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SOP: Studienkalkulation, Angebotserstellung, Leistungsabrechnung

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SOP: FI02 (V04) Gültig ab: 28.06.2019 Seite 2 von 10

Inhaltsverzeichnis

1 Ziel ... 3

2 Geltungsbereich der SOP ... 3

3 Hintergrund ... 3

4 Prozesse ... 4

4.1 Auftragsforschung... 4

4.2 IITs mit externem Sponsor ... 6

4.3 IITs mit Sponsor UKT ... 6

4.4 Möglichkeit der Nachverhandlung ... 7

4.5 Leistungsabrechnung ... 7

5 Referenzen ... 9

6 Änderungen ... 9

(3)

SOP: FI02 (V04) Gültig ab: 28.06.2019 Seite 3 von 10

1 Ziel

Ziel dieser SOP ist die Etablierung eines Qualitätsstandards am Zentrum für Klinische Studien (ZKS) Tübingen und dem QM-System des ZKS angeschlossenen Studienzentralen und Abteilungen am Universitätsklinikum Tübingen (UKT) oder der Medizinischen Fakultät Tübingen (MFT) für die Kostenkalkulation einer klinischen Prüfung im Rahmen eines Auftragsforschungsprojektes inklusive Overhead/Gemeinkostenanteil sowie die Prüfung auf Overhead- und Umsatzsteuerpflicht bei Investigator Initiated Trials (IITs) mit externen Sponsoren.

Des Weiteren unterstützt das ZKS-Projektmanagement die Studienleiter einer IIT mit Sponsor UKT bei der Budgeterstellung und Kostenkalkulation sowie Sicherstellung der Finanzierung.

2 Geltungsbereich der SOP

Diese SOP bezieht sich auf die Kostenkalkulation, Angebotserstellung und Leistungsabrechnung von klinischen Prüfungen, die am UKT durchgeführt werden.

3 Hintergrund

Der Prozess der Prüfung unterscheidet sich gemäß folgender Fällen:

1. Auftragsforschung (Sponsor ist Industrieunternehmen)

2. Externe IIT (Externer Sponsor, Sponsor ist öffentliche/gemeinnützige Einrichtung) 3. UKT IIT (Sponsor UKT)

Zu 1. Dem Prozess liegt das Rundschreiben des Klinikumsvorstands und Dekanats vom 22.07.2016 (RS 04/2016) zur „Kostenkalkulation für klinische Studien“ zugrunde. Mit diesem Rundschreiben (RS) wird ab dem 01.10.2016 ein einheitlicher Prozess zur Studienkalkulation, Vertragsprüfung und Vertragsabschluss für klinische Studien mit Industriepartnern oder externen Sponsoren im Rahmen der Auftragsforschung geschaffen.

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen klinischer Prüfungen als Auftragsforschung werden Basiskosten (Set-up Fee, laufende Kosten), Vergütung pro eingeschlossenem und abgeschlossenem Patient (Fallpauschale) und Abrechnungsmodalitäten für Einzelleistungen festgelegt. Der Sponsor gibt hier i.d.R. Beträge vor, die durch den Auftragnehmer (Studienzentrale/Abteilung am Universitätsklinikum Tübingen (UKT)) zu prüfen sind.

Zu 2. Das „Verfahren bei Eigeninitiierten Studien (IITs) und Prüfzentrumsverträgen zur Teilnahme an IITs externer Kliniken und Institutionen“ ist im Rundschreiben Dekanat 2/2017 geregelt.

Zu 3. Grundlage dieses Prozesses ist das Rundschreiben Klinikumsvorstand und Fakultätsvorstand 8/2013 vom 18. Oktober 2013 „Durchführung von eigeninitierten Studien nach AMG und MPG“. Das ZKS Tübingen unterstützt die (Haupt-) Prüfer bzw.

Verantwortlichen im Prüfzentrum bei der Studienkalkulation einer klinischen Studie am UKT für IITs mit Sponsor UKT in Form von Budgeterstellung und persönlichen Beratungen ggf.

gemeinsam mit dem Institut für Klinische Epidemiologie und angewandte Biometrie (IKEaB).

