7, 2.12 der EnEV.

Des Weiteren soll der in der Fussnote zu Art. 13 enthaltene Verweis auf das EU-Recht angepasst wer- den. Dies ist angezeigt, da die EU die Verordnung (EU) 2020/740 am 28. Oktober 2021 berichtigt hat.

Mit der Berichtigung wurde das Layout der Reifenetikette geringfügig angepasst. Die Berichtigung sei- tens EU erfolgte nach dem Bundesratsbeschluss zur EnEV-Revision zur Einführung der neuen Rei- fenetikette, die per 1. Mai 2021 in Kraft getreten ist. Aus diesem Grund wird die Aktualisierung der Fussnote von Art. 13 im Rahmen der vorliegenden EnEV-Revision vorgenommen.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Marktteilnehmer.

2. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Die vorgesehenen Änderungen haben weder finanzielle noch personelle oder anderweitige Auswir- kungen auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden.

3. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft

Die vorgesehenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Wirtschaft, Umwelt und die Gesell- schaft.

4. Verhältnis zum europäischen Recht

Die vorgesehenen Änderungen harmonisieren die Vorschriften mit denjenigen der EU, Handelshemm- nisse werden somit abgebaut. Durch die Anpassung der Fussnote zu Art. 13 wird eine Abweichung zum EU-Recht behoben.

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