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Berufsbildung und Grundkompetenzen stärken | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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SOZIALE SICHERHEIT

Die Volkswirtschaft  10 / 2018 57

Berufsbildung und Grundkompetenzen stärken

Die Beschäftigungschancen von niedrig qualifizierten Arbeitskräften haben sich in der Schweiz verschlechtert. Deshalb will der Bund gezielt die Grundkompetenzen von Erwachsenen sowie die nachobligatorische berufliche Ausbildung fördern.  Heike Suter

B

ildung spielt eine zentrale Rolle bei der Verhinderung von Armut. Um die Chan- cen auf ein unabhängiges Leben zu verbes- sern, ist ein gelungener Berufseinstieg für Jugendliche und junge Erwachsene eine nicht zu unterschätzende Voraussetzung.

Ein langfristig gelungener Übergang in das Erwerbsleben gestaltet sich mit Berufs- abschluss deutlich einfacher und eröffnet mehr berufliche Entwicklungsmöglichkei- ten. Neben der frühen Förderung im Kin- desalter gilt hier insbesondere den Über- gängen von der obligatorischen Schule ins Erwerbsleben besondere Aufmerksamkeit.

Bund und Kantone verfolgen gemeinsam das bildungspolitische Ziel: 95 Prozent aller 25-Jährigen sollen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen. Zur Erreichung dieses Ziels ist insbesondere die Unterstüt- zung von Jugendlichen, deren Bildungser- folg gefährdet ist, zentral.

In den vergangenen Jahren haben Bund und Kantone Massnahmen entwickelt, er- probt und eingeführt, welche Jugendliche in ihrer Bildungslaufbahn unterstützen. Dazu gehören das Case-Management Berufsbil- dung sowie Coaching- und Mentoringpro- gramme. Dieses Grundangebot ist heute nachhaltig verankert.

Grundkompetenzen als Fundament

Erwachsene mit fehlenden Grundkompe- tenzen oder ohne nachobligatorischen Ab- schluss haben häufiger Schwierigkeiten, sich beruflich einzugliedern. Grundkompetenzen Erwachsener sind die kompetenzmässigen Voraussetzungen, damit eine Person den All- tag erfolgreich bestreiten und an Bildung teil- nehmen kann. Dazu gehören grundlegende Kenntnisse in Lesen, Schreiben, mündlicher Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Alltagsmathematik sowie Anwenderkennt- nisse von Informations- und Kommunika-

tionstechnologien. Etwa 400 000 Erwachse- nen in der Schweiz fällt es schwer, einfache Rechenaufgaben zu lösen, und rund 800 000 Erwachsene können nicht richtig lesen und schreiben. Dennoch gehen fast zwei Drittel der Betroffenen einer Erwerbstätigkeit nach.

Wobei sie ein höheres Risiko aufweisen, in einem prekären Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten oder arbeitslos zu werden.

Die Beschäftigungschancen von Niedrig- qualifizierten in der Schweiz haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Gründe dafür können einerseits die gestiegenen An- forderungen an die digitalen Kompetenzen bei Arbeitnehmern sein. Andererseits könn- te auch ein Struktureffekt dafür verantwort- lich sein, welcher die Auslagerung von we- niger anspruchsvollen Tätigkeiten ins Aus- land bewirkt. Ein zentraler Ansatzpunkt, um die Rahmenbedingungen für gering quali- fizierte Erwachsene zu verbessern, ist des- halb die Unterstützung beim Erwerb und Er- halt von Grundkompetenzen wie etwa den ICT-Kenntnissen. Auch möglich ist die Unter- stützung bei einem Berufsabschluss oder -wechsel, etwa mittels einer Validierung von Bildungsleistungen oder des Erwerbs einer beruflichen Grundbildung.

Verbundpartnerschaftliche Aufgabe

Auf Bundesebene koordiniert und steuert das Staatssekretariat für Bildung, For- schung und Innovation (SBFI) die Berufsbil- dung. Das SBFI stellt die gesetzlichen Struk- turen, die Koordination und die Steuerung der Berufsentwicklung in der verbundpart- nerschaftlichen Aufgabenteilung der Berufs- bildung sicher. Dazu arbeitet es gezielt mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) zusammen.

Die rechtliche Grundlage für die Förde- rung von Grundkompetenzen von Erwach- senen legt das Weiterbildungsgesetz, wel- ches 2017 in Kraft trat. Anhand von Leis- tungsvereinbarungen mit dem SBFI können die Kantone entsprechende Fördergefässe entwickeln oder ausbauen. Die Organisatio- nen der Arbeitswelt – d. h. Sozialpartner, Be- rufsverbände, Betriebe und Anbieter der Be- rufsbildung – können ebenfalls Leistungs- vereinbarungen mit dem SBFI abschliessen.

Damit soll die Koordination in Netzwerken erhöht, die Qualität des gesamten Weiter- bildungssystems gestärkt und die Öffent- lichkeit sensibilisiert und informiert wer- den. Unter dem Label «Einfach besser! … am Arbeitsplatz» unterstützt der Bund seit Ja- nuar 2018 kurze Weiterbildungen zur Ver- mittlung von Grundkompetenzen.

Im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundes sind zudem die Nachholbildung so- wie die Um- und Höherqualifizierung von Arbeitnehmern ein eigenes Handlungsfeld.

Hier geht es ebenfalls um den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen sowie um die Anrechnung von Bildungsleistungen an formale Bildungsabschlüsse, um die Ent- wicklung und Schaffung von Angeboten wie auch um die Erleichterung des Zugangs zur Berufsbildung im Allgemeinen.

Heike Suter

Projektverantwortliche, Ressort Berufs­

bildungspolitik, Abteilung Berufs­ und Wei­

terbildung, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Bern

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