(4)

SOP: FI02 (V04) Gültig ab: 28.06.2019 Seite 4 von 10 Berechnungsgrundlage seitens des UKT sind in der Regel die für die Abrechnung von Studienleistungen hinterlegten Kostenkataloge (Personalkosten, etc.) des ZKS und die Vorlage zur Studienkalkulation des ZKS (Excel Kalkulationstool) (s. https://intranet.medizin.uni- tuebingen.de/Forschung/Zentrum+f%C3%BCr+Klinische+Studien+%28ZKS%29/Dokumente+und+Vor lagen.html (unter Tabelle: Gemeinkostenanteil/Kostenkalkulation klinische Studien

))

sowie abteilungsspezifische Leistungskataloge (z.B. Radiologie, Apotheke).

Mit Hilfe einer standardisierten Studienkalkulation können die Wirtschaftlichkeit klinischer Prüfungen ermittelt und gleichzeitig Verwaltungsabläufe vor Vertragsabschluss optimiert und damit beschleunigt werden. Die auf Basis dieser UKT-internen Kalkulation ermittelten Kosten ergeben einen Minimalwert für die Vertragsverhandlung mit der Industrie oder zur Einreichung von Drittmittelanträgen und sollen in der Regel nicht unterschritten werden.

Die mit der Studienkalkulation verbundene Identifikation des studienbedingten Mehraufwandes ermöglicht es außerdem, Leistungen der Regelversorgung von denen der klinischen Prüfung zu trennen und so eine transparente Abrechnung zu erstellen.

4 Prozesse

Die Prozesse unterscheiden sich zwischen den unter Kapitel 3 genannten drei Fällen.

4.1 Auftragsforschung

Dokumente für Prüfung im ZKS

Jede durch einen externen Industriesponsor beauftragte klinische Studie muss beim ZKS (Abteilung Finanzen) zur Beratung/Prüfung vorgelegt werden. Hierzu müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

• Studienprotokoll

• Vertragsentwurf

• Budgetentwurf

• Rekrutierungsplan

• Radiologischen Manual

• Pharmacy Manual

• „Checkliste Auftragsforschung“ (s. https://intranet.medizin.uni- tuebingen.de/Forschung/Zentrum+f%C3%BCr+Klinische+Studien+%28ZKS%29/Dokumente+

und+Vorlagen.html) hier muss der für den Prüfer vorgesehene Teil ausgefüllt werden

Prozessablauf

Die aktuelle Prozessdarstellung sowie die „Checkliste Auftragsforschung“ zur Dokumentation der Prüfung ist auf der Homepage des ZKS hinterlegt (s. https://intranet.medizin.uni- tuebingen.de/Forschung/Zentrum+f%C3%BCr+Klinische+Studien+%28ZKS%29/Dokumente+und+Vor lagen.html).

1. Das ZKS führt im Auftrag des Dekanats eine Kostengegenkalkulation durch oder prüft diese:

Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

- Die ZKS (Abteilung Finanzen) führt die Kostengegenkalkulation auf Basis des Studienprotokolls und Vertrages im Auftrag der Studienzentrale durch.

- Die studiendurchführende Abteilung führt die Kostengegenkalkulation auf Basis des Studienprotokolls und Vertrages durch und legt dem ZKS eine Kostenkalkulation und die „Checkliste Auftragsforschung – Prüfung STZ“ zusammen mit dem

(5)

SOP: FI02 (V04) Gültig ab: 28.06.2019 Seite 5 von 10 Studienprotokoll und Vertrag vor (Zeitersparnis). Die Berechtigung für die eigenverantwortliche Kalkulation erteilt das ZKS.

2. Der Vertragsentwurf wird hinsichtlich Kostendeckung, Overhead- und Umsatzsteuerpflicht überprüft. Bei Prüfung durch das ZKS wird der studiendurchführenden Abteilung anschließend eine entsprechende Empfehlung/Beratung mittels Dokumentation auf der „Checkliste Auftragsforschung“

übermittelt. Parallel findet eine Prüfung in der UKT-Rechtsabteilung statt.

3. Sollte die Prüfung eine unzureichende Kostendeckung der Auftragsstudie ergeben, wird die Einbeziehung des ZKS in die Vertragsverhandlungen mit dem Sponsor empfohlen.

4. Pro Studie ist in der Regel ein Gesamtvertrag abzuschließen, in dem auch die am UKT beteiligten Abteilungen (z.B. Radiologie, Apotheke) mit ihren Aufgaben und Abrechnungsmodalitäten aufgeführt werden und den die Abteilungsleiter mit unterschreiben.

5. Pro Prüfer wird ein separates Drittmittelkonto, mit oder ohne Overhead sowie mit oder ohne Steuerpflicht, eingerichtet.

Für beteiligte Abteilungen (z.B. Radiologie, Apotheke, Labor) werden separate Konten eingerichtet.

Studienkalkulation

Grundsätzlich ist zu gewährleisten, dass sämtliche mit den Studienaktivitäten verbundene Kosten aus den Studiendrittmitteln gedeckt werden.

Zur Erstellung bzw. Überprüfung der Kostenkalkulation pro Patient können die gesamten Abläufe der Studie (Prozeduren, zeitlicher Verlauf, dazugehörige Dokumentationspflichten) in einem Flowchart abgebildet werden.

Den Studienabläufen werden Kostensätze gemäß folgender Leistungskataloge zugeordnet:

• Personalkosten (Kostenkatalog ZKS und Kalkulationstool – unter https://intranet.medizin.uni-

tuebingen.de/Forschung/Zentrum+f%C3%BCr+Klinische+Studien+%28ZKS%29/Dokume nte+und+Vorlagen.html)

• Abteilungsspezifische (z.B. Leistungskatalog der Radiologie, Apotheke)

Dabei wird zwischen Regelversorgung und studienbedingten Leistungen unterschieden.

ZKS (Haupt-)

Prüfer

Bestandteil der Kostenkalkulation ist auch die Abschätzung des für die Studie notwendigen Personalaufwandes. Die notwendigen Grundlagen für die Kalkulation werden dem Protokoll entnommen. Falls sich hier die benötigen Angaben nicht finden, können Schätzwerte (z.B. aus der Erfahrung bei ähnlichen Studien) bei den beteiligten Prüfern erfragt werden.

Alle Forschungsprojekte mit der Industrie als externen Sponsor sind wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes. Um nicht gegen den "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung" zu verstoßen, müssen Marktpreise oder Entgelte auf der Grundlage einer kostendeckenden Kalkulation zzgl. Gewinnaufschlag verlangt werden.

(6)

SOP: FI02 (V04) Gültig ab: 28.06.2019 Seite 6 von 10 Der studienbedingte Mehraufwand wird auf Grundlage des Prüfplans, des Flowcharts und des Vertrags ermittelt.

Anschließend erfolgt der Abgleich der Kostenkalkulation mit dem vom Sponsor vorgeschlagenen Studienhonorar, ggf. sind bei Abweichungen die Budgets mit dem Sponsor nachzuverhandeln. Dies umfasst auch Leistungen, die vor Studienbeginn oder fortlaufend unabhängig von der Patientenrekrutierung erbracht werden müssen und als „Set-up fee“ zu Beginn der klinischen Studie oder laufende Kosten vergütet werden sollten.

4.2 IITs mit externem Sponsor

Jede IIT mit externem Sponsor muss mit dem Vertragsentwurf und vorausgefüllter

„Checkliste IIT“ (s. https://intranet.medizin.uni-

tuebingen.de/Forschung/Zentrum+f%C3%BCr+Klinische+Studien+%28ZKS%29/Dokumente +und+Vorlagen.html) bei der ZKS (Abteilung Finanzen) zur Overhead- und Steuerprüfung vorgelegt werden.

(Haupt-) Prüfer

Die Dokumentation im ZKS erfolgt auf der genannten Checkliste, parallel erfolgt die Vertragsprüfung in der Rechtsabteilung. Anschließend wird die ausgefüllte Checkliste vom ZKS an den Prüfer zurückgesendet.

ZKS

Auf Wunsch des Prüfers kann eine Kostenkalkulation im ZKS erfolgen. (Haupt-) Prüfer,

ZKS

4.3 IITs mit Sponsor UKT

Bei IITs mit Sponsor UKT ist eine Beratung und Prüfung des Studiendesigns, Studienbudgets und Kostenkalkulation durch das ZKS Projektmanagement (PM) am UKT vor Übernahme der Sponsorenschaft durch das UKT verbindlich vorgeschrieben. Eine Kostenkalkulation kann nach Vorliegen der studienrelevanten Eckdaten (z.B. Anzahl von Patienten, Prüfzentren, Monitoring-Besuche) durch das ZKS PM erstellt werden. Für die Statistik/Datenbank/Datenmanagement kann nach Vorliegen des CRFs bzw. der Anzahl der statistisch zu erfassenden Merkmale eine Kostenkalkulation seitens des IKEaB erfolgen.

Das ZKS bietet für vom UKT gesponserte IITs ein kostenloses, aber vor Übernahme der Sponsorenschaft verpflichtendes Beratungsangebot für IITs gemeinsam mit dem IKEaB an.

Hierbei werden Studiendesign, statistische Planung, Projektmanagement, GCP-konforme Planung und Durchführung der Studie, rechtliche Einordnung und Finanzierung der Studie beraten.

Bei IITs sind in der Finanzplanung folgende Punkte zu berücksichtigen:

• Prüfplanerstellung

• Erstellung der Patienteninformation

• Ggf. Erstellung weiterer Dokumente

• CRF-Erstellung

• Vorbereitung der Einreichung bei der Ethikkommission und Bundesoberbehörde (BOB)

• Gebühren (Ethikkommission, BOB, Amendments)

• Projektmanagement (ggf. Angebot ZKS)

• Monitoring (ggf. Angebot ZKS)

(7)

SOP: FI02 (V04) Gültig ab: 28.06.2019 Seite 7 von 10

• Pharmako-/Medizinproduktevigilanz inklusive Jahressicherheitsberichte und Gebühren (ggf. Angebot ZKS)

• Biometrie (ggf. Angebot IKEaB)

• Datenmanagement inkl. Queries (ggf. Angebot IKEaB)

• Validierte Studiendatenbank (ggf. Angebot IKEaB)

• Patienten-/Probandenversicherung/Wegeversicherung (s. SOP ET05)

• Reisekosten

• Personalkosten in der Studienzentrale (s. Kostenkatalog ZKS)

• Prüferhonorare (s. Kostenkatalog ZKS)

• Aufwandsentschädigung/Reisekosten für Studienteilnehmer

• Sachkosten wie Druck, Labor, IT, Apotheke, Verbrauchsmaterialien

• Kongresse

• Audit/Inspektionen

• Archivierung (s. SOP DA03)

• (Abschluss)Bericht

• Publikationen

• Ggf. Overhead UKT

4.4 Möglichkeit der Nachverhandlung

Rechtsgrundlage der verschiedenen Formen der Forschungszusammenarbeit des UKT bzw. MFT mit Dritten (Industriepartner, universitäre Einrichtungen etc.) sind Forschungsverträge. Diese umfasst Verträge zur Durchführung klinischer Studien, Anwendungsbeobachtungen oder sonstige Forschungsprojekte im Auftrag oder mit Unterstützung Dritter (s. auch Drittmittelhandbuch). Musterverträge sind bei der Rechtsabteilung des UKT oder auf der Homepage des ZKS (https://intranet.medizin.uni-

tuebingen.de/Forschung/Zentrum+f%C3%BCr+Klinische+Studien+%28ZKS%29/Dokumente +und+Vorlagen.html (Tabelle: Weitere Vorlagen)) erhältlich. Verträge von externen Partnern müssen der Rechtsabteilung vorgelegt und genehmigt werden (s. SOP FI01

„Verträge“).

Die Möglichkeit einer Nachkalkulation und Nachverhandlung sollte vertraglich festgehalten werden. Als stark individualisierte Dienstleistung müssen im Vorfeld der Studiendurchführung der Aufwand abgeschätzt werden, der tatsächliche Aufwand beeinflusst durch verschiedene Faktoren (z.B. durchführendes Personal, Patient, Verlauf der klinischen Prüfung im Einzelfall) ist in der exakten Höhe nicht vorherzusehen. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift liegen zudem nicht immer alle Unterlagen vor, die nötig sind, um sich ein vollständiges Bild über die im Rahmen der klinischen Prüfung zu erbringenden Leistungen machen zu können (Labormanuale, eCRF, etc.). Zudem können im Verlauf einer klinischen Prüfung inhaltliche oder organisatorische Änderungen, die mit Aufgaben und Leistungen verbunden sind, nicht selten die durch die ursprünglich errechnete Vergütung nicht abgedeckt werden.

(Haupt-) Prüfer

4.5 Leistungsabrechnung

Für die Abrechnung der studienbedingten Maßnahmen bzw. Mehraufwand und Studienmedikation muss im ISH/KAS eine zweite Fallnummer angelegt werden. Um eine Doppelabrechnung von Studienmedikation zu vermeiden muss sichergestellt werden, dass sowohl in der Apotheke als auch in der Patientenkurve (oder z.B.

(Haupt-) Prüfer

(8)

SOP: FI02 (V04) Gültig ab: 28.06.2019 Seite 8 von 10 Chemotherapieprotokoll) ersichtlich wird, dass es sich um gestellte Studienmedikation handelt. Wenn Studienmedikation oder ein Prüfprodukt als kostenlose Studienware zur Verfügung gestellt wird, sollte der/die zuständige Mitarbeiter/in der Abteilung Dokumentation und Medizincontrolling (Tel: 88355) informiert werden.

Wie in dem RS 04/2016 festgelegt, müssen aufgrund der EU-Beihilfeverordnung und des Steuerrechts eine transparente Abrechnung der Drittmitteleinnahmen innerhalb klinischer Studien und ein entsprechender jährlicher Verwendungsnachweis erfolgen.

Um die Voraussetzung für diese Anforderungen zu stellen, wird für jeden Prüfer ein separates Drittmittelkonto eingerichtet. Die Rechnungsstellung soll dann mit Angabe der Drittmittelkontonummer und einer klaren Bezeichnung der jeweiligen Studie (Studienkürzel) erfolgen.

Zur Rechnungsstellung steht das Programm Service Faktura zur Verfügung. Mit diesem Programm ist eine einheitliche Rechnungsstellung sowie ein zentrales Mahnwesen gegeben.

(9)

SOP: FI02 (V04) Gültig ab: 28.06.2019 Seite 9 von 10

5 Referenzen

Diese SOP basiert in Teilen auf einer Muster-SOP der TMF e.V.

Houben, P., Studienkalkulation inklusive Identifikation des studienbedingten Mehraufwandes, PZ-VG02, V02, 2012. TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V., www.tmf-ev.de

Rundschreiben Klinikumsvorstand und Dekanat 4/2016 vom 22. Juli 2016 „Kostenkalkulation für Klinische Studien“

Rundschreiben Dekanat 2/2017 vom 24. Oktober 2017 „Verfahren bei Eigeninitiierten Studien (IITs) und Prüfzentrumsverträgen zur Teilnahme an IITs externer Kliniken und Institutionen“

Rundschreiben Klinikumsvorstand und Fakultätsvorstand 8/2013 vom 18. Oktober 2013 Durchführung von eigeninitierten Studien nach AMG und MPG

Querverweise zu bestehenden SOPs SOP-ID Titel

FI01 Verträge

DA03 Archivierung von Unterlagen aus klinischen Prüfungen ET05 Probandenversicherung

6 Änderungen

Änderungen gegenüber der letzten Version.

Kapitel Beschreibung der Änderung

Deckblatt

Versionsnummer und Gültigkeitsdatum angepasst.

Anlage FI02-A01 „Dokumentation Entscheidung über Studiendurchführung“ außer Kraft gesetzt

1

Geändert:

Ziel dieser SOP ist die Etablierung eines Qualitätsstandards am Zentrum für Klinische Studien (ZKS) Tübingen und dem QM-System des ZKS angeschlossenen Studienzentralen und Abteilungen am Universitätsklinikum Tübingen (UKT) oder der Medizinischen Fakultät Tübingen (MFT) für die Kostenkalkulation einer klinischen Prüfung im Rahmen eines Auftragsforschungsprojektes inklusive Overhead/Gemeinkostenanteil sowie die Prüfung auf Overhead- und Umsatzsteuerpflicht bei Investigator Initiated Trials (IITs) mit externen Sponsoren.

2

Gelöscht:

Die SOP kann auch bei internationalen Studien Anwendung finden. Die Prozesse sind entsprechend zu regeln.

3

Eingefügt:

Der Prozess der Prüfung unterscheidet sich gemäß folgender Fällen:

1. Auftragsforschung (Sponsor ist Industrieunternehmen)

2. Externe IIT (Externer Sponsor, Sponsor ist öffentliche/gemeinnützige Einrichtung) 3. UKT IIT (Sponsor UKT)

Zu 1. Dem Prozess liegt das Rundschreiben des Klinikumsvorstands und Dekanats vom 22.

