Gemeinde Ermatingen
Tempo-30-Zone
"Blauort /
Arenenbergstrasse"
Gutachten
22. September 2020
r11 / ms
INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG 1
2 ZIELE 1
3 SITUATIONSANALYSE 1
4 GESCHWINDIGKEITSNIVEAUS 2
5 BESTEHENDE UND ABSEHBARE SICHERHEITSDEFIZITE 2 6 ANGESTREBTE QUALITÄT ALS WOHN- UND LEBENSRAUM 3
7 MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN DER ZONE 3
8 EIGNUNG ALS TEMPO-30-ZONE 4
9 ABGRENZUNG 4
10 ERFORDERLICHE MASSNAHMEN 4
10.1 Signalisation 4
10.2 Markierung 5
10.3 Flankierende verkehrsberuhigende Massnahmen 5
11 NACHKONTROLLE 5
Tempo-30-Zone "Blauort / Arenenbergstrasse" 1
1 EINLEITUNG
Die Gemeinde Ermatingen hat unser Büro beauftragt, die Machbarkeit der Tempo-30- Zone "Blauort / Arenenbergstrasse" zu untersuchen und das gemäss Art. 32 Abs. 3 SVG für die Einführung von Tempo-30-Zonen erforderliche Fachgutachten in der Form eines Kurzberichtes zu erstellen. Die Erstellung des Gutachtens richtet sich nach der
"Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen", UVEK1, vom 28.
September 2001.
2 ZIELE
Mit der Einführung von Tempo-30 sollen die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fussgänger und Kinder auf dem Schul- weg) sowie die Wohnqualität verbessert und die Lärmemissionen reduziert werden.
3 SITUATIONSANALYSE
Im Anhang 1 sind das Untersuchungsgebiet, die Hierarchie der Strassen und die Messquerschnitte dargestellt.
Die Strassen im Untersuchungsgebiet liegen innerorts. Sie sind siedlungsorientierte Nebenstrassen, die Arenenbergstrasse ist eher verkehrsorientiert. Die bestehenden Strassen sind mehrheitlich beidseitig bebaut und Erschliessungsstrassen, die Arenen- bergstrasse ist eine Sammelstrasse.
Folgende Strassen verfügen einseitig über ein Trottoir:
Arenenbergstrasse (nördliche Seite)
Rebenstrasse, östliche Hälfte (nördliche Seite)
Blauortstrasse, zwischen der Reben- und der Oberhausstrasse (nordöstliche Seite) Der Randstein des Trottoirs der Arenenbergstrasse ist leicht überfahrbar. Die übrigen Strassen sind ohne Trottoir.
Der Brünnelistrasse entlang befindet sich von ihrem nördlichen Ende bis zur Einmün- dung der Oberhausstrasse ein Fussgängerlängsstreifen. Weiter südlich verfügt sie über zwei seitliche Einengungen.
Auf der Blauortstrasse sind in der Nähe ihres südlichen Endes zwei Parkfelder mar- kiert. Auf der Arenenbergstrasse bestehen für Fussgängerquerungen zwei Vertikalver- sätze, einer davon mit Mittelinsel.
Auf der Blauortstrasse besteht etwas westlich der Einmündung der Oberhausstrasse eine Sperrung mit drei Pfosten.
Eine Wanderroute verläuft über einige der Strassen (siehe Anhang 1).
1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation
An drei Zählstellen (siehe Abbildung 1) wurden die Geschwindigkeiten durch die Ge- meinde mit einem automatischen Radargerät, welches unauffällig am Strassenrand montiert wird und die Geschwindigkeit jedes durchfahrenden Fahrzeuges registriert, er- fasst.
Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Tabelle 1: Gemessene Geschwindigkeitsniveaus
Vd: Durchschnittliche Geschwindigkeit.
V85: 85% der gemessenen Geschwindigkeiten liegen bei oder unter diesem Wert, 15% darüber.
An der Arenenbergstrasse 6 liegt das Geschwindigkeitsniveau V85 bei 41 km/h in östli- cher und bei 39 km/h in westlicher Richtung, an der Arenenbergstrasse 12 bei 38 km/h in östlicher und bei 40 km/h in westlicher Richtung. Für die Einführung von Tempo-30 sind auf diesen Abschnitten der Arenenbergstrasse zumindest in einer ersten Phase keine flankierenden baulichen Massnahmen vorzusehen.
An der Lankenbergstrasse 20 liegt das Geschwindigkeitsniveau V85 bei 25 km/h in öst- licher und 27 km/h in westlicher Richtung. Flankierende bauliche Massnahmen sind hier für die Einführung von Tempo-30 nicht vorzusehen.
Auf den übrigen Strassen im Untersuchungsgebiet schätzen wir das Geschwindig- keitsniveau V85 aufgrund des Erscheinungsbildes des Strassenraumes (Erfahrungs- wert) auf ≤ 40 km/h. Für die Einführung von Tempo-30 sind damit auf diesen Strassen- abschnitten keine baulichen Massnahmen notwendig.
5 BESTEHENDE UND ABSEHBARE SICHERHEITSDEFIZITE
Unfallstatistik
In den Jahren 2013 – 2017 wurden im Untersuchungsgebiet zwei Unfälle polizeilich re- gistriert.
Eine vom Lilienbergweg über die Trottoirüberfahrt in die Blauortstrasse einmündende Velofahrerin nahm einem von links kommenden Personenwagen den Vortritt, wurde seitlich angefahren und dabei leicht verletzt. Auf der Arenenbergstrasse kam es zu ei- ner Streifkollision zwischen einem mit zwei Rädern auf dem Trottoir fahrenden Perso- nenwagen und einer entgegenkommenden Radfahrerin, welche dabei stürzte und leicht verletzt wurde.
Messort Richtung Zeitraum Vd [km/h] V85 [km/h]
Osten 31 41
Westen 32 39
Osten 33 38
Westen 33 40
Osten 19 25
Westen 20 27
1
2
05.12. - 26.12.2014
Arenenbergstrasse 12 17.06. - 30.06.2013
3 Lankenbergstrasse 20
Arenenbergstrasse 6 03.09. - 17.09.2013
Tempo-30-Zone "Blauort / Arenenbergstrasse" 3
Situationsspezifische Gefahrenstellen
Die Arenenbergstrasse verläuft in unübersichtlichen Kurven und ist relativ schmal, so dass Autofahrer gelegentlich auf das leicht befahrbare Trottoir ausweichen, was für Fussgänger eine Gefahr darstellt.
Anlässlich der durchgeführten Augenscheine wurden keine weiteren örtlich begrenzten Gefahrenstellen festgestellt, welche mit Einzelmassnahmen entschärft werden könn- ten.
Sicherheitsdefizite und besondere Schutzbedürfnisse bestimmter Benutzergruppen Im Untersuchungsgebiet befinden sich neben Wohnhäusern das Tagungszentrum Li- lienberg und der Friedhof. Viele der für Tempo-30 in Frage kommenden Strassen ver- fügen über kein Trottoir. Die Ausgänge von Liegenschaften führen teilweise unge- schützt und von Hecken, Mauern und Böschungen verdeckt direkt auf die Strasse. Zu- dem verlaufen die Arenenberg-, die Lankenberg-, die Blauort-, die Setzi-, die Oberdorf- und die Adlerstrasse in teilweise unübersichtlichen Kurven.
Die Fahrbahnen werden von Fussgängern benützt oder überquert, darunter vielen Kin- dern auf dem Schulweg, also einer Benutzergruppe mit einem besonderen Schutzbe- dürfnis.
Diese Sicherheitsdefizite stellen insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten eine Gefahr dar, die nicht mit Einzelmassnahmen behoben werden kann. Mit der Einführung von Tempo-30 können diese Sicherheitsdefizite reduziert werden.
6 ANGESTREBTE QUALITÄT ALS WOHN- UND LEBENSRAUM
Im Zonenplan der Gemeinde Ermatingen ist das Untersuchungsgebiet den folgenden Zonen zugewiesen:
Wohnzone W2a
Wohnzone W2b
Wohnzone W2c
Dorfzone Da
Dorfzone Db
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe
Im Gebiet befinden sich neben Wohnhäusern auch ein Tagungszentrum und der Friedhof.
Mit der Anordnung von Tempo-30 sollen die Verkehrssicherheit sowie die Wohn- und Aufenthaltsqualität erhöht und die Lärmemissionen vermindert werden.
7 MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN DER ZONE
Auf den Strassen im Untersuchungsgebiet ist kein Durchgangsverkehr vorhanden, ab- gesehen von der Arenenberg- und allenfalls der Brünnelistrasse. Mit der Einführung der Tempo-30-Zone ist zu erwarten, dass sich allfälliger Durchgangsverkehr von der Brünneli- auf die übergeordnete Fruthwilerstrasse verlagert, welche eine verkehrsorien- tierte Kantonsstrasse ist.
Die Analyse der bestehenden Situation zeigt, dass die Voraussetzungen für die Einfüh- rung einer Tempo-30-Zone "Blauort / Arenenbergstrasse" gegeben sind und die in der
"Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen" gestellten Anfor- derungen erfüllt sind.
Die Strassen im Untersuchungsgebiet sind siedlungsorientierte Nebenstrassen inner- orts, mit Ausnahme der Arenenbergstrasse, welche eher verkehrsorientiert ist. Nur ei- nige Strassen verfügen auf einer Seite über ein Trottoir. Die Querung und Benutzung der Fahrbahn, die teilweise unübersichtlichen Ausgänge von Grundstücken direkt auf die Fahrbahn und kurvige Strassenabschnitte führen zusammen mit hohen Geschwin- digkeiten zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko (siehe Kapitel 5). Die Arenenbergstrasse ist zudem relativ schmal, so dass Autofahrer immer wieder aufs Trottoir ausweichen.
Die Strassen dienen als Schulwege, so dass besonders hohe Anforderungen an die Verkehrssicherheit gestellt werden müssen. Mit der Herabsetzung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit kann die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht werden.
Damit sind die im Art. 108 der Signalisationsverordnung SSV verlangten Gründe zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten gegeben.
9 ABGRENZUNG
Die Abgrenzung der Tempo-30-Zone "Blauort / Arenenbergstrasse" ist im Signalisati- ons- und Massnahmenplan im Anhang dargestellt.
10 ERFORDERLICHE MASSNAHMEN
10.1 SIGNALISATION
Die Signale “Beginn/Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h“
(Signal 2.59.1, Rückseite 2.59.2) sind an den im Massnahmen- und Signalisationsplan (siehe Anhang 2) eingezeichneten Standorten (ungefähre Lage, genauer Standort vor Ort festlegen) aufzustellen. Die Signale werden mit einem Sockel auf die Fahrbahn platziert und einem Leitpfeil ergänzt. Sie sind so anzuordnen, dass bei der Einfahrt in die Tempo-30-Zone eine Torwirkung erzielt wird (Durchfahrtsbreite 3.70 m).
Bei der Einfahrt in die Setzistrasse, der nördlichen Einfahrt in die Brünnelistrasse und der westlichen Einfahrt in die Lankenbergstrasse werden die Signale “Beginn/Ende der Zone mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h“ an einem Rohr neben der Fahr- bahn befestigt.
Bei der westlichen Ortseinfahrt auf der Arenenbergstrasse werden die bestehenden Signale "Beginn/Ende Höchstgeschwindigkeit 40 km/h" (Signal 2.30, Rückseite 2.53) entfernt und durch die Signale "Beginn/Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell"
(Signal 2.30.1, Rückseite 2.53.1) ersetzt.
Bei der Einmündung der Arenenbergstrasse in die Hauptstrasse werden die Signale
"Höchstgeschwindigkeit 40" (Signal 2.30) und "Höchstgeschwindigkeit 50 generell"
(Signal 2.30.1) entfernt.
Bei den Einmündungen der Oberhaus- und der Seeblickstrasse in die Brünnelistrasse werden die bestehenden Signale "Stop" (Signal 3.01) entfernt.
Tempo-30-Zone "Blauort / Arenenbergstrasse" 5
10.2 MARKIERUNG
Die "Eingangstore" zur Tempo-30-Zone werden zur Verdeutlichung mit der Bodenmar- kierung "ZONE 30" sowie einer Randlinie um das Signal ergänzt (siehe Anhang). Zur Erinnerung der Verkehrsteilnehmer an die geltende Höchstgeschwindigkeit soll an den im Signalisationsplan (Anhang) eingezeichneten Stellen die Zahl "30" auf die Fahrbahn markiert werden. Die genauen Lagen sind vor Ort festzulegen.
An der südlichen Blauortstrasse werden die zwei Parkfelder demarkiert, an der nördli- chen Brünnelistrasse der bestehende Fussgängerlängsstreifen.
Bei den Einmündungen der Oberhaus- und der Seeblick- in die Brünnelistrasse werden die bestehenden "STOP"-Markierungen, die Halte- und die Führungslinien und das Schachbrettmuster demarkiert und zur Verdeutlichung des künftigen Vortrittsregimes Rechtsvortrittsmarkierungen erstellt.
10.3 FLANKIERENDE VERKEHRSBERUHIGENDE MASSNAHMEN
An der südlichen Brünnelistrasse bestehen zwei seitliche Einengungen. Aufgrund der heutigen Geschwindigkeitsniveaus V85 sind auch auf den übrigen Strassenabschnitten keine weiteren baulichen Massnahmen für die Einführung von Tempo-30 notwendig.
11 NACHKONTROLLE
Spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme müssen das Geschwindigkeits- und Sicher- heitsniveau in der Tempo-30-Zone überprüft werden.
Frauenfeld, 22. September 2020 büro widmer ag
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1¬
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2¬
«
3Bügenweg Mühlegasse Kirchgasse
Ring strasse
Hauptstrasse Adlerstrasse
Setzistra sse
Brünnelistr.
Rebenstrasse
Reich enauweg Strandbadweg
Lilienbergweg
Russenmoosweg Blau
ortstra sse
Quellenstrasse Untere Seestr.
Seeblickstrasse
Oberhausstrasse
Arenenbergstra sse Lankenbergstra
sse
Are nenberg
strasse
Fruthwilerstrasse
Fruthw ilers
trasse Fruthwilerstrasse
Westerfeldstrasse Wes
terfeld strasse
Salensteinerstrasse se
Kehlh ofstra
sse Oberdorfstrasse
0 50 100 200
Meter
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Gemeinde Ermatingen Tempo-30-Zone
"Blauort / Arenenbergstrasse"
22.09.2020
Untersuchungsgebiet und Strassenhierarchie - Anhang 1
Untersuchungsgebiet Hauptverkehrsstrasse Regionalverbindungsstrasse Lokalverbindungsstrasse Sammelstrasse
Wanderroute Veloroute
Wander- und Veloroute Schulhaus / Kindergarten
Legende
Messquerschnitt
30
Fussgängerlängs- streifen demarkieren
X
X30
bestehende Parkfelder demarkieren
neue Markierung "Zone 30"
und neue Randlinie um das Eingangstor
bestehende Rechts- vortrittsmarkierung
bestehende Trottoirüberfahrt
mit Zusatz "Zubringer- dienst gestattet"
bestehende "STOP"- und Schachbrettmarkierungen aufheben, neue Rechts- vortrittsmarkierung und Markierungen "30"
Fussgängerlängs- streifen demarkieren
bestehende seitliche Einengung
Zone30
Zone 30
30
neue Markierung
"Zone 30"
30
30
30
30
30
30 30
30
30
30
bestehende Rechts- vortrittsmarkierung neue Markierung
"Zone 30"
Zone 30
30 30
30 30
30 Kiesweg
mit Zusatz "Zubringer- dienst und landwirt- schaftlicher Verkehr gestattet"
mit Zusatz "Zubringer- dienst gestattet"
X
X
X
mit Zusatz "Zubringer- dienst und landwirt- schaftlicher Verkehr gestattet"
bestehende Sperrung mit Pfosten
X
X
XX
X
bestehender Fuss- gängerübergang mit Vertikalversatz
bestehender Fuss- gängerübergang mit Vertikalversatz
Bügenweg
Müh legasse
Ringstrasse Hauptstrasse
Adlerstrasse
Setzistrasse
Reben strasse Reichenauweg
Strandbadw eg
Lilienbergweg
Blauortstrasse
Quellenstrasse
Kehlhofstrasse
Seeblickstrasse
Oberdorfstrasse Oberhausstrasse
Fruthwilerstrasse
Fruthwilerstrasse Westerfeldstrasse
Westerfeldstrasse
Salensteinerstrasse
Brünnelistr.
Russenm oosw
eg
Arenenbergstrasse
0 50 100 200
Meter
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Gemeinde Ermatingen Tempo-30-Zone
"Blauort / Arenenbergstrasse"
22.09.2020
Signalisations- und
Massnahmenplan - Anhang 2
Legendeneue Tempo-30-Zone Standort neues Signal Standort bestehendes Signal
neue Markierung
"Zone 30"
30 30
30 Kiesweg
X
bestehender Fuss- gängerübergang mit Vertikalversatz Lanken
bergstrasse