Juli 2016 (RS 04/2016) zur „Kostenkalkulation für klinische Studien“ zugrunde. Mit diesem Rundschreiben (RS) wird ab dem 01.10.2016 ein einheitlicher Prozess zur Studienkalkulation, Vertragsprüfung und Vertragsabschluss für klinische Studien mit

(10)

SOP: FI02 (V04) Gültig ab: 28.06.2019 Seite 10 von 10 Industriepartnern oder externen Sponsoren im Rahmen der Auftragsforschung geschaffen.

P

Zu 2. Das „Verfahren bei Eigeninitiierten Studien (IITs) und Prüfzentrumsverträgen zur Teilnahme an IITs externer Kliniken und Institutionen“ ist im Rundschreiben Dekanat 2/2017 geregelt.

Zu 3. Grundlage dieses Prozesses ist das Rundschreiben Klinikumsvorstand und Fakultätsvorstand 8/2013 vom 18. Oktober 2013 „Durchführung von eigeninitierten Studien nach AMG und MPG“.

Gelöscht:

Der SOP liegt das Rundschreiben des Klinikumsvorstands und Dekanats vom 22. Juli 2016 (RS 04/2016) zur „Kostenkalkulation für klinische Studien“ zugrunde. Mit diesem Rundschreiben (RS) wird ab dem 01.10.2016 ein einheitlicher Prozess zur Studienkalkulation, Vertragsprüfung und Vertragsabschluss für klinische Studien mit Industriepartnern oder externen Sponsoren im Rahmen der Auftragsforschung geschaffen.

4

Kapitel komplett umformuliert und Prozesse übersichtlicher beschreiben.

Unterteilung in:

- 4.1 Auftragsforschung

- 4.2 IITs mit externem Sponsor - 4.3 IITs mit Sponsor UKT

Gelöscht: Kapitel „Dokumentation des Entscheidungsprozesses“

Die Entscheidungsprozesse, die zur Durchführung einer Studie führen, müssen dokumentiert werden. Wesentliche Faktoren hierbei sind die für die Studie vorhandenen Ressourcen. Die Gegenkalkulation in Auftragsstudien gewährleistet eine ausreichende Finanzierung und somit auch die mögliche Bereitstellung von Personalressourcen in klinischen Studien. Sollte die Studie trotz Unterfinanzierung z.B. aufgrund der wissenschaftlichen Bedeutung durchgeführt werden, muss diese Entscheidung durch den Ärztlichen Direktor der Klinik getroffen und die notwenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Dokumentation erfolgt in der „Checkliste Vertragsprüfung“ auf der ZKS- Homepage unter www.zks-tuebingen.de (unter Dokumente und Vorlagen, Tabelle:

Gemeinkostenanteil/Kostenkalkulation Klinische Studien). Die Entscheidung für die Durchführung eine IIT-Studie mit externem Sponsor soll anhand der SOP-Anlage FI02-A01 dokumentiert werden.

Geändert: Kapitel 4.5 „Leistungsabrechnung“

Für die Abrechnung der studienbedingten Maßnahmen bzw. Mehraufwand und Studienmedikation soll muss im ISH/KAS eine zweite Fallnummer angelegt werden. Um eine Doppelabrechnung von Studienmedikation zu vermeiden muss sichergestellt werden, dass sowohl in der Apotheke als auch in der Patientenkurve (oder z.B. Chemotherapieprotokoll) ersichtlich wird, dass es sich um gestellte Studienmedikation handelt. Diese darf dann nicht von der Abrechnung als ZE abgerechnet werden.

Wenn Studienmedikation oder ein Prüfprodukt als kostenlose Studienware zur Verfügung gestellt wird, sollte der/die zuständige Mitarbeiter/in der Abteilung Dokumentation und Medizincontrolling (Tel: 88355) informiert bzw. kontaktiert werden.

Zur Rechnungsstellung steht das Programm Service Faktura zur Verfügung. Mit diesem Programm ist eine einheitliche Rechnungsstellung sowie ein zentrales Mahnwesen gegeben.

Für die konkrete Zuordnung und Verbuchung wird derzeit ein Verfahren entwickelt, das in einem gesonderten Rundschreiben bekannt gemacht wird.

5 Referenzen aktualisiert.

Referenzen